ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensersatz für Prämienerhöhung bei unverschuldetem Totalschaden

Schadensersatz für Prämienerhöhung bei unverschuldetem Totalschaden

Themenstarteram 22. August 2013 um 16:45

Der Fall:

-Unverschuldeteter Totalschaden an meinem PKW, der aufgrund langjährig unfallfreiem Versicherungsverlauf versicherungsmäßig sehr günstig eingestuft war (ca. 280.-- EUR pa).

-Gegnerische Versicherung erstattete den Wert des PKW (nach Gutachten) ohne Probleme, ebenso Pauschalkosten, usw. Restwert wird vom Aufkäufer gezahlt. So weit problemlos.

-Neukauf eines gleichen PKW (Marke, Typ) und Folgeversicherung bei gleicher Vers.gesellschaft. Allerdings zu wesentlich höherer Prämie (ca. 520.-- EUR pa), da neuer Vertrag mit neuen Bedingungen. Eine günstigere Versicherung ist nach Internetvergleich bei gleichen Leistungen (z.B. Rabattretter) nicht erhältlich. Auch die gegn. Versicherung bietet diese nicht an.

- Auf die Restlaufzeit des PKW (ca. 7 Jahre) bezogen bedeutet dies eine Prämienmehrbelastung von 7x240 EUR = ca. 1600 EUR.

- Gegnerische Versicherung verweigert die Erstattung der Prämienmehrkosten.

Nach meiner Rechtsauffassung hat der Unfallgegner Schadensersatz zu leisten. Mich also so zu entlasten, als wenn der Unfall nicht geschehen wäre.

Hat jemand hier Erfahrungen? (Rechtl. Hinweise, Urteile, Fundstellen?)

Danke!

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Hi,

ich würde auch sagen das fällt unter das normale Lebensrisiko (eines Autofahrers ;)).

Es hätte unter umständen ja auch sein können das du billiger weg kommst und dann wäre dir auch nix abgezogen worden.

Gruß Tobias

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

 

Durch die neue SF Staffel, die er jetzt zwangsweise nehmen muss, hat er aber die Nachteile.

Genau, und deswegen ist es nur ein mittelbarer Nachteil.

Was Corsa schreibt, stimmt auch. Ein Schaden muss erst eintreten, bevor er gefordert werden kann. Man kann keine endlosen Kausalitätsketten bilden, um Schäden zu bilden.

 

Sprich, selbst wenn man die Kausalität bejahen könnte, würde erst am Ende jeden Jahres der konkrete Mehrbetrag für dieses Jahr als Schaden entstehen.

am 22. August 2013 um 17:48

Was passiert bei dir gerade?

Warst du vorher auf SF 25 + X und jetzt fällst du in die neue Staffel, die bis SF 35 geht und hast somit bei z.B. SF 30 keinen Rabattretter mehr?

Wie war das alte Fahrzeug versichert? Vollkasko?

Das Problem das hier allein schon entsteht ist, dass je älter das Auto zum Zeitpunkt der Erstzulassung auf deinen Namen ist, desto teurer wird die Versicherung.

Interessanter Fall.

Würde mich auch interessieren.

Hättest du das alte Auto nachweislich überhaupt noch 7 Jahre lang fahren können?

Moin,

 

in der Tat, die neuen Tarife sind teuerer, auch die zusätzliche Buchung des Rabattretters kostet nun 25% mehr (war vorher im Premiumtarif automatisch enthalten ab SF22), bei manchen Versicherer gar nicht mehr erhältlich.

 

Das Problem  ist nur, dass Du nicht nachweisen kannst, dass der Wagen noch 7 Jahre in Deinem Besitz gewesen wäre.

In sofern ist mir eine Schadenregulierung wegen höherer Versicherungsprämie bisher (in den letzten 30 Jahren) nicht bekannt.

 

 

 

Themenstarteram 22. August 2013 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Was passiert bei dir gerade?

Warst du vorher auf SF 25 + X und jetzt fällst du in die neue Staffel, die bis SF 35 geht und hast somit bei z.B. SF 30 keinen Rabattretter mehr?

Wie war das alte Fahrzeug versichert? Vollkasko?

Das Problem das hier allein schon entsteht ist, dass je älter das Auto zum Zeitpunkt der Erstzulassung auf deinen Namen ist, desto teurer wird die Versicherung.

Interessanter Fall.

Würde mich auch interessieren.

Hättest du das alte Auto nachweislich überhaupt noch 7 Jahre lang fahren können?

Erst mal danke für die schnelle Antwort!

-Richtig, ich war in SF 25 , Haftpflicht und Vollkasko.

