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Sammelthread: VW Recall 01C5 / 01C6 – mit Zusammenfassung der wichtigsten Fakten
Hallo VW-Gemeinde,
nachdem der VW Recall 01C5 / 01C6 einen modellübergreifenden Rückruf darstellt, haben wir uns dazu entschieden, ab sofort alle Informationen und Diskussionen in diesem Sammelthread im VW Hauptforum zu kanalisieren.
Dadurch müsst Ihr nicht mehr in den diversen Unterforen nachlesen, sondern könnt direkt hier mitlesen und/oder in die Diskussion einsteigen. Alle bereits eröffneten Threads zum Thema werden bzw. wurden aus diesem Grund mit entsprechendem Hinweis und Verlinkung hierher geschlossen.
Im nachfolgenden Beitrag werden wir die wichtigsten Fakten zum VW Recall 01C5 / 01C6 zusammenstellen und in unregelmäßigen Abständen ergänzen. Damit könnt Ihr Euch schneller auf den aktuellen Stand bringen und neu hinzugekommmene User erhalten direkt einen ersten Überblick.
Außerdem gibt es im Moment eine VW Recall 01C5 / 01C6 – User-Umfrage.
Wir hoffen, dies ist so auch in Eurem Sinn ...
Gruß
NoGolf
MT-Team
Ergänzung: Anders, als beim Abgasskandal ist dieser Rückruf von der Sachlage her relativ überschaubar und somit die geplante sachliche Zusammenfassung im Threadanfang machbar
Beste Antwort im Thema
Hallo Zusammen,
wie versprochen, war ich heute bei meinem Händler vor Ort. Fast alle MA (Verkauf) wussten von dem Anruf aus WOB. Sie haben mir soweit alles bestätigt und warten nun auf die Unterlagen.
Und hier mein Deal / Verhandlung in Stichpunkten:
1.) Habe mich in der 2ten Dezemberwoche bei VW gemeldet (schon berichtet). KM-Stand und Telefonnummer wurde notiert.
2.) Habe viel in diesem Forum sowie einige andere interessante Berichte gelesen.
3.) Habe mich mit dem Thema "anderes Auto" beschäftigt und mir bei 2 Händlern den Arteon angeschaut.
4.) Nach 2 Wochen habe ich erneut die Nummer angerufen. Die Dame meinte, dass meine Daten nicht vollständig sind. Daraufhin ich: Schade, denn ich habe mir bei VW ein Auto angeschaut mit dem ich mich anfreunden kann. Sie: Sehr schön, Sie setzt mein Rückruf auf Prio 1.
5.) keine 3 Stunden später kam der Rückruf von VW. Hier war dann das erste Angebot: 10.000€ Habe gefragt, ob ich bei diesem Preis meine Sonderausstattung ausbauen darf? Dann habe ich folgendes Gegenangebot gemacht: Ich tausche mein Auto gegen den Jahreswagen beim Händler. ... erst eine kurze Pause, dann fragte
VW: kostet der Jahreswagen nur 10.000€ ?
Ich: Nein, er liegt bei etwas über 30.0000€
VW: Das kann Sie nicht entscheiden und sie ruft zurück.
Ich: Wann darf ich mit einem Rückruf rechnen.
VW: diese Woche
6.) Habe beim KBA angerufen und gefragt, warum Sie meine Nummer ausgegeben haben? Denn bei diesem Angebot kann mich eigentlich JEDER anrufen und ich sehe es eher als "Werbung/Marketing" an. Die Dame vom KBA war sehr offen und direkt. Sie sagte folgendes: Sie können davon ausgehen, dass wir nach der Frist (30.3 oder 30.6) ALLE betroffenen Fahrzeuge stilllegen werden! Auf Nachfrage zu §35 Abs. 2 Nr.1 des Rückrufes fragte ich: Hier sind erhebliche Mängel begründet a.) wegen Umwelt (aber ich hatte ja schon den Rückruf wegen meinem Motor) und b.) wegen erheblichen Sicherheitsmängel. Aber VW sagte mir, das ich mein Fahrzeug unbedenklich weiterfahren kann. Sie meinte: Das kann Sie nicht verstehen und sie möchte sich auch nicht dazu äußern.
