Schaden Heck

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Nun hat es mein Fahrzeug auch erwischt. Über 1,5 Jahre unfallfrei mit meinem Golf 6 gefahren und nie ein Problem gehabt.

Heute bat mich meine Freundin ihr den Wagen zu geben, damit sie mit drei Freundinnen zum See fahren kann. Ich habe ihr also den Wagenschlüssel gegeben und mir das Fussballspiel mit Kollegen angesehen, als kurz nach dem Spielende der Anruf kam. Am anderen Ende meine aufgelöste Freundin, die mir mit tränenreicher Stimme erzählt, wie sie den Wagen in einer Einfahrt rückwärts gegen einen Gegenstand gesetzt hat.

Damit war dann auch Schluss mit meiner Freude über den tollen 4:1 Sieg über England. 🙁

Danach wartete ich auf ihr Eintreffen und sah mir den Schaden an. Offensichtlich ist sie mit Schmackes rückwärts gegen einen eckigen Gegenstand gefahren. Auf die Frage ob sie diesen in der Rückfahrkamera nicht gesehen hatte, erwiderte sie natürlich das sie losgefahren war ohne auf die Kamera zu warten. Dauert schließlich 1-2 Sekunden bis das Bild da ist und bei 4 Mädels im Auto kann es ihnen oft nicht schnell genug gehen. 🙄

Ich habe jetzt mal ein Bild gemacht und würde mich über Kommentare freuen, wie ihr den Schaden seht. Neben dem Stossfänger hat auch die linke LED ihr fett wegbekommen. Ich kann nicht sagen, ob darunter noch größere Schäden vorhanden sind.

Da ich auf Teilkasko fahre, bin schließlich immer unfallfrei gewesen, muss der Schaden jetzt so gezahlt werden. Welche Kosten kommen hier auf uns zu? 😕

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Zachi79


den Unfall solltest Du/Ihr schleunigst bei der Polizei melden,
um damit ggf. einem Verfahren wg. Fahrerflucht vorzubeugen.

Sollte an dem Kasten was hinüber sein, trägt das ja Deine Haftpflicht.

Nee, jetzt nicht mehr 🙁 Leider haben wir in Deutschland eine sehr kuriose Gesetzgebung: wenn man sich von sich aus bei der Polizei meldet, sobald der "Schock" des Unfalls verflogen ist bekommt man trotzdem ein Verfahren wg. Fahrerflucht aufgedrückt.

Da hilft wirklich nur hoffen, dass es keiner merkt und dass unsere Gesetzgeber vielleicht irgendwann das Denken anfangen. Gerade bei so Kleinigkeiten (im Sinne von reiner Sachbeschädigung) muss es doch straffrei bleiben, wenn man sich 1-2 Tage nach dem Unfall bei der Polizei meldet. Bei Personenschäden oder Unfällen, von denen eine Gefahr ausgeht sieht die Sache natürlich anders aus.

vg, Johannes

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Ich meld mich wieder, sobald die tatsächliche Schadenssumme feststeht.

Und ja, eine VK ist bei einem selbstverschuldeten Schaden natürlich toll. Allerdings ist das gegenwärtig belanglos, weil ich nunmal derzeit eine TK laufen habe.

Es war wohl offensichtlich ein Fehler eine TK abzuschließen und anschließend den Wagen von einer anderen Person fahren zu lassen. Obwohl meine Freundin eigentlich sehr umsichtig fährt. Keine Ahnung was ihr durch den Kopf ging, als sie rückwärts in einer Einfahrt ohne zu schauen los bretterte. Das hätte noch dramatischer enden können.

Wie auch immer, der Schaden ist da und that's it. Was soll ich dazu noch großartig sagen. Schon als ich den Wagen sah, war ich praktisch sprachlos...

Zitat:

Original geschrieben von StefanSch123


Ich meld mich wieder, sobald die tatsächliche Schadenssumme feststeht.

