Schaden Hammerschlagblech

Hallo

Was würde die Reparatur von diesem Schaden kosten, ich möchte danach nicht sehen das da ein Schaden war.

Schaden wurde durch eine Werkstatt verursacht.

Und wie ist es mit Wertminderung?
Wohnwagen ist 8 Monate alt

Weinsberg 480QDK 2021

Gruß

Asset.HEIC.jpg
159 Antworten

An welcher Stelle ist der Schaden?
Bitte mal ein Bild zur Gesamtansicht.

Ich gehe davon aus, dass da blechseitig keine Beschädigungen (Loch) erfolgt sind, sondern der Schaden nur ein Lackschaden ist. Ob und wie das reparabel ist, kann dir eine entsprechende Werkstatt (Smartrepair) erläutern und auch die Kosten dafür mitteilen.

Ein Austausch der gesamten Seitenwand oder gar des Bleches halte ich für übertrieben, nicht sachgerecht und die Folgeschäden durch Pfusch am Bau für unkalkulierbar. Da ist so ein 8 Monate alter WW innerhalb kürzester Zeit schrottreif. Der Hersteller ist dann eh raus aus Garantie/Gewährleistung und der Pfuschbetrieb oft nicht (mehr) greifbar oder es wird ein elendig langes und kostenintensives Verfahren (Rechtschutzversicherung?).

Ich wäre bei dem Fall wohl eher für eine schnelle Lösung cash auf die Täsch und fertig....irgendwo zwischen 200 und 500 €. Wer weiß wofür man die Werkstatt nochmal braucht. Eine gütliche Einigung ist mir immer lieber als alles andere krafthaft (gerichtlich/anwaltlich) durchgesetzt.

(So hab ich es beim Ränger auch gehandhabt als ich diesen als Neuwagen abholte und er von diversen Kratzern gezeichnet war. Eine Reparaturlackierung und dann noch als Garantiefall.....da kommt selten was Gutes bei raus.)

Zitat:

@PIPD black schrieb am 19. Oktober 2021 um 08:58:33 Uhr:


An welcher Stelle ist der Schaden?
Bitte mal ein Bild zur Gesamtansicht.

Schaden ist zwischen den zwei Türen

Asset.JPG

Du willst die maximale Entschädigung erreichen.
Dazu musst du die Schadenhöhe nachweisen.
Das kannst du nur mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, das hatte ich aber bereits geschrieben.
Der Gutachter legt fest, welcher Reparaturweg angemessen ist und welche Wertminderungen angemessen sind.

Wenn du den Händler wegen so einer Lappalie gleich vor Gericht zerren willst, anstatt mit ihm zu reden, wirst du dir danach aber einen anderen Händler suchen müssen.

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Oktober 2021 um 10:20:08 Uhr:


Das kannst du nur mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen..

Der muss nicht vereidigt sein, das sind sowieso nur die Wenigsten.

Zitat:

@4Takt schrieb am 19. Oktober 2021 um 10:21:41 Uhr:


Wenn du den Händler wegen so einer Lappalie gleich vor Gericht zerren willst, anstatt mit ihm zu reden, wirst du dir danach aber einen anderen Händler suchen müssen.

Ja dann muss ich mir halt einen neuen suchen, wäre mir egal war eh das erste mal dort.
Was mich ärgert, sie hätten mir nichts gesagt von dem Schaden hätten wir ihn nicht selbst gesehen

Zitat:

@4Takt schrieb am 19. Oktober 2021 um 10:25:02 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 19. Oktober 2021 um 10:20:08 Uhr:


Das kannst du nur mit einem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen..

Der muss nicht vereidigt sein, das sind sowieso nur die Wenigsten.

Wenn die Gegenseite das Gutachten anzweifelt, ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ganz klar von Vorteil.
Letztendlich kann das auch vor Gericht landen, wo dann ggf. ein neuer Gutachter bestellt wird.

Zitat:

@golf07 schrieb am 19. Oktober 2021 um 10:29:54 Uhr:


Was mich ärgert, sie hätten mir nichts gesagt von dem Schaden hätten wir ihn nicht selbst gesehen

Kann ich nachvollziehen, der erste Schaden ist der Schlimmste.😉
Wenn sich mit dem Händler noch reden läßt, nimm ein paar Scheine von ihm an und vergiss die Sache. Auch eine teure Reparatur und evtl. ein Prozeß machen das Ergebnis nicht besser. Wenn du du mal den Preis und das Alter des WW ausblendest: es ist ein Gebrauchsgegenstand und mit dem Gebrauch kommen auch Macken. Mach dir das Leben nicht zu schwer.😉

Zitat:

@PIPD black schrieb am 19. Oktober 2021 um 10:49:49 Uhr:



Zitat:

@golf07 schrieb am 19. Oktober 2021 um 10:29:54 Uhr:


Was mich ärgert, sie hätten mir nichts gesagt von dem Schaden hätten wir ihn nicht selbst gesehen

Kann ich nachvollziehen, der erste Schaden ist der Schlimmste.😉
Wenn sich mit dem Händler noch reden läßt, nimm ein paar Scheine von ihm an und vergiss die Sache. Auch eine teure Reparatur und evtl. ein Prozeß machen das Ergebnis nicht besser. Wenn du du mal den Preis und das Alter des WW ausblendest: es ist ein Gebrauchsgegenstand und mit dem Gebrauch kommen auch Macken. Mach dir das Leben nicht zu schwer.😉

Klar bin ich mit paar Scheine zufrieden, ich wollte nur einen Anhaltspunkt. Nicht das der Händler mir mit 50€ kommt. Er will sich die Tage melden.
Bin schon gespannt

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