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Schaden an der Felge durch Zapfpistole

Mercedes

Hallo zusammen, mir ist folgendes passiert ich war heute Tanken und als ich die Tankstelle verlassen habe , ist eine Zapfpistole auf meiner Felge gelegen. Jetzt ist meine Frage wer haftet hier ? Die Zapfpistole war definitiv eingerastet, da ich ja bezahlen konnte. Ich habe nun im Internet gelesen das bei solchen Fällen die Tankstelle nicht haftet. Jetzt ist meine Frage bezahlt das meine Haftpflicht Versicherung ,da es nicht mein Fahrzeug ist...?

Beste Antwort im Thema

Hi,

Zitat:

@marcilio schrieb am 30. Juli 2016 um 07:34:29 Uhr:


@Fr@nk
... Luxus Privathaftpflicht, die Schäden an geliehenen zulassungspflichtigen Fahrzeugen bezahlt? Die möcht ich auch.... Letztendlich kann ein guter Lackierer den Schaden für kleines Geld beheben.

z.B. im BGV-Haftpflicht Exklusiv-Tarif sind derartige

"Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen oder verwahrten beweglichen Sachen "

(Zitat) bis 10000 Euro abgedeckt...

Gruß
Fr@nk

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Ich würde die Schadstelle etwas einebnen und dann mit einen Lackstift der Farbe 040 schwarz ausbessern.
Bei Nichteigentum hat der Besitzer uU einen anderen Anspruch, aber mit Smartrepair lässt sich das bei einem Lackierer gut beilackieren. Bei diesem Farbton sieht man nacher Nichts.

Na da bin ich aber auf die Gutachtermeinung neugierig, ich kann mir das beim besten willen nicht vorstellen das diesen schaden eine Zapfpistole verusachen kann.

Zitat:

@pefra69 schrieb am 27. Juli 2016 um 08:04:54 Uhr:


Na da bin ich aber auf die Gutachtermeinung neugierig, ich kann mir das beim besten willen nicht vorstellen das diesen schaden eine Zapfpistole verusachen kann.

da bin ich an deiner Seite, hier ein Fremdverschulden zu unterstellen ist einfach nur "Billig" und fast schon frech.
Aber bei unserer Vollkaskogesellschaft muß ja immer ein anderer schuldig sein, selber ist man ja völlig clean.

Hi,

Zitat:

@pefra69 schrieb am 27. Juli 2016 um 08:04:54 Uhr:


Na da bin ich aber auf die Gutachtermeinung neugierig, ich kann mir das beim besten willen nicht vorstellen das diesen schaden eine Zapfpistole verusachen kann.

der gezeigte Schaden kann durch normalen Fahrbetrieb kaum auftreten, da er nicht außen (Felgenhorn, etc.), sondern im Innenbereich zwischen den Speichen der Felge liegt. Da kann bei sich drehendem Rad nur schwer was passieren, ohne dass auch außen Schäden auftreten. Folglich ist die Erklärung, dass hier etwas darauf gefallen ist, durchaus plausibel. Im Gegensatz zu dir würde ich hier den Metall-Rüssel einer doch relativ schweren Zapfpistole nicht ausschließen.

Zu solarpaul: Die Frage, ob eine Zapfpistole den Kratzer verursacht haben kann, ist von der Frage des Fremdverschuldens zu trennen. Der TE könnte ja auch selbst die Zapfpistole fallen gelassen haben.

Zur Versicherung: Die eigene Haftpflicht des TE wird den Schaden am geliehenen Fahrzeug allenfalls bei einer "Luxus-Police" übernehmen. Bei 0815-Policen ist so ein Fall nicht versichert. Natürlich muss eine ggf. vereinbarte Eigenbeteiligung selbst bezahlt werden.

Ob die Haftpflicht der Tankstelle eintreten muss, ist für mich nicht klar, da z.B. nicht geschrieben wurde, welche Zapfpistole auf die Felge gefallen ist (die mit der man selbst getankt hat (und dann nicht richtig eingehängt hat), oder eine andere).

Gruß
Fr@nk

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Zitat:

@pefra69 schrieb am 27. Juli 2016 um 08:04:54 Uhr:


Na da bin ich aber auf die Gutachtermeinung neugierig, ich kann mir das beim besten willen nicht vorstellen das diesen schaden eine Zapfpistole verusachen kann.

Ne Zapfpistole die mit der Rüssel Kante direkt auf die Felge fällt aus knapp 1m Höhe soll solch einen Schaden nicht verursachen können? Halte ich für ein Gerücht. Die Dinger wiegen doch mindestens 2kg und sind aus Metall. Da ist doch nur der Lack zusammen geschoben und ne Macke im Alu...

Mir ist beim heranfahren an ne Säule mal eine Zapfpistole auf den vorderen Kotflügel gefallen. Im Überwachungssystem war klar zu sehen dass ich weder die Säule noch die Pistole oder einen der Schläuche berührt hab. Die Tankstelle hat anstandslos den Schaden übernommen. Mir wurde damals gesagt das dies nur der Fall ist wenn es nicht die selbst benutzte Pistole ist und man die anderen nicht übermäßig bewegt hat, sodass ein herausfallen aus ihren Halterungen theoretisch möglich wäre. Ist es die eigene Pistole gewesen, die nach dem zurück legen heraus gefallen ist wird es auf Eigenverschulden hinaus laufen, was meiner Meinung nach auch logisch ist.

@Fr@nk
... Luxus Privathaftpflicht, die Schäden an geliehenen zulassungspflichtigen Fahrzeugen bezahlt? Die möcht ich auch.... Letztendlich kann ein guter Lackierer den Schaden für kleines Geld beheben.

Hi,

Zitat:

@marcilio schrieb am 30. Juli 2016 um 07:34:29 Uhr:


@Fr@nk
... Luxus Privathaftpflicht, die Schäden an geliehenen zulassungspflichtigen Fahrzeugen bezahlt? Die möcht ich auch.... Letztendlich kann ein guter Lackierer den Schaden für kleines Geld beheben.

z.B. im BGV-Haftpflicht Exklusiv-Tarif sind derartige

"Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten, geliehenen oder verwahrten beweglichen Sachen "

(Zitat) bis 10000 Euro abgedeckt...

Gruß
Fr@nk

Nur eine Info. Sobald ein KFZ involviert ist, verhält es sich anders. Aber das wisst ihr ja sicherlich.

Hi,

Zitat:

@Kolo78 schrieb am 30. Juli 2016 um 10:43:34 Uhr:


Nur eine Info. Sobald ein KFZ involviert ist, verhält es sich anders. Aber das wisst ihr ja sicherlich.

da ich nichts Besseres zu tun habe 😉, habe ich das Kleingedruckte studiert: Tatsächlich sind auch in den besten Privat-Haftpflichttarifen Schäden an fremden PKW ausgeschlossen.

D.h. was ich oben geschrieben habe, ist auf PKW bezogen falsch, sorry..🙄

Gruß
Fr@nk

Genau durchlesen... dann posten!

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