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Schlüsselnummer 0098 beim Oldtimer - Welche Konsequenzen?

Citroën BX XB
Themenstarteram 21. Mai 2022 um 16:38

Eine Frage zur Schlüsselnr. 0098 im Feld 14.1 der Zulassung.

Ich war kürzlich mit 2 Klassiker Citroën BX zur Untersuchung nach Paragraph 23.

Beide haben Diese mit Bravour bestanden und dürfen sich jetzt Oldtimer nennen.

In den Prüfprotokollen wurde bei beiden - ein Benziner und ein Diesel - für das Feld 14.1 die Emmisionsklasse 0098 eingetragen.

Was bedeutet das für den Fall, daß solch ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen z.B. von einem neuen Besitzer wieder eine "normale" Zulassung erhalten soll.

Hintergrund wäre z.B. eine Saisonzulassung, die ein Halter bevorzugt.

Bei meinen derzeitigen Kennzeichen ist es beispielsweise nicht mehr möglich, noch zusätzlich zum "H" die Zahlen der Saisonzulassung unterzubringen. Meine Wunsch-Kennzeichen sind mit 3+2 Buchstaben + 2 Ziffern einfach zu voll für die Variante "H"+"Saison".

Ein Bekannter ist der Meinung, bei einer dann wieder "normalen" Zulassung gibt es riesige Probleme mit der neuerlichen Feststellung der Emmisionsklasse - bis hin zu beizubringenden Herstellernachweisen.

Besten Dank für euer geteiltes Wissen/Erfahrungen.

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13 Antworten

Sind die alten Fahrzeugpapiere vorhanden,ist das überhaupt kein Thema

Lass doch ein neues, kürzeres Kennzeichen zuteilen, sodass H+Saison drauf passt.

Gerade der Diesel haut nur mit Saison und ohne H richtig rein und Umweltzone dürfte mit beiden flach fallen.

Themenstarteram 21. Mai 2022 um 21:31

Ok! ??

Also das mit den alten Dokumenten war auch mein Gedankengang. So ein Fz hatte ja mal eine verbriefte und amtliche Emmisionsklasse. Die verliert er ja nicht - also auch die technischen Gegebenheiten, wenn er mal auf "H" zugelassen war.

Ich fühle mich also damit bestätigt, daß bei Vorhandensein der alten Dokumente eine "normale " Zulassung wieder möglich ist.

Mein Bekannter war der Meinung, man hätte sich mit dieser 0098-Kennziffer die "höchstmögliche" Strafsteuer eingefangen hätte, welche man nur unter größten Mühen wieder los wird - also für den Fall: "zurück zur normalen Zulassung".

Die Sache mit den kürzeren Kennzeichen geht sicher, hängt aber auch sicher mit Emotionen bei Wunschkennzeichen zusammen.

Vorteil sicher für Jemand, der in einem Zulassungsbezirk mit nur ein oder zwei Buchstaben wohnt.

Bei mir sind es leider drei.

Da die folgenden 4 Buchstaben und Ziffern dann mein Wunschkennzeichen ergeben, sind meine Schilder mit "H" oder "Saison" voll ausgefüllt.

Beides geht dann bei mir nicht, da ich die Kennzeichen behalten möchte.

Aber egal!

Wichtig ist die Erkenntnis, daß einmal vorhandene Emmisionsklassen mit dieser Kennziffer 0098 für den "Fall" nicht abererkannt - und wieder eingetragen werden können. ????

Also besten Dank für die schnellen Antworten!

Themenstarteram 21. Mai 2022 um 21:33

Warum sind aus meinen Smileys eigentlich Fragezeichen geworden???

Keine Ahnung ... . ??

Du kannst nur die von MT vorgegebenen Smileys verwenden, nicht die von einer Android-Tastatur. ;)

Moin,

wenn das Fz ein § 23 Gutachten hat und die Zulassung mit einem H-kennzeichen erfolgt ist,

dann iat nicht mehr mit Rückkehr zur normalen Zulassung - nur dann mit einem neuen §21 Gutachten bei den dann

die Schlüsselnummern auf alt geändert werden müssen.

