Scheiben geflutet --> Pics.
Moin...
Wollte euch mal eben meine neuen Scheiben präsentieren 🙂.
Hab ich fluten lassen...
Einfach nur mega geil ...
http://www.bornsen.de/golf_4/Foto(590)xx.jpg
http://www.bornsen.de/golf_4/Foto(591)xx.jpg
http://www.bornsen.de/golf_4/Foto(592)xx.jpg
*freu*freu*freu*
Mfg
TiPu
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ktown
Es muß aber eine Sonderabnahme vom TÜV erfolgen und somit dann im Fahrzeugbrief eingetragen werden.
Es reicht aber auch eine Bauartgenehmigung vom TÜV. Die muss dann immer mitgeführt werden. In dieser Bauartgenehmigung steht aber genau drin, welche Scheiben und in welchem Umfang mit evtl. Auflagen geflutet werden dürfen.
Korrekt.
Aber ich würd mal gern wieder was von unserem TiPu, der die Scheiben geflutet hat, hören.
Gruss
Das die eingetragen sind glaub ich dir auf Wort.
War bei mir auch ziemlich überrascht dass ich mit meinem Airride in höchster und tiefster Einstellung noch mit 50mk/h durch die Gegend fahren darf. Lenken ist dann übrigends nicht mehr möglich und schleifen wirds bestimmt auch überall. Ausbrobiert hab ich es noch nciht, aber ist eingetragen...
Manchmal gibts schon so verrückte Sachen.
gruss
Simon
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nur weil was eingetragen is heißts noch lange ned das es legal is :P
ist leider so.
kumpel hatte auch scheiben vorne dunkel, dann kamen die grünen mänchen und haben gesagt, entweder die dinger weg oder auto wird geparkt.
da hat auch die eintragung nix geholfen🙁
wann bin ich denn überhaupt auf der sicheren Seite? Wenn ich von einem Tüv Beamten einen Nachtrag für den Fahrzeugschein bekomme? Oder wie?
Hallo zusammen,
Ein Zitat aus dem Archiv des KBA vom 17.12.2004
Zitat:
Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen
Das Einfärben (Floating) von Fahrzeugverglasungen stellt einen Eingriff in die Bauartgenehmigung des betreffenden Bauteils dar. Hierdurch wird die alte Kennzeichnung der Allgemeinen Bauartgenehmigung ungültig und muss ungültig gemacht werden. Eine neue Kennzeichnung ist anzubringen. Sollen auch für die Sicht des Fahrzeugführers wichtige Scheiben
(Windschutzscheibe oder vordere Seitenscheiben) eingefärbt werden, ist die Prüfung des Transmissionsgrades der Scheiben im eingebauten Zustand bei der Anbauprüfung vorzunehmen. Es ist die Prüfung nach ECE-Regelung 43 durch hierfür akkreditierte Technische Dienste durchzuführen.Besonderer Hinweis:
Der Nachweis einer positiven Abriebsprüfung für diese Scheiben ist zu führen. Erfahrungsgemäß gibt es bei der letztgenannten Prüfung häufig negative Prüfergebnisse.
Zu den Prüfungen nach ECE-Richtlinie 43 gehört ein neben der Lichtdurchlässigkeitsprüfung auch eine Bruchprüfung sowie Abriebsprüfung usw. .
Diese Prüfungen müssen für jede Scheibe separat erfolgen.
Des weiteren ist immer zu bedenken, dass die Gesamtmindestlichtdurchlässigkeit der Frontscheibe min. 75% und die der vorderen Seitenscheiben min. 70% betragen muss. Eine normale Wärmeschutzverglasung liegt bereits im Bereich von ca 77-80%.
Ein Urteil über die Legalität dieser Aktion im Bereich der Front- und vorderen Seitenscheiben soll sich daher jeder selbst machen.
also wenn das legal ist, dann müssen die ja eine allgemeine Abnahmeprüfung für die Scheiben haben.. denn es kann ja nicht jeder vorher nen extra Bruchtest machen.... das wäre ja quatsch....
Also ich denke mal, wenn es alles seine Richtigkeit hat, dann haben die auch einen Prüfbericht den die vorher verschicken und den ich dann meinem Tüv Beamten vorlegen kann... oder?
der threadstarter sagt ja nicht mehr viel dazu 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Zu den Prüfungen nach ECE-Richtlinie 43 gehört ein neben der Lichtdurchlässigkeitsprüfung auch eine Bruchprüfung sowie Abriebsprüfung usw. .
Diese Prüfungen müssen für jede Scheibe separat erfolgen.
dwas ist denn mit bruchprüfung gemeint? wenn sie bei jeder scheibe gucken, wie sie zerbricht, kann man sie doch nimmer einbauen 🙂
SCNR
ist legal.
kann das machen lassen.
nur fluten ist möglich. vorn bis 35% und hinten 50%.
kann man in Leipzig machen lassen mit TÜV für 1 tag arbeit 400eur.
Hast Du die Adresse der Firma oder einen Link???
Danke
Gruß
Klympa
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
dwas ist denn mit bruchprüfung gemeint? wenn sie bei jeder scheibe gucken, wie sie zerbricht, kann man sie doch nimmer einbauen 🙂
SCNR
Scheibe mit gleicher Bauart, gleicher Tönung etc. und schon kannste den Bruchtest machen, wo soll jetzt das Problem sein ?!?
Hersteller müssen doch auch nicht für jedes Tuningteil das sie verkaufen ein neues Gutachten für schlag mich tot wieviel tausend Euro anfertigen lassen 😉
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Cawdor
Scheibe mit gleicher Bauart, gleicher Tönung etc. und schon kannste den Bruchtest machen, wo soll jetzt das Problem sein ?!?
Hersteller müssen doch auch nicht für jedes Tuningteil das sie verkaufen ein neues Gutachten für schlag mich tot wieviel tausend Euro anfertigen lassen 😉
Leider doch, von jeder einzelnen Scheibe, die das ECE-Prüfzeichen erhält und somit für den Strassenverkehr zugelassen ist müssen diese Test absolviert werden und der Hersteller bezahlt dafür.
Die Herstellung der Scheiben darf dann aber auch nur für die Scheiben erfolgen, die genau nach diesen Mustern die zur Prüfung vorgelegt werden, hergestellt werden
Da beim Auftragen eines Lackes auf eine Scheibe die Bauartgenehmigung und somit die Zulassung zum Strassenverkehr dieser Scheibe erlischt muss die alte Kennzeichnung entfernt werden. Dies liegt daran, dass beim Auftragen eines Lackes davon ausgegangen wird, dass der Lack eine feste, nicht lösbare Verbindung mit der Scheibe eingeht und damit ein neues Bauteil darstellt. Somit muss eine geflutete Scheibe zu mindest einmalig und dies für jeden Tönungsgrad in % separat erneut getestet werden.
So ist es auch mit anderen Tuningteilen oder dem ganzen Fahrzeug. Werden zum Beispiel nach einer Modellpflege z.B. andere Scheinwerfer oder Rückleuchten verwendet, dann muss beim KBA vom Fahrzeughersteller eine neue ABE oder erweiterung der ABE beantragt werden.