schlechtes licht im w124te
hallo ich habe ne 230te habe aber kaum licht leuchtet höchstens 50m weit habe schon klarglasscheinwerfer verbaut aber bringt auch nichts wollte jetzt mal so nen xenon nachrüstsatz einbauen und mal schauen ob ich besseres licht habe hat jemand nen rat oder erfahrung damit
dann meldet euch
mfg maik
26 Antworten
Re: Re: Re: schlechtes licht im w124te
Zitat:
Original geschrieben von ka2309
Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis kann nur vorliegen, wenn eine konkrete Gefährdung anderer dadurch verursacht werden kann.
udn die liegt vor...
Zitat:
Original geschrieben von ka2309
Und dann immer noch keine Sicherstellung bzw. Abschleppkosten oder gar Gutachterkosten.
eigentlich schon...wenn der beamte seine arbeit richtig macht....
also informier dich lieber erstmal richtig, bevor du sachen schreibst, die lediglich auf "gutem willen" der beamten beruhen...aber rein rechtlich nicht den tatsachen bzw. dem strafmaß entsprechen!
100 Watt
Jetzt hab ich wirklich Schiss bekommen.
Auto abfackeln usw.
Ich denke ich mach die Dinger morgen wieder raus !
Obwohl, eine Frage hab ich noch:
Stimmt es, dass Mercedes-Benz damals bei Fahrzeugen die nach Skandinavien ausgeliefert wurden generell
100 W Birnen verbaut hat ?
Das hat mir einer vom Zubehörladen erzählt.
Schönen Abend und nen guten Durchblick Allerseits !!!!
Hallo MagirusDeutzUlm!
Ich mache diesen Job bereits seit 20 Jahren und da brauche ich mir bestimmt nicht sagen zu lassen, was eigentlich zu machen wäre und was nicht.
Man muss immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen und die ist in solchen Fällen bestimmt nicht gegeben.
Die Sache würde anders aussehen, wenn Du als Verursacher eines Verkehrsunfalls beschuldigt wirst, diesen VU verursacht zu haben, da Du mit Deinem nicht ordnungsgemäßen Licht den anderen so geblendet hast, dass es dadurch zu einem Unfall gekommen ist. Dann will ich nicht ausschließen, dass das Fahrzeug zwecks Beweissicherung sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt wird. Allerdings auch nur dann, wenn es zu einem erheblichen Sach- oder Körperschaden bei einem der Beteiligten gekommen ist. Dies würde dann auch verhältnismäßig sein.
Alles andere ist nicht verhältnismäßig und darf somit auch nicht angeordnet werden, denn ansonsten bekommst Du von deinen Vorgesetzten einen dicken Rüffel und wenn der Betroffene dann noch auf Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme klagt, muss die Behörde vermutlich sogar die Kosten einer Sicherstellung und des Gutachtens berappen.
Prost Mahlzeit!!!!
Gruß ka2309
Moin,
Sagen wir es mal so ... es ist gemäß dem RECHT sicherlich möchtlich ein Auto auch wegen einer durchgebrannten Birne stillzulegen ... weil es ja nicht mehr Verkehrssicher ist. Wird nur niemand machen.
Bei 100W Birnen ... und ggf. nicht zulässigen Klarglasscheinwerfern made from Ebay ... wird der Wagen ganz bestimmt nicht stillgelegt und gesichert. Das macht wenig Sinn, da wird es ganz sicher nur ne Mängelkarte geben.
Anders sieht es bei einem illegalen Xenoneinbau aus. Da könnte dies durchaus unter Umständen gegeben sein, da diese Fahrzeuge in der Tat BLENDEN können wie Sau und damit alle um sich herum gefährden können. (Ich will nicht ausschließen, das es einzelne Menschen gibt, die es richtig draufhaben!)
Ich würde es da also nicht so trocken und theoretisch diskutieren, es kommt auf den Fall und das Gefährdungslevel an. Und meistens kommt bei den "Lichttunern" ja noch mannigfaltiges mehr dazu. Aber Ich denke, das es durchaus legitim ist ... das HÖCHSTMASS zu nennen, schließlich steht ja auch im Gesetz drin ... bis zu 50.000 Euro Strafe bei z.B. einem Verstoss gegen die Gefahrstoffverordnung ... meistens wird es deutlich drunter liegen 😉
MFG Kester
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Moin!
