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Schadenersatz trotz Verkauf

Themenstarteram 22. Juli 2023 um 7:13

Folgender Fall:

Wir haben beabsichtigt, unseren WW auf Grund von Familienzuwachs zu verkaufen. Leider hat uns jemand zwei Tage später in unseren stehenden WW eine Delle durch das Öffnen einer Tür gemacht. Der Verursacher hat den Schaden komplett zugegeben und wir haben ein Gutachter erstellen lassen (Schaden netto 7000 EUR). Trotz der Delle haben wir einen Käufer für den WW schnell gefunden, der den WW auch so haben wollte.

Nun die Frage:

Wir haben den WW vor Regulierung durch die Versicherung, aber nach Erstellung des Gutachtens verkauft.

Muss die gegnerische Versicherung trotzdem zahlen? Uns ist ja trotzdem ein Schaden entstanden.

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8 Antworten

Ja, die Versicherung würde auch trotz des Verkaufes den berechtigten Schaden begleichen.

Darf man mal fragen was das für eine Delle ist, bzw wo?

Ich weiß das Karosserie teuer ist und bei Versicherungsschäden die $ Lampe bei den Werkstätten aufleuchtet .. aber 7000 netto ~8300 brutto für eine Delle ?? finde ich dann doch schon krass. kommt da eine seite komplett neu?

Themenstarteram 22. Juli 2023 um 8:15

Die Seitenwand muss komplett ausgetauscht werden. Die Höhe ist schon echt hoch, aber eine Delle bei einem WW ist anders als bei einem Pkw. Bei einem WW ist das eine sog. Sandwichwand, bei der man die Delle nicht einfach wieder rausdrücken kann.

Ok .. als Hotel und airb&b Reisender, habe ich WW nicht mit wohnmobil? in Verbindung gebracht/schlicht überlesen ...

Danke für die Antwort

Da bleibe ich bei krass .. wenn eine Tür so einen Schaden auslöst bei den rollenden Sperrmüllhaufen ...:D

Spass ..

wenn dir laut Gutachten das geld zusteht, nehm es mit ...steht dir zu ..

Themenstarteram 22. Juli 2023 um 10:26

Danke für die Antworten. Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage oder ist es einfach „pauschal“ so, dass mir der Schaden trotz Verkauf immer noch zusteht?

Ist hier keine Rechtsberatung ... bei solchen Schadenssummen sollte man eh einen Anwalt mit der Abwicklung beauftragen, das muss die gegnerische Versicherung zahlen, kann mir vorstellen, das die Versicherung bei sowas eh das wilde kürzen anfängt ...

Ich bin mir garnicht sicher, ob die Versicherung vom Verkauf überhaupt erfahren muss .. du kannst dir den schaden schlicht auszahlen lassen .. aber das sollte dir ein Anwalt aufzeigen können...

DEr Käufer sollte davon auch informiert werden ... liegen keine Beweis für eine fachgerechte Reparartur vor, geht der möglicherweise bei einem ähnlichen Schaden an gleicher stelle .. leer aus und bekommt nix ... aber das ist im Grunde nicht mehr euer Problem...denke ich ...auch hier .. fragt das einen Anwalt der sich damit auskennt...

Themenstarteram 22. Juli 2023 um 12:20

Vielen Dank für die Antworten.

Meine Bedenken waren nur, dass auf Grund des Verkaufes wir vielleicht gar keinen Anspruch mehr haben auf den Betrag.

Trotz zwischenzeitlichem Verkauf, hast du m.W. trotzdem Anspruch auf Schadensersatz. Immerhin ist ja dir der Schaden entstanden und nicht dem zukünftigen Käufer. Der hat dafür ja dann idR einen entsprechend günstigeren Kaufpreis.

Das soll aber nicht heißen, dass die Versicherung nicht trotzdem rumzicken kann bzw. wird. Insbesondere wenn evtl. auch noch wirtschaftlicher Totalschaden im Raum steht.

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