Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
2985 Antworten
Hat jetzt eigentlich schon einmal jemand gesagt, dass er oder sie das Gespräch gerne aufzeichnen würde?
Ich weiß ohne vorher zu fragen darf man es nicht.
Ein Anwesender im Zimmer mit Lautsprecher wäre schon gut.
Dieses extreme Auseinandergehen der Angebote kapier ich nicht, dass ist wie ein Glücksrad an dem die Hotline dreht.
Zitat:
@gol6r schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:00:32 Uhr:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 17. Dezember 2018 um 17:58:25 Uhr:
...so fühlen sich mindestens 3,0 Millionen EA189 VW-Fahrer in Deutschland immer noch!!Die haben ein Softwareupdate bekommen ! Bei uns geht nix ! Über das Thema informieren, bevor man mittextet !
Das mit dem Softwareupdate ist aber noch schlimmer.
Das macht den Motor und den DPF kaputt.
Wenn ich als betrogener so ein Rückkaufangebot von VW hätte, würde ich vor Freude an die Decke springen.
Auch noch wenn du weniger bekommst als auf dem freien Markt? Oder wenn du dir von dem Geld kein gleichwertigiges Auto kaufen könntest...?
Zitat:
@transarena schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:13:44 Uhr:
Zitat:
@gol6r schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:00:32 Uhr:
Die haben ein Softwareupdate bekommen ! Bei uns geht nix ! Über das Thema informieren, bevor man mittextet !
Das mit dem Softwareupdate ist aber noch schlimmer.
Das macht den Motor und den DPF kaputt.
Wenn ich als betrogener so ein Rückkaufangebot von VW hätte, würde ich vor Freude an die Decke springen.
Gibts doch bereits, es gibt genügend Urteile mittler weile von Besitzern, die sich dem Update verweigert und den Kampf vor Gericht vorgezogen und die Recht bekommen haben. Einfach im Netz stöbern oder auf den Seiten der einschlägig bekannten Anwälte suchen. In die Urteile kann man im Netz Einblick nehmen. Habe ich selber schon gemacht. Ich werde meinen dicken jedenfalls nicht um jeden Preis verschleudern ! Bedingung steht... und wenn VW nicht drauf ein geht, gott...ab zum Anwalt und auf die Polizei Betruganzeige machen, dem müssen die Nachgehen. Was VW hier mit den Angeboten will, ist genug Willige abfischen, jeder der einwilligt, ist an der Streitfront einer weniger und die Karten stehen nicht schlecht, für uns.
Ähnliche Themen
Zitat:
@gol6r schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:00:32 Uhr:
Zitat:
@Broesel13 schrieb am 17. Dezember 2018 um 17:58:25 Uhr:
...so fühlen sich mindestens 3,0 Millionen EA189 VW-Fahrer in Deutschland immer noch!!Die haben ein Softwareupdate bekommen ! Bei uns geht nix ! Über das Thema informieren, bevor man mittextet !
@Broesel13 gehört zu den mit am besten informierten Usern bzgl. Volkswagen!
Zitat:
@Flaherty schrieb am 17. Dezember 2018 um 19:01:52 Uhr:
Zitat:
@gol6r schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:00:32 Uhr:
Die haben ein Softwareupdate bekommen ! Bei uns geht nix ! Über das Thema informieren, bevor man mittextet !
@Broesel13 gehört zu den mit am besten informierten Usern bzgl. Volkswagen!
Im guten oder eher ironisch gemeint? Also bei manchen Beiträgen fragt man sich wirklich, auf welcher Seite der Schreiber gerade aktiv ist... hier werden die einen gegen die anderen ausgespielt, dabei sitzt die dunkle Seite der Macht in WOB !
Hört doch bitte auf hier unnötige Kommentare zu hinterlassen. Die EA189 fahrer haben einen eigenes sammel Thread.
Zitat:
@VW_Opfer schrieb am 17. Dezember 2018 um 16:55:01 Uhr:
Zitat:
@Fusseltuch schrieb am 17. Dezember 2018 um 16:41:39 Uhr:
Hallo zusammen. Ich war bisher nur mitleser aber gehöre auch zu den Betroffenen. Ich fahre einen Golf 7 GTD von 04/13 mit üppiger Ausstattung (Alcantara, Assistenzssysteme, Xenon mit Lichtassistenten, Dynaudio, großes Navi mit CarNet etc. ). Im März 2015 30.000€ bezahlt (privat).
Heute habe ich mein 1. Angebot erhalten. 13.000€. Nach viel bla bla hat die Dame gesagt ja 17.000€ würden auch gehen. Ich hatte 22.000€ gesagt und unter 20.000€ brauchen wir nicht reden. Sie schreibt es sich auf und meldet sich im Januar. Abwicklung über VW Händler. Prämie bei einem jungen gebrauchten sei nur vom Händler zu gewähren?!