7.) VW hatte angerufen und folgendes gesagt: sie konnten mit dem Vorgesetzten noch einmal das Angebot anpassen: Wir geben Ihnen 21.000€.
Ich: Vielen Dank für das Angebot, aber ich lehne ausfolgenden Gründen ab.
a.) KBA hatte mir bereits angekündigt, dass sie mein Fahrzeug stilllegen. Und das wäre das Beste was passieren kann! Denn damit wäre die rechtliche Grundlage - Rückgabe Zug um Zug ohne Nutzungsentschädigung - wegen Nichtigkeit des Kaufvertrages gegeben!
b.) Das KBA mir das Gefühl gegeben hat, dass mein Fahrzeug doch erhebliche Mängel hat und ich selber nun auch Bedenken beim Weiterfahren mir diesem Auto habe
c.) ich etwas traurig darüber bin, dass die Revisions-Abteilung dies seit 2016 intern bereits kommuniziert hat und UNS ein Risiko ausgesetzt haben und uns nicht informiert haben
d.) Ich kein Problem damit habe mein Auto in die Garage zu stellen und dann 5 Jahre zu klagen und dann mein Geld zu bekommen.
e.) wir jetzt eine "schnelle" und für mich angenehme Abwicklung machen können, obwohl der Arteon schlechter ist als mein CC (Fahrwerk und Dynaudio) .
Sie: Bitte schicken Sie mir einmal Ihren Kaufvertrag zu und unterschreiben Sie eine Einwilligungserklärung, damit VW in meinem Namen mit Händlern Kontakt aufnehmen darf.
Gesagt und getan
7.) Nun der Rückruf, dass dies das letzte Angebot ist: Sie können den CC gegen den Arteon tauschen.
Ich: Deal
Sie: Ok, dann ruft sie beim Händler vor Ort an und leitet alles in die Wege.
8.) Heute kurz beim Händler vor Ort und gefragt (siehe oben)
9.) Auch habe ich nun gleich mit dem Händler folgendes vereinbart: Wenn es ein Kaufvertrag gibt, dann kauft das Autohaus mein Auto für 1€ und genauso kaufe ich den Arteon für 1€. Sonst bekomme ich eventuell steuerliche Probleme. Er meinte, dass dies in Ordnung ist, da er dann alles Weitere mit VW abwickelt.
Nun zu den Zahlen und Fakten:
habe den CC 2013 als Jahreswagen mit 8Tsd km für 28.300€ gekauft. NP war 49.000€
der Arteon steht nun aktuell für 33.500€ beim Händler und hat knapp 20Tsd km. NP war 52.000€
Leute: eventuell ist mein Vorteil, dass ich weiter einen VW fahren möchte. Dennoch für alle die dies nicht mehr wollen:
Ihr habt die Grundlage wie bereits oft erwähnt und in einem anderen aber ähnlichen Verfahren vom Gericht verkündet ist:
Voller Kaufpreis OHNE Abzug von Nutzungsentschädigung + einer kleinen „Schadensersatz-Zahlung“
(dies hat ja bereist Hennig32 hier bereits berichtet hat!)
DANKE HENNIG32
Wünsche Euch auch bei den Verhandlungen alles Gute und Allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2019
Grüße aus dem Süden (naja mit diesem Bericht bin ich wohl identifizierbar für VW)
Sollte nun der Deal platzen oder auch wenn er abgewickelt ist, melde ich mich noch einmal.
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2983 Antworten
Heute war ich den Wagen mal beim Händler anmelden und die letzten Dinge wegen des Rückrufe klären.
Mein dort zuständiger Berater hat vor einer Woche erst durch den Rückruf von vw erfahren.
Es handelte sich um ein Fahrzeug, welches aber zurück-gerüstet wird.
VW erstellt eine Liste mit den zu täuschenden Teilen und dann wird umgebaut. Rückruf aber unter 01C6
Zitat:
@tommzz schrieb am 2. April 2019 um 13:51:10 Uhr:
Heute war ich den Wagen mal beim Händler anmelden und die letzten Dinge wegen des Rückrufe klären.
Mein dort zuständiger Berater hat vor einer Woche erst durch den Rückruf von vw erfahren.
