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Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten

VW
Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 17:13

Hallo VW-Gemeinde,

nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.

Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.

Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.

Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.

Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...

 

Gruß

NoGolf

MT-Team

Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar

Beste Antwort im Thema

Hallo Zusammen,

wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.

Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:

1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.

2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.

3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.

4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.

5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte

VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?

Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€

VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.

Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.

VW: diese Woche

6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.

7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.

Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.

a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!

b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe

c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben

d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.

e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .

Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.

Gesagt und getan

7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.

Ich: Deal

Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.

8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)

9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.

Nun zu den Zahlen und Fakten:

habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€

der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€

Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:

Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:

Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“

(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)

DANKE HENNIG32

Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019

Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)

Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.

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Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 24. Februar 2020 um 16:19:45 Uhr:

Deine Verhandlungsbasis ist der Preis um den du das Auto gekauft hast, Basta. Wertgutachten, auf deine Kosten womöglich, die spinnen die Römer.

Ich müsste in Vorkasse gehen. VW würde es aber anschließend übernehmen. Hab ich schriftlich von denen.

Mein Fahrzeug ist nicht gelistet bei DAT. Deswegen wohl.

Na und, wozu Wertgutachten? Das Auto wurde dir in betrügerischer Absicht verkauft. Deswegen Rückabwicklung ohne Anrechnung von Nutzung. Das Fahrzeug war vor dem Verkauf genauso viel oder wenig wert wie jetzt, nämlich der Schrottwert. Ergo erleidet VW bei einer Rückabwicklung keinen Schaden.

Eben, wenn das Gutachten korrekt läuft, dann kommt ein Wert von 0 raus, weil der Wagen nicht mehr verkaufbar ist.

Das Gutachten kann auch in der Annahme erfolgen, dass der Wagen dem Serienzustand entspricht.

Zitat:

@2erJetta schrieb am 24. Februar 2020 um 16:38:45 Uhr:

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 24. Februar 2020 um 16:19:45 Uhr:

Deine Verhandlungsbasis ist der Preis um den du das Auto gekauft hast, Basta. Wertgutachten, auf deine Kosten womöglich, die spinnen die Römer.

Ich müsste in Vorkasse gehen. VW würde es aber anschließend übernehmen. Hab ich schriftlich von denen.

Mein Fahrzeug ist nicht gelistet bei DAT. Deswegen wohl.

Ich glaub es nicht. Du sollst in Vorkasse treten!? Such dir sofort einen Anwalt. Wenn die Bastelbude aus Wolfsburg ein Gutachten haben will, dann sollen die das auch bezahlen.

Die Betrüger sagen dir hinterher, dass erkennen wir nicht an und du bleibst auf deinen Kosten sitzen! :confused:

Ich würde da auch nich auch nur einen Cent in Vorleistung gegen.

Zitat:

@Hummerman schrieb am 24. Februar 2020 um 22:01:20 Uhr:

Das Gutachten kann auch in der Annahme erfolgen, dass der Wagen dem Serienzustand entspricht.

Eher weniger.

Dabei müßten alle verbauten Teile überprüft werden. Festzustellen, ob z.B stärkere nicht typzugelassene Bremsen, z.B. für Pressefahrzeuge für den Bremsentest, verbaut sind, ist relativ einfach.

Festzustellen, ob die verbauten Steuergeräte der Zulieferer zugelassen sind oder auch noch Prototypstatus (z.B zu viele Lötbrücken) haben, müßte für jedes Steuergerät einzeln nachgewiesen werden, was Aufwand bei den Zulieferern erfordern könnte. Was können die dafür, wenn VW ihre Prototypen verkauft. Und da es sich nicht um Basisversionen handelt sind wohl ein paar mehr Steuergeräte verbaut.

Da ist es fast schon billiger, jedem geschädigten Kunden einen A8 hinzustellen.

@Warlord-thunder: Es geht um ein Wertgutachten, nicht um ein Gutachten welches die Vorserienteile bestätigt.

