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Schadenfreiheitsrabatt verkaufen/versteigern... Ist das Legal?
Die Frage steht schon im Titel: ist es legal, für die Übertragung des SFR auf einen Fremden Geld zu verlangen?
Habe nun schon eine Stunde recherchiert und ausser Halbwissen in Foren konnte ich keine Angabe dazu finden... Weiss jemand bescheid?
Beste Antwort im Thema
@te
du scheinst wohl nicht ganz dicht zu sein, so wie du mit den usern hier umgehst, die dir helfen wollen, ist nervend.
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178 Antworten
Sowohl der SFR Abgebende, als auch der SFR Empfänger müssen das Übertragungsformular für die SFR unterschreiben.
In dem müssen beide schriftlich bestätigen, dass der SFR Empfänger regelmäßig mit dem Fahrzeug gefahren ist.
Beide betrügen also die neue Versicherung indem sie absichtlich falsch Angaben machen.
http://www.gvv.de/.../kfz_sfr_auf_anderen_vn.pdf
Zitat: "Ein besonderes Highlight der Janitos Versicherungen sind Rabattübertragungen vo jeden auf jeden, also auch vom Müller in Hamburg auf Meier im München. Die maximale Übertragung ist jeweils analog des Rabatt-Schadenverlaufs, seit der Übernehmende den Führerschein besitzt."
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
das der Versicherung, wenn sie den Betrug nicht bemerkt
Da ja die Versicherung die Rabattübertragung durchführt, betrügt sie sich dann selbst?
MfG
Zitat:
Original geschrieben von DrJohnLogan
Zitat: "Ein besonderes Highlight der Janitos Versicherungen sind Rabattübertragungen vo jeden auf jeden, also auch vom Müller in Hamburg auf Meier im München. Die maximale Übertragung ist jeweils analog des Rabatt-Schadenverlaufs, seit der Übernehmende den Führerschein besitzt."
Hab mir das kurz angeschaut.
So wie es aussieht, ist das wohl ein Versicherer, der auf die regelmäßige Nutzung des Fahrzeuges als Vorraussetzung verzichtet.
Damit sollte das dann wohl möglich sein.
Ob Du Geld für deinen SFR verlangst, ist dann auch wohl deine Sache.
Spricht wohl nichts dagegen, dafür Geld zu verlangen.
danke für deinen Beitrag Gueldenstern63, aber dass es geht wusste ich ;-)
Zitat:
Ob Du Geld für deinen SFR verlangst, ist dann auch wohl deine Sache.
Spricht wohl nichts dagegen, dafür Geld zu verlangen.
Leider klingt mir das nicht, als wüsstest Du es sicher, also im Sinne von Du bist oder kennst nen Anwalt, etc. Das reicht mir leider nicht :-(
@ TE
Eine Rabattübertragung an Dritte ist generell legal, aber die meisten Versicherer machen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Und ja, Du darfst Geld dafür nehmen.
MfG
Danke VersVor,
Zitat:
Eine Rabattübertragung an Dritte ist generell legal, aber die meisten Versicherer machen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Ich weiss ;-)
Zitat:
Und ja, Du darfst Geld dafür nehmen.
Hast Du zufällig eine Quelle dafür?
Von denen hatte ich bisher tatsächlich noch nichts gehört.
Wenn ich den folgenden Text lese, dann frage ich mich, auch wegen der Orthographie, wie es um die Seriosität dieser Makler steht.
SFR – Rabattübertragungen von Jedem an Jeden.
Ein besonderes Highlight der Janitos Versicherungen sind Rabattübertragungen vo jeden auf jeden, also auch vom Müller in Hamburg auf Meier im München. Die maximale Übertragung ist jeweils analog des Rabatt-Schadenverlaufs, seit der Übernehmende den Führerschein besitzt.
Ausserdem sind wir Ihnen natürlich gerne bei der Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten von Dritten behilflich.
Die oft kommunizierte Aussage, dies sei nur unter bestimmten Verwandten möglich ist falsch, dies mag lediglich für Ihren aktuellen Versicherer zutreffen. . Wenn Sie einen SF-Rabatt zur Verfügung haben, oder jemanden kennen, der aus welchen Gründen auch immer mit dem Autofahren aufgehört hat, fragen Sie uns einfach, wie wir die Übertragung bewerkstelligen können.
Haben Sie keine Verwendung für nicht mehr benötigte Schadenfreiheitsrabatte übernehmen wir diese gerne und geben diese an unsere Kunden weiter, gleich bei welchen Gesellschaften diese Schadenfreiheitsrabatte bisher liefen. Über eine Aufwandentschädigung für Ihre Bemühungen lässt sich reden ;-)
Mich würde interessieren, welche Versicherung dann vermittelt wird und welche (falschen) Angaben erforderlich sind, um zum Vertragsabschluss zu gelangen.
Übrigens darf man durchaus manche Dinge verkaufen, nur benutzen darf man die in Deutschland nicht unbedingt (z. B. Radarwarngeräte).
Dann wäre jetzt ja zumindest mal geklärt dass es geht :-)
wie schon erwähnt: die Versicherung heisst Janitos und man muss keine falschen Angaben machen.
Aber wenn ich mir den Makler so anschaue, scheint es dass es durchaus legal ist, Geld dafür zu nehmen... Hätte mir trotzdem was "handfestes" erhofft, jemand der sich "rechtlich" mit der Materie auskennt...
P.S.: der von mir gepostete Link ist übrigens einer von Vielen Maklern, es läuft aber immer auf die Janitos hinaus
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Mich würde interessieren, welche Versicherung dann vermittelt wird und welche (falschen) Angaben erforderlich sind, um zum Vertragsabschluss zu gelangen.
