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sanitäre notstop auf autobahn.

Themenstarteram 16. August 2008 um 6:42

Nach einer Schichtpause auf einem Parkplatz ohne Toilette, da man ja hier in Deutschland nach 18.00 h keine Raststätten mit einem LKW mehr anfahren kann, wegen Überfüllung Nichtdeutscher LKW, fuhr ich die nächste Raststätte in Seesen an, da ich eine dringende Notdurft hatte. Ich fuhr auf den Rastplatz, blieb auf der linken Seite vor der Toilette (Tankstelle) stehen. Nach Erledigung meines Bedürfnisses kehrte ich zum LKW zurück. Dort bekam ich dann von "einem" Polizisten eine Anzeige wegen Parken auf der Autobahn zzgl. 2 Punkte in Flensburg. Mit der Aussage, der linke Streifen gehört zur BAB und darf nicht als Parkplatz oder Halten benutzt werden. Meines Erachtens gibt es in Deutschland immer noch der "Sanitäre Not Stop". Wobei ich sogar direkt auf der Autobahn auf dem Seiten- oder Pannenstreifen halten darf. Frage: Liege ich mit meiner Annahme richtig oder ist die STVO überholt? Mit freundlichen Grüßen Paul

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rambellofan

Frage:

Wann werden die Trucker endlich gescheiter und wehren sich gegen diese Zustände, oder sind doch 95% dieser Typen nicht in der Lage abzuschätzen, was sie überhaupt leisten müssen, um für einen Sklavenlohn (der für Duschen, Pinkeln und Essen ohnehin an der Raststätte verbleibt) arbeiten zu gehen?

MfG,

rambellofan

Antwort:

wenn es keine mehr gibt die für weniger fahren! solange hinter dir in der tür schon 20 andere penner stehen die sagen ich fahre für 5 euro hast du keine chance!

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Das mit dem "sanitären Notstop" höre ich heute zum ersten Mal.

Fakt ist, dass Du noch nicht einmal auf den Seitenstreifen halten dürftest.

Vermutlich befand sich an der Stelle, an der Du gestanden hattest ein Sperrstreifen. Auch darauf darfst Du nicht halten.

Punkte gibt es nach einer überschlägigen Recherche weder für das Eine, noch für das Andere. Vielleicht hast Du ja auch direkt auf der Fahrbahn gestanden?

Mit der Notdurft haben sich von manche Verkehrsrichter beschäftigt. Meistens wurde zu schnell gefahren, um die Notdurft auf einer Raststätte erledigen zu können. Bei einem Fall vertrat das Amtsgericht die Meinung, der Fahrer hätte die Notdurft "in die Hosen machen müssen". In der Revision vor dem OLG Zweibrücken vertrat man die Meinung, dass dies gegen die "Würde des Menschen" verstößt. Ihr Vorschlag war, der Fahrer hätte auf den Seitenstreifen und dort verdeckt durch sein Fahrzeug (PKW) die Notdurf auf dem Seitenstreifen erledigen können. Man hat das Verfahren an das AG zurück gegeben, um heraus zu finden, ob der Seitenstreifen hierfür geeignet gewesen wäre. Aber auch da entstehen mehrere Probleme: 1. auf dem Seitenstreifen darf man nicht halten, geschweige denn Parken und 2. man darf die Straße nicht beschmutzen :O

Nachdem die Kontrollöre so aggressiv waren, stellt sich mir noch die Frage: Waren noch reguläre Parkplätze frei?

am 16. August 2008 um 12:21

Hallo Chris,

gut geschrieben....wie immer halt.

Aber... egal ob erlaubt oder nicht, es ist und bleibt eine Ermessensfrage. Bei uns auf der A6 Parken sogar die LKW auf dem Standstreifen direkt an der BAB und machen da ihre lange Pause. Es geht ja auch nicht anders, wo sollen sie hin? Hier sind echt keien Parkplätze, und in den Gewerbegebieten darfst du nirgenswo mehr Parken.

Ein wichtiges Kriterium ist der Umgang mit der Polizei, denn so wie ich den Wald hinein rufe, so schallt es heraus. Ich selber habe schon mal auf der BAB angehalten um zu düngen, und natürlich waren die Beamten gleich ran. Auf die Frage warum ich keinen Parkplatz anfahre habe ich dann nur gefragt welchen. Sie sahen ein das beide vorher nicht befahrbar waren, also gut. Sie haben dann noch schnell meinen Start gesichert, und weg waren sie wieder.

