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Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 22. September 2015 um 13:32

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!

Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?

Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?

Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.

In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)

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Zitat:

@Broesel13 schrieb am 24. November 2016 um 23:44:45 Uhr:

http://www.donaukurier.de/.../...e-auch-in-Deutschland;art1735,3294657

Sammelklage auch in Deutschland

Zitat:

@GolfCR schrieb am 24. November 2016 um 23:48:21 Uhr:

..... Hatten hier sich nicht Leute bei sowas gemeldet?

Ich habe mich vor ein paar Tagen bei my-right.de angemeldet. Und warum habe ich das getan? Weil VW's Äußerungen immer unverschämter wurden! Irgendwann reicht es halt mal.

Ob und was dabei rauskommt ist dabei erstmal zweitrangig. Nichts gegen diesen Laden zu unternehmen wäre meiner Meinung nach der größere Fehler. Darauf spekulieren sie ja nur.

Als erstes verlangen die Anwälte eine Garantie auf etwaige aus dem Update entstehende Folgeschäden. Mit so einer Garantie wäre ich schon zufrieden. Mehr will das dumme Kundenvolk doch gar nicht!

 

Beste Grüße vom Sven

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 24. November 2016 um 23:44:45 Uhr:

 

Sammelklage auch in Deutschland

Das ist keine Sammelklage im Rechtssinne, sondern Forderungsabtretung.

Eine Sammelklage, wie im angloamerikanischen Recht, ist in D nicht definiert.

Es können Ansprüche eines Einzelnen höchstens als sog. "Musterklage" bis in die letzte Instanz betrieben werden.

In rechtlicher Hinsicht ist der Donaukurier daher nicht zitierfähig.

Warum seine - offenbar - gesamten Ansprüche abtreten, die in einem Verfahren als pekuniäre Forderung iHv 3.000,00 € geltend gemacht werden, von denen auch noch 35% an den gehen, an den die Gesamtforderung abgetreten wurde?

Andere werden die Rückgabe ihres KFZ gegen Erstattung des Kaufpreises erstreiten können.

Inwieweit stattgehabte Nutzungen für ein nie zulassungsfähiges Fahrzeug abgezogen werden können, das deswegen nie wirksamen Pflichtversicherungsschutz erhalten konnte, wird noch zu klären sein.

Wenn sich die Ausführungen im Focus zum Unterlassen durch das KBA und den Feststellungen in USA bestätigen, insbesondere, daß keine in dieser Hinsicht relevanten Unterschiede von EA 189-USA und EA 189-D berstehen, seitens des VW-Konzerns also nochmals konsequent gelogen wurde, in der Hoffnung, daß das von außen nicht bewiesen werden kann, steigen die Chancen für deutsche EA 189'er, auf Durchsetzung von Ansprüchen in deren gesamter Bandbreite auf Maximum.

Der VW-Konzern kann sich sodann überlegen, zu den Ansprüchen auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen oder erstere sogleich zu befriedigen.

Wie bereits ausgeführt, soweit bisher bekannt, will der Rentner vor dem VG Schleswig lediglich festgestellt wissen, daß ihm gegenüber davon abgesehen wird, sein Fahrzeug behördlicherseits zwangsweise stillgelegt zu bekommen, wenn er das sog. Update dauerhaft verweigert.

Bitte die Ausführungen im Urteil des LG MUC II zu den gesetzlichen Rechtsfolgen für BE/Zulassung beachten.

Kraft Gesetzes konnte es danach für EA 189 nie eine rechtswirksame BE geben.

Die Dinger hätten nie zugelassen werden dürfen.

Selbst eine Nachbesserung soll das Problem nicht lösen können.

Fahrzeuge mit EA 189 = "nix BE". Daher Rückgabe.

Selbst wenn es dem Rentner auf dem Verwaltungsrechtsweg gelingen sollte feststellen zu lassen, dass er das sog. Update für sein Fahrzeug nicht durchführen muß, vermag die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht die bundesgesetzliche Regelungen, die fallbeilartig "nix BE" bedeuten, außer Kraft zu setzen.