Es handelte sich um ein Fahrzeug, welches aber zurück-gerüstet wird.
VW erstellt eine Liste mit den zu täuschenden Teilen und dann wird umgebaut. Rückruf aber unter 01C6
Bekommst du auch eine Garantieverlängerung?
Durch den Umbau könnten ja ggf. auch andere Bauteile Schäden nehmen. Muss aber nicht!
Oder wird es wie eine „normale“ Werkstattreperatur gehandhabt? (Auf Austauschteile bzw die Leistung würde man ja auch 24 Monate Gewährleistung bekommen).
Zitat:
Bekommst du auch eine Garantieverlängerung?
Durch den Umbau könnten ja ggf. auch andere Bauteile Schäden nehmen. Muss aber nicht!
Oder wird es wie eine „normale“ Werkstattreperatur gehandhabt? (Auf Austauschteile bzw die Leistung würde man ja auch 24 Monate Gewährleistung bekommen).
Das muss individuell verhandelt und schriftlich festgehalten werden. Bei kostenfreiem Tausch gibt es keine gesetzliche Gewährleistung, und Garantie ist immer freiwillig.
Zitat:
@fresslatte schrieb am 2. April 2019 um 18:38:00 Uhr:
Zitat:
@tommzz schrieb am 2. April 2019 um 13:51:10 Uhr:
Heute war ich den Wagen mal beim Händler anmelden und die letzten Dinge wegen des Rückrufe klären.
Mein dort zuständiger Berater hat vor einer Woche erst durch den Rückruf von vw erfahren.
Es handelte sich um ein Fahrzeug, welches aber zurück-gerüstet wird.
VW erstellt eine Liste mit den zu täuschenden Teilen und dann wird umgebaut. Rückruf aber unter 01C6
Bekommst du auch eine Garantieverlängerung?
Durch den Umbau könnten ja ggf. auch andere Bauteile Schäden nehmen. Muss aber nicht!
Oder wird es wie eine „normale“ Werkstattreperatur gehandhabt? (Auf Austauschteile bzw die Leistung würde man ja auch 24 Monate Gewährleistung bekommen).
Es war ja nicht mein Wagen von dem ich schrieb. Es ging um einen Fall der mein Händler vor einer Woche hatte.
So, nun bin ich auch durch.
VW Scirocco 2.0 TDI, Bj. 2009, EZ 2010 auf mich, laut damaliger Anzeige „Ausstellungsfahrzeug der VW AG“, laut we-App Vorserienfahrzeug, kein Typschlüssel. Hatte zum Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme im Dez. ca. 218tkm.
Bekam Anfang Januar nach einem Brief an den Vorstand ersten Fachabteilungsanruf. Nach den üblichen, hier bereits geschilderten, Verhandlungsabläufen, einigten wir uns auf ca. 2,3fachen DAT, wobei letzterer bei meinem Auto wegen Modell und Laufleistung nicht besonders üppig ist.
Da es sich um einen vom Dieselskandal betroffenen Wagen handelt, bekam ich eine Verzichtserklärung zur Angebotsbestätigung dabei. Diese habe ich nicht unterschrieben, nach Aussage von VW konnte ich dazu auch nicht gezwungen werden. Die Abgabe war Mitte März (der Rocco war dann eh abgemeldet seit Ende Januar).
Heute ist das Geld über das abwickelnde Autohaus bei mir eingegangen.
Moin.
Was mich nun interessieren würde ist, wie hoch der Betrag war, zwischen dem was du bekommen hast und dem, was du mal für den Wagen bezahlt hast.
Mit freundlichen Grüßen
Schreibt er doch: 2,3x DAT
2,3 x DAT habe ich schon gelesen, aber die Frage war eine andere.
Es ging mir um den Betrag, also die Differenz, zwischen dem, was er mal bezahlt hat für den Wagen und was er nun tatsächlich bekommen hat.
Sprich, wie hoch war 2,3x Dat und der Kaufpreis.
Da ich selber noch in den Verhandlungen stecke, ist es interessant zu wissen, wie die Leute mit VW, beim Rückkauf auseinander gegangen sind.
