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Schadensabwicklung

Themenstarteram 10. Juni 2002 um 7:35

Hallo,

mir ist gestern jemand in meinen 5er BMW gefahren. Das Fahrzeug ist 14 Jahre alt, in gutem Zustand. Durch den Unfall ist der Wagen etwas an der Front beschädigt, bedingt durch den geringen Restwert des Fahrzeuges gehe ich aber von einem Totalschaden aus. Sollte ich sofort einen Gutachter einschalten, oder erst einmal einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt erstellen lassen?

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8 Antworten

Also wenn du eindeutig schuldlos bist , meine ich zu wissen,daß du dann einen Gutachter hinzuziehen kannst.

Aber andere Frage: was hast du denn vor mit dem Wagen.

Den Schaden auf Rechnung machen lassen oder bischen kassieren und so weiterfahren bis er nich mehr mag .

Themenstarteram 10. Juni 2002 um 11:07

Den Schaden würd ich natürlich selbst beseitigen. Aber das

Geld soll man ja nicht verschenken, allein schon deswegen, weil dann wieder ein neuer E28 lockt. ;o)

am 10. Juni 2002 um 19:44

tip:

auf jeden fall einen eigenen sachverständigen beauftragen.

am besten auf dem hof einer teueren vertragswerkstatt.

dann nimmt der die preise der werkstatt.

der SV setzt den wert des wagens eine sekunde vor dem unfall fest ( was dieser auf dem örtlichen markt kosten würde)

wenn du teures zubehör hast bau es aus oder lass es nicht mitrechnen, da dies den Restwert erhöht. Radio CD Telefon unsw.

dann vergleicht der SV die höhe der evtl reparatur mit dem wert des wagens.

höchstwahrscheinlich wird es ein wirtschaftlicher totalschaden

als letztes legt der SV den Restwert fest, hierzu holt er sich meist einige angebote von händlern ein.

die schaden summe ergbit sich dann wie folgt:

wiederbeschaffungswert am örtlichen markt

abzüglich restwert

wenn du selbst reparieren willst aufpassen, das die versicherung nicht mit einem dubiosen Restwertkäufer kommt!!!

also, sobald der Gutachter dir die zahlen mitteilt (am besten sofort bei aufname des Gutachtens verkauf das ding (proforma an den Bruder Freund oder so)

übrigens umbaukosten für Radio usw. kannst du geltent machen, ebenso ummeldung, weiterhin ein ersatzfahrzeug für ca. 10 Tage oder nutzungsausfalle, wenn wagen nicht fahrbereit ist!!!

weiterhin 25,-- euro kostenpauschale (für deinen Ärger)

die gesamte abwicklung kannst du einem Anwalt abgeben auch ohne eine rechsschutzversicherung, die gegnerischw versicherung muss den zahlen (lt. BGH)

ich wickele seit 20 jahren schäden ab (gegen die versicherungen) und habe so manchen tausender damit verdient

liebe anwälte im forum, dies ist ein rein privater tip und keine

rechtsberatung!!!

Themenstarteram 11. Juni 2002 um 7:11

dankeschön, hotsale... das bringt mich jetzt richtig weiter. :o)

hab vorher noch nie sowas gemacht, und man muss bei solchen dingen ja doch immer ziemlich aufpassen. grad bei versicherungen!!!

Auch so ein Problem

 

Hallo,

ich habe auch so ein Versicherungsproblemchen.

Am 9.12.2002 ist mir an einer Ampel einer hinten drauf gefahren, halt so ein normaler Ampel Rempler. Der hintere Stoßfänger ist gebrochen. Naja ich hatte mehr oder weniger Glück. Da der Unfall auf einer Hauptverkehrsstraße passierte und die Schuldfrage eindeutig war, forderte ich den Unfallgegner auf, mir zu einer nahegelegenen (100 m) Tankstelle zu folgen. Natürlich hat der Typ sich schnell verpieselt. Da ich aber Fahrzeugtyp, sowie Teile des Kennzeichens dann doch noch wußte, haben die Bullen den ganz fix eingesackt.

Die gegnerische Versicherung wollte ihren Versicherten dann erstmal nicht kennen, also habe ich ein paar Mal mit der Zentralrufnummer der Autoversicherer telefoniert, weil 5.11 € für einen Auszug aus dem örtlichen Zulassungsregister abzufragen, wobei man da auch noch persönlich erscheinen muss.....

 

Naja bei all dem Hin und Her und Drunter und Drüber bin ich jetzt schon extrem vorsichtig geworden.

