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Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 22. September 2015 um 13:32

VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?

Beste Antwort im Thema

Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!

Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?

Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?

Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?

Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?

Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.

In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)

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War heute im AH. Leute lasst euch von der Prämie net blenden!! Die volle Prämie gibts nur für Neuwagen, für junge gebrauchte gibts niedrigere Prämien. Für einen jungen, gebrauchten Golf gibts statt 5000€ nur 3750€ ;)

Wenn die "Prämie" nicht fruchtet, dann wird die sicher auch auf Tageszulassungen erweitert.

Wie der liebe GolfCR schon geschrieben hat, war es ja eigentlich klar das es um Neuwagen geht..

Man muss ja das Image und die Zahlen wieder antreiben, aber das geht nur mit Neuwagen ;)

Aber wer ist so dumm und fällt drauf herein?

Warte mal ab ;)

Denk mal an die Abwrackprämie, was da auf einmal für "GUTE" Wagen auf dem Hof standen, weil die Leute total am abdrehen waren....

am 12. August 2017 um 18:47

Zitat:

@QuirinusNE schrieb am 12. August 2017 um 20:43:48 Uhr:

Aber wer ist so dumm und fällt drauf herein?

Genügend!

Zitat:

@QuirinusNE schrieb am 12. August 2017 um 20:43:48 Uhr:

Aber wer ist so dumm und fällt drauf herein?

...vor allem bei VW..., aber deswegen hat VW vielleicht die höchsten Prämien ausgesprochen!?

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 12. August 2017 um 19:22:20 Uhr:

Erst einmal abwarten, was davon kommt. Bislang sind das nur Forderungen vom Umweltbundesamt. Vor der Wahl passiert da nichts und nach der Wahl erst einmal eine Zeit lang auch nichts, es sei denn die Grünen gewinnen die Wahl.

Für mich bedeutet das nur, dass ich meine Diesel erst einmal weiter fahre und mit der Neuanschaffung eines Autos warte, bis sich das Ganze beruhigt hat und ich weiss in welche Richtung es geht.

Möglicherweise war die Meldung von wegen anpassung der Dieselsteuer falsch, das kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keiner mit 100%iger Sicherheit sagen. Aber in der Vergangenheit waren Meldungen, nach denen Autofahrer gerupft werden sollen doch recht zuverlässig. Von daher halt ich eine Anhebung der Steuer auf Dieselkraftstoff für recht wahrscheinlich.

Zitat:

@QuirinusNE schrieb am 12. August 2017 um 20:43:48 Uhr:

Aber wer ist so dumm und fällt drauf herein?

Och. Siehe Abwrackprämie 2009. Da wurden jede Menge Autos gepresst, die als Gebrauchtwagen mehr eingebracht hätten als die AWP.

Gerade die Sendung VOX Auto Mobil vom 30.7. abgeguckt und dort wurde berichtet, dass es im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls zu Regressansprüchen seitens des Versicherers kommen kann. Es bestand wegen dem Betrug quasi zu keiner Zeit eine gültige (Typen) Genehmigung im Sinne der StVZO.

 

In diesem Fall war es ein Polizeibeamter, der auf Nachfrage bei seiner HUK Versicherung eine Absage erhalten hat, dass diese im Schadensfall auf mögliche Regressansprüche verzichtet.

 

Grundsätzlich stimmt mich das sehr nachdenklich. Bin schon jetzt gespannt, wann es auch hier zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

 

Der schwarze Peter liegt schon wieder (erstmal) bei uns.

Den Bericht auf VOX habe ich auch gesehen. Da wurde aber nicht gezeigt, wie der „Polizeibeamte“ seine Anfrage an die HUK genau formuliert hat und wie die Antwort der HUK formuliert war, bzw. ob die HUK überhaupt geantwortet hat.

Seit nunmehr knapp zwei Jahren fahren ca. 2,5 Mio Schummeldiesel herum und werden in der Zeit etliche Unfälle verursacht haben. Wie oft haben wir davon gehört, dass die Versicherung danach Regressansprüche gestellt hat, weil es ein Schummeldiesel ist? Also mal wieder nur reine Panikmache.

