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Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 22. September 2015 um 13:32

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!

Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?

Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?

Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.

In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)

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Zitat:

@Forster007 schrieb am 27. November 2016 um 20:30:05 Uhr:

Ich verstehe die ganzen Klagewellen nicht. Die wenigsten wissen, was mit den Düsen etc. passiert. Dafür haben wir einfach noch keine Erfahrungswerte.

...

Und solange, wie man selbst keinen wirklichen Nachteil davon getragen hat, warum sollte man jemanden verklagen? Vorallem, wenn VW, zumindest in diesen Bezug, doch für den Kunden es kostenlos macht.

Weil keiner weiss wann sein VW durch das Update vorzeitig den Löffel abgibt und der Kunde in diesem Fall auf den Kosten sitzenbleibt.

VW wäre gut beraten, seine Kunden besser darüber zu informieren was genau durch das Update verändert wird damit der Kunde sieht dass das Update keine Gefahr für Motor und Anbauteile darstellt.

@Uli745 : Korrigiere bzw. ergänze dich:

"Weil keiner weiss OB UND wann sein VW durch das Update vorzeitig den Löffel abgibt und OB der Kunde in diesem Fall auf den Kosten sitzenbleibt."

Je länger mit der Rechtswegbeschreitung zugewartet wird, desto mehr Nutzungentgelt für das Fahrzeug kann von der Rückforderungssumme abgezogen werden.

Die deutsche Rechtsordnung sieht in der stattgehabten Nutzung trotzdem einen Vorteil, den der Kunde erlangt hat.

Von der USA-Variante, der Rückgabe gegen volle Erstattung des Kaufpreises, sind wir in D weit entfernt.

Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ergibt sich für Kunden mit hohem Nutzungsprofil, mit fortschreitender Nutzung im Zeitraum der Klagedauer, ein immer geringer werdendes Interesse an rechtlicher Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Systemimmanent gewollt und Kalkül des VW-Konzerns von Anfang an.

Aus dieser rechtlichen sicht- und rechnungsweise profitieren der VW-Konzern und seine Händler.

Betrug am Kunden als rechtliche Win-Win-Situation für den Betrüger.

Eigentlich müßte dieser betrügerisch erlangte Vorteil abgeschöpft werden.

Muß trotzdem Nutzungsentgelt bezahlt werden, stellt sich das für den VW-Konzern schlußendlich - untern Strich - wie eine Art Leasing sui generis dar.

Einige, sonst beim Leasing übliche Zahlungen durch den Kunden fallen weg, dafür hat der Kunde vorher den Kaufpreis entrichten müssen. Viel Geld, über das der VW-Konzern verfügen konnte.

Die reine Nutzung muß der Kunde gegenwärtig jedenfalls zahlen.

Auf diese Minderung des betrügerischen Risikos hat der VW-Konzern von Anfang gesetzt - Taschenrechner können die bedienen, soviel sei sicher.

Weswegen die Rechtsverfolgung, mithin die Rechtsprechung, auf breitester Front vorangetrieben werden sollte, ist nebenbei der Gedanke richterlicher Rechtsfortbildung, derartige Machenschaften wirtschaftlich uninteressant werden zu lassen, weil das rechtliche Endergebnis Rückgabe gegen volle Kaufpreiserstattung lautet.

Diese Rechtsfortbildung wäre am ehesten durch den EuGH zu erwarten.

So ein wirtschaftliches Risiko könnte sich selbst ein Staat im deutschen Staate seiender VW-Konzern weder seriell noch dauerhaft leisten. Klar wird indessen, warum der bundesdeutsche Staat von seinen gesetzgeberischen Möglichkeiten keinerlei Gebrauch in dieser Sache gemacht hat und nicht machen wird.

Fahrzeuge aus dem VW-Konzern kaufen?

Ein sinnlich-wollüstiges Erlebnis für alle Rechtsmasochisten/innen!

189 Shades of NOX

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 28. November 2016 um 07:54:34 Uhr:

@Uli745 : Korrigiere bzw. ergänze dich:

"Weil keiner weiss OB UND wann sein VW durch das Update vorzeitig den Löffel abgibt und OB der Kunde in diesem Fall auf den Kosten sitzenbleibt."

