ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensregulierung - private Haftpflicht des Verursachers lehnt Übernahme der Kosten ab

Schadensregulierung - private Haftpflicht des Verursachers lehnt Übernahme der Kosten ab

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 21:32

Guten Abend,

beim Einräumen meines Autos hat meine mir helfende Beifahrerin ein Möbelstück ungünstig auf das Armaturenbrett gelegt, so dass die Windschutzscheibe nun Risse hat und ausgetauscht werden muss.

Ihre Haftpflichtversicherung lehnt die Kostenübernahme ab, mit folgender Begründung, die mir unlogisch erscheint, da das Auto ja nun nicht mehr fahrbereit ist, ganz unabhänig vom Zeitwert der vorher funktionsfähigen und heilen Windschutzscheibe (ob diese bereits vom Vorbesitzer ausgetauscht wurde, ist auch nicht klar).

Zitat:

Im vorliegenden Fall geht es um die Beschädigung einer KFZ Frontscheibe.

Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich gemäß des § 249 Abs. 1 des

Bürgerlichen Gesetzbuches auf den Zeitwert der beschädigten Sache. D.h. unter

Berücksichtigung des Anschaffungsdatums und des Anschaffungskaufpreises ist die

Abnutzung des beschädigten Gegenstandes entsprechend in Abzug zu bringen.

 

Die Lebensdauer einer Kfz-Frontscheibe wird von Sachverständigen mit ca. 150.000

Km Laufleistung bemessen. Ursache hierfür sind die Belastungen der normalen

Fahrzeugnutzung durch z.B. Steinschläge o.a.. In dem in Rede stehenden

Schadensfall liegt eine Laufleistung von ca. 200.000 Km zugrunde.

 

Demnach wurde die durchschnittliche Lebenserwartung der Frontscheibe bereits

überschritten.

Zitat Ende

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

Viele Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Wie die Privathaftpflicht der Freundin das sieht, ist doch eigentlich völlig egal.

Es soll ja durchaus noch vereinzelt Menschen geben, die zu ihrem Handeln stehen. In diesem Fall würde so ein Mensch den Schaden sofort bezahlen und sich das Geld von der Privathaftpflicht holen (oder auch nicht).

Du bist der Geschädigte und deine Freundin hat dafür zu sorgen, dass der Schaden beglichen wird. Ok, guter Charakter und Anstand sind heute nicht mehr so gefragt. Trotzdem ist es das Problem der Person, die den Schaden verursacht hat.

 

69 weitere Antworten
Ähnliche Themen
69 Antworten

Wie alt ist denn das Fahrzeug und welche tatsächliche Laufleistung hat es?

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 21:45

Hallo,

es ist von 1998 und ist etwa 207000 km gelaufen.

Da in der PHV nur der Zeitwert erstattet wird, sieht es da wohl eher schlecht aus.

Inwiefern die TK der KFZ den Schaden übernehmen könnte weiss ich nicht, da der Schaden ja von innen verursacht wurde, Glasschäden sind ja in der TK grundsätzlich abgesichert, bei Tausch der Scheibe abzgl. etwaiger SB

Interessante Argumentation der Versicherung....

Also zuerst mal haben die ja wohl ihre allgemeine Übernahmenereitschaft bestätigt, sonst würden die sagen: Ist kein Fall für uns! ;)

Ich hätte nämlich eher vermutet dass die Versicherung nicht zahlt weil es sich um eine "Gefälligkeit" für dich als Eigentümer handelt, das ist dann quasi so als ob du dir selbst den Schaden zugefügt hättest. Es kann aber sein das bei neueren Verträgen dieses dann trotzdem übernommen wird.

Dann kannst du jetzt Glück haben und dein Auto hat schon mal eine neue Scheibe bekommen. Auf jeder KFZ Scheibe steht ein mehr oder weniger komplizierter Code wann diese hergestellt wurde. Das solltest du mal herausfinden, vergleiche dazu auch mal mit den Seitenscheiben.

Ansonsten bin ich auch gespannt wie das hier weitergeht :)

Grüße

Steini

Die Versicherung scheint einen Totalschaden herbeischreiben zu wollen. Der läge vor, wenn der Austausch der Scheibe teurer als 130% des Wiederbeschaffungswertes des (unbeschädigten) Autos wäre. Daher müsstest Du noch mitteilen, um welches Fahrzeug genau es geht und was der Kostenvoranschlag der Werkstatt an Reparaturkosten ergeben hat (dort sagst Du besser nicht, dass das ein Versicherungsschaden sein soll, sondern dass Du es selbst bezahlen musst).

Zitat:

@steini111 schrieb am 11. Juli 2018 um 23:53:28 Uhr:

Interessante Argumentation der Versicherung....

