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Schleifgeräsuche Golf 7

VW Golf 7 Alltrack (AU/5G)
Themenstarteram 5. April 2021 um 16:50

Hi zusammen,

Und zwar habe ich mir vor knapp 2 monaten ein golf 7 gekauft. Leider habe ich nur probleme mit dem Auto

Seit knapp 2 monaten war das auto 1 monat im wertstatt.

Nun zu mein problem das auto ruckelt manchmal im leerlauf und wenn ich im 1 ten oder 2 ten gang gaspedal konstant drücke hat der kleine aussetzer beim fahren. und vor kurzem kommen komische schleif geräsuche aus dem motor. Wegen schleif geräusche wurde die hochdruckpumpe gewechselt was aber nix gebracht hat, musste 200 euro aus eigene tasche bezahlen was ich nicht einsehe , werde aufjedenfall noch darauf ansprechen weil ich das auto seit knapp 2 monaten habe und 200 euro eigenanteil bezahlen muss.

Schleifgeräsuche habe ich mal aufgenommen vllt kann einer helfen.

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25 Antworten

km ,Garantie?

Themenstarteram 5. April 2021 um 17:01

Zitat:

@siggi2212 schrieb am 5. April 2021 um 18:58:21 Uhr:

km ,Garantie?

Knapp 70k gelaufen, 1 jahr werksgarantie 20% eigenanteil nur material.

da würde ich direkt an vw producktbetreung schreiben (Baujahr?)

Themenstarteram 5. April 2021 um 17:10

Zitat:

@siggi2212 schrieb am 5. April 2021 um 19:06:36 Uhr:

da würde ich direkt an vw producktbetreung schreiben (Baujahr?)

2018

Würde ich auf jeden Fall versuchen und mit der Werkstatt sprechen hat sich ja nix geändert

Vom Händler gekauft? Dann nix Eigenanteil, sondern Gewährleistung!

Themenstarteram 5. April 2021 um 18:14

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 5. April 2021 um 19:48:46 Uhr:

Vom Händler gekauft? Dann nix Eigenanteil, sondern Gewährleistung!

Direkt bei vw gekauft, hab von sowas keine ahnung da wo ich am anfang gekauft habe hieß es wenn iwas kaputt gehen sollte 20 % materialkosten soll ich selber bezahlen, möchte das auto aufjedenfall wieder zurück geben.

Dann haste dich komplett über den Nuckel ziehen lassen, ich würde dir mal ein wenig Lektüre empfehlen, z.B. hier ! Der Händler ist aufgrund der Gesetzeslage verpflichtet, vorhandene Mängel, die beim Kauf nicht dokumentiert waren, auf seine Kosten zu beseitigen, andernfalls steht dir auch ein Rücktrittsrecht zu.

Du mußt die Karre auch nicht zu ihm bringen, er muß den Wagen auf seine Kosten abholen, den Mangel beseitigen und dir dann wieder vor die Tür stellen. Notfalls nimmste dir ganz schnell einen ASnwalt, wenn der Händler sich quer stellt. Da kann dir auch jede Verbraucherberatungstelle helfen, oder ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem entsprechenden Anwalt. Haste ne Rechtschutzversicherung? Dann ruf da mal an, die können dir auch weiter helfen. Und wenn der Karren schon ein Monat in der Werkstatt war, steht dir eigentlich ein kostenloser Ersatzwagen zu, inwieweit du da jetzt einen Nutzungsausfallentschädigung zusteht, kann dir o.g. erklären.

Themenstarteram 5. April 2021 um 23:25

Zitat:

@Naphtabomber schrieb am 5. April 2021 um 20:29:49 Uhr:

Dann haste dich komplett über den Nuckel ziehen lassen, ich würde dir mal ein wenig Lektüre empfehlen, z.B. hier ! Der Händler ist aufgrund der Gesetzeslage verpflichtet, vorhandene Mängel, die beim Kauf nicht dokumentiert waren, auf seine Kosten zu beseitigen, andernfalls steht dir auch ein Rücktrittsrecht zu.

Du mußt die Karre auch nicht zu ihm bringen, er muß den Wagen auf seine Kosten abholen, den Mangel beseitigen und dir dann wieder vor die Tür stellen. Notfalls nimmste dir ganz schnell einen ASnwalt, wenn der Händler sich quer stellt. Da kann dir auch jede Verbraucherberatungstelle helfen, oder ein kostenloses Beratungsgespräch bei einem entsprechenden Anwalt. Haste ne Rechtschutzversicherung? Dann ruf da mal an, die können dir auch weiter helfen. Und wenn der Karren schon ein Monat in der Werkstatt war, steht dir eigentlich ein kostenloser Ersatzwagen zu, inwieweit du da jetzt einen Nutzungsausfallentschädigung zusteht, kann dir o.g. erklären.