Es wurde sich - zum wirtschaftlichen Schutz des VW-Konzerns in D - darauf geeinigt, ein sog. Update einzuspielen, damit EA 189 zulassungsfähig wird, mithin die gesetzliche Folge "nix BE" - mit Wirkung ex post (Update) - überhaupt erst für die Zukunft ausgeschlossen werden kann.

Läßt der Rentner den Kunstgriff "Update" auf dem Verwaltungsrechtsweg incidenter platzen, bliebe nur die zivilrechtliche Rückabwicklung, weil gesetzlich für EA 189 mit Wirkung ex tunc "nix BE" galt und gilt.

Danach wäre eine erstrittene VW-Garantie für Updatefolgen Makulatur.

Vielleicht schafft es der VW-Konzern, politisch ein "VW-Gesetz der anderen Art" (eine Gesetzesänderung) verabschieden zu lassen, die einen Ausnahmetatbestand bzgl. Zulassung/BE von EA 189 normiert?

(Genau das wurde incidenter mit dem sog. "Update" - vom Ergebnis her betrachtet - versucht.)

Alternativ werden die weisungsabhängigen Behörden angewiesen, contra legem keine Stilllegungen vorzunehmen.

Das fiele sicherlich überhaupt nicht auf ...

Blieben die Pflichtversicherungen, die mitmachen müssen.

Wird das Ausland mitmachen, wenn mit EA 189 in den Urlaub gefahren wird?

(usw.)

Fazit:

Der VW-Konzern wäre sehr gut beraten gewesen, vorliegend deutlich anders vorzugehen.

Das sah und sieht man im "Rat der Götter" anders.

Wozu wurde der Einfluß auf die Politik in D maximal auf- und ausgebaut, wenn das - hinter den Kulissen - keinen mindestens ebenso maximierten Nutzen abwirft?

P.S.

Verschwörungstheorie:

Führt das Update dazu, EA 189 vorzeitig über anfallende, wirtschaftlich aufwendigste, seriell auftretende Einzelteilreparaturen in die "ewigen Jagdgründe" zu schicken, um das Problem so zu lösen, weil das der Endkunde nie wirklich in gerichtsfester Form beweisen können wird?

Zitat:

@GolfCR schrieb am 24. November 2016 um 23:38:40 Uhr:

[.....]

Und dann kommen Wissenschaftler (Prüfer), die den ganzen Tag mit irgendwelchen Autos durch die USA fahren um gewisse Dinge zu testen, find dann raus das bei VW was nicht stimmt und sagen: "UNVERZÜGLICH NACHBESSERN SONST"....

Wie will man da was in ruhe testen können ect....

[.....]

Naja, so war das aber nicht wirklich! (Man beachte den letzten Absatz!)

Zitat:

Im VW-Fall wurde das Forschungsteam des West Virginia University vom International Council on Clean Transportation, angeheuert - einer Nonprofit-Organisation, die sich für Schadstoffbekämpfung einsetzt. Das Team sollte die Emissionen bei drei Autos messen: einem VW Jetta Baujahr 2012, einem VW Passat Baujahr 2013 und einem BMW X5 SUV. Der BMW bestand die Prüfung, doch wurden bei den VW-Fahrzeugen erheblich höhere Ausstöße festgestellt, wie aus Angaben der US-Umweltbehörde EPA hervorgeht.

Die Universität und der Council meldeten ihren Fund im Mai 2014 der EPA und dem California Air Resources Board (CARB), der Emissionsschutzbehörde des US-Staates. VW führte das Dilemma aber auf technische Probleme und unerwartete Umstände zurück. Der Autobauer startete Ende letzten Jahres sogar eine Rückrufaktion, doch eine deutliche Verbesserung blieb aus, wie die EPA erklärte.

Erst als EPA und CARB sich weigerten, VWs 2016-Dieselmodellen für den Verkauf freizugeben, räumte das deutsche Unternehmen ein, verdeckte Software in Millionen seiner Fahrzeuge weltweit installiert zu haben.