Und ja, eine VK ist bei einem selbstverschuldeten Schaden natürlich toll. Allerdings ist das gegenwärtig belanglos, weil ich nunmal derzeit eine TK laufen habe.

Es war wohl offensichtlich ein Fehler eine TK abzuschließen und anschließend den Wagen von einer anderen Person fahren zu lassen. Obwohl meine Freundin eigentlich sehr umsichtig fährt. Keine Ahnung was ihr durch den Kopf ging, als sie rückwärts in einer Einfahrt ohne zu schauen los bretterte. Das hätte noch dramatischer enden können.

Wie auch immer, der Schaden ist da und that's it. Was soll ich dazu noch großartig sagen. Schon als ich den Wagen sah, war ich praktisch sprachlos...

Hi Stefan,

vielleicht zahlt ja die Privathaftpflichtversicherung deiner Freundin, falls nicht, kannst Du die Rückleuchte in der Teilkasko geltend machen unter Beachtung der Selbstbeteiligung, musst mal mit deiner Versicherung reden.

Den Schaden würde ich objektiv auf ca 1.000 Euro schätzen.

Reg Dich nicht auf, es gibt schlimmeres.

Gruss Schlappis

Zitat:

Original geschrieben von schlappis


Hi Stefan,

vielleicht zahlt ja die Privathaftpflichtversicherung deiner Freundin, falls nicht, kannst Du die Rückleuchte in der Teilkasko geltend machen unter Beachtung der Selbstbeteiligung, musst mal mit deiner Versicherung reden.

Den Schaden würde ich objektiv auf ca 1.000 Euro schätzen.

Reg Dich nicht auf, es gibt schlimmeres.

Gruss Schlappis

Die Privathaftpflicht wird hier nicht zahlen, dass ist so sicher wie das Amen in der Kirche, siehe dazu:

Benzinklausel

und

Schäden durch die Benutzung von Kfz

.

Zitat:

Original geschrieben von StefanSch123



Es war wohl offensichtlich ein Fehler eine TK abzuschließen und anschließend den Wagen von einer anderen Person fahren zu lassen.

Lieber Stefan , das hat aber mit der anderen Person gar nix zu tun. Z.B. Einbruch mit Vandalismus, oder mal bissel abfackeln, oder trotz der EIGENEN UNFEHLBARKEIT mal einen Unfall machen, oder mal ein Wildunfall wo sich das Wild verpisst, oder mal durch einen ausländischen Mitbürger touchiert werden, der schlecht versichert ist oder plötzlich weg ist, oder auf ner Schneeflocke ausrutschen...oder...

Geh mal schnell zur Versicherung und wandle in VK um, damit Du auch künftig Dir das Forum leisten kannst ;-)

Gruß Peter

PS: Tröstlich ist, dass Du eine VK vermutlich ohne Rabattretter gehabt hättest und dann bei dem Schaden als vermutl. Jüngerer ordentlich zurückgestuft worden wärst, das hätte Dich im weiteren Versicherungverlauf auch mehr als 1000€ gekostet. Somit kannst Du "schadenfrei" einsteigen.

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Zitat:

Original geschrieben von piotor


Geh mal schnell zur Versicherung und wandle in VK um, damit Du auch künftig Dir das Forum leisten kannst

Leisten kann ich mir auch einen nagelneuen Golf gegen Barzahlung. Darum geht es nicht. Ich zahle nur ungern für leichtsinnig entstandene Unfallschäden. Da meine Freundin aktuell noch studiert, fällt es ihr natürlich nicht leicht den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Ich hatte mich beim Golf 6 bewusst für eine TK entschieden, weil der Wagen preislich nicht so hoch angesiedelt ist, dass es mich bei einem Schaden hart treffen würde. Wäre es ein neuer 5er BMW gewesen, hätte ich sicherlich eine VK in Anspruch genommen.

Aber hinterher ist man immer klüger.