Allerdings gibt es auch immer wieder Fahrer die meinen das sie die Götter sind, und einfach sich irgendwo hinstellen. Der nächste kann dann sehen wie er klar kommt. Da habe ich schon mal eine Situation erlebt wo die Handschellen bei einem polnischen Fahrer klickten. Ich hatte einen zugewiesenen Stellplatz auf der Schwerlastspur. Ich da eingeflogen zum parken, oh Schreck da stand ein Pole mit seinem LKW. Ich dann hin zu ihm, und ihn freundlich gebeten er möchte doch bitte bis ganz vor fahren, damit ich mich dahinter stellen kann. Der Platz hätte für uns beide gut gereicht. Er meinte ich solle verschwinden, und ich wäre eine Nazisau. Ähm ...wie bitte? Ich nochmal nachgefragt, gleiche Antwort. OK, ich dann Polizei gerufen, denn ich stand ja noch halb in der Einfahrt. Die sann zu ihm hin, dann wohl das gleich Spiel wieder. Naja keine 5 min später saß er im Streifenwagen mit der goldenen Acht an den Händen. Kurz danach für der Abschlepper vor, und weg war sein LKW. Tja, und nun hatte ich genug Platz. Soviel zum guten Ton.

Warum die aber nun gleich die Punktekeule ausgepackt haben, ist mir nicht klar.

Gruß Ronald, der versteht, wenn LKW an der Autobahn stehen und ihre Pause machen.

am 16. August 2008 um 17:57

Hi,

laut Bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog ist die Strafe für Parken auf der Autobahn und deren nebenfahrbahnen 40 Euro plus Gebühren und 1 Punkt.

Ich persönlich find es grad in der Nacht saugefährlich wenn die Lkws in den Einfahrten oder Ducrchfahrtstraßen der Rastanlagen stehen. Ist ja schon oft genug mal ein Pkw dann hinten drin gesteckt weild die halt eionfach auch nicht aufpassen und reinkacheln wie die ...

Grüßle

Klar, der Ton spielt die Musik. Daran ist nichts zu rütteln.

Auch ist allen hier klar, dass das Parken in Auffahrten ungemein gefährlich ist. Andererseits hat da das Bundesverkehrsministerium wieder geschlampt. Man kann einerseits nicht verlangen, dass restriktivere Pausen eingehalten werden müssen und andererseits nicht ausreichend geeignete Parkplätze zur Verfügung stellen. Das ist genauso mit den Brücken, die einem jahrzehntelangen Unterhaltungsstau unterliegen. Nun, denn ... es muss ein Lösung geben.

Oft wird nicht "platzsparend" geparkt, aber von alleine darf man nicht einfach seine Lenkzeit unterbrechen. In der Leitlinie 3 der Europäischen Kommission wird dieses Thema abgehandelt. Sofern also jemand seinen Standplatz räumen muss, kann er einen Ausdruck erstellen und das am besten durch die anordnende Gewalt gegenzeichnen lassen. Dann wird diese Unterbrechnung der Ruhezeit nicht verfolgt. Sofern die das nicht gegenzeichnen wollen - mit Stempel, wenn schon denn schon - dann sollte man selbst alle Angaben über Uhrzeit, anweisende Behörde und Grund für die Unterbrechung der Ruhezeit aufschreiben.

Grundlage für die Positionsveränderung kann aber nur eine Anweisung einer bevollmächtigten Behörde sein. Also nicht lang rumreden und sich als "Nazisau" beschimpfen lassen - das passierte mir mal bei einem französischen Automobilhersteller -, sondern gleich die Polizei rufen und räumen lassen. Wer wild parkt, muss zur Ordnung gezwungen werden, damit das nicht noch einmal passiert. Was nutzt es einem, wenn der sich ordentlich hinstellt, es aber bei nächsten Mal nicht wieder tut. :O Man muss auch bedenken, dass manchmal bei Ankunft eines Fahrzeuges eine andere Situation geherrscht hat und deswegen jemand so steht, wie er steht. Auch das sollte man in seine Überlegungen mit einbeziehen.

Trotzdem sind 2 Punkte schon heftig. Da muss doch noch etwas anderes vorgelegen haben, ansonsten wird da nicht gleich über den Bußgeldkatalog hinaus entschieden.

am 16. August 2008 um 20:52

fahr doch das nächste mal an die zapfsäule so machens unserre ostdeutschen freunde auch, und dann kommt chris und will tanken und muss warten ....

am 16. August 2008 um 23:24

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Auch ist allen hier klar, dass das Parken in Auffahrten ungemein gefährlich ist. Andererseits hat da das Bundesverkehrsministerium wieder geschlampt. Man kann einerseits nicht verlangen, dass restriktivere Pausen eingehalten werden müssen und andererseits nicht ausreichend geeignete Parkplätze zur Verfügung stellen. Das ist genauso mit den Brücken, die einem jahrzehntelangen Unterhaltungsstau unterliegen. Nun, denn ... es muss ein Lösung geben.

Trotzdem sind 2 Punkte schon heftig. Da muss doch noch etwas anderes vorgelegen haben, ansonsten wird da nicht gleich über den Bußgeldkatalog hinaus entschieden.

Ist mir auch klar das es viel zu wenige Parkplätze gibt. Aber wie soll man das Problem lösen? Bei mir um die Ecke habens eine neue Rastanlage gebaut mit ca. 200 Lkw-Parkplätzen + extra Schwertransportspur für 4 Transporte und da sieht es auch nicht besser aus. Da bekommt man das Grausen weil nachts die Ruhezeit auf dem Beschleunigungsstreifen eingebracht wird. Die Rastanlage ist absolut überfüllt und die deutschen Lkws die da stehen kann man an einer Hand abzählen. Es wäre ja schon mal ne Maßnahme wenn man beim Parken im Einfahrtsbereich die Beleuchtung oder zumindest die Parkleuchte anschaltet.

Warum es auf einmal zwei Punkte regnet würde mich auch mal brennend interessieren. Sag bescheid wenn der Bußgeldbescheid da ist.

am 17. August 2008 um 9:07

citymaus, redest du jetzt von kammersteiner land ???????

das ist klar, die a6 ist ost west verbindung und auch der gibts nur alle schaltjahre lang nen kleinen parkplatz

am 17. August 2008 um 14:52

Ja genau von der rede ich. Dachte als sie die gebaut haben dass es mal besser wird, war aber ne Fehlanzeige.

am 17. August 2008 um 15:01

bei uns in neuenstein sind aber täglich, (nachts) im gewerbegebiet noch parkplätze frei abfahrt 41 links ab im kreisverkehr links raus und dann noch ca 1km und dann sind überall lkw parkplätze frei man kann auch links abbiegen dort sind auch noch lkw plätze frei und man kann gut und ruhig übernacht parken ....

 

an der a6 wird es nie zu 100% gut werden, da muss man nachts aufpassen weil lkws zum teil auf dem standstreifen übernachten teilweise .....

Themenstarteram 18. August 2008 um 7:15

Hallo, vielen Dank für die rege Teilnahme und Gedanken u.s.w. Aber meine Frage ist damit nicht beantwortet. Gibt es einen "sanitären Not Stop"? Ich habe niemanden behindert, es war heller Tag, habe mich auch nicht stundenlang aufgehalten. Trotzdem klebte die Knolle unterm Scheibenwischer. Gruß Paul

am 18. August 2008 um 12:52

Sanitären Notstop gibt es nicht. Stammtischgerücht. Aber Aufschluss gibt da § 18 StVO.

Wieviel stand denn dann auf der Knolle? Entweder gabs 35 Euro und keine Punkte, dann waren die Copsen nett zu dir, oder Du bekommst nen Bußgeldbescheid ab 40 Euro aufwärts, dann gibt es ab einen Punkt aufwärts. Irgendwie passt das nicht so recht zusammen. Wenn die Knolle max. 35 Euro beträgt und Du bezahlst die nicht kommt es zur Anzeige dadurch wird das Bußgeld erhöht. Bist dann aber selbst dran schuld.

Zum Thema Notstop, wenn es so dringend ist, dass man am Seitenstreifen anhalten muss, kann man als Mann auch zur Volvic Flasche greifen, dann fährt Dir schon kein anderer die Kiste zusammen.

Zitat:

Original geschrieben von Citymaus

Zum Thema Notstop, wenn es so dringend ist, dass man am Seitenstreifen anhalten muss, kann man als Mann auch zur Volvic Flasche greifen, dann fährt Dir schon kein anderer die Kiste zusammen.

naja manchmal gibt es allerdings dinge die da nicht so unbedingt in die volvic flasche passen. :(;)

 

Big mouth Gatorade 0.5gal size

http://purebound.com/.../gatorade_bottle.jpg

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Propheteus

Zitat:

Original geschrieben von Citymaus

Zum Thema Notstop, wenn es so dringend ist, dass man am Seitenstreifen anhalten muss, kann man als Mann auch zur Volvic Flasche greifen, dann fährt Dir schon kein anderer die Kiste zusammen.

naja manchmal gibt es allerdings dinge die da nicht so unbedingt in die volvic flasche passen. :(;)

ähm ich drück mich mal anders aus. manchmal gibt es dinge die von der konsistens da nicht rein passen. ;)

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