Die gegnerische Versicherung ist jetzt "geständig", und hat mir so einen komischen Fragebogen zugeschickt. Ein Kostenvoranschlag eienr Versicherung (bis 1.500 €) reicht denen (telefonische Aussage). So jetzt ist die Sache die, dass ich dann morgen mal (wegen den Feiertagen und dem ganzen Hin udn Her ging das nicht eher) zum Ford Händler wollte und eben einen Kostenvoranschlag machen lassen. Jetzt lese ich, dass ich den erstmal "vorstrecken" muss und auf eventuellen Folgekosten (wenn Kostenvoranschlag dann doch nicht ausreichend für den Schaden ist (z.B. bei Strukturschäden)) sitzen bleibe.

Zwar kann ich nach irgendeinem BGH-Urteil meine sämtlichen Kosten auf die gegnerische Versicherung abwälzen, aber wenn die sich schon bei der Zusage, dass jemand bei denen versichert ist so anstellen....

 

Da ich als Azubi auch nicht so dicke bin und mir diverse Rechtsstreitigkeiten und so echt nicht leisten kann, muss ich natürlich irgendwie billig fahren.

 

So, also mal so als Nachfrage. Wenn ich jetzt nicht zu einer Werkstatt gehe, sondern zu einem Gutachter (so auf den ersten Blick sieht mir das sowieso nach etwas mehr als nur einem neuen Stoßfänger aus), wie läuft das denn da? Die Gutachter machen ja immer "Werbung", dass sie sich um alles kümmern, also Kontakt mit der Versicherung usw....

 

Gruß

KEphas

hi,

als erstes möchte ich darauf hinweisen, dass ich hier meine private Meinung zu dieser Sache habe, da ich hier in der öffentlichkeit nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstossen möchte.

Also wenn ich so einen Unfall hätte würde ich:

Zu einer der teuerstenVertragswerkstätten fahren und mich dort nach einem

Freien amtlich anerkannten Sachverständigen erkundigen, der bei Erstellung seinen Gutachtens die Preise der Werkstatt vor Ort nimmt.

Ich hätte das REcht mir einen Sachverständigen zu nehmen, da ich als Laie die Schadenhöhe nicht abschätzen kann.

ich weiss ja das die unterste Grenze 600,- Euro nicht unterschreiten darf, da mir die Versicherung sonst mit dem

Kostenminderunsgesetz kommen würde und die zahlung des Gutachtens verweigern könnte.

Der Sachverständige macht in meinem Beisein das Gutachten und er legt mir eine Sicherungsabtretung in Höhe der Sachverstandigenkosten vor, die ich unterschreibe. (Damit holt sich der SV sein Geld von der Versicherung ohne das ich auslegen muss). Ich bitte um Zusendung einer Kopie des Gutachtens, das Original geht zur gegnerischen Versicherung.

Da ich absoluter Laie im Umgang mit Unfallschäden bin und wegen meiner Nacken und Kopfschmerzen, die sicherlich von dem unvorgesehenen Aufprall gekommen sind, kaum klar denken kann gehe ich noch schnell zum Onkel Doktor.

Mit dem Attest lasse ich mich durch meine Frau FReundin oder ... zum Anwalt meines Vertrauens fahren. Meine ADVOKAT kann ich getrost zu Hause lassen, denn die Abwicklung eines Unfallschadens über einen Anwalt gehört zum Unfall und wird somit lt. Gesetz von der gegnerischen Versicherung bezahlt!!!.

Ich fordere dann den Anwalt auf mir meine Kosten von der Versicherung einzuziehen, das sind:

25,- Euro Kostenpauschalte für Telefon usw.

Seine Gebühren nach BRAGO

mein Schmerzensgeld, Höhe liegt an der Pfiffigkeit des Anwalts(bei meneinem letzten Unfall waren es 2500,- DM wegen akutem Schleudertrauma)

und natürlich die Schadensumme lt. Gutachten.

Die Nebenkosten wie Leihwagen oder Nutzungsausfall kann der Anwalt nicht anfordern, genauso gibt es KEINE Mehrwertsteuer, da ich den Schaden ja noch nicht behoben habe.

Der Anwalt kann dies später nachreichen.

Wenn ich will kann ich die Sache natürlich gleich reparieren lassen und sämliche entstandenen Kosten gleich einfordern.

Doch ich will erst überlegen, denn mein Wagen fährt zur Zeit auch so und wegen der Schmerzen im Nacken kann ich sowieso nicht fahren!!!

Wenn dann die Kohle da ist, (dauert manchmal ein wenig)

fahre ich zu einer guten günstigen Werkstatt und stelle meinen Wagen dort vor. Ich sage denen, das ich Schuld war und keine Versicherung zahlt. Die sollen mir einen günstigen, verbindlichen Preis machen, denn ich werde mich natürlich noch bei ein paar anderen WErkstätten erkundigen.

