Schlechteste Haftpflichversicherung HUK
Eine Qual für jeden Kunden der HUK-Coburg, wenn sie unverschuldet 2 Monate auf die Schadensregullierung über 13500,-E warten müssen, ganz schlimm ist der Kommentar eines Mitarbeiters in der Hauptverwaltung Berlin gewesen, Zitat: "sie haben sich einen Anwalt genommen, jetzt dauert die Regullierung aber sehr lange" was leider sich auch bewahrheitet hat.
Stückchen weise wurden Zahlungen überwiesen, dennoch sind nach 2 Monaten noch immer 4500,-E offen! Es scheint nur mit einer Klage sich etwas zu bewewegen, ansonsten rate ich niemand zu diesem Versicherer!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@beachi schrieb am 14. August 2018 um 18:08:33 Uhr:
die huk wird ihre gründe gehabt haben, warum es so lange gedauert hat. und ja, mit anwalt kann es auch schon mal länger dauern als üblich. einige schreiben nämlich zusammenhanglose textbausteine, die man erst mal lesen muss. dauert halt alles seine zeit.. 😉
Solange es bei Versicherungen Mitarbeiter wie Dich gibt, die nicht nur jeden Scheiß, den ihr Arbeitgeber ihnen vorgibt, kritiklos ausführen, sondern auch noch mit voller Überzeugung verteidigen. wird sich an der rechtswidrigen Regulierungspraxis leider nichts ändern...
52 Antworten
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 16. August 2018 um 08:27:20 Uhr:
Wer nur Haftpflicht versichert ist, dem kann es egal sein wie die Regulierung seiner Versicherung ist. Ausser der Geschädigte ist ein Nachbar, Freund, Familie. 😉
Eine ziemlich asoziale Einstellung, finde ich!
Wenn ich jemandem einen Schaden zugefügt habe, ist es für mich nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung, diesen Schaden bestmöglich wiedergutzumachen und dem Geschädigten nicht noch zusätzliche Schwierigkeiten zu bereiten.
Und wenn ich für einen solchen Fall eine Versicherung abgeschlossen habe, erwarte ich selbstverständlich, dass diese die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig erbringt, denn dafür habe ich bezahlt!
War es denn notwendig einen Anwalt einzuschalten? Hat sich die HUK geweigert etwas zu regulieren?
Falls nein ist das die gerechte Strafe für das sinnlose Einschalten eines Anwalts!
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. August 2018 um 10:11:32 Uhr:
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 16. August 2018 um 08:27:20 Uhr:
Wer nur Haftpflicht versichert ist, dem kann es egal sein wie die Regulierung seiner Versicherung ist. Ausser der Geschädigte ist ein Nachbar, Freund, Familie. 😉Eine ziemlich asoziale Einstellung, finde ich!
Wenn ich jemandem einen Schaden zugefügt habe, ist es für mich nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung, diesen Schaden bestmöglich wiedergutzumachen und dem Geschädigten nicht noch zusätzliche Schwierigkeiten zu bereiten.
Und wenn ich für einen solchen Fall eine Versicherung abgeschlossen habe, erwarte ich selbstverständlich, dass diese die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig erbringt, denn dafür habe ich bezahlt!
Weis nicht was Du Dich hier aufregst und beleidigend wirst. Es ist nun mal so, wenn Du eine KH abgeschlossen hast, kann dir das alles völlig egal sein.
Du kannst noch nicht einmal eingreifen. Die Versicherung wert unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Ansprüche. Wie und in welcher höhe, kannst Du selbst nicht beeinflussen. Daher kann es Dir "latte" sein. Du hast ja noch nicht einmal Einsicht in die Akten und kannst Dir keine fundierte Meinung bilden ob alles mit rechten Dingen zugeht. Falls Du einen Schaden zurückkaufen willst, ist es sogar besser wenn der Schaden möglichst niedrig reguliert wird.
Ist für Dich als VN besser als wenn die Versicherung alles ohne richtig zu prüfen zahlt.
Oder bist Du hier tatsächlich anderer Meinung?
Anders sieht es natürlich aus, wenn Du der Geschädigte bist. 😉
Zitat:
@Autofahrer- schrieb am 16. August 2018 um 10:16:37 Uhr:
War es denn notwendig einen Anwalt einzuschalten? Hat sich die HUK geweigert etwas zu regulieren?Falls nein ist das die gerechte Strafe für das sinnlose Einschalten eines Anwalts! Sie haben wohl ein Rechtsbewusstsein eines Mafioso ????
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Nein, ich kann nur meine Dinge selbst regeln und nehme mir erst einen Anwalt, wenn mein gegenüber sich auf anderem Wege weigert, berechtigte Ansprüche zu bedienen. Solange das nicht der Fall ist, brauche ich keinen Dritten, der meine Ansprüche durchsetzt.
Über solch unnötige Kosten würde ich mich auch ärgern und dem Verursacher das Durchsetzen der Ansprüche so schwer wie möglich machen.
Das wirkt kleinkariert.
Genau diese Experten braucht es. Die alles können und Wissen, aber wenn es dann doch nicht so läuft,
wie man sich das vorstellt zum Anwalt rennen...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. August 2018 um 11:20:17 Uhr:
Das wirkt kleinkariert.
