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Schaden durch Windböe
Hallo,
zuerst eine Kurze Zusammenfassung zum Hintergrund:
Ich war mit ein paar Kollegen im Island Urlaub. In diesen Urlaub ist mir die Autotür durch eine starke Windböhe aus der Hand „geflogen“ und an den Kotflügel geschlagen und hinterließ einen Schaden von rund 3000,-.
Nun will die Versichung nicht zahlen, obwohl wir eine Vollkasko abgeschlossen haben.
Gebucht wurde über Check24 und dort finde ich kein Dokument/PDF, das so einen Schaden ausschließt.
Nun zur Frage:
Ist so ein Schadensbild nicht grundsätzlich durch eine Vollkasko abgedeckt?
Mit freundlichen Grüßen
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15 Antworten
Sollte da nicht auch schon die Teilkasko genügen ?
Schäden durch Sturm und Wind ? Schaun wir mal was die Versicherungs Experten meinen.
Welche Versicherung Gesellschaft genau hast Du und was steht in Deinem Vertrag? AKB nennen sich die Kasko Bedingungen .
Edit: nur so ne Idee: hat das eventuell was damit zu tun, weil das im Ausland passiert ist?
War das ein isländischer Mietwagen? Falls ja, dann ist jede Aussage hier Spökenkiekerei...
Fakten. Details … wir brauchen mehr Details. :)
Zitat:
@Pauliese schrieb am 24. Dezember 2023 um 17:57:21 Uhr:
Fakten. Details … wir brauchen mehr Details
Wenn Sturm war, dann wäre das nach deutschem Recht zumindest ein Sturmschaden.
Eine Windböhe ist aber nicht unbedingt ein Sturm.
Was genau ist der Ablehnungsgrund, der euch genannt wird?
Das hat nichts mit deutschem Recht, sondern Vertragsrecht zu tun.
Bei der TK ab Windstärke 8.
Wenn ich den Eingangspost richtig deute (über Check24 gebucht), handelt es sich um einen Mietwagen in Island. Vielleicht bringt der TE hier ja noch Licht ins Dunkel. Sollte es so sein, kann er sich mit dem Vermieter rumärgern.
Was passiert eigentlich, wenn der TE die geforderten 3000,- einfach nicht bezahlt?
Die Frage ist erst einmal wo läuft die VK.
Direkt beim Vermieter oder über eine Externe Versicherung.
Möglicherweise springt auch eine private Haftpflicht Versicherung ein.
Wieso sollte da eine private Haftpflicht einspringen? Und wenn doch, von wem? Vom Petrus?
Na die Privathaftpflicht des TE ist vermutlich gemeint?
Ja sehe ich auch so, ist ihm ja schließlich aus der Hand geflutscht, hätte man ja auch richtig festhalten können.
Bei Mietwagen im Urlaub wird vom Buchungsportal (Chek24 in dem Fall) normalerweise eine Zusatzversicherung angeboten. Diese ersetzt Schäden die im Urlaubsland nicht versichert sind, zahlt die SB usw.
Wird diese Zusatzversicherung nicht abgeschlossen, fallen teilweise sehr hohe Selbstbeteiligungen an, evtl. wird diese jetzt eingefordert.
Wünsche Euch allen schöne Weihnachten........