Zitat:
@Gas_Monkey schrieb am 4. April 2019 um 04:28:07 Uhr:
Moin.
Was mich nun interessieren würde ist, wie hoch der Betrag war, zwischen dem was du bekommen hast und dem, was du mal für den Wagen bezahlt hast.
Mit freundlichen Grüßen
Naja, angesichts dessen, dass ich 2010 einen nichtzugelassenen Neuwagen gekauft habe und nun ein Nischenschummeldieselfahrzeug schätzen lassen musste, ist der Unterschied naturgemäß recht groß. 2,3 DAT war etwa 11.000 Euro unter Kaufpreis.
Hätte ich den Wagen zB erst vor zwei Jahren erworben und marktüblich bezahlt, wäre ich wohl zwei Jahre lang kostenfrei Auto gefahren.
Für mich war es so am Ende ok. Der Umgang mit meiner Sachbearbeiterin sehr nett und wir nahmen uns auch mal Zeit für ein Pläuschchen.
Fahre jetzt ua Scirocco R und das versöhnt mich, die Abgabe meines roten Renners hat mich einige Tränen gekostet (spätestens hier müsste dem Leser klar sein, ich bin ein Mädchen :cool: ).
Klar war die Sachbearbeiterin sehr nett. Sie hat schließlich 11.000€ eingespart. Da kann man auch mal eine halbe Stunde für telefonieren.
Danke die Dame und Sorry nochmal für den Fauxpas mit dem Er ;-) :)
Zitat:
@MichaelN schrieb am 4. April 2019 um 15:33:59 Uhr:
Klar war die Sachbearbeiterin sehr nett. Sie hat schließlich 11.000€ eingespart. Da kann man auch mal eine halbe Stunde für telefonieren.
Genau, die hat sie jetzt aufm Konto. Spätestens als Prämie zu Weihnachten... :augenroll:
Hat halt nicht jeder Bock sich durch zu klagen. Kannst du gern anders machen.
Aber ach, wahrscheinlich bist du nicht mal betroffen.
Du musst Dich nicht rechtfertigen
Zitat:
@edakm schrieb am 2. April 2019 um 22:14:59 Uhr:
Zitat:
Bekommst du auch eine Garantieverlängerung?
Durch den Umbau könnten ja ggf. auch andere Bauteile Schäden nehmen. Muss aber nicht!
Oder wird es wie eine „normale“ Werkstattreperatur gehandhabt? (Auf Austauschteile bzw die Leistung würde man ja auch 24 Monate Gewährleistung bekommen).
Das muss individuell verhandelt und schriftlich festgehalten werden. Bei kostenfreiem Tausch gibt es keine gesetzliche Gewährleistung, und Garantie ist immer freiwillig.
Ist das wirklich ein Tausch oder sind das tatsächlich zwei Kaufverträge, nämlich einer mit dem VW dein Auto ankauft und einer mit dem du das neue Fahrzeug kaufst. Dass da der gleiche Preis drin steht, das ist ein anderes Thema. Weil nur bei einem Kauf hat man volle Sachmangelhaftung.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 5. April 2019 um 14:37:46 Uhr:
Zitat:
@edakm schrieb am 2. April 2019 um 22:14:59 Uhr:
Das muss individuell verhandelt und schriftlich festgehalten werden. Bei kostenfreiem Tausch gibt es keine gesetzliche Gewährleistung, und Garantie ist immer freiwillig.
Ist das wirklich ein Tausch oder sind das tatsächlich zwei Kaufverträge, nämlich einer mit dem VW dein Auto ankauft und einer mit dem du das neue Fahrzeug kaufst. Dass da der gleiche Preis drin steht, das ist ein anderes Thema. Weil nur bei einem Kauf hat man volle Sachmangelhaftung.
Du hast meinen Beitrag aus dem Zusammenhang gerissen. Der Tausch bezog sich auf den Wechsel von Teilen aufgrund eines Defektes.
Du meinst den Tausch eines Fahrzeugs gegen ein anderes. Da gilt zwar dasselbe hinsichtlich Gewährleistung, ob es tatsächlich ein Tausch oder An-/Verkauf zu gleichen Preisen ist kann ich nicht sagen.