Scheibenaufkleber illegal?

Dies ist an alle gerichtet die sich damit wirklich auskennen und ist kein scherz!!!!

Also ich war letztlich in München mit meinem schönen Audi da hat mich die Polizei aufgehalten!
Dann meinten die doch tatsächlich das mein Aufkleber den ich habe (Aufkleber schrift ca. 8-10 cm gross befindet sich mittig unten auf der Winschutzscheibe) dort nicht errlaubt wäre ich sollte es sofort abkratzen! ich sagte hää nicht erlaubt bei uns in Miesbach sagt die Polizei auch nichts dann sagten die naja das ist die Landpolizei dene ist sowas egal aber bei uns in der Stadt ist das nicht erlaubt und wird nicht geduldet! ich sollte sogar ne Strafe zahlen.
Naja sie liessen mich dann doch weiterfahren sagten aber das ich es abmachen soll oben da wo die Tönung meistens ist ist es erlaubt aber unten nicht weil es in den sichtbereich des fahrers einfällt!

weis da jemand mehr ich glaub die wollten mich veraschen!
bin jetzt natürlich bischen verunsichert auch wegen Tschechei fahren und so!

danke für die Hilfe

Beste Antwort im Thema

Aufkleber, die über die gesamte Scheibenbreite gehen und sich im direkten Sichtbereich des Fahrers befinden, sind nicht zulässig.

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@hugaar
was die polizei schult und was "gesetzt" ist das sind immer 2 paar stiefel. vorallem in sachen fahrzeugtechnik und umbauten sind die jungs....naja wie soll ich das diplomatisch ausdrücken....relativ "unbedarft".

Ich würde eher sagen, dass an einer Bildungsstelle der Polizei wohl zu 100% Gesetz gelehrt wird, oder?!

Zitat:

fakt ist das weder aus deinem text noch sonstwo diese 0,1% regel hervorgeht. es geistern auch aussagen wie "0,1qm²" im netz rum.

Ich sprach auch nicht von 0,1% sondern von >0,1m²!

(was sind eigentlich 0,1qm²???)

Zitat:

desweiteren kann man aus deinem posting nicht rauslesen ob es sich um eine frontscheibe oder um eine seitenscheibe oder gar hinten handelt.

Ist doch unerheblich, wenn der Gesetzgeber von Scheiben an Fahrzeugen spricht muss man davon ausgehen das ALLE Scheiben gemeint sind!

Zitat:

lt deiner aussage is so ziemlich jeder handwerker der "gas, wasser, scheisse röööööhrich" auf seinen hinteren seitenscheiben kleben hat nicht legal unterwegs.

Da dürftest du Recht haben, aber es wird eben leichter geduldet als auf der Frontscheibe od. den vorderen Seitenscheiben!

(voallem weil sie nicht im Sichtfeld des Fahrers sind!)

Zitat:

oder jeder bessere bus im nahverkehr der komplett mit werbung beklebt ist...diese dinger haben nämlich auch keine bauartbedingte zulassung oder eine abe.

Woher willst du das wissen?!?

Und nochmal zurück zur der 0,1m² Regel:

Zitat:

Auch bezüglich des Aufbringens von Aufklebern auf Scheiben von Fzg. hat das BMVW nach der Verlautbarung vom 27.05.86 Stellung genommen. Der Verlautbarung vom 02.10.86 (VkBl. 1986, S. 557) ist zu entnehmen, dass kleinere Aufkleber (z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1m² ist, nicht den Bestimmungen über das Aufbringen von Folien unterliegen. Daher ist für solche Aufkleber eine Bauartgenehmigung nicht erforderlich. Vorgeschrieben ist jedoch, dass die Scheibeneinfassung von Aufklebern frei bleibt und nich mehr als 1/4 der Scheibenfläche damit versehen wird.

(Zitat wieder aus Schulungsunterlagen der Thür. Polizei)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


oder jeder bessere bus im nahverkehr der komplett mit werbung beklebt ist...diese dinger haben nämlich auch keine bauartbedingte zulassung oder eine abe.

Diese Folien haben eine ABG.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Diese Folien haben eine ABG.

Jep, und die werden tatsächlich auch im Scheibenrandbereich ausgeschnitten. In eins über mehrere Scheiben oder bis auf das Bleck dürfen die nämlich auch nicht geklebt sein.

Die 0,1m² ist eine verbindliche Anweisung für TÜV und Polizei.

Fernsichtfeld ist auch klar definiert, auch wenn ein größerer Fahrer durch den unteren Teil nur die Motorhaube sieht. Sichtfeld ist ab Fahrer alles 180° nach vorne, also typisch vordere Seitenscheiben plus Windschutzscheibe. Im Fernsichtfeld ist alles an Aufklebern tabu.

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Oh danke @ Hugaar

zufällig bin ich Angehöriger der Rennleitung, aber wenn Du mir anfangen willst meinen Beruf zu erklären, vielen Dank, davon erleb ich jeden Tag genug.

Zu der Gefährdung---diese muss begründet werden können, ansonsten wird das vor Gericht ganz schnell eingestampft. Also EINZELFALLABHÄNGIG....