Die Vorseriensteuergeräte sind alle markiert, die werden u. a. bei eBay gerne von den Verwertern verkauft.

Wenn der Gutachter weiß, dass das Auto nicht verkehrsfähig ist, weil nicht zulassbar, dann kommt da als Wert der Kilopreis Autoschrott raus. Den Wert hatte das Auto aber auch schon beim Verkauf durch VW damals.

Wiegen und mit dem Kilopreis multiplizieren sollten aber auch die Schwachmaten in Wolfsburg hinkriegen.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 26. Februar 2020 um 15:12:02 Uhr:

Wenn der Gutachter weiß, dass das Auto nicht verkehrsfähig ist, weil nicht zulassbar, dann kommt da als Wert der Kilopreis Autoschrott raus. Den Wert hatte das Auto aber auch schon beim Verkauf durch VW damals.

Wiegen und mit dem Kilopreis multiplizieren sollten aber auch die Schwachmaten in Wolfsburg hinkriegen.

Köstlich, bitte weiter so :D

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 26. Februar 2020 um 15:48:51 Uhr:

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 26. Februar 2020 um 15:12:02 Uhr:

Wenn der Gutachter weiß, dass das Auto nicht verkehrsfähig ist, weil nicht zulassbar, dann kommt da als Wert der Kilopreis Autoschrott raus. Den Wert hatte das Auto aber auch schon beim Verkauf durch VW damals.

Wiegen und mit dem Kilopreis multiplizieren sollten aber auch die Schwachmaten in Wolfsburg hinkriegen.

Köstlich, bitte weiter so :D

Welchen Wert hat ein auf dem Markt nicht verkaufbares Auto? Erläutere das mal bitte. Am besten natürlich mit genauer Anleitung, wie man das Auto jemandem verkauft, der das dann nicht zugelassen bekommt oder nach kurzer Zeit stillgelegt bekommt. Dann kommt raus im Zuge der Betrugsermittlungen, dass du als Verkaufer das gewusst hast. Weißt was der Staatsanwalt da macht? Er fragt nach deinem Einkommen und lässt einen Strafbefehl ausstellen. So ca 100 TS dürften Tat und Schuld (Vorsatztat) angemessen sein. Damit bist du erstmal vorbestraft.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 26. Februar 2020 um 16:42:09 Uhr:

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 26. Februar 2020 um 15:48:51 Uhr:

 

Köstlich, bitte weiter so :D

Welchen Wert hat ein auf dem Markt nicht verkaufbares Auto? Erläutere das mal bitte. Am besten natürlich mit genauer Anleitung, wie man das Auto jemandem verkauft, der das dann nicht zugelassen bekommt oder nach kurzer Zeit stillgelegt bekommt. Dann kommt raus im Zuge der Betrugsermittlungen, dass du als Verkaufer das gewusst hast. Weißt was der Staatsanwalt da macht? Er fragt nach deinem Einkommen und lässt einen Strafbefehl ausstellen. So ca 100 TS dürften Tat und Schuld (Vorsatztat) angemessen sein. Damit bist du erstmal vorbestraft.

Ich bin bei der Einschätzuung ganz bei dir. Man kann meinen Beitrag in beide Richtungen deuten, sorry.

Okay, faksch verstanden, ebenfalks sorry

Haben sich alle 01C5-Geschädigten mit VW geeinigt? Mein Passat steht jetzt abgemeldet bei der SchwieMu im Garten, da ich mich mit VW (noch) NICHT auf eine Abnahmegebühr einigen konnte. Das beauftragte Anwaltsbüro lässt nichts mehr von sich hören, trotz Aufforderung.

 

Werde am Schluss doch den Klageweg bestreiten müssen. Wurde denn bereits ein Prozess gewonnen (also Kaufpreiserstattung plus Zinsen)?

am 28. März 2020 um 17:30

Nichts neues an der Front?

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