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Schadensabwicklung nach Unfall

Themenstarteram 5. September 2020 um 11:56

Hallo zusammen.

Ich hatte gestern leider einen Unfall mit meinem Auto, da mir ein Rollerfahrer die Vorfahrt genommen hat.

Zum Glück ist niemanden etwas passiert, jedoch wurde meinem Front stark in Mitleidenschaft gezogen.

Ich habe von der Polizei einen Unfallbericht erhalten und vorhin bei einer Werkstatt für ein Gutachten angerufen.

Dort sagte man mir, dass die Werkstatt einen Gutachter bestellt, der die Schadensregulierung mit der Versicherung über seinen eigenen Anwalt abwickeln möchte.

Ich kenne mich damit leider gar nicht aus, daher ist meine Frage, ob das das übliche Vorgehen in so einem Fall ist.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Quent

Beste Antwort im Thema

Kurzgutachten, genau wie ein Vollgutachten beinhalten immer einen KVA, nennt sich nur Kalkulation.

Beim Kurzgutachten wird normalerweise auf Ermittlung von Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfall, Wertminderung verzichtet.

Es besteht aus einer kurzen Schadenbeschreibung, Kalkulation und Lichtbildern.

Der KVA einer Werkstatt ist auch eine Kalkulation, meistens auch erstellt mit DAT oder Audatex

Wird dann nur KVA genannt!

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Immer noch besser als bei der gegner V.anrufen und sich mit unzähligen Behauptungen und Vorschlägen zulabern lassen, deren Wahrheitsgehalt und Konsequenzen man nicht versteht und darauf eingeht, weil man der Versicherung vertraut.

Der nette Herr von der Hamburg-Mannheimer war mal wieder am Hörer.

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