Danke dir aufjedenfall, am anfang hat es kleine aussetzer gegeben beim gas geben , die haben mir dann eingeredet dass es normal sei, auto abgeholt wieder 1 woche gefahren dann hat es angefangen im leerlauf leicht zu ruckeln wieder zur werkstatt, haben dann wieder gesagt das es normal sei, und vor kurzem hat dann angefangen schleifgeräusche zu machen wurde dann die hochdruckpumpe gewechselt ohne erfolg. Ich möchte aufjedenfall das auto zurückgeben weil ich wirklich kein nerv mehr dazu habe. Ja ich hab ne Rechtschutzversicherung, meint ihr ich kann das auto ohne probleme zurückgeben, weil ich wirklich kein lust nach ein wenn iwas am motor kaputt und aus eigene tasche zu bezahlen.

War deswegen letztens beim Anwalt. Der Fehler muss gravierend genug sein. Das ruckeln dürfte ausreichen. Der Verkäufer muss 2 Reparaturversuche von dir bekommen haben. Dann kannst du die Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) fordern.

Du musst mit deiner Rechtsschutzversicherung sprechen. Die erstellen daraufhin eine Schadensnummer über die dein Anwalt abrechnet. Du musst aber vorher abklären ob du von der Versicherung einen Anwalt gestellt bekommst oder selbst einen suchen kannst. Ohne Rechtsbeistand schwierig. Schaffe das Auto auf keinen Fall in eine andere Werkstatt. Den Fehler habe ich gemacht und somit meine Rechte verloren.

 

Genaueres wird dir der Anwalt sagen können!

Themenstarteram 6. April 2021 um 9:21

Zitat:

@Otoroboto schrieb am 6. April 2021 um 10:41:36 Uhr:

War deswegen letztens beim Anwalt. Der Fehler muss gravierend genug sein. Das ruckeln dürfte ausreichen. Der Verkäufer muss 2 Reparaturversuche von dir bekommen haben. Dann kannst du die Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) fordern.

Du musst mit deiner Rechtsschutzversicherung sprechen. Die erstellen daraufhin eine Schadensnummer über die dein Anwalt abrechnet. Du musst aber vorher abklären ob du von der Versicherung einen Anwalt gestellt bekommst oder selbst einen suchen kannst. Ohne Rechtsbeistand schwierig. Schaffe das Auto auf keinen Fall in eine andere Werkstatt. Den Fehler habe ich gemacht und somit meine Rechte verloren.

Genaueres wird dir der Anwalt sagen können!

Danke für deine Antwort, habe 2 mal den Wagen da wo ich gekauft habe abgebeben wegen das ruckeln, die haben mir dann eingeredet das es normal sei, und die letzten 2 mal bei einer anderen vw werkstatt bei mir in der nähe hoffe das es keine probleme geben wird.

Habe aufjedenfall eine gute Rechtsschutzversicherung bei Arag ohne selbstbeteiligung und kann mir selber ein Anwalt aussuchen.

Habe ebenfalls die bei der arag ohne Selbstbeteiligung. Da durfte ich mir den Anwalt aussuchen.

 

Solange die in der anderen Werkstatt nichts repariert haben dürfte es kein Problem geben.

Der Fehler muß überhaupt nicht gravierend sein! Da die Karre ja anscheinend schon Dauergast in der Werke war und keine Besserung aufgetreten ist, hat der Verkäufer genau noch 2x Gelegenheit, den Wagen so zu reparieren, das er keine Mukken macht, deshalb kauf ich den Gebrauchten ja beim Händler mit Gewährleistung, wo er natürlich ein wenig mehr zahlt, aber auf der sicherenm Seite ist. Außerdem haben sie ihn ja schon mit den 200€ abgezockt, was so nicht sein darf, da ja hier die Sachmängelhaftung greift. Warste mal in einer anderen Werkstatt? Da würde ich mir auf alle Fälle mal eine 2. Expertenmeinung diesbezüglich einholen, denn normal ist diese Geräusch definitiv nicht. Ruf doch mal die Hotline der Arag an, die verbinden dich dann mit einem Anwalt, der auf diese Fachgebiet spezialisiert ist und der sagt dir dann, welche Rechte du beim Autokauf vom Händler hast. Das mit den 200€ ist schon ein starkes Stück.

Hab mein GTD vor 2 Jahren bei nem Händler in BS gekauft, der durfte den dann hier abholen und den ZR incl. Spannrollenm wechseln, da die gefitschelt hat. Hatte dann für 2 Tage nen 1.6er TDI von denen für die Zeit.

Deswegen sag ich ja, ich habe das erst letzte Woche durch. Der Mangel muss gravierend sein! Mein mittlerweile 5. Werkstattbesuch mit keyless Go Fehler reicht zb . nicht aus laut Anwalt.

 

Du kannst dir in ner anderen Werkstatt bestimmt ne Meinung einholen. Aber die dürfen nichts daran werkeln! Damit erlischt der Gewährleistungsanspruch sofort, da das Fahrzeug verändert wurde und nicht mehr dem dir verkauften Wagen entspricht! Wie gesagt, ich darf jetzt so lange wie meine Werksgarantie geht vw auf den Sack gehen. Den Wagen zurück geben kann ich nicht mehr, obwohl gravierender Mangel + 2* Nachbesserung erfolglos.

Bei mir wurde in einer anderen VW Werkstatt der Turbolader getauscht.

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