Die Korrektur ist in dem Fall unnötig. Die Frage "Wann?" kann man mit "Nie" beantworten oder mit "Bald"

@Uli745:

Als Ergänzung zu deinem vorletzten Beitrag in diesem Thread sei geplante Obsoleszenz erwähnt.

Kein Hersteller will betriebswirtschaftlich mehr auf sie verzichten.

Unter dem Obersatz der Arbeitshypothese, es gäbe bei EA 189 geplante Obsoleszenz, könnte jede Veränderung der Parameter den Planungszeitraum vorhandener Obsoleszenz verändern, i.e.S. drastisch verkürzen.

Ist der Beweis geplanter Obsoleszenz bereits rechtlich schwierig bis nahezu unmöglich, wenn die Entwicklungs- und Herstellungsdatenbestände nicht lückenlos vorliegen, könnte im Rahmen der gegenwärtigen, rechtlichen Verfahren ein Nebenergebnis sein, dass tatsächlich geplante Obsoleszenz vorliegt.

Das wäre in der Sache das berüchtigte i-Tüpfelchen bzw. der berühmte Tropfen, der das Faß restlos zum Überlaufen bringt.

Der Rentner bekam im bisherigen Verfahren vor dem VG Schleswig durch die Prüfungsinstanz KBA zwar 581 Seiten der Ergebnisse. Diese Seiten wurden jedoch weitestgehend geschwärzt.

Natürlich nur ein Schelm, wer Arges dabei denkt

ist "nie" und "ob" bzw. "wann" und "bald" nicht strengstens sinnverwandt und im Kontext gleich? :D

Und genau deshalb habe ich geschrieben, dass man eine Liste anfertigen sollte. Aber es bleibt die Aussage, warum klagen, wenn es noch gar nicht feststeht... Problem ist hier, das die anklagen genau falsch formuliert werden. Besser wäre, VW muss offen legen, sonst führe ich das Update nicht durch und VW muss die Kosten dafür tragen.

Aber vorsorglich ist und bleibt falsch.

Zitat:

@Uli745 schrieb am 28. November 2016 um 07:30:59 Uhr:

Zitat:

@Barbarti schrieb am 24. November 2016 um 23:29:20 Uhr:

 

Interessant ist ja das VW während des Prozesses (laut Focus) zu gegeben hat, dass die Software nicht ausreichend getestet wurde.

Lt. VW wurden Millionen von Testkilometern mit der neuen Software absolviert;)

Laut VW ist die Abschalteinrichtung ja auch nicht illegal und die Kunden sind Schuld das ihre E-Autos nicht gekauft werden und so weiter ...

Würde derzeit auf die Worte VWs nicht unbedingt viel geben, außer sie sind Gerichtlich verwertbar ;)

Und die Aussage das Millionen von Teskilometern absolviert wurden muss ja nicht mal übertrieben sein, nur laut VW gibt es mehr als 1000 verschiedene Softwareversionen für die Motoren und ihre jeweiligen Konfigurationen. Hätten sie also jede getstet, währen das grad mal 1000 KM pro Softwareversion .... also von Langzeittest noch weit weit entfernt. (Ich weiß ganz so schlimm wird es nicht sein)

Zudem werden sie ja mit relativ neuwertigen Fahrzeugen getestet haben, glaube zumindest nicht das sie sich Autos mit 100T km und mehr auf den Buckel auf dem Freien Markt besorgt haben.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 28. November 2016 um 11:27:59 Uhr:

Besser wäre, VW muss offen legen, sonst führe ich das Update nicht durch und VW muss die Kosten dafür tragen.

Das Problem ist doch, dass VW auf Zeit spielt. Je länger eine gerichtliche Entscheidung hinausgezögert werden kann (unabhängig davon ob der Kunde recht bekommt oder nicht) desto mehr Geld spart VW. Aus Kundensicht ist das nachteilig.

Wenn sich nach einiger Zeit herausstellt dass Dein Auto aufgrund des Updates in die Werkstatt muss und Du den Schaden selber zahlen musst weil es keinerlei Garantie gegeben hat ist VW aus dem Schneider. Deshalb versuchen einige VW-Kunden dieses Risiko zu umgehen. Man kann das als geldgierig ansehen wenn man will, aber man kanns auch als vorsichtig bezeichnen. VW ist nicht für seine grosszügige Kulanz berühmt.