Zitat:

Original geschrieben von StefanSch123



Zitat:

Original geschrieben von piotor


Geh mal schnell zur Versicherung und wandle in VK um, damit Du auch künftig Dir das Forum leisten kannst
Leisten kann ich mir auch einen nagelneuen Golf gegen Barzahlung. Darum geht es nicht. Ich zahle nur ungern für leichtsinnig entstandene Unfallschäden. Da meine Freundin aktuell noch studiert, fällt es ihr natürlich nicht leicht den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Ich hatte mich beim Golf 6 bewusst für eine TK entschieden, weil der Wagen preislich nicht so hoch angesiedelt ist, dass es mich bei einem Schaden hart treffen würde. Wäre es ein neuer 5er BMW gewesen, hätte ich sicherlich eine VK in Anspruch genommen.

Aber hinterher ist man immer klüger.

Naja, wenn 25000 € Liste oder mehr für einen Golf zu wenig sind, kannst Du sicher dem Einen oder Anderen eine kleine Spende zu kommen lassen. :-)

Ab einer gewissen SF-Klasse ist i.d.R. die VK sogar billiger als die TK.
Da gibt man sicher für andere Dinge mehr Geld nebenbei aus.

Zitat:

Original geschrieben von mmhh2007



Naja, wenn 25000 € Liste oder mehr für einen Golf zu wenig sind, kannst Du sicher dem Einen oder Anderen eine kleine Spende zu kommen lassen.

Ich habe ja nicht gesagt das 25.000 € wenig sind. 😉

Meine Aussage war lediglich das ich ein kalkuliertes Risiko eingegangen bin, als ich mich für eine TK entschieden habe. Selbst bei einem Totalschaden müsste ich nicht gleich Privatinsolvenz anmelden.

Letztlich geht es um eine Risikoabwägung. Leider habe ich offensichtlich das Risiko "Freundin am Steuer" sträflich unterschätzt. 😛

Nun gut, mit 1.000 - 2.000 € Schaden kann ich leben. Hätte schlimmer kommen können. Ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Heute Nachmittag wird der Schaden beim Händler begutachtet und ein Kostenvoranschlag angesetzt. Dann sehen wir weiter.

Zu blöde der Schaden, ich denke alleine die lackierung des Stoßfängers dürfte mit 1000 Euro zu Buche schlagen , da der T Euro auch die Preise verdoppelt hat. Wie man so ein Auto neu fahren kann und hat dann keine Vollkasko wird mir ein Rätsel bleiben. Ich zahle unter 300 Euro für alles komplett und habe einen Bums frei bei 35 %, das ist es mir wert. Im schlimmsten Fall vergeige ich den Golf total und dann sind über 30000 Euro am *rsch :-(

Bei Deinem Golf müsste doch PDC serienmäßig sein (ab Comfortline)? Das Piepsen ist sofort da und nicht überhörbar. Unter 1500 Euro wird das vermutlich nicht vernünftig repariert. Vergleiche einfach die Spaltmaße links und rechts und oben an der Heckklappe, da siehst Du schon im voraus evtl. Folgekosten.

Wenn du Glück hast brauchste nur die Heckstoßstange und die Rückleuchten tauschen, solange sich nichts anderes verzogen hat was schnell passieren kann bei großer Wucht vom aufprall.

Hilfreich wäre evtl. noch ein Foto vom Unfallort, was genau für ein Gegenstand es sich handelte wo im Weg war.

Ganz Böse und ich leide mit dir.
Mir ist sowas ähnliches fast mal passiert als meine Freundin meinte sie müsste auch mal den Lenkassi ausprobieren, nur dass sie dachte der übernimmt mit dem lenken auch die Bremse und das Gas von selbst. Konnte da zum Glück noch rechtzeitig eingreifen, das war bei der Probefahrt vom Händler.

Zitat:

Original geschrieben von lookaround



Wenn du Glück hast brauchste nur die Heckstoßstange und die Rückleuchten tauschen, solange sich nichts anderes verzogen hat was schnell passieren kann bei großer Wucht vom aufprall.