Seine Aussage galt dem "Autofahrer" 😉
Und könntest du mal lernen wie man "postet"
deine Doppelpost nerven irgendwie, soll aber nicht kleinkariert wirken 😁
Zitat:
@Ich kann alles schrieb am 16. August 2018 um 11:51:14 Uhr:
Seine Aussage galt dem "Autofahrer" 😉Und könntest du mal lernen wie man "postet"
deine Doppelpost nerven irgendwie, soll aber nicht kleinkariert wirken 😁
😁
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 16. August 2018 um 10:39:38 Uhr:
Weis nicht was Du Dich hier aufregst und beleidigend wirst.
Weder rege ich mich auf, noch habe ich irgendwen beleidigt.
Zitat:
Es ist nun mal so, wenn Du eine KH abgeschlossen hast, kann dir das alles völlig egal sein.
Nein, kann es selbstverständlich nicht!
Zitat:
Du kannst noch nicht einmal eingreifen.
Natürlich kann ich.
Zitat:
Die Versicherung wert unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Ansprüche.
Genau das ist eben nicht der Fall. In der Regel werden berechtigte Ansprüche nicht bezahlt.
Ein unberechtigter Anspruch ist z. B. wenn bei einem Heckschaden die Reparatur der Delle im vorderen Kotflügel mit abgerechnet werden soll. Ein unberechtigter Anspruch ist es
nicht, wenn der Versicherung die Rechnungshöhe nicht passt!
Zitat:
Wie und in welcher höhe, kannst Du selbst nicht beeinflussen. Daher kann es Dir "latte" sein. Du hast ja noch nicht einmal Einsicht in die Akten und kannst Dir keine fundierte Meinung bilden ob alles mit rechten Dingen zugeht.
Doch kann ich, denn ich habe den von mir verursachten Schaden gesehen, die Versicherung nicht!
Zitat:
Oder bist Du hier tatsächlich anderer Meinung?
Ja, völlig, siehe obige Ausführungen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. August 2018 um 12:17:07 Uhr:
Zitat:
Wie und in welcher höhe, kannst Du selbst nicht beeinflussen. Daher kann es Dir "latte" sein. Du hast ja noch nicht einmal Einsicht in die Akten und kannst Dir keine fundierte Meinung bilden ob alles mit rechten Dingen zugeht.
Doch kann ich, denn ich habe den von mir verursachten Schaden gesehen, die Versicherung nicht!
Glaubst du tatsächlich, dass sich eine Versicherung für die Meinung eines Versicherten und Schadenverursachers interessiert, wenn dieser der Meinung ist, die Höhe des Anspruchs sei gerechtfertigt?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. August 2018 um 12:17:07 Uhr:
Zitat:
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. August 2018 um 12:17:07 Uhr:
Zitat:
Es ist nun mal so, wenn Du eine KH abgeschlossen hast, kann dir das alles völlig egal sein.
Nein, kann es selbstverständlich nicht!
Es sollte Dir aber völlig egal sein! 🙂
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. August 2018 um 12:17:07 Uhr:
Zitat:
Du kannst noch nicht einmal eingreifen.
Natürlich kann ich.
Wie willst Du eingreifen? Ausser der Schadenmeldung kannst Du gar nichts machen und darfst auch nichts machen. Du darfst noch nicht einmal ein Schuldeingeständniss machen, da Du sonst Deinen Versicherungsschutz gefährdest. Du hast einen Vertrag mit dem KH Versicherer und der schreibt Dir vor, dass du alle Rechte und Pflichten aus dem Schaden an das VU abtrittst.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. August 2018 um 12:17:07 Uhr:
Zitat:
Die Versicherung wert unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Ansprüche.
Genau das ist eben nicht der Fall. In der Regel werden berechtigte Ansprüche nicht bezahlt.
Ein unberechtigter Anspruch ist z. B. wenn bei einem Heckschaden die Reparatur der Delle im vorderen Kotflügel mit abgerechnet werden soll. Ein unberechtigter Anspruch ist es nicht, wenn der Versicherung die Rechnungshöhe nicht passt!
Woher willst Du wissen ob es ein berechtigter Anspruch ist. Die Versicherung hat einsicht in die Daten, Unterlagen und evt. Gutachten, Du nicht. Und Du kannst nicht beurteilen ob Ansprüche überhoht sind oder nicht. Das VU hat Dir gegenüber die Verpflichtung den Schaden möglichst niedrig zu halten (eventueller Rückkauf) und gegenüber der Versichertengemeinschaft (Tarifprämie, Regional-Klasse, Typ-Klasse).Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. August 2018 um 12:17:07 Uhr:
Zitat:
Wie und in welcher höhe, kannst Du selbst nicht beeinflussen. Daher kann es Dir "latte" sein. Du hast ja noch nicht einmal Einsicht in die Akten und kannst Dir keine fundierte Meinung bilden ob alles mit rechten Dingen zugeht.
Doch kann ich, denn ich habe den von mir verursachten Schaden gesehen, die Versicherung nicht!
Du hast einen Schaden gesehen und sonst gar nichts. Du weist weder etwas von evt. Vorschäden noch von versteckten Schäden. Ob Vorschäden fachmännisch repariert wurden, was für Kostensätze gerechtfertigt sind usw.! Solltest Du kein gutachter sein und Dir das FZG genau anschauen, hast Du keinerlei Ahnung.