Leider hast Du als Kunde keinerlei Handhabe was das Update angeht. VW bittet zum Rückruf, und egal ob VW Dich über technische Details betreffend des Updates informiert hat bist Du verpflichtet dem Rückruf nachzukommen. Du kannst das Update hinauszögern, aber letzen Endes liegt es in Deiner Verantwortung dein Auto zum Nachrüsten zu bringen. Wenn Du nicht am Rückruf teilnimmst wird Dein Auto stillgelegt.

VW versucht sich da völlig unbehelligt aus der Affäre zu ziehen.

Ich möchte das geschriebene nicht als VW-Bashing verstanden wissen, nicht dass wieder ein Sturm im Wasserglas losbricht.

Zitat:

@Digger-NRG schrieb am 28. November 2016 um 08:20:37 Uhr:

ist "nie" und "ob" bzw. "wann" und "bald" nicht strengstens sinnverwandt und im Kontext gleich? :D

Spalten wir Haare?

nimm´s mit Humor. So war es auch nur gemeint ;)

@Uli745:

Wie schon gesagt, Die Klage sollte anders lauten. Was anderes hab ich nicht gesagt!

Die Klage auf einen Höheren Verschleiß zu bringen, bzw. einen erdachten früheren Defekt, ist falsch. Denn das ist zu diesem Zeitpunkt nunmal, ohne die Offenlegung der ganzen Sache von VW, falsch. Am Ende ist es nämlich nicht so und die Autos rennen noch länger als vorher (wobei ich das persönlich auch nicht glaube).

Wie schon gesagt, sollte man eher drauf drängen, dass sie wirklich offenlegen und vielleicht sogar den Staat dazu mit einbringen, dass die entsprechend handeln. Wahlen sind ja nächstes Jahr.

Eins ist Fakt, VW und das Elektroauto werden viele Konkurrenten haben, mal sehen ob das den Dieselgate vergessen macht...

https://...irtschafts-nachrichten.de/.../

Hatten wir diesen Artikel schon?

 

http://www.wiwo.de/.../14472948.html

An diesem Abend jedoch sieht er Volkswagen offenbar eher in der Opferrolle. „Wir sprechen über 15 Milliarden Dollar Strafe – ein gutes Ende wird das sowieso nicht. Das ist schweineteuer“, empört er sich. Empfindsam reagiert er auf die Frage, wie er einschätzt, dass Renault ebenfalls betrogen haben soll. „Das ärgert mich, weil andere mit dem Finger auf uns gezeigt haben.“ Und: „Es schmerzt, weil wir die ganze Wucht abbekommen haben und der gemeine Bürger denkt, bei den anderen sei alles okay.“

...

Außerdem spottet er ein bisschen über den Shooting-Star Tesla, der schlagzeilenträchtig den ersten Unfall einen teilautonomen Autos verkraften musste. „Wir sehen am Beispiel Tesla, dass doch alles nicht ganz so einfach ist, wie es im Hype dargestellt wird.“ Das alles klingt wahlweise vernünftig – oder eben wie ein Quelle-Manager im Jahr 1995, dem als Antwort auf Amazon einfällt, den Hauptkatalog demnächst auf CD-Rom brennen zu wollen.

 

Ich finde den letzten Satz grandios!

 

Zitat:

@Forster007 schrieb am 28. November 2016 um 16:32:04 Uhr:

 

Die Klage auf einen Höheren Verschleiß zu bringen, bzw. einen erdachten früheren Defekt, ist falsch. Denn das ist zu diesem Zeitpunkt nunmal, ohne die Offenlegung der ganzen Sache von VW, falsch. Am Ende ist es nämlich nicht so und die Autos rennen noch länger als vorher (wobei ich das persönlich auch nicht glaube).

Wie schon gesagt, sollte man eher drauf drängen, dass sie wirklich offenlegen und vielleicht sogar den Staat dazu mit einbringen, dass die entsprechend handeln. Wahlen sind ja nächstes Jahr.

1. Wann würdest Du denn klagen? Wenn das Fahrzeug in drei Jahren hinüber ist ists für eine Klage zu spät. Und dass die Autos nach dem Update länger halten als mit der Betrugssoftware... Wie wahrscheinlich wird das wohl sein?

2. VW wird nichts offenlegen. Wenn dann hätten sie das doch längst gemacht. Ich bin mir sicher dass sie schon oft genug danach gefragt worden sind.

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