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Schleichender Plattfuß in gekauftem Wagen -> Sachmangel und Gewährleistungsfall?

Themenstarteram 4. Juni 2017 um 18:46

Hallo,

ich habe vor kurzem einen BMW 118i E87 Bj 2007 gekauft. Er ist mit Runflat-Reifen und RDKS ausgerüstet.

Ich hatte den Wagen gerade mal wenige Tage und bin etwa 100 km gefahren. Der Reifen hinten rechts sah trotz fehlender RDKS-Meldung nach zu wenig Luft aus, deswegen habe ich vorsorglich den Luftdruck überprüft. Ich habe mich schon stark gewundert, dass das Manometer-Schätzeisen auf der Pumpe nichts angezeigt hat, also auf jeden Fall < 0.5 bar. Ich habe ihn dann wieder auf Druck gebracht und er sah wieder normal aus. Mir ist dann später wieder in den Sinn gekommen, dass Runflat-Reifen ja nie platt sind.

Nach weiteren 200km und einigen Tagen habe ich erneut den Luftdruck geprüft. Ergebnis: Drei Reifen haben ihren Druck behalten, hinten rechts wieder Druckverlust. Er war nicht leer, hatte aber signifikant weniger Druck.

Nun die Frage, offensichtlich entsteht so ein Problem nicht innerhalb von einer Woche. Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mit dem Auto in so einer kurzen etwas in den Reifen fährt, ist doch verschwindend gering. Außerdem sehen die Reifen äußerlich komplett unbeschädigt aus. Deswegen würde ich auch die Möglichkeit von Haarrissen in den Felgen, woraus Luft entweicht, in Betracht ziehen.

Die eine Frage ist: RDKS ist ausgerüstet, das Lämpchen leuchtet auch bei Zündung kurz auf und erlischt, also heißt es "Alles in Ordnung". Ein Druckverlust wurde aber nicht gemeldet. Dann funktioniert das RDKS doch nicht ordnungsgemäß, oder?

Wenn das ein Sachmangel ist, der beim Kauf vorlag, und davon würde ich ausgehen, dann ist es auf jeden Fall ein versteckter Mangel, weil ich nicht so lange probefahren kann, dass ein Druckverlust sichtbar wird. Ebenso kann man einen platten Runflat-Reifen nicht richtig sehen, solange noch Restdruck drauf ist, und RDKS scheint ja nicht aufzupassen.

Die andere Frage ist: Wie sind meine Erfolgsaussichten, dass ich den Fall beim Händler als Gewährleistungsfall melde? Wird man mich rechtens auf die "Gebrauchtwagengarantie" abwälzen, die ich nicht dazu genommen habe, oder wird der Händler den Sachmangel nachbessern müssen, weil nicht zu erwarten ist, dass das Rad innerhalb von so kurzer Zeit einen Druckverlust entwickelt? Ich meine, ein Händler wird ja immer erst versuchen, Forderungen abzuwehren. Muss ich als Käufer dann beweisen, dass der Sachmangel bereits vor dem Kauf vorgelegen hat und nicht sichbar war, oder muss der Händler beweisen, dass der Sachmangel beim Kauf nicht vorlag?

Vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrung damit.

Viele Grüße

Lars789852

Beste Antwort im Thema
am 5. Juni 2017 um 13:49

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 5. Juni 2017 um 15:08:40 Uhr:

bei einem RDKS-System kann man nichts falsch kalibrieren. Richtigen Reifendruck auf allen Reifen aufpumpen und System kalibrieren. Dann müsste bei einem Druckabfall eine Warnmeldung kommen.

Der hat aber kein aktives RDKS mit Drucksensoren, also spricht das System durch entsprechende Werte im ABS an, was bei Runflat sehr lange ausbleibt, weil der Abrollumfang hier nicht so schnell anders wird. Daher halte ich Runflat eigentlich nur in Kombination mit RDK-Sensoren für sinnvoll, alles andere ist hier nicht so optimal.

Wenn nun jemand eine Meldung kriegt, dass ein Reifen defekt ist und dilettantisch nur ums Auto läuft und optisch nichts erkenn, danach dann das System resettet und kalibriert, dann ist der Anfang gemacht, das System ad absurdum zu führen.

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Wenn der Reifen mit einem Luftdruck von etwa 0,5 bar eingesetzt wurde, hat er dadurch Schädigungen davongetragen und muß ersetzt werden.

Zitat:

@lars789852 schrieb am 4. Juni 2017 um 20:46:33 Uhr:

Wie sind meine Erfolgsaussichten, dass ich den Fall beim Händler als Gewährleistungsfall melde?

[...]

Ich meine, ein Händler wird ja immer erst versuchen, Forderungen abzuwehren. Muss ich als Käufer dann beweisen, dass der Sachmangel bereits vor dem Kauf vorgelegen hat und nicht sichbar war, oder muss der Händler beweisen, dass der Sachmangel beim Kauf nicht vorlag?

Nur ein Rechtsanwalt kann dir das verbindlich beantworten.

Gruß

am 4. Juni 2017 um 19:17

Zitat:

@lars789852 schrieb am 4. Juni 2017 um 20:46:33 Uhr:

 

Die andere Frage ist: Wie sind meine Erfolgsaussichten, dass ich den Fall beim Händler als Gewährleistungsfall melde? Wird man mich rechtens auf die "Gebrauchtwagengarantie" abwälzen, die ich nicht dazu genommen habe, oder wird der Händler den Sachmangel nachbessern müssen, weil nicht zu erwarten ist, dass das Rad innerhalb von so kurzer Zeit einen Druckverlust entwickelt? Ich meine, ein Händler wird ja immer erst versuchen, Forderungen abzuwehren. Muss ich als Käufer dann beweisen, dass der Sachmangel bereits vor dem Kauf vorgelegen hat und nicht sichbar war, oder muss der Händler beweisen, dass der Sachmangel beim Kauf nicht vorlag?

Vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrung damit.

Viele Grüße

Lars789852

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html

Die Beweislast ist inzwischen umgekehrt, d.h. der Verkäufer muß beweisen, daß die Sache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, also der Übereignung der Sache mängelfrei war. Dies gilt innerhalb der ersten sechs Monate; danach bis zu 24 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht. Die Rechtslage führt i.d.R. dazu, daß der Verkäufer eben nicht beweisen kann, daß die Sache mängelfrei war und somit kommt dies quasi einer sechsmonatigen Garantie gleich. Ob der Händler einen Mangel an der Felge feststellen kann, wird man sehen. Ich würde ihn aufsuchen und mit dem Zustand konfrontieren. Ob er versucht, den Gewährleistungsfall abzuwehren oder nicht, er wird nicht umhinkommen, sich ausführlich mit dem Schaden zu befassen; außer Du läßt dich abwimmeln. Ein seriöser Händler ist sich aber bewußt, daß er den Kunden ggf. zum Anwalt treibt, wenn er versucht, den Kunden abzuwimmeln. Viel Erfolg!

Schaue auch mal hier rein unter 6. Sachmängelhaftung:

http://www.reifen-ehrhardt.de/agb/

Zitat:

@lars789852 schrieb am 04. Juni 2017 um 20:46:33 Uhr:

Vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrung damit.

Der E87 verfügt über ein Passives System - das bedeutet wenn der Reifendruck korrekt eingestellt wurde muss das System auf diesen Kalibriert werden. (Siehe Bedienungsanleitung)

 

Im Umkehrschluss bedeutet das jemand hat mit einem Platten das System kalibriert bzw. eingestellt.

Fahr doch einfach zum Händler und frag erstmal ganz lieb. Andererseits wäre noch die Möglichkeit zum reifenhändler zu fahren und den Reifen checken zu lassen.

Und ein runflat Reifen ist nicht gleich kaputt wenn man mal ohne luft fährt!

Hiho

was sollte ein "selbsteingefahrener" Fremdkörper mit Sachmängelhaftung zu tun haben . Das geht leider manchmal schneller als einem lieb ist .....

und dem Vorbesitzter nachzuweisen(oder dem Verkäufer) das er das RDKS Sytem wissentlich falsch kalibriert hat .......

Gruss Dirk

bei einem RDKS-System kann man nichts falsch kalibrieren. Richtigen Reifendruck auf allen Reifen aufpumpen und System kalibrieren. Dann müsste bei einem Druckabfall eine Warnmeldung kommen.

am 5. Juni 2017 um 13:44

Zitat:

@cic55 schrieb am 5. Juni 2017 um 00:24:47 Uhr:

 

Und ein runflat Reifen ist nicht gleich kaputt wenn man mal ohne luft fährt!

Runflat bedeutet nicht, dass der Reifen keinen Schaden nimmt, wenn man mit zuwenig Druck fährt. Wenn der Reifen keinen Druck hat, kann man damit mit geringer Geschwindigkeit weiterfahren, aber dennoch ist der Reifen im Normalfall reif zum Tausch.

am 5. Juni 2017 um 13:49

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 5. Juni 2017 um 15:08:40 Uhr:

bei einem RDKS-System kann man nichts falsch kalibrieren. Richtigen Reifendruck auf allen Reifen aufpumpen und System kalibrieren. Dann müsste bei einem Druckabfall eine Warnmeldung kommen.

Der hat aber kein aktives RDKS mit Drucksensoren, also spricht das System durch entsprechende Werte im ABS an, was bei Runflat sehr lange ausbleibt, weil der Abrollumfang hier nicht so schnell anders wird. Daher halte ich Runflat eigentlich nur in Kombination mit RDK-Sensoren für sinnvoll, alles andere ist hier nicht so optimal.

Wenn nun jemand eine Meldung kriegt, dass ein Reifen defekt ist und dilettantisch nur ums Auto läuft und optisch nichts erkenn, danach dann das System resettet und kalibriert, dann ist der Anfang gemacht, das System ad absurdum zu führen.

Themenstarteram 6. Juni 2017 um 16:46

Ich habe mit dem Händler telefoniert. Zuerst wurde ich auf einen anderen Tag verwiesen, an dem die "Technik" wieder da ist, weil die Verkäufer ja diese Fragen nicht beantworten können würden. Dann habe ich an jenem Tag wieder angerufen und eine Verkäuferin, die angeblich technische Fragen nicht beantworten, hat diese technische Frage beantwortet. Das wäre bei der Überführung aufgetreten, da hätte ich wohl den Kantstein blöd getroffen oder mir Glas oder einen Nagel in den Reifen gefahren... Und dann sprach sie noch von "Verschleiß", weil ein Reifen ja ein Verschleißteil ist. Das Wort "Verschleiß" hatte sie nicht mehr benutzt, nachdem ich gefragt hab, ob das etwa normal sei, dass innerhalb von Tagen die Luft raus ist.

Ich werde nun zum Reifenhändler fahren und die Sache checken lassen. Wenn es wirklich nur etwas kleines im Reifen ist und sich das günstig reparieren lässt, lasse ich das machen und mache mir da keinen Stress. Wenn es wirklich etwas an der Felge ist oder das teurer werden könnte, dann kann man sich ja noch auf die Beweispflicht berufen und dann notfalls einen Anwalt einschalten...

Es ist ja eigentlich klar, dass ein Autohändler erst immer versucht, sowas abzuwehren.

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