An die Janitos natürlich.
Falsche Angaben sind dafür bei dieser Versicherung zumindest eben nicht notwendig.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Übrigens darf man durchaus manche Dinge verkaufen, nur benutzen darf man die in Deutschland nicht unbedingt (z. B. Radarwarngeräte).
Die Benutzung eines SFR sollte legal sein ;)
Ich sehe es so:
Wenn es diese Lücke gibt und der GDV das so zulässt, dann spricht wohl nichts dagegen für den SFR auch Geld zu verlangen.
Schließlich ist das ein Vermögenswert, der dem Empfänger einen geldwerten Vorteil bringt.
Wenn der SFR von meinem Privatfahrzeug stammt, dann ist die Einnahme dafür auch nicht zu versteuern.
Ich sehe das in dem Falle hier so: Da es nirgendwo geregelt ist, dass man einen SFR nicht verkaufen darf, so ergibt sich daraus, das es legal ist.
Für alle anderen materiellen Dinge die ich verkaufen kann, gibts ja auch keine postive Freigabe.
Zitat:
Original geschrieben von Gueldenstern63
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Mich würde interessieren, welche Versicherung dann vermittelt wird und welche (falschen) Angaben erforderlich sind, um zum Vertragsabschluss zu gelangen.
An die Janitos natürlich.
Falsche Angaben sind dafür bei dieser Versicherung zumindest eben nicht notwendig.
Ich glaube, die folgenden Zitate sprechen für sich selbst (Fettmarkierungen von mir):
http://www.janitos.de/media/dokumente/pdfs/130202.pdf
Wird das ausgeschiedene Fahrzeug nicht ersetzt, kann der Versicherungsnehmer beanspruchen, dass ein anderer auf seinen Namen lautender Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Absätze
a.) bis c.) eingestuft wird, wenn er glaubhaft macht, dass die Anrechnung des Schadenverlaufs des beendeten Vertrags auf den fortbestehenden Versicherungsvertrag gerechtfertigt ist. Zur Glaubhaftmachung gehört insbesondere eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers, dass das ausgeschiedene und das verbleibende Fahrzeug überwiegend von demselben Personenkreis geführt wurden.
http://www.makler-versicherungen.de/
8.Leider bietet die Kravag bzw. R+V nicht an, Schadenfreiheitsrabatte von Fremden gemäß Führerscheinbeitz zu übernehmen. Für diesen Fall empfehlen wir die Janitos Versicherung, die bei Rabattübertragungen entgegen ihrer meisten Mitbewerber nicht das tatsächliche Fahren des Fahrzeugs des rabattabgebenden zugrunde legt, sondern lediglich Ihren Führerscheinbesitz.
Zitat:
Original geschrieben von DrJohnLogan
Hast Du zufällig eine Quelle dafür?
Ja, BGB und StGB.
Man darf alles verkaufen, was nicht ausdrücklich verboten ist ( wie z.B. bestimmte Drogen).
MfG
Zitat:
Ich glaube, die folgenden Zitate sprechen für sich selbst (Fettmarkierungen von mir):
http://www.janitos.de/media/dokumente/pdfs/130202.pdf
Wird das ausgeschiedene Fahrzeug nicht ersetzt, kann der Versicherungsnehmer beanspruchen, dass ein anderer auf seinen Namen lautender Versicherungsvertrag nach Maßgabe der Absätze
a.) bis c.) eingestuft wird, wenn er glaubhaft macht, dass die Anrechnung des Schadenverlaufs des beendeten Vertrags auf den fortbestehenden Versicherungsvertrag gerechtfertigt ist. Zur Glaubhaftmachung gehört insbesondere eine schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers, dass das ausgeschiedene und das verbleibende Fahrzeug überwiegend von demselben Personenkreis geführt wurden.
Das Zitat spricht in der Tat für sich, aber worauf willst Du hinaus? Es hat nicht das geringste mit dem Thema zu tun.
Zitat:
http://www.makler-versicherungen.de/
8.Leider bietet die Kravag bzw. R+V nicht an, Schadenfreiheitsrabatte von Fremden gemäß Führerscheinbeitz zu übernehmen. Für diesen Fall empfehlen wir die Janitos Versicherung, die bei Rabattübertragungen entgegen ihrer meisten Mitbewerber nicht das tatsächliche Fahren des Fahrzeugs des rabattabgebenden zugrunde legt, sondern lediglich Ihren Führerscheinbesitz.
Und was willst Du damit sagen? Versteh ich leider nicht
Punkt K 6.1.2 regelt die Übernahme des SFR von einer anderen Person.
http://www.janitos.de/media/dokumente/pdfs/130202.pdf
Offensichtlich ist es auch bei der Janitos notwendig, dass das Fahrzeug vom SF Empfänger gefahren wurde, wenn ich das richtig lese.
Widerspricht dem, was der Makler schreibt.
Was meint Ihr?
Zitat:
Original geschrieben von Gueldenstern63
Punkt K 6.1.2 regelt die Übernahme des SFR von einer anderen Person.
Korrekt. Das von Dir weiter oben Zitierte steht allerdings unter Kapitel 6.1.1. und hat damit nichts mit der Übertragung von SFR an Dritte zu tun.
Zitat:
Offensichtlich ist es auch bei der Janitos notwendig, dass das Fahrzeug vom SF Empfänger gefahren wurde, wenn ich das richtig lese.
Falsch. Am besten nochmal lesen ;-)
tut aber nichts zur Sache weil OT. Die Antwort von VersVor finde ich auf jeden Fall einleuchtend, Danke dafür!