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Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)
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18869 Antworten
Zitat:
@Digger-NRG schrieb am 30. Juni 2016 um 09:05:21 Uhr:
ich kenne @touranfaq nun schon länger. Er war früher (wie er sagte) ein großer VW-Fanboy :D
Nach vielen Enttäuschungen mit dem Touran und dem sehr schlechten kulanten Verhalten seitens VW ist er abgewandert. (...)
Gut, sein Auto 5000-Touran war anscheinend eine Gurke, sagt er.
Aber "ein sehr schlechtes kulantes Verhalten seitens VW"? Er hat doch das größte Teil seiner Reparaturkosten kulanterweise zurück erstattet! Das vergisst er immer zu erwähnen.
Man müsste ihn fragen, was er von Toyota selbst für Reparaturen außerhalb der Herstellergarantie an Kulanz zurück gekriegt hat. Ich sage es schon voraus: 0 (Null) €.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 30. Juni 2016 um 08:31:14 Uhr:
Fakt 2: Die Fahrzeuge sind heute nur deshalb legal unterwegs, weil das KBA eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung erteilt hat, diese gilt bis zum Abschluss der Rückrufe
Du hast die Quelle zu diesem "Fakt" vergessen. Mir ist nämlich rein gar nichts Offizielles bekannt. Nicht grundlos zweifeln einige Juristen die Rechtmäßigkeit des Rückrufs an. Spätestens wenn tatsächlich die Stilllegung angedroht wird, könnte das ganze zum Bumerang für das KBA werden. Ich habe Zweifel, dass das KBA diesen Schritt wagt, stehen sie doch bereits selbst Knietief in der "Scheisse".
Die Quelle zu diesem Fakt ist das KBA selbst.
Nicht nur, dass dies auf deren Seite steht. Auch wegen eines anderen Rechtstreits, habe ich diese Information vom KBA angefordert.
Und laut KBA erlischt die Ausnahmeregelung, sobald die Nachbesserung durchgeführt wurde.
Wäre ich nun Zuhause am PC könnte ich dir dafür etliche PDF's des KBA, von VW und E-Mail Verläufe zwischen mir und dem KBA als Beweis vorlegen.
Bin jedoch auf Arbeit.
Zitat:
@Opel_GTC schrieb am 30. Juni 2016 um 10:20:16 Uhr:
Du hast die Quelle zu diesem "Fakt" vergessen.
Das KBA teilte auf Nachfrage mit, eine nachträglich angeordnete „Nebenbestimmung zur Typgenehmigung“ verhindere ihr Erlöschen.
https://irp-cdn.multiscreensite.com/.../...-081%20Aufreger%20Kopie.pdf
Zitat:
Nicht grundlos zweifeln einige Juristen die Rechtmäßigkeit des Rückrufs an.
Und das entwickelt welche Relevanz? Irgendeiner zweifelt immer irgendwas an, im Zweifelsfall um als findiger Anwalt ein paar Euro damit zu verdienen bei dem Versuch, juristisch gegen den Rückruf vorzugehen.
Zitat:
Spätestens wenn tatsächlich die Stilllegung angedroht wird, könnte das ganze zum Bumerang für das KBA werden.
Wieso, was hat denn das KBA falsch gemacht? Sie mussten mit einem Rückruf reagieren weil die Fahrzeuge eindeutig nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Im Kreuzfeuer ist das KBA wegen einer ganz anderen Sache, nämlich weil die Ausnahmegenehmigung als nicht rechtmäßig angesehen wird:
Wer bereits einen Schummel-Diesel fährt, verliert seine Zulassung nicht - wenn er denn am Rückruf teilnimmt. Das KBA hat die erteilten Typgenehmigungen für die Volkswagen AG nachträglich und rückwirkend mit Nebenbestimmungen versehen, um die Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften zu gewährleisten. Diese Entscheidung ist sicherlich im Sinne von Millionen VW-, Audi-, Skoda- und Seat-Kunden. Rechtlich allerdings ist sie durchaus umstritten: Derzeit entscheiden zwei Gerichte darüber, ob die Schummel-Diesel nicht generell ihre Zulassung verlieren müssten. Beklagte ist dabei das KBA.
