Scheiben-Tön-Folie entfernen ???

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit der Polizei und zwar haben die mir an meinen Golf einen Zettel gehängt im dem steht, dass ich die Tön-Folie aus den vorderen Seitenscheiben entfernen soll oder eine Eintragung nachweisen soll. Nun ist ja klar, dass es sowieso nicht erlaubt ist Folie an den vorderen Scheiben zu haben. So habe ich kurzer Hand (Kurzschlussreaktion) die Folie einfach von den Scheiben gerissen - Alles kein Problem - nur jetzt hängt noch der Kleber dran . Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich den Scheiß jetzt von der Scheibe abkriege ??? - Bin echt für jeden Tipp dankbar . Habe zwar schon versucht über die Suchfunktion etwas heraus zufinden aber bin leider nicht fündig geworden.

Besten Dank schon mal !

Beste Antwort im Thema

Kleberreste lösen sich sehr gut mit simplem Speiseöl. Einfach auf´n Lappen und bißchen reiben. Danach mit Wasser und Spülmittel säubern - Fertsch!

Und schonend ist es nebenbei auch noch.
Von Stahlwolle etc. würde ich abraten. Sonst hast Du Rauchglas zum Schluß.

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was kleben die Grünen denn für nen Zettel an den Wagen? Einfach was handschriftliches oder ne richtige Mängelkarte? Dürfen die das überhaupt, sind die nicht für den fließenden Verkehr zuständig?

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


was kleben die Grünen denn für nen Zettel an den Wagen? Einfach was handschriftliches oder ne richtige Mängelkarte? Dürfen die das überhaupt, sind die nicht für den fließenden Verkehr zuständig?

Der Threat ist aus 2004 😉, damals gabs noch diese geilen Hinweiszettel, heute wird gleich amtlich verwarnt!

Zur Entfernung, der Zeitungstrick ist zwar gut, aber wenn das Zeug auf die Innenausstattung kommt...

Stell den Wagen heute in die Sonnen, bappe feuchte Zeitungsseiten nach 1 Stunde an die warme Scheibe, 2 min warten und abrubbeln.

Der Kleber bassiert auf einer Verbindung mit Wasser und lässt sich so auch wieder lösen.

ALLERDINGS, ist es keine Markenfolie wir es so nicht funktionieren 😉

MFG

wing

...wenn man die Folie als Aufkleber auslegt der nicht im Sichtbereich ist,
dann ist es doch eher eine Frage des ermessens, denn Aufkleber sind ja nicht verboten!?😁

und im Vorbeifahren erkennen zu wollen ob derjenige ne ABE/Sondergenehmigung/Eintragung oder was auch immer mit dabei hat, halte ich für Fragwürdig!

Zettel dranheften sehe ich als genauso fragwürdig an.

In der neuen Umweltzone darf man doch auch keinem nen Ticket verpassen der dort parkt,
da man ihm nicht nachweisen kann ob er denn dort wirklich reingefahrenn ist seitdem diese Zone besteht und bisher nicht mehr rausgefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von DangerMAik


...wenn man die Folie als Aufkleber auslegt der nicht im Sichtbereich ist,
dann ist es doch eher eine Frage des ermessens, denn Aufkleber sind ja nicht verboten!?😁

und im Vorbeifahren erkennen zu wollen ob derjenige ne ABE/Sondergenehmigung/Eintragung oder was auch immer mit dabei hat, halte ich für Fragwürdig!

Zettel dranheften sehe ich als genauso fragwürdig an.

In der neuen Umweltzone darf man doch auch keinem nen Ticket verpassen der dort parkt,
da man ihm nicht nachweisen kann ob er denn dort wirklich reingefahrenn ist seitdem diese Zone besteht und bisher nicht mehr rausgefahren ist.

Was willst Du da im Vorbeifahren sehen?

In Deutschland ist das Tönen der vorderen Seitenscheiben nur für Personen mit Personenbegleitschein gestattet. Diese Fahrzeuge sind dann in Flensburg regestriert.

Ansonsten gibt es eine maximal zulässige Tönung für die Vorderscheiben. Diese haben 80% aller Scheiben schon AB WERK!

Sobald da also eine Folie drauf ist, egal welche, wissen die Grünen mit einen Blick in ihre Datenbank ob das Auto noch eine BE hat oder nicht.

Und es gibt kein Prüfzeichen oder sonstwas ähnlichen für die vorderen Scheiben! Die Eintragung mit Personenbegleitschein erfolgt per Einzelabnahme und das Fahrzeug darf nur noch von dieser Person gefahren werden...

Und für Aufkleber ist an der Frontscheibe ein genauer Bereich definiert!

MfG

wing

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Zitat:

Original geschrieben von DangerMAik


...wenn man die Folie als Aufkleber auslegt der nicht im Sichtbereich ist,
dann ist es doch eher eine Frage des ermessens, denn Aufkleber sind ja nicht verboten!?😁

Natürlich sind Aufkleber verboten! Wenn man sich manche Handwerker anschaut die ein fettes Firmenlogo und Ihre Adresse an den Heckscheiben haben, die bezweifel das diese Aufkleber eine allg. Bauartgenehmigung haben und damit sind sie nicht zulässig, ich sage aber einfach mal so, dass die Gefährdung eher gering bis garnicht vorhanden ist und die zulässigen 0,1 m² überschreiten die Aufkleber locker!

Juhu 🙂 also der tipp mit dem speiseöl kannste ja auch vergessen ............habs heut ausprobiert !! mit ganz viiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeel geduld *nervenvölligamendeis* hab ich es endlich geschafft ...............................ich sag nur GOTTSEIDANK

Zitat:

Original geschrieben von wing2579



In Deutschland ist das Tönen der vorderen Seitenscheiben nur für Personen mit Personenbegleitschein gestattet. Diese Fahrzeuge sind dann in Flensburg regestriert.

...und Personen mit Ärztlichem Attest..

das dort die Seitenscheiben gemeint waren steht nicht explizit drin!
und meine Aussage war auf die Frontscheibe bezogen!
...ich erinnere da nur an den Grünkeil...

Das mit dem Zettel hate ich auch schonmal.
Damals noch mit meinem 1er GTI.
Er stand gegenüber meiner damaligen Wohnung auf einem Parkplatz.
Da war das Nummerenschild statt der erlaubten 20 nur 8 cm über der Fahrbahn.
Die hatten das bei regen nachgemessen.
Ich mußte damals bei der Polizei vorfahren und gut wars.

die Jungs haben auch nix besseres zu tun oder, wie krank muss man sein?

Ja, nur 8 cm über der Fahrbahn ist schon mehr als heftig...

War auf dem Spoiler montiert

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