Solange das KBA die Typzulassung nicht zurückzieht, hat eine Versicherung keine Handhabe, Leistungen aufgrund der Schummelsoftware zu verweigern.

Zitat:

@GolfCR schrieb am 12. August 2017 um 15:32:35 Uhr:

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 12. August 2017 um 09:12:10 Uhr:

28 Leute fanden diesen Beitrag gut - schön. Aber die Fragen möchte ich noch beantworten: Natürlich kann man den Händler und auch den Konzern verklagen, ersten aus Ansprüchen auf Gewährleistung (wenn die noch nicht abgelaufen ist) und zweiten wegen deliktischer Handlungen. Ende 2017 dürfte aber bei den meisten Betroffenen die Verjährung eintreten, und danach ist es zu spät.

Die Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag und folgende Rückabwicklung macht weniger Sinn, wenn bereits sehr viele km mit dem betroffenen Fahrzeug gefahren wurden, weil der Kunde einen entsprechend hohen Nutzungsersatz an den Händler zahlen muss. Es kann dann passieren, dass nach der Rückabwicklung vom ursprünglichen Kaufpreis nicht so viel übrig bleibt wie erhofft. Aber den Nutzungsersatz kann man ausrechnen:

Kaufpreis (brutto)

/ erwartete Gesamtlaufleistung (z.B. 250.000 km oder 300.000 km, abhängig vom Modell/Motor)

* gefahrene km

Eigentlich schuldet auch der Händler einen Nutzungsersatz auf den Kaufpreis (netto) gegenüber dem Kunden, weil er mit dem Geld Kapital erwirtschaften konnte - in welcher Höhe, weiß man als Kunde natürlich nicht genau. Und das ist vielleicht auch der Grund, weshalb man darüber so wenig liest.

Dass die wenigsten (keine) Händler den Rücktritt akzeptieren und man deshalb klagen muss, wenn man zum Ziel kommen will, ist blöd. Und ohne Rechtsschutzversicherung wohl auch nicht zu empfehlen.

Und ein Prozess kann auch lange dauern (ggf. bis zum OLG oder gar BGH). Man braucht also Geduld, Geld (oder besser eine RSV) und vor allem sollte man das Fahrzeug während dieser Zeit möglichst wenig fahren (wegen des Nutzungsersatzes, s.o.). Das scheidet natürlich für diejenigen aus, die darauf angewiesen sind.

Letzten Endes muss jeder selbst entscheiden, welchen Weg er gehen will. Ggf. kommt man auch ohne Prozess zu einer gütlichen Einigung mit dem Händler.

Aber man sollte sich m.E. VW und dem Händler ggü. klar positionieren und nicht alles widerstandslos mitmachen.

Das sind meine persönlichen, laienhaften Ansichten ohne Anspruch auf Korrektheit und nicht als Handlungsempfehlungen zu verstehen, sondern sollen zeigen, was m.E. möglich ist.

Viel Erfolg!

Bist du jetzt so verzweifelt weil du keine Links mehr zum posten findest, oder warum beantwortest du was von 2015 ????

Wer konnte da ahnen was noch alles auf uns zu kommt, jetzt im nachhinein kann ich auch alles von 2015 beantworten!!!

Wenn wir alle 2008 gewusst hätten was der EA189 für ein Auto ist, dann hätte ihn wohl keiner gekauft!

Meine Glaskugel habe ich leider erst später bekommen...

Wenn du noch weiter suchst findest du noch mehr, aber vielleicht wenn man bei dem Wetter langweile hat, kann man auch was Basteln zuhause wie wäre das?

Warum schreibst Du in diesem beleidigenden Stil und thematisch an meinem eigentlichen Beitrag vorbei? Ich hatte deinen Beitrag zuvor (PS: versehentlich aus 2015) gar nicht kritisiert und dann geschrieben, was es m.E. zum Nutzungsersatz zu beachten gibt. Warum dieser Aufriss von dir? Du bist ein seltsamer Typ...

 

PS: Dass ich - tatsächlich versehentlich (hatte mich offenbar beim Blättern vertan) - einen ganz alten Beitrag von Dir erwischt habe, und Du alleine deshalb so heftig reagierst, spricht für sich. Wie gesagt, ich hatte Dich nicht kritisiert.