Gruss Carl

Ist aber auch nicht anders,wie wenn das Fahrzeug nicht mehr die H Anforderungen erfüllt,die normale HU aber gesteht,dann kann der Besitzer auch die Möglichkeit nutzen,wieder auf normale Zulassung zu gehen... natürlich mit dem nötigen Aufwand und Kosten...möglich ist es aber

Das sehe ich deutlich anders:

Mit Wegfall des §21c und in Kraft treten des §23 (zum 01.03.2007) bekommt das Fahrzeug für das H-Kennzeichen keine neue Betriebserlaubnis mehr, sondern die alte BE bleibt bestehen.

Damit wäre auch für den Weg zurück keine 21er Begutachtung mehr notwendig, sondern lediglich §13 FZV. Diskutieren könnte man jetzt noch über Fahrzeuge, die nach §21c zum Oldtimer wurden. Ich gehe aber davon aus, dass auch die nach den aktuellen Regeln zu behandeln sind.

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. Mai 2022 um 14:16:04 Uhr:

Das sehe ich deutlich anders:

Mit Wegfall des §21c und in Kraft treten des §23 (zum 01.03.2007) bekommt das Fahrzeug für das H-Kennzeichen keine neue Betriebserlaubnis mehr, sondern die alte BE bleibt bestehen.

Damit wäre auch für den Weg zurück keine 21er Begutachtung mehr notwendig, sondern lediglich §13 FZV. Diskutieren könnte man jetzt noch über Fahrzeuge, die nach §21c zum Oldtimer wurden. Ich gehe aber davon aus, dass auch die nach den aktuellen Regeln zu behandeln sind.

Kannst du mal aus denen zitieren und besser auch zusätzlich verlinken?

Die letzte Fassung von §21c findet man z.B. noch bei Buzer.de

Aufhebung §21c StVZO

Wichtig: das findet man nur in der StVZO von 1988, nicht in der aktuellen (von 2012, da gab es den §21c ja schon nicht mehr).

Dort ist insbesondere der Absatz 2 wichtig:

(2) Fahrzeugen, denen eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erteilt worden ist, darf nur ein Kennzeichen nach § 23 Abs. 1c zugeteilt oder nach der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 15. September 1994 (BGBl. I S. 2416) ausgegeben werden.

Aktuell gibt es halt keine "Betriebserlaubnis für Oldtimer" mehr, sondern dem Fahrzeug wird nach §9(1) FZV ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt, und dafür muss eben das Gutachten nach §23 StVZO vorliegen.

Im Wortlaut:

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt.

Ich habe mir die alte Nationale Schlüsselnummer per Sonderabnahme unten eintragen lassen.

Im Ausland ist H ja nicht immer anerkannt, z.B. für ne Crit Air Plakette in Frankreich.

Themenstarteram 5. Juni 2022 um 8:33

Vollzugsmeldung Umkennzeichnung.

Erstmal danke Mark-86 - nach Rückfrage beim Chef hat mir die Dame bei der Zusammenstellung ebenfalls die alte Schlüsselnummer in die Zusatzbemerkungen eingetragen.

Damit sollte der eventuelle Weg zurück zum normalen Kennzeichen um einiges leichter sein.

Eine weitere Frage - vielleicht von allgemeinem Interesse.

Bei einem Fahrradträger an einem Auto mit "H" braucht das Schild am Träger wohl nicht damit gekennzeichnet sein.

Es reicht die normale Variante, da nach ihrer Aussage Zusatzbuchstaben wie "H" und "E" nur eine verwaltungstechnische Funktion haben.

GANZ sicher war sie aber dabei nicht.

Ich werde mich bei Gelegenheit mal bei unseren Ordnungshüter danach erkundigen.

Trotzdem werde ich am Träger erstmal das vorhandene Schild ohne H montieren.

Dann nochmals Dank in die ganze Runde für die Hinweise zu meiner Frage.

Grundsätzlich ist dass richtige Kennzeichen mit einem H, aber in der Regel wird der Buchstabe in der Verwaltung nicht geführt. Wenn du die 10€ für das Kennzeichen sparen willst, also ich würde mir da nicht so die Gedanken drum machen.

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