Hilfreich wäre evtl. noch ein Foto vom Unfallort, was genau für ein Gegenstand es sich handelte wo im Weg war.

Ganz Böse und ich leide mit dir.
Mir ist sowas ähnliches fast mal passiert als meine Freundin meinte sie müsste auch mal den Lenkassi ausprobieren, nur dass sie dachte der übernimmt mit dem lenken auch die Bremse und das Gas von selbst. Konnte da zum Glück noch rechtzeitig eingreifen, das war bei der Probefahrt vom Händler.

Sie haben kein Foto von dem Gegenstand gemacht, aber es soll ein Stromkasten gewesen sein, der unten auf einem Betonsockel steht. Sie ist exakt in die Kante von diesem Kasten gefahren. Weder die Rückfahrkamera noch das PDC hatten Zeit zu reagieren, weil sie gleich von der Kupplung gegangen ist.

War gerade beim Händler. Schaden liegt geschätzt bei 1600 €. Spaltmasse sind alle in Ordnung, aber die Aufhängung wurde leicht angebogen.

Zitat:

Original geschrieben von StefanSch123


War gerade beim Händler. Schaden liegt geschätzt bei 1600 €. Spaltmasse sind alle in Ordnung, aber die Aufhängung wurde leicht angebogen.

Schwein gehabt, Frau am Steuer der 7te Sinn.

http://www.youtube.com/watch?v=nNUYazKQ5s8

Wie bezeichnet man ein Frauenauto?
Als MHT -> Mobile Handtasche

Zitat:

Original geschrieben von StefanSch123


Sie haben kein Foto von dem Gegenstand gemacht, aber es soll ein Stromkasten gewesen sein, der unten auf einem Betonsockel steht. Sie ist exakt in die Kante von diesem Kasten gefahren. Weder die Rückfahrkamera noch das PDC hatten Zeit zu reagieren, weil sie gleich von der Kupplung gegangen ist.

War gerade beim Händler. Schaden liegt geschätzt bei 1600 €. Spaltmasse sind alle in Ordnung, aber die Aufhängung wurde leicht angebogen.

Dann betet mal, dass keine Anzeige wg. Fahrerflucht nach kommt, in diese "Stromkästen" versenkt mein Brötchengeber schon mal eine mittlere 5stellige Summe für aktive Technik ... Je nachdem, was drin ist, entstehen durchaus nennenswerte Kosten für Instandsetzungen.

Yep,

den Unfall solltest Du/Ihr schleunigst bei der Polizei melden,
um damit ggf. einem Verfahren wg. Fahrerflucht vorzubeugen.

Sollte an dem Kasten was hinüber sein, trägt das ja Deine Haftpflicht.

Zitat:

Original geschrieben von Zachi79


den Unfall solltest Du/Ihr schleunigst bei der Polizei melden,
um damit ggf. einem Verfahren wg. Fahrerflucht vorzubeugen.

Sollte an dem Kasten was hinüber sein, trägt das ja Deine Haftpflicht.

Nee, jetzt nicht mehr 🙁 Leider haben wir in Deutschland eine sehr kuriose Gesetzgebung: wenn man sich von sich aus bei der Polizei meldet, sobald der "Schock" des Unfalls verflogen ist bekommt man trotzdem ein Verfahren wg. Fahrerflucht aufgedrückt.

Da hilft wirklich nur hoffen, dass es keiner merkt und dass unsere Gesetzgeber vielleicht irgendwann das Denken anfangen. Gerade bei so Kleinigkeiten (im Sinne von reiner Sachbeschädigung) muss es doch straffrei bleiben, wenn man sich 1-2 Tage nach dem Unfall bei der Polizei meldet. Bei Personenschäden oder Unfällen, von denen eine Gefahr ausgeht sieht die Sache natürlich anders aus.

vg, Johannes

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