http://www.focus.de/.../...hne-rueckruf-ihre-zulassung_id_5210345.html
Von daher solltet ihr lieber froh sein, aktuell überhaupt so herumfahren zu dürfen ;)
Hier mal ein interessanter Artikel zur Entschädigung amerikanischer und europäischer Kunden:
Welt: So-schickt-Bruessel-VW-in-die-Pleite
Zitat:
@VOX DEI schrieb am 30. Juni 2016 um 10:03:34 Uhr:
Aber "ein sehr schlechtes kulantes Verhalten seitens VW"? Er hat doch das größte Teil seiner Reparaturkosten kulanterweise zurück erstattet! Das vergisst er immer zu erwähnen.
Ich habe beim Touran überhaupt nix "kulanterweise erstattet" bekommen. Ich hatte fürs 3. und 4. Jahre die kostenpflichtige Anschlußgarantie (die alte mit Selbstbeteiligung) und trotzdem einen vierstelligen Betrag für die Selbstbeteiligungen und für Dinge, die die Anschlußgarantie aufgrund der Bestimmungen nicht übernommen hat (z.B. das Abgasrohr für den Zuheizer weil die Abgasanlage ausgeschlossen war).
Zitat:
@Beatnikk schrieb am 30. Juni 2016 um 10:53:41 Uhr:
Hier mal ein interessanter Artikel zur Entschädigung amerikanischer und europäischer Kunden:
Die EU-Komission will mit ihren Forderungen nur davon ablenken, dass sie selbst dafür verantwortlich ist, dass die Kunden in Europa in die Röhre gucken. Denn Brüssel hat mit den industriefreundlichen Vorgaben (Lobbyismus lässt grüßen!) zum "Verbraucherschutz" selbst dafür gesorgt dass die Kunden hier in der EU so schlecht gestellt sind, und das tritt jetzt halt offen zutage wenn man sieht was in den USA alles möglich ist.
Am Ende wird aber nix passieren, solange es keine rechtliche Grundlage für Entschädigungen gibt, wird VW auch nix bezahlen.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 30. Juni 2016 um 10:53:27 Uhr:
Zitat:
Nicht grundlos zweifeln einige Juristen die Rechtmäßigkeit des Rückrufs an.
Und das entwickelt welche Relevanz? Irgendeiner zweifelt immer irgendwas an, im Zweifelsfall um als findiger Anwalt ein paar Euro damit zu verdienen bei dem Versuch, juristisch gegen den Rückruf vorzugehen.
Und was haben deine Links für Relevanz? Irgendwelche klickgeilen Seiten stellen Behauptungen unter reißerischen Überschriften auf, nur damit Leute auf ihre Seite gezogen werden. Nur benutzen die Autoren aus gutem Grund Phrasen wie "könnte", "theoretisch" oder "im schlimmsten Fall" - das versteht aber offensichtlich nicht jeder ihrer Leser.
Zitat:
@Beatnikk schrieb am 30. Juni 2016 um 09:17:11 Uhr:
Na gut dann sag ich es mal so: 3369 stillgelegte Fahrzeuge mit dem aktuellen Ausmaß zu vergleichen ist schlichtweg schwachsinnig. Wenn lediglich 1% der Aufforderung nicht nach kommt ist das bereits das siebenfache.
Dass die 3369 Autos nur ein kleiner Prozentsatz dessen sind wie aktuellen Rückruf liegt daran, dass der aktuelle Rückruf bei VW alles bisher dagewesene übersteigt. Sonst sind bei Rückrufen nur einzelne Typen betroffen, von denen oft auch nicht so riesige Stückzahlen verkauft wurden. Beim VW-Rückruf gehts praktisch um alle Autos mit Dieselmotor die seit Jahren ausgeliefert wurden, und das sind wirklich viele.