Die Versicherer werden sich damit nicht aus der Affäre ziehen können. Aber es kann tatsächlich weiteren Ungemach für einige Fahrer bedeuten, ggf. wieder verbunden mit Klagen.

 

 

Etwas anderes:

http://www.meinauto.de/.../...-was-bringt-uns-die-zukunft-teil-1-von-2

 

 

Außerdem fiel mir beim Lesen wieder ein, dass es für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge auch Prämien gibt (teils vom Staat, teils von den Herstellern). Das ist doch interessanter als wieder in einen Verbrenner zu investieren, oder was spricht gegen einen Hybrid? (Reichweite bei einem reinen Elektro ist halt begrenzt, könnte für viele aber auch eine Alternative sein).

Catwiezle, das ist so nicht zutreffend.

Die BE wäre kraft Gesetzes erloschen, mithin bestünde keine rechtskräftige Zulassung.

An den Zulassungstatbestand knüpft die Pflichtversicherung an.

De facto besteht daher kein Versicherungsschutz für EA 189, wenn die - vom KBA - genehmigte Umrüstung nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde. Das ist rechtlich kein freiwilliges "Update" mehr.

Diese genehmigte Umrüstung durchführen zu lassen, gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers (VN).

Bei Verletzung von Obliegenheiten kann der Versicherungsschutz entfallen.

Das lässt sich keine Versicherung entgehen, weil sie damit Schadensforderungen im Regreßweg gegen den VN wieder hereinholen kann.

Von Panikmache kann daher keine Rede sein.

Nicht an der Typgenehmigung für Serienfahrzeugen des KBA hängt die Pflichtversicherung, selbst wenn diese Typengenehmigung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen durch den Hersteller, bei EA 189 durch den VW-K.O.nzern, erteilt wurde.

Die Tatsache des Erlöschens der BE kraft Gesetzes wurde von der Politik zugunsten der Hersteller, bei EA 189 zugunsten des VW-K.O.nzerns, ignoriert und von der Rechtsprechung in wenigen Entscheidungen allenfalls mal am Rande mit einem Halbsatz erwähnt.

Gerne möchte das "leibeigene Stimmvieh" mit EA 189 an dieser Ignoranz der Politik zugunsten des VW-K.O.nzerns teilhaben und bildet sich diese Teilhabe einfach ein, ohne selbst Konzern zu sein und ohne selbst eine Lobby zu haben.

Diese Teilhabe an der bevorteilenden Ignoranz wird - in z.B. in Foren wie diesen - vehement und aggressiv propagiert und verteidigt, ähnlich wie manche Leute im tiefen, stillen Wald das Singen anfangen, weil sie Angst haben und wenigstens ihre eigene Stimme hören möchten.

Vorliegend handelt es sich um die Angst vor den kraft Gesetzes eingetretenen Konsequenzen.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 13. August 2017 um 08:06:54 Uhr:

Den Bericht auf VOX habe ich auch gesehen. Da wurde aber nicht gezeigt, wie der „Polizeibeamte“ seine Anfrage an die HUK genau formuliert hat und wie die Antwort der HUK formuliert war, bzw. ob die HUK überhaupt geantwortet hat.

Seit nunmehr knapp zwei Jahren fahren ca. 2,5 Mio Schummeldiesel herum und werden in der Zeit etliche Unfälle verursacht haben. Wie oft haben wir davon gehört, dass die Versicherung danach Regressansprüche gestellt hat, weil es ein Schummeldiesel ist? Also mal wieder nur reine Panikmache.

Solange das KBA die Typzulassung nicht zurückzieht, hat eine Versicherung keine Handhabe, Leistungen aufgrund der Schummelsoftware zu verweigern.

Außerdem, solange ich nicht rechtsverbindlich aufgefordert werde das Update machen zu lassen, kann die Leistung auch nicht verweigert werden.

Das ist bisher nicht passiert.

Ich habe (bis jetzt) weder vom KBA noch von der Zulassungsstelle eine Aufforderung dazu bekommen.

Die Schreiben von VW enthalten immer nur Floskeln wie: könnten, sollten, würden, möchten...usw.

 

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