Wenn mir der Preis ok erscheint gebe ich den Auttrag und zahle bei Abholung meines Wagens.

Das ersparte Geld gebe ich wie immer meiner ......

Dann lasse ich mir eine Bestätigung über die Reparaturzeit ausstellen und mache noch ein schickes Foto von dem fertigen Wagen und fordere so anschliessend den Nutzungsausfall oder die Leihwagenkosten.

Ja so würde ich es machen wenn ich einen Unfall hätte, denn ich liebe alle Versicherungen

cu

Hallo,

damit kann man doch mal etwas anfangen. Für dem Versuch mit dem einen auf krank machen ist es wohl leider zu spät. Da der Täter flüchtig war und die Versicherung erstmal nicht zugab den dann ermittelten und geständigen Versicherten bei sich versichert zu haben, sowie aufgrund der Weihnachtsfeiertage und so ist es wohl etwas spät da noch einen zu reißen.

Auf den Trichter mit dem Sachverständigen bin ich dann auch mal gekommen :-)

Also ich wußte gar nicht, dass so eine Versicherung Kosten unter 600 € ablehnen darf... Soweit wie ich das jetzt als Laie erkennen kann ist nur der gesamte Stoßfänger defekt. Selbst mit viel Wohlwollen kommt man da leider nur auf so 400 €, weil ich ja meinen Bekannten bei der Ford Vertragswerkstatt mal gefragt haben könnte, was denn so ein neuer Heckfänger kostet....

Naja, wenn der Auspuff sich jetzt noch verbogen hat durch den Aufprall..... vielleicht kommen ja auch weitere Schäden beim Entfernen des Heckfängers zu Tage... Wäre ja schön.

Naja, also das mit dem Anwalt merke ich mir für's nächste Mal. So als Azubi ist man ja nicht unbedingt mit Rechtsschutz ausgestattet und hat auch sonst nicht so das pralle Geld um sich mit zickigen Versicherungen rumzustreiten. Deswegen diesmal die kleinere Ausgabe der Geldbeschaffungsaktion.

Ever erstemal einen shcönen Dank für die Mühe :-)

Gruß

Setec112

am 19. März 2003 um 14:10

Hi @all

ich hab auch mal eine kleine story...

Vor ein jahr ist mein bester freund mit seiner familie umgezogen und als kollegen hilft man sich. Da waren auhc viele andere...Am zweiten umzugstach an einem ruhigen wochenende war es soweit das die wohnung komplett ausgeräumt war...Also ginge es in richtung neue wohnung....

Doch ein netter kollege von den ist auf dem großen fußgänger weg ich hinter him stück zur straße gefahren....und ruck artich so zurück das der mit sein heck mein damaligen Audi vorne kaputt gemacht hat...

Naja ausgestiegen und ooo sorry was machen wir bla bla ichso lass einfach in die andere wohnung und dort gobts du mir deine daten...

aufm weg dahin ist er verschwunden kam aber halbe stunde später an und meinte NENENE ich bin garnicht schuld du hast an mein a*sch gekelbt bl bla die familie von mein kollegen meinte er ist schuld usw...

Die meinten zu mir wenn er da nciht haftet dann haften wir bzwwir übernehmen alle kosten....

einige tage später war ich wieder bei denen tee trinken und auf einmal kommt der andere mit mein kollegen an...(wir waren 3 ganz gutekollegen) er hat sich entschuldigt meinte allerdings ja ich übernehme alles ...

Kostenvoranschlag bei audi 1950€

damit war er nicht einverstanden und irgedn wann meint er er zahle 50% dann hab ich mri das so ausgerechnet das er mir 1000€ gibt und ich mit mit allem sowiso unter 800€ weg..

Dann hieße es ratenzahlung und hier und da... Am ende ist er auch Hamburg verschwunden...Bis heute kein geld gesehen...mitm besten freund stress mit der familie tja pech wenn man vorort icht gleich die polizei ruft...

Also das krigt man natürlich auch mit gewalt hin...wobei die eltern vom kollegen habnen das so gesehen und mitgbekommen wollten allerdings nicht aussagen...

Wenns mit gewalt wäre dann wären die zeuge vom schädiger das ich ihn was aufm dötz gehaun hab und die kohle rausgeprügelt hab :) :(

naja

ich rate immer die Polizei und anschließend bei 100% recht immer ein rechtsanwalt wenns geht....

 

Schöne grüße aus Hamburg

Serdo

__________________________________

530dA bj 2000

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