Also zuerst mal haben die ja wohl ihre allgemeine Übernahmenereitschaft bestätigt, sonst würden die sagen: Ist kein Fall für uns! ;)

Ich hätte nämlich eher vermutet dass die Versicherung nicht zahlt weil es sich um eine "Gefälligkeit" für dich als Eigentümer handelt, das ist dann quasi so als ob du dir selbst den Schaden zugefügt hättest. Es kann aber sein das bei neueren Verträgen dieses dann trotzdem übernommen wird.

Dann kannst du jetzt Glück haben und dein Auto hat schon mal eine neue Scheibe bekommen. Auf jeder KFZ Scheibe steht ein mehr oder weniger komplizierter Code wann diese hergestellt wurde. Das solltest du mal herausfinden, vergleiche dazu auch mal mit den Seitenscheiben.

Ansonsten bin ich auch gespannt wie das hier weitergeht :)

Grüße

Steini

Gefälligkeitsschäden sind ja in den neueren Bedingungen (teils mit Höchstsummen) enthalten.

Wenn du ADAC-Mitglied bist, könntest du die kostenlose juristische Beratung in Anspruch nehmen.

am 12. Juli 2018 um 5:05

...ist aus Sicht der PHV richtig. Es wird nach Zeitwert und nicht nach Neuwert entschädigt. TK, falls vorhanden, bemühen. Die zahlt bei Glasbruch (aus welcher Richtung auch immer).

ich denke mal der TE wird keine TK haben.

Bin noch am überlegen, beladen eines KFZ, mmmm, okay?

Aber die Beifahrerin hatte bestimmt alleine eingeladen oder?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Juli 2018 um 23:56:03 Uhr:

Die Versicherung scheint einen Totalschaden herbeischreiben zu wollen. Der läge vor, wenn der Austausch der Scheibe teurer als 130% des Wiederbeschaffungswertes des (unbeschädigten) Autos wäre. Daher müsstest Du noch mitteilen, um welches Fahrzeug genau es geht und was der Kostenvoranschlag der Werkstatt an Reparaturkosten ergeben hat (dort sagst Du besser nicht, dass das ein Versicherungsschaden sein soll, sondern dass Du es selbst bezahlen musst).

Es geht bei der Privathaftpflicht um den reinen Zeitwert des beschädigten Gegenstandes, also der

Scheibe. Mit dem Wert des gesamten Fahrzeuges hat das nichts zu tun.

Wenn eine TK vorhanden ist wäre es nur eine Frage des Eigenbehalts.

Glasbruch ist Glasbruch.

Das ist doch völlig wurscht was die PHV meint zahlen zu müssen. Den Schaden hat jemand anderes verursacht, ergo ist der Fall wie ein normaler Haftpflichtschadenfall zu regulieren. Ansprüche gem. BGB, der Geschädigte ist so zu stellen als wenn das Schadenereignis nicht eingetreten wäre.

Der Rest ist Sache des Schädigers, wenn dessen Versicherung aufgrund ihrer Bedingungen nicht zahlt muss er halt selber ran.

Die Begründung mit der Scheibe ist rechtlich nicht haltbar. Theoretisch müsste bei jedem KFZ-Schaden eine zeitwertgerechte Reparatur erfolgen. Das scheitert jedoch an der Verfügbarkeit gebrauchter Teile, nur daher hat sich der Tausch durch Neuteile eingebürgert - was im Gegenzug eine Wertverbesserung des Fahrzeuges bedeuten kann.

Bei einer Scheibe müsste man sich den Zustand im Einzelfall angucken. Gebrauchtteile gibt es nicht -> neue Scheibe. Dann ggf. Wertverbesserung -> Beschädigt ist das Auto, nicht die Scheibe als Einzelteil. Bei der Wertverbesserung zählt somit auch die des Autos komplett.

dann soll sich doch dieser oberschlaue Sachverständige der Versicherung die Scheibe erst einmal ansehen, bevor er seine Erfahrungen absondert. Woher weis dieser Experte denn, ob die Scheibe nicht schon einmal oder öfter erneuert wurde? Wenn Sie in einem gebrauchen aber funktionstüchtigen Zustand ist, dann sieht das hier schon ganz anders aus. Erfüllt Sie die Kriterien der StVZO dann ist es nämlich Essig mit den "Betrachtungen zum Zeitwert"

 

@ AnakinSk

mach mal ein Foto vom Scheibencode der sitzt unten links in der Scheibe (lege ein weißes Blatt von innen dagegen, dann geht das gut zu fotografieren auch mit Handy) Ich sage dir dann wie alt die Scheibe ist.

Im übrigen steht das hier im BGB zu dem zitierten § der Versicherung:

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

 

Ich lese da nichts zum "Zeitwert".

Und was die Versicherung meint in Ihre "Bedingungen schreiben zu müssen, Interessiert den Gasmann.

Wie sprechen hier von Schadenersatz und nicht von Vertragsrecht....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensregulierung - private Haftpflicht des Verursachers lehnt Übernahme der Kosten ab