Alles in alle nicht sehr zufriedenstellend. Mal abwarten. Sehr ärgerlich da ich den Wagen noch weiter fahren wollte.Darf ich fragen mit wieviel km du dein Auto gekauft hast und wieviel er nun hat?
Für mich gibt es nur eine Option....Rückabwicklung Kaufvertrag, so auch von meinem Rechtsschutz bestätigt.
Gekauft habe ich den Wagen mit 30.000 km und jetzt habe ich 119.000 km drauf.
Ich habe den Wagen mit knapp zwei Jahren gekauft und 30.000€ bezahlt. Ich bin den Wagen jetzt 3,5 Jahre gefahren und klar gibt es da einen Wertverlust aber jetzt langsam stabilisiert sich der Preis und ich möchte ja auch nicht verkaufen sondern ich muss. Wenn ich jetzt einen ähnlichen GTD kaufe (Ausstattung, Bj. und Laufleistung) bin ich bei ca. 20.000€.
Der Punkt ist doch, dass man fast gezwungen ist zu verkaufen und ich muss jetzt schauen wie ich an ein anderes Auto komme. Das kann doch so nicht sein.
Damit ich wieder so einen Golf "R" Variant mit änlichen austattung dann bräuchte ich 37000€...... 39000€ hab ich vor zwei jahren bezahlt.
Ich will einfach nur wieder so ein Auto und meins behalten. Kein Kapital draus schlagen.
Schlieslich bin ich 30000km gut und sicher von A nach B gefahren. Ich zweifel nicht an der Sicherheit von diesen KFZ aber eine Wahl hab ich leider nicht. Also möchte ich was gleichwertiges.
Ich wollte meinen Wagen auch gerne behalten. Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich meine Meinung mittlerweile geändert, das Risiko ist nicht kalkulierbar auch wenn der Wagen bisher einwandfrei funktioniert hat. Ich werde wohl auf Rückabwicklung des Kaufvertrag bestehen zur Not auch vor Gericht.
Hat dann mal einer beim Anwalt angefragt, WOB drauf zu vernageln die Hardware gerade zu ziehen? Warum nicht die Option? Die lehnen sie ja nur mit fadenscheinigen Gründen ab, weil sie für sie unwirtschaftlich ist. Warum dürfen die, die die scheiße gebaut haben, auch noch auf wirtschaftlichkeit gucken?
Wenn sich die Hardware mit nem Softwareupdate nicht aufeinander Abstimmen lässt, dann müssen sie die gesamte Hardware so lange tauschen, bis die Karre den Freigabestempel bekommt ! Ausreden wie Teile sind nicht verfügbar...alles ne Lachnummer ! Fahren gung Brüder und Schwestern hier rum, mit freigegeben teilen !
Dann dauerts halt...die Werkstätten wollen auch Arbeit und Leben !
Vor allem bei der Option kann man keinem Kunden unterstellen, er wolle für sich noch was raus hauen. Einfach das Fahrzeug umrüsten, das es der Konformitätserklärung entspricht !
Da hat eigentlich der Kunde Anspruch drauf !
Nur den bequemen Weg über den Rückkauf gehen, weil das Problem für jedes Fahrzeug individuell sein kann? So kams in den bisher geführten Telefonaten durch.
Zitat:
@Homer2309 schrieb am 17. Dezember 2018 um 20:08:52 Uhr:
Ich wollte meinen Wagen auch gerne behalten. Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich meine Meinung mittlerweile geändert, das Risiko ist nicht kalkulierbar auch wenn der Wagen bisher einwandfrei funktioniert hat. Ich werde wohl auf Rückabwicklung des Kaufvertrag bestehen zur Not auch vor Gericht.
Aber woher weiß er das?
Auch mit fehlenden Airbags usw das könnte man doch nachsehen?
Also jetzt macht Ihr mir aber Angst.
Ach das ist doch alles Mist.
So können die doch nicht davon kommen.
Mit ihrer lächerlichen Hotline!!! Und diesem Wisch der so vage daher kommt.
Sollen die doch endlich Klartext reden.
Wie kann es dann sein, dass die Kisten noch bis Mitte 2019 fahren sollen.
Dann weiß VW seit 3 Jahren was los ist ist doch ein Unding.
Man müßte Sie wirklich auf Schadenersatz verklagen wie die Amis!
Eigentlich gibt es da nichts nachzubessern, es bleibt ein Vorserienfahrzeug ohne Typgenehmigung. Im Prinzip ist es wie bei einem Unfallwagen, den kannst du noch so Fachmännisch reparieren es bleibt ein Unfallwagen, diese Eigenschaft wird er immer haben. Genauso haben wir einen Test oder Vorserienfahrzeug ohne Typengenehmigung bekommen, diese Eigenschaft ist nicht änderbar.