Scheinwerferumbau - der Hammer

BMW X5 E53

Hallo Forum,
habe mir vor knapp einer Woche meine Pre-Facelift XENON Scheinwerfer von CarInsideConcept in Heidelberg umbauen lassen und muss sagen, der absolute Oberhammer.
Habe gleich AngelEyes mit einbauen lassen in Lichfarbe 10000K, gleiche Farbe wies Xenon, hier ein Bild.

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von X5 angel


Also Ihr lieben, wieviel Prozent von euch benutzt die TV Freischaltung während der Fahrt? Oder schaut sogar DVD? Oder hackt auf seinem iPod rum weils übers Multifunktionslenkrad nicht funktioniert? Oder telefoniert ohne Freisprecheirichtung?
KEINER ODER? Gott wie erbärmlich...

Wer ohne Schuld ist ...... Klar kann es vorkommen, das man sich nicht Regelkonform benimmt.

Aber in der heutigen Zeit - in der alles bis ins Kleinste geregelt ist - sollte man schon aufpassen was man tut. Spätastens wenn es ein Problem gibt, fragt man sich ob es das wert war.

Das die HUK gezielt nach den Veränderungen sucht glaube ich nicht .... ich meine .... wer sich gut auskennt - und das sollte man bei einem Gutachter annehmen - der sieht Veränderungen auf den ersten Blick . . so schwer sind diese auch nicht zu erkennen, beim X vermutet man sie weniger, bei Golf GTI, E30 Cabrio ... usw, eher mehr.... Also ... Ohne Eintragung geht ja mal gar nix.

Hallo zusammen,

als Versicherungskaufmann wollt ich nun noch Folgendes mitteilen:
Sofern ein Gutachten erstellt wird, und das ist bei "größeren Geschichten" ja immer so, kann es möglich sein, dass die fehlende Betriebserlaubnis der Scheinwerfer (z.B. kein E-Prüfzchn.)
vom Sachverständigen erkannt wird.
In diesem Fall erlischt der Kaskoschutz sofort, weil keine Betriebserlaubnis fürs gesamte
Fahrzeug. In der Haftpflicht, wo das Verkehrsopfer immer an erster Stelle steht, gilt dann:
Egal ob kausal für den Unfallhergang oder nicht, die Gesellschaft tritt in Vorleistung und wird bis zu einem Max.-Betrag von 5.000€ beim Versicherungsnehmer regressiert!
Die Differenz bis zur Deckungssumme leistet das Versicherungsunternehmen.

Bei einer Totalentwendung wenn das Fz. nicht innerhalb eines Monats gefunden wird, hat man auch noch Glück, weil niemand von der nicht zulässigen Bauartveränderung weiss.

Seinen Versicherungsschutz sollte man nie gefährden, sonst droht möglicherweise für den einen oder anderen nicht so solventen Fahrer der Bankrott.

fG

Ich hab sehr viel mit Unfallfahrzeuge zu tun und auch mit Gutachtern,ich lege meine Hand dafür ins Feuer und sage dir das solch ein Umbau kein Gutachter erkennt,es sei er fährt selbst ein pre FL X5.
Mein Umbau erkannte ja nicht mal der TÜV zudem wissen die ja eh nicht wie die orig.ausschauen!!

MatzeX5

Zitat:

Original geschrieben von DeaconF


tja, dass kann schon alles richtig sein, aber ich denke, was die polizei nicht weiss, macht sie nicht heiß.
Und außerdem, wieviel fahren mit getönten rückleuchten von ebay rum oder rad reifen kombis die nicht zulässig sind oder oder oder....
Oder MatzeX5 hat seine ja selbst umgebaut.

Hier in Österreich kenne ich einige Leute, welche vond en Kiewerern (=Polizei) anläßlich einer Verkehrskontrolle eine diesbzgl Vorladung zum TÜV bekamen, nur weil andere Heckleuchten etc eingebaut waren!

Mir wäre die Gefahr zu groß.
Letztlich handele ich mit dem Betrieb des Fahrzeuges gesetzeswidrig und kann mich später schlecht herausreden, daß der Trachtengruppe noch nie was aufgefallen ist.

Aber letztlich ist es eines jeden eigene Entscheidung.
Wer glaubt, daß ein Umbau ihm die Scherereien usw. wert ist, der soll es machen. Ich hätte im Falle einen Unfalles jedenfalls keine Skrupel die Grün-Weissen auf verdächtige Umbauten anzusprechen. Und mit einem so skrupellosen Menschen wie mir sollte man immer rechnen.

Seit heute morgen, bin ich stolzer Besitzer eines Fahrzeugs mit umgebauten Scheinwerfern und TÜV!!!
Habe eine Sonderabnahme beim TÜV machen lassen, habe 118,39€ gezahlt und nun einen Eintrag im Fahrzeugschein und -brief welcher lautet: Sonderumbau Bereich Frontlichanlage.Lackiertes Innenteil, Standlichringe,Entfernung Streugläser. Und auf der Abnahmebestätigung steht: Scheinwerfer /aut.Leuchtweitenregulierung. Abblend- (XENON) und Fernlicht entsprechen trotz Entnahme der Streugläser den gesetzl. Normen. Blendwirkung bleibt innerhalb der erlaubten Toleranzen.
So und nun denke ich damit hat sich das ganze wohl erledigt....

Hallo x5Angle, Respekt!!! Gruß Chiem

Zitat:

Original geschrieben von Obiwan72


Mir wäre die Gefahr zu groß.
Letztlich handele ich mit dem Betrieb des Fahrzeuges gesetzeswidrig und kann mich später schlecht herausreden, daß der Trachtengruppe noch nie was aufgefallen ist.

Aber letztlich ist es eines jeden eigene Entscheidung.
Wer glaubt, daß ein Umbau ihm die Scherereien usw. wert ist, der soll es machen. Ich hätte im Falle einen Unfalles jedenfalls keine Skrupel die Grün-Weissen auf verdächtige Umbauten anzusprechen. Und mit einem so skrupellosen Menschen wie mir sollte man immer rechnen.

Servus,

sehe ich genauso, und zwar bedingungslos! 😉

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