In diesem Absatz sind ein paar "Könnens" zu viel drin:
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Anders sieht es bei einem illegalen Xenoneinbau aus. Da könnte dies durchaus unter Umständen gegeben sein, da diese Fahrzeuge in der Tat BLENDEN können wie Sau und damit alle um sich herum gefährden können. (Ich will nicht ausschließen, das es einzelne Menschen gibt, die es richtig draufhaben!)
MFG Kester
Für ein Erlöschen der Betriebserlaubnis mit entsprechenden Folgen ist eine konkrete, also keinesfalls eine abstrakte Gefährdung von Nöten.
Ob das bei der Neuregelung so gewollt war, dass nun jeder " Fusseltuner" billiger weg kommt, weiß ich auch nicht.
Jedenfalls sind die meisten "Bastelverstöße" in den Bereich der Lappalie verdrängt worden.
bis neulich
dirch
Logisch "können". Vieles liegt dabei im Ermessen des Beamten. Oben war schon korrekt angegeben was maximal als Folgen möglich ist, andererseits kann man durchaus mit einem Verwarngeld und Mängelkarte davonkommen.
Es macht auch einen unterschied ob die Kontrolle tagsüber oder nachts erfolgt. Bei merklich höherer Blendung ist nachts durchaus von einer Gefährdung auszugehen und damit die Weiterfahrt zu untersagen.
Für die Prüfer bei Tüv und Co. gibt es seit einiger Zeit die verbindliche Anweisung dass Veränderungen der Lichtanlage grundsätzlich wegen ihres potentiellen Gefährdungspotentials als erhebliche Mängel einzustufen sind.
Gruß Meik
Ich will jetzt allerdings nochmal zum eigentlichen Thema wieder zurück kehren. Habe mir gestern die power2night GT 150 GT150 PHILIPS 2erSet Blau für mein Tee besorgt und auch sofort einegabaut. Nun zeigt man mir ein kleines gelbes Licht an, was mir sagen will, das etwas mit meiner Beleuchtung nicht in Ordnung ist.
Gibt es da nun eine Möglichkeit dieses Warnlicht zu überlisten oder könnten die Birnen dem System schaden?
Mit Überlisten meine ich eine Möglichkeit zu finden, die auch ein "Halblaie" auf die Reihe bekommt!
Gruß ka2309
Schau mal ob Du beim Einbau nicht die Standlichter aus den Fassungen gedrückt hast.
zum thema "xenon-umbau"
sagt das kba folgendes:
Zitat:
Das Kraftfahrt-Bundesamt möchte die Verbraucher über die geltenden Vorschriften informieren und
darauf hinweisen, dass nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu
zählt auch der Sockel) oder nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern
(einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquellen) zum Erlöschen
der Bauartgenehmigungen der Lichtquellen bzw. Scheinwerfer und somit zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.Quelle KBA
hallo ich habe mit dem thema an gefangen und habe mich selbst mal bei meinem tüv mann schlau gemacht er sagte mir es gibt eine möglichkeit das mann so etwas eingetragen bekommt aber es muss vorher einiges um gebaut werden!
wenn man diese automatische regulierung von einem xenon scheinwerfer mit einbaut das er sich automatisch verstellt bei belastung oder unebenheiten dann wäre es möglich soetwas eingetragen zu bekommen !
wenn mann etwas geschickt ist sollte sowas doch umzubauen sein denke ich mal !
zu den klarglasscheinwerfer kann ich nur eins sagen da kümmert sich kein arsch drum bin schon so oft kontrolliert wurden und es hat noch keiner was gesagt wegen den klarglasscheinwerfer!selbst der tüv mann hat nichts gesagt hatte nur was gegen die roten rückleuchten von dem brabus modell!
dann habe ich noch ne frage hat jemand schon mal auf angel eyes um gebaut????ist das viel arbeit oder geht es und was haltet ihr von den dingern die mann bei ebay bekommen kann????
mfg maik
Angel Eyes passen nun NOCH weniger zum 124er als es die Klarglas-Scheinwerfer tun... Was soll man an einem Klassiker mit so nem D&W Golf-Proll Ramsch? *Kopfschüttel*
Angel Eyes am 124er? 😰
Xenon kriegst du nur eingetragen wenn ein KOMPLETTER Scheinwerfer plus automat. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigung verbaut wird. Eine Xenon-Lampe in einen normalen Scheinwerfer reinbasteln ist nicht legal machbar.
Wobei ich die Diskussion nicht ganz verstehe, neue Streuscheiben und Birnchen rein und ganz legal und ohne Probleme gutes Licht geniessen 🙂
Gruß Meik