Und wenn wir schon klugsch*** wollen...

Wenn Du schon irgend ein Erläuterungstext aus dem Fachhandbuch zitierst, solltest Du vielleicht mal darüber nachdenken, dass diese Regelung 1986 in Kraft getreten ist.

Zu der Zeit wurde das Erlöschen BE mit Bußgeld geahndet, da dieser Verstoß über die StVZO gedeckelt wurde, womit Du auch recht hattest.
Nur Leider gibt es diesen Vestoß (§ 19 StVZO i.V.m. §69a StVZO) nicht mehr sondern richtet sich nach der FZV als nicht zulässiges Fahrzeug.
Da sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatolg leider nur 25 € vor.

Es sei denn, es ist eine konkrete Gefährdung zu begründen, sprich er kann nicht mehr aus dem Auto gucken, dann wären es 90 €.

Gruß

0,1m² dürfte bei schrift schwer zu erreichen sein. das entspricht einer quadratichen fläche von etwa 32x32cm. Das ist bei 7 buchstaben kaum zu erreichen.

zählen die 0,1m² denn für alle aufkleber, für alle aufkleber pro scheibe, oder für jeden aufkleber einzeln?

Ach ja, und der Sichtbereich des Fahrers befindet sich über dem lenkrad, ist 30cm breit, und erstreckt sich über die gesamte scheiben höhe. Also nichts mit 180° oder so was...

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst


zählen die 0,1m² denn für alle aufkleber, für alle aufkleber pro scheibe, oder für jeden aufkleber einzeln?

- ein einzelner Aufkleber darf nicht größer sein,

- überlappen sich zwei Aufkleber, dann gelten sie als einer

- insgesamt dürfen nicht mehr als 40% der Scheibe beklebt sein

Das gilt aber nur für Aufkleber bzw. Folien, die keine ABG haben. Aufkleber oder Folien mit ABG dürfen größer sein und auch eine größere Scheiben-Fläche einnehmen.

Daher auch der Trick bei großen Symbolen aus Folien ohne ABG, die diese 0,1m² überschreiten: Mit einer scharfen Klinge einen feinen Schnitt quer durch den Aufkleber/ Buchstaben und schon handelt es sich nicht mehr um einen (zu) großen Aufkleber, sondern um zwei Kleine.

Zitat:

Ach ja, und der Sichtbereich des Fahrers befindet sich über dem lenkrad, ist 30cm breit, und erstreckt sich über die gesamte scheiben höhe. Also nichts mit 180° oder so was...

Das stimmt so nicht, das hat nichts mit Aufklebern/ Folien zu tun.

Dieser Bereich ist der "unmittelbare" oder auch "direkte" Sichtbereich und in diesem Bereich dürfen auch kleine Beschädigungen, wie zB. durch Steinschläge nicht mehr repariert werden, sondern es muss dann die Scheibe komplett ausgetauscht werden.

Für Folien/ Aufkleber ist der gesamte Sichtbereich (ohne "unmittelbar" oder "direkt"😉 tabu, völlig egal ob mit ABG oder genügend klein.

Der Sichtbereich ist zwar definiert vorgegeben und nachmessbar, allerdings leider nicht "öffentlich", sondern findet sich in einer DIN-Richtlinie, die man leider nur kostenpflichtig über den Beuth-Verlag beziehen kann.

Wäre vielleicht ganz nett, wenn die hier anwesenden Sachverständigen mal ins Buch schauen könnten und hier posten würden.

Grob über den Daumen als Anhaltspunkt, kann man die Scheibenwischer dafür heranziehen. Die Scheibenwischen müssen auf der Frontscheibe (mindestens) dieses "Sichtfeld" frei wischen können, somit liegt man auf der ziemlich sicheren Seite, wenn im Bereich des Wischerfelds nichts beklebt wird.

Oder anders herum: jeder Aufkleber innerhalb des Wischbereichs kann sehr wahrscheinlich unzulässig sein.

Bezüglich der rechtl. Vorschriften zum Sichtfeld hab ich mal was eingescannt.

Anhang 2

Zitat:

Original geschrieben von Desert-Soldier2


.... ich mach mal nen Foto! es sind 7 Buchstaben einzeln und nicht länger als 70 cm....

Sind die einzelnen Buchstaben doch grösser, dass das mit dem angekündigten Foto so lange dauert ?

@Geisslein
Davon gehe ich inzwischen auch aus. Das wird wohl auch der Stein des Anstoßes gewesen sein...

Wie wärs einfach mal mit dem Bild von der Scheibe?! Anstatt hier zu diskutieren?

Wo bleibt das Foto?

Ich habe eine Frage zu einem Aufkleber auf der vorderen Seitenscheibe.
Habe gedacht die passt hier noch rein. 😉

Ich hatte vor den Aufkleber (ca. 6x4cm) auf die vordere Seitenscheibe (Fahrerseite) zu kleben, ist das erlaubt?
Wenn man vor der Scheibe steht unten rechts über den Türgriff, also an eine Stelle, die ich wärend der Fahrt sowieso selten sehe.

Danke und Gruß

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