Scheinwerfer mit LED-Leiste VW Passat 3C

VW Passat B6/3C

Hallo

Kennt sich jemand mit den Dayline-Scheinwerfern für den VW Passat 3C aus?Bei mir funktioniert die LED-Leiste ´selte,bloß wenn ich den Stecker an die Scheinwerfer ansteckt und auf Standlicht schalte.Mache ich das Licht wieder aus und wieder an dann geht es nicht mehr.
Kennt jemand das Problem?

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SvenCl1982


Moin,

habe zur Zeit Halogen drin, normalerweise aber nachgerüstet Xenon.
Viele werden jetzt schreiben das die nachgerüsteten Xenon-Set´s Mist sind und keine Zulassung haben, aber sie funktionieren einwandfrei und das mit der Zulassung interessiert keinen.

Gruß
Sven

Zugegeben, sieht für Showzwecke schon schick aus, ABER:

Das interessiert solange keinen, bis mal etwas Ernsteres passiert, Du den Versicherungsschutz bei Prüfung gestrichen bekommst (bei Personenschaden gehts IMMER um die Wurst), keine gültige ABE und Du bei Personenschaden ein Leben lang dafür aufkommen kannst. Und alles nur wegen so einer Kirmesbeleuchtung ? Und dann noch beide Kennzeichen zur Nachverfolgung öffentlich sichtbar gemacht...von einer simplen Verkehrskontrolle rede ich gar nicht, weil die kostet nur einen geringen Betrag bei Beanstandung.

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Naja, muss erst mal bei Gelegenheit die dazugehörige Steuereinheit verbauen, damit sie die Bedingungen zur anwendung als TFL erfüllen.

Bisher ersetzen sie nur das Standlicht und sehen in der Nacht ganz gut aus 😉

Also, als die neu waren fand ich die cool, fand nur den Preis doof. Mittlerweile sehe ich hier so viele Autos mit diesem Gefummel - alle mit Standlicht.... und - Entscheidung gefallen: sowas kommt mir nicht an Karren.

ja, damit als "möchtegernTFL" rumzufahren, ist schon peinlich aber ich habe diese auch verbaut und habe es halt in verbindung mit Abblendlicht an und das sieht echt gut aus. Also als standlicht halt, so wie es auch gedacht ist. 😉
ist halt geschmackssache....

Deswegen ja auch Steuergerät für höhere Leuchtleistung im Tagmodus (Licht aus) 🙂🙄

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Zitat:

Original geschrieben von driver X KB


Deswegen ja auch Steuergerät für höhere Leuchtleistung im Tagmodus (Licht aus) 🙂🙄

Das Problem ist nur, dass die Scheinwerfer keine Zulassung als Tagfahrlicht (Prüfzeichen RL) haben und somit die Modifikation auch nicht legaler ist, als wenn Du Dir 'ne Lichterkette in die Scheinwerfer klebst. 🙄

Laut Aussage vom TÜV-Prüfer per Einzelabnahme ohne größere Probleme eintragbar.

Allerdings kann ich es momentan weder Bestättigen noch Widerlegen, da ich es bisher noch nicht verbaut und abnehmen lassen habe.

Weiß nur das generell zwei bestimmte Kennungen erfüllt sein müssen:
- "RL" zur Zulassung als TFL, sowie
- "A" als Positions-/Standlicht

Genaueres kann ich erst nach dem Einbau samt TÜV-Besuch sagen.

So wie es scheint gibt es da auch unterschiedliche Meinungen, da der Anruf bei zwei TÜV-Stationen und einer DEKRA als Antworten einmal illegal und zweimal legal ergab. Prinzipiell wäre die Dimmung legal -> sonst könnte Audi es nicht als Illumination anbieten.

Mal sehen, was dann der TÜV-Prüfer sagt, wenn ich auf dem Hof stehe....

[Gebetsmühle]
Es dürfen am Fahrzeug nur geprüfte und zugelassene Lichttechnische Einrichtungen verbaut und in der Funktion betrieben werden in der sie geprüft sind. Dafür sind entsprechende Lichttechnische Gutachten und in der Folge entsprechende Prüfzeichen auf den Leuchten erforderlich.

Ein TÜV-Prüfer kann kein lichttechnisches Gutachten erstellen und darf deshalb gar keine unzulässigen Leuchten per Einzalabnahme eintragen. Solche Eintragungen sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen.

Die Leuchte muss von Haus aus das Prüfzeichen RL tragen um als Tagfahrleuchte betrieben werden zu dürfen.
Die Leuchte muss von Haus aus das Prüfzeichen A tragen um als Begrenzungsleuchte betrieben werden zu dürfen.

Eine Leuchte mit Prüfzeichen A, die nur z.B. mit hellerem Leuchtmittel betrieben wird (oder anders angesteuert wird um heller zu leuchten) wird dadurch noch keine Tagfahrleuchte, da ihr nach wie vor das entsprechende Prüfzeichen RL fehlt. Der Prüfer darf so eine Leuchte gar nicht als Tagfahrleuchte eintragen.

Jegliche Modifikation / Dimmung / hellere Ansteuerung (wie auch immer das gelöst werden soll) lässt die Zulassung der Leuchte erlöschen, da sie nicht mehr die geprüften Eigenschaften und Lichtstärken aufweist, die zur Zulassung führten.

Das Beispiel Audi als Rechtfertigung für die Verwendung irgendwelcher Zusatzmodule (die in der Regel auch kein benötigtes E-Prüfzeichen zur Verwendung im KFZ tragen, das für alle Geräte obligatorisch ist, und sei es bloss ein Handy-Ladekabel) ist mehr als naiv. Die TFL bei Audi tragen zunächst mal die benötigten Prüfzeichen A und RL und die Fahrzeuge wurden darüber hinaus auch noch genau so geprüft und ihnen die Betriebserlaubnis erteilt, was bei jeglichen Bastellösungen wohl eher unwahrscheinlich ist.
[/Gebetsmühle]

Und jetzt noch was zum Lesen:
http://www.dekra.de/de/1471

Und: http://www.dekra.de/.../get_file?...

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