-Das alte Fahrzeug war 3 Jahre alt, der neue ist 3,5 Jahre alt und ist jetzt in SF 30 eingestuft.

-Im Schnitt fahre ich meine Autos (nachweislich) ca. 10 Jahre oder sogar länger (werden in der Familie an die Kinder weitergereicht), so dass die Restlaufzeit etwa 7 Jahre gewesen wäre. Darüber hätte ich aber auch mit mir reden lassen.....

Gruß

mmi11

am 22. August 2013 um 21:55

Problem an der Sache ist, dass die neue SF Staffel noch recht neu ist.

Fahranfänger werden mehr entlastet, aber gerade Leute wie du zahlen dann im Schnitt doch deutlich mehr.

Auch fällt der Rabattretter bei SF25 weg, was auch wieder Mehrprämie kostet.

Zudem ist es auch noch teurer ein 3,5 Jahre altes Auto zu versichern, als einen Neuwagen.

Leider lauter Punkte die dich treffen.

Da es die neue SF Staffel aber erst seit kurzen gibt und es auch nur Leute betrifft, die von der alten auf die neue Staffel dann zwangsweise wechseln müssen, wird es wahrscheinlich noch keine vergleichbaren Fälle geben.

Du hast aber vollkommen Recht.

Durch diesen Schaden entsteht dir ein weiterer Vermögensschaden.

Leider wird es wohl so gut wie unmöglich werden, diesen geltend zu machen.

Selbst wenn du damit vor Gericht gehst, so müsste man über den Zeitraum streiten.

Bzw. man könnte erst abrechnen, wenn du das jetztige Auto tatsächlich z.B. die 7 Jahre gefahren hast.

Denn wenn du es nach 3 Jahren z.B. selber schrottest, so ist der Schaden ja geringer.

Dazu kommt erschwert, dass künftige Typklassen- und Regionalklassenstufungen heute nicht berechenbar sind.

 

Hi,

ich würde auch sagen das fällt unter das normale Lebensrisiko (eines Autofahrers ;)).

Es hätte unter umständen ja auch sein können das du billiger weg kommst und dann wäre dir auch nix abgezogen worden.

Gruß Tobias

Irgendwie habe ich ein déjà vue!

Das Thema wurde hier schon mal sehr ausführlich behandelt. Muss mal suchen...

Es handelt sich um einen mittelbaren Vermögensschaden, der vom Schädiger m. E. nicht zu ersetzen ist.

 

Ich würde aber durchaus mal versuchen, das Thema Versicherungswechsel anzusprechen .

 

Nach dem Motto: Ich komme zu Euch, wenn ihr mir die gleiche Prämie bietet, die ich vor dem Unfall bezahlt habe. Der Sachbearbeiter wird das ablehnen. Aber ein freundliches Gespräch mit  einer Agentur dieser  Gesellschaft kann durchaus Früchte tragen. Und Du hättes deinen Vermögensschaden ausgeglichen ...

am 23. August 2013 um 22:18

Wer sagt das und wo steht das?

Der kausale Zusammenhang ist ja meiner Meinung nach gegeben.

Soll jetzt nicht heißen, dass ich anderer Meinung bin.

Mich würde nur interessieren, was es schriftliches zu dem Thema gibt?

Hat sich damit z.B. schon mal ein Gericht beschäftigt?

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Wer sagt das und wo steht das?

 

Der kausale Zusammenhang ist ja meiner Meinung nach gegeben.

 

Soll jetzt nicht heißen, dass ich anderer Meinung bin.

Mich würde nur interessieren, was es schriftliches zu dem Thema gibt?

Hat sich damit z.B. schon mal ein Gericht beschäftigt?

Gleich wird Hafi Dir die Antwort geben. :D

 

 

Wo ist denn da zurechenbare Kausalität zu erkennen?

Stichwort Schutzzweck der Norm. Der Schädiger ist für den Schaden am Fahrzeug und die unmittelbaren Folgekostenvertrag haftbar, aber doch nicht für einen nachteiligen Vertragsabschluss, den der Geschädigte im Rahmen des Fahrzeugkaufs tätigt.

 

Hätte er sich z.B. ein völlig überteuertes Ersatzauto gekauft, wäre das ja auch nicht vom Schädiger zu ersetzen. 

am 23. August 2013 um 22:40

Er hat sich ja laut eigenen Angaben wieder genau das gleiche Auto gekauft.

Durch die neue SF Staffel, die er jetzt zwangsweise nehmen muss, hat er aber die Nachteile.

Die er aber für die Zukünftige Zeit "jetzt" beweisen muß.

Ich denke mal nicht, dass das gelinkt.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schadensersatz für Prämienerhöhung bei unverschuldetem Totalschaden