Mit dieser Praxis konnte VW den Erkenntnissen zufolge sieben Jahre lang ungestraft agieren, bis sich die Verfechter von „clean transportation“ - sauberem Transport - an die West Virginia University wandten.

Quelle

Heute bei Fatzebuck gesehen:

Hier hat ein User sich einmal informieren wollen

Ich habe mir mal den Spass erlaubt und gerade bei meiner Zulassungsstelle, dem KBA sowie der VW und Audi Hotline angerufen und wollte wissen, ob mein EA 189 Schummelauto überhaupt noch im Straßenverkehr bewegt werden darf, weil nach einem gestrigen Gerichtsurteil die Betriebserlaubnis erloschen sei.

Hier die Antworten:

KBA (Kraftfahrtbundesamt):

Das sei eine Bewertungsfrage. Das sei Ländersache "Länderhoheit", ich solle mich an meine örtliche Zulassungsstelle wenden. Das KBA kann keine Aussagen treffen ob die Betriebserlaubnis nun erloschen ist oder nicht.

Zulassungsstelle in meiner Wohngegend:

Ich darf den Wagen weiter bewegen bis das Update aufgespielt wird. Der Zulassungsstelle ist die aktuelle Gerichtsentscheidung nicht bekannt. Bei weiteren Fragen sollte ich mich an mein Autohaus wenden.

Audi Hotline:

Die Mitarbeiterin sagte wörtlich "es ist nichts bekannt, es ist halt schwierig". Sie musste erst nachfragen, was sie überhaupt antworten sollte. Auf meine konkrete Frage ob der Wagen nun betrieben werden darf oder nicht gab es keine Antwort.

VW-Hotline:

Der Mitarbeiter sagte direkt, dass die Autos normal weiter betrieben werden dürfen. Von einer Stilllegung wäre ihm nichts bekannt. Er kannte nicht mal das Gerichtsurteil von gestern. Ich habe ihm dann den Link mit dem Urteil des Landgerichts München mitgeteilt.

Fazit: Es wird entweder auf andere geschoben oder die Ansprechpartner haben keinen blassen Schimmer was sie sagen sollen.

Solch ein Verhalten stellt definitiv kein Vertrauen her!

Zitat:

@GolfCR schrieb am 24. November 2016 um 23:38:40 Uhr:

 

Du entwickelst Monate bzw Jahre an irgendwelcher Software, lässt Motoren Wochen lang am Prüfstand, baust ihn dann auseinander um zusehen wie die ganzen Bauteile das verkraftet haben usw..

Und dann kommen Wissenschaftler (Prüfer), die den ganzen Tag mit irgendwelchen Autos durch die USA fahren um gewisse Dinge zu testen, find dann raus das bei VW was nicht stimmt und sagen: "UNVERZÜGLICH NACHBESSERN SONST"....

Wie will man da was in ruhe testen können ect....

Was haben die USA mit "Nachbesserungen" in D zu tun? Warum koennt ihr es nicht lassen die Zwei immer zu vermischen um Verwirrung zu stiften?

Meinst Du nicht das 7 Jahre Betrug in den USA lang genug waren etwas zu "testen"? Wie lange solls denn dauern? Ausser der Geduld der Behoerde CARB, was hat VW denn angeblich getested das 7 Jahre braucht??? :confused:

 

Pete

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 25. November 2016 um 14:23:47 Uhr:

Zitat:

@GolfCR schrieb am 24. November 2016 um 23:38:40 Uhr:

[.....]

Und dann kommen Wissenschaftler (Prüfer), die den ganzen Tag mit irgendwelchen Autos durch die USA fahren um gewisse Dinge zu testen, find dann raus das bei VW was nicht stimmt und sagen: "UNVERZÜGLICH NACHBESSERN SONST"....

Wie will man da was in ruhe testen können ect....

[.....]

Naja, so war das aber nicht wirklich! (Man beachte den letzten Absatz!)

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 25. November 2016 um 14:23:47 Uhr:

Zitat:

Im VW-Fall wurde das Forschungsteam des West Virginia University vom International Council on Clean Transportation, angeheuert - einer Nonprofit-Organisation, die sich für Schadstoffbekämpfung einsetzt. Das Team sollte die Emissionen bei drei Autos messen: einem VW Jetta Baujahr 2012, einem VW Passat Baujahr 2013 und einem BMW X5 SUV. Der BMW bestand die Prüfung, doch wurden bei den VW-Fahrzeugen erheblich höhere Ausstöße festgestellt, wie aus Angaben der US-Umweltbehörde EPA hervorgeht.

Die Universität und der Council meldeten ihren Fund im Mai 2014 der EPA und dem California Air Resources Board (CARB), der Emissionsschutzbehörde des US-Staates. VW führte das Dilemma aber auf technische Probleme und unerwartete Umstände zurück. Der Autobauer startete Ende letzten Jahres sogar eine Rückrufaktion, doch eine deutliche Verbesserung blieb aus, wie die EPA erklärte.

Erst als EPA und CARB sich weigerten, VWs 2016-Dieselmodellen für den Verkauf freizugeben, räumte das deutsche Unternehmen ein, verdeckte Software in Millionen seiner Fahrzeuge weltweit installiert zu haben.

Mit dieser Praxis konnte VW den Erkenntnissen zufolge sieben Jahre lang ungestraft agieren, bis sich die Verfechter von „clean transportation“ - sauberem Transport - an die West Virginia University wandten.

Quelle

Aber du weisst wie ich es gemeint habe ;)

Zitat:

@Reachstacker schrieb am 25. November 2016 um 15:03:11 Uhr:

Zitat:

@GolfCR schrieb am 24. November 2016 um 23:38:40 Uhr:

 

Du entwickelst Monate bzw Jahre an irgendwelcher Software, lässt Motoren Wochen lang am Prüfstand, baust ihn dann auseinander um zusehen wie die ganzen Bauteile das verkraftet haben usw..

Und dann kommen Wissenschaftler (Prüfer), die den ganzen Tag mit irgendwelchen Autos durch die USA fahren um gewisse Dinge zu testen, find dann raus das bei VW was nicht stimmt und sagen: "UNVERZÜGLICH NACHBESSERN SONST"....

Wie will man da was in ruhe testen können ect....

Was haben die USA mit "Nachbesserungen" in D zu tun? Warum koennt ihr es nicht lassen die Zwei immer zu vermischen um Verwirrung zu stiften?

Meinst Du nicht das 7 Jahre Betrug in den USA lang genug waren etwas zu "testen"? Wie lange solls denn dauern? Ausser der Geduld der Behoerde CARB, was hat VW denn angeblich getested das 7 Jahre braucht??? :confused:

 

Pete

Leider hast du meinen Text nicht verstanden.... Schade!

Zitat:

@GolfCR schrieb am 25. November 2016 um 15:05:17 Uhr:

 

Leider hast du meinen Text nicht verstanden.... Schade!

Nja, mit dem ganzen hin und her komme ich manchmal ins Schleudern... ;)

Ausserdem ist bei uns Thanksgiving. Mit vollen Bauch denke ich nicht sooo schnell. :D

 

 

Pete

@Reachstacker:

Durch den VW-Konzern wird behauptet, EA 189-USA sei inkl. Abgassystem anders aufgebaut, als EA 189-D.

Daher sei eine Nachrüstung (Update) in USA nicht möglich, wohl aber in D.

Deswegen nur in USA Rückkauf der Fahrzeuge und in D Update.

So wurde es z.B. über den Focus kolportiert.

Vor dem LG MUC II wurde argumentiert, diese - von VW - behaupteten EA 189 Unterschiede existierten nicht.

Daher müsse für D dasselbe (Rückkauf bzw. Rückgabe, also Rückabwicklung) gelten wie für die USA.

Bieklagte vor dem LG MUC II waren sowohl VW als auch der Händler, der das streitgegenständliche Fahrzeug veräußert hatte.

Beide wurden, wie vom Kläger beantragt, verurteilt. Rückgabe, Kaufpreiserstattung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bisher hat VW den Beweis, daß die o.g., behaupteten Unterschiede bestehen, offenbar nicht erbracht.

Das ist die EA 189-Verknüpfung USA - D in dieser Sache.

Wenn diese Unterschiede nicht bestehen, wäre in D keine Nachbesserung (Update) wirksam möglich oder sie wäre in den USA ebenso möglich (gewesen).

Das KBA hätte vor Freigabe der Rückrufaktion Wirksamkeit und (Langzeit-)Folgenseite des Updates prüfen lassen müssen. Offenbar liegen keine ungeschwärzten Unterlagen (VG Schleswig, der Rentner) dazu vor.

Fraglich könnte daher sein, ob die Schummelsoftware durch ein Schummel-Update ersetzt wurde, um den EA 189 in D die BE, mithin den Weiterbetrieb, zu ermöglichen und VW den Rückkauf in D und EU zu ersparen.

Das wäre eine Menge - möglicherweise bereits krimineller - Energie, die in Art konzertierter Aktion von VW, Politik und Behörden unter Hintanstellung der Verbraucherinteressen zum Einsatz kam.

Das wird die künftige Entwicklung zeigen.

Und jetzt: Auf zum nächsten Truthahn!

KBA betont: Teilnahme am Rückruf nicht freiwillig

 

https://www.welt.de/motor/news/article159745497/Diesel-Rueckruf.html

 

Am Ende wird die Verantwortung aber an die Länder abgewälzt... Toller Laden, dieses KBA.

Zitat:

@touranfaq schrieb am 25. November 2016 um 15:49:27 Uhr:

KBA betont: Teilnahme am Rückruf nicht freiwillig

https://www.welt.de/motor/news/article159745497/Diesel-Rueckruf.html

Am Ende wird die Verantwortung aber an die Länder abgewälzt... Toller Laden, dieses KBA.

Genau freiwillig und zwei Wochen später das schreiben "Wehe ihr macht kein Rückruf, dann gibt es kein TÜV mehr" freiwillig ist ein weit verbreitender Begriff ;)

Zitat:

@touranfaq schrieb am 25. November 2016 um 15:49:27 Uhr:

KBA betont: Teilnahme am Rückruf nicht freiwillig

Am Ende wird die Verantwortung aber an die Länder abgewälzt... Toller Laden, dieses KBA.

Bitte nicht auf nur scheinbare Verweisungen des KBA hereinfallen.

Das KBA ist für die Erteilung der BE bei Serienfahrzeugen zuständig (Bundesbehörde).

Die Zulassung mit Kennzeicherteilung usw. ist Ländersache.

Diese Zulassung stellt einen gebundenen VA dar.

Der hängt - ohne eigenes Ermessen der Zulassungsbehörde - von der durch das KBA erteilten BE ab.

Folge:

Ohne durch KBA rechtswirksam erteilte BE für Serienfahrzeuge dürfte gesetzeskonform in keinem Bundesland der Republik eine Zulassung erfolgen.

Urteil LG MUC II:

BE ist kraft Gesetzes weg. Nachbesserung nicht möglich.

VW hat das Gegenteil bisher nicht bewiesen.

So langsam sollte jedem dämmern können, was hier - in großem Stil - mit dem Endverbraucher getrieben wird.

Zitat:

 

So langsam sollte jedem dämmern können, was hier - in großem Stil - mit dem Endverbraucher getrieben wird.

Der Endverbraucher wird an der Nase herumgeführt. Ugs. er wird verarscht! Ist das jetzt eine neue Erkenntnis?

@Reculver:

Im stattfindenden Ausmaß erscheint es wegen der übergreifenden Dimension "neu".

Nicht VW alleine, nicht das KBA alleine, usw.

Allle zusammen, also Verursacher und Prüfungsinstanz.

Hoffentlich wird das Urteil des LG MUC II bald im vollständigen Wortlaut veröffentlicht.

Dann erhellt sich, wer welche Beweise vorgebracht hat und wie diese durch das Gericht gewürdigt worden sind.

Nur das einfache Spiel erster Instanz, festlegen, wer Berufungsführer und wer Berufungsgegner ist?

Das wäre gleichermaßen nicht neu wie absolut armselig.

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