Touranfaq hat recht mit seiner Aussage, dass die Autos die nicht am Rückruf teilnehmen stillgelegt werden. Wenn das KBA schreibt dass diese Autos stillgelegt werden können, dann handelt es sich hierbei um eine recht harmlose Formulierung. Tatsächlich werden Fahrzeuge stillgelegt wenn der Halter sich stur stellt. Schliesslich handelt es sich nicht um einen freiwilligen Rückruf, sondern er wurde angeordnet.
ja aber warum sollen sie auch? Mein Wagen hat mir nichts getan, mich nicht in Gefahr gebracht und nichts. Diejenigen, die hier was erstattet haben wollen, haben entweder Geld nötig oder sind absolut kleinlich.
Wäre das Auto stillgelegt, könnte ich das verstehen. Wenn das Auto einen Sicherheitsmangel hätte, dann sowieso. Solange die Autos auch nach dem Update noch fehlerfrei laufen, ist mir das alles absolut egal.
Ein Ami hatte ja auch vor Kurzem Audi auf eine Wahnsinnssumme verklagt, weil durch einen Unfall die Sitzlehne seinen Sohn getroffen hat. Muss man sich mal vorstellen...Toyota und GM dagegen sind aus den Todesnummern mehr als glimpflich davongekommen. Aber gut, wo Geld zu holen ist...
Außerdem ist es kein Geheimnis, dass die USA einen Großteil ihres Einkommens aus Schadensersatzklagen holt. Daher ist nicht davon auszugehen, dass dieses überzogene Verhalten weiterhin bestehen bleibt. Ich persönlich finde es jedenfalls absolut übertrieben und realitätsfremd, was da passiert - nicht unbedingt vom Prinzip, aber von deren Geldvorstellungen.
Da sie ja öfters finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, werden sie damit auch wohl nicht umgehen können.
Dass Brüssel nun auf den Zug aufspringt, ist mehr als unverständlich. Die Autos tun uns schließlich gar nichts, sondern laufen hervorragend.
Nur das fordere ich von VW, dass das auch so bleibt. Falls nein, soll solange nachgebesert werden, bis es passt.
Zitat:
@Alf3366 schrieb am 30. Juni 2016 um 11:36:50 Uhr:
Und was haben deine Links für Relevanz?
Die Relevanz besteht darin, dass offizielle Stellen zitiert werden.
Zitat:
Nur benutzen die Autoren aus gutem Grund Phrasen wie "könnte", "theoretisch" oder "im schlimmsten Fall" - das versteht aber offensichtlich nicht jeder ihrer Leser.
Stimmt, das versteht nicht jeder Leser, dass diese Formulierungen auf eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit hindeuten, und sich bei der Gesamtbetrachtung der Fakten zwingend die Schlußfolgerung ergibt dass am Ende keiner davon kommt - allein schon aufgrund des hohen medialen Interesse bei diesem Thema.
Aber halte Dich ruhig an deinem Strohhalm fest, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Ich freue mich schon wenn in 18-24 Monaten hier das Rumgflenne beginnt wenn die ersten Androhungen zur Stilllegung bei den Verweigerern reinflattern :D
Zitat:
@touranfaq schrieb am 30. Juni 2016 um 11:45:13 Uhr:
Aber halte Dich ruhig an deinem Strohhalm fest, die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Strohhalm? In 2 Jahren fahre ich sicher keinen VW mehr und bis dahin bekommt er auch das Update nicht. Ist mir persönlich also völlig egal, was nach den 18 Monaten passiert.
Ich mache aber die Leute nicht unnötig verrückt. In Deutschland bedarf es einer Rechtsgrundlage für eine Stilllegung und ob die bestehenden Gesetze auf diesen Abgasbetrug bezogen werden können, wird ein Gericht klären - da kannst du sicher sein.
Zitat:
@touranfaq schrieb am 30. Juni 2016 um 11:45:13 Uhr:
Ich freue mich schon wenn in 18-24 Monaten hier das Rumgflenne beginnt wenn die ersten Androhungen zur Stilllegung bei den Verweigerern reinflattern :D
Jup, im besten Fall hast du dann deine ganz persönlichen "15 minutes of fame" - wenigstens hier im Golf-Forum! Genieß sie, würde mich auch für dich freuen! ;)
Zitat:
@Alf3366 schrieb am 30. Juni 2016 um 12:20:49 Uhr:
[In Deutschland bedarf es einer Rechtsgrundlage für eine Stilllegung und ob die bestehenden Gesetze auf diesen Abgasbetrug bezogen werden können, wird ein Gericht klären - da kannst du sicher sein.
Genau genommen fahren die betroffenen EA189-Diesel ohne Betriebserlaubnis weil die Zulassung ergaunert worden ist. Zumindest zum Zeitpunkt der Zulassung haben sie die Abgaswerte nicht eingehalten und ohne die Einhaltung der Abgaswerte kann ein Fahrzeug nicht zugelassen werden.
Das Ganze ist ne richtig blöde Geschichte und hätte niemals so passieren dürfen.
Was die Entschädigungsforderungen betrifft: Gestern abend hab ich mich mit nem Bekannten getroffen, der hat eine freie Werkstatt. Und der hat mir berichtet dass die gebrauchten VW momentan teurer verkauft werden wie vor dem Skandal. Demnach hat im Augenblick kein VW-Besitzer einen Schaden, die Autos fahren nach dem Update legal. Die Frage ist, wie man die Diesel plötzlich saubergekriegt hat und ob sich nicht auf längere Sicht die Abgasanlage vorzeitig verabschiedet. Dann könnte man sich über eine Entschädigung unterhalten. Aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Zitat:
@Uli745 schrieb am 30. Juni 2016 um 12:54:12 Uhr:
Zitat:
@Alf3366 schrieb am 30. Juni 2016 um 12:20:49 Uhr:
[In Deutschland bedarf es einer Rechtsgrundlage für eine Stilllegung und ob die bestehenden Gesetze auf diesen Abgasbetrug bezogen werden können, wird ein Gericht klären - da kannst du sicher sein.
Genau genommen fahren die betroffenen EA189-Diesel ohne Betriebserlaubnis weil die Zulassung ergaunert worden ist. Zumindest zum Zeitpunkt der Zulassung haben sie die Abgaswerte nicht eingehalten und ohne die Einhaltung der Abgaswerte kann ein Fahrzeug nicht zugelassen werden.
Das Ganze ist ne richtig blöde Geschichte und hätte niemals so passieren dürfen.
Was die Entschädigungsforderungen betrifft: Gestern abend hab ich mich mit nem Bekannten getroffen, der hat eine freie Werkstatt. Und der hat mir berichtet dass die gebrauchten VW momentan teurer verkauft werden wie vor dem Skandal. Demnach hat im Augenblick kein VW-Besitzer einen Schaden, die Autos fahren nach dem Update legal. Die Frage ist, wie man die Diesel plötzlich saubergekriegt hat und ob sich nicht auf längere Sicht die Abgasanlage vorzeitig verabschiedet. Dann könnte man sich über eine Entschädigung unterhalten. Aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Als Beispiel, ein Golf 7 Variant Highline 2015 mit guter Ausstattung um die 20- 23.000€ jetzt kostet, vorher mehr als 30.000€ und das dann teuer findet, sollte besser lieber Fahrrad fahren!
Zitat:
@Alf3366 schrieb am 30. Juni 2016 um 12:20:49 Uhr:
In Deutschland bedarf es einer Rechtsgrundlage für eine Stilllegung
Diese Rechtsgrundlage existiert, und wie Du in den Jahresberichten des KBA lesen kannst, wird sie auch regelmäßig angewendet.
Zitat:
und ob die bestehenden Gesetze auf diesen Abgasbetrug bezogen werden können, wird ein Gericht klären - da kannst du sicher sein.
Ich wüßte nicht was an dem Rückruf wegen "diesem Abgasbetrug" anders sein soll als bei anderen angeordneten Rückrufen. Aber vielleicht klärst Du uns mal über die Unterschiede auf.
Ein Vorschlag: Wenn ich in Zukunft sage dass die Fahrzeuge "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stillgelegt" werden wenn man dem Rückruf mehrmals nicht folgt, bist Du dann zufrieden? :rolleyes: