- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 6
- Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
Sammelthread: Rund um den VW Abgasskandal
VW Skandal - woran erkenne ich - ob mein Wagen betroffen ist? Sollte man etwas unternehmen?
Beste Antwort im Thema
Leute macht euch doch nicht so verrückt und andere gleich mit!
Meinst du bei anderen Marken wird nicht irgendwas verändert ( manipuliert) um auf gute Werte zukommen?
Was willst du unternehmen? Auto verkaufen? VW verklagen?
Fährt dein Auto seit dem du die Nachricht bekommen hast schlechter als sonst?
Ist dein VW aus den USA, oder weißt du ganz sicher das deins auch betroffen ist?
Das einzige was man tun kann, ist erstmal in ruhe abzuwarten und zusehen was noch passiert.
In der Zwischenzeit fährt dein Golf wie all die Jahre, dich auch noch überall hin :)
Ähnliche Themen
18869 Antworten
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 20. Juli 2017 um 11:21:21 Uhr:
Leider sind die Verhältnisse m.E. bislang unklar. Vermutlich wird es so ablaufen.
1. Der Prüfer (TÜV, Dekra, KÜS, etc.) bekommt die Mitteilung, dass die Softwareversionen mit Abschalteinrichtung einen erheblichen Mangel darstellen.
2. Er prüft und stellt einen erheblichen Mangel fest. Es wird ein Mängelbericht erstellt und der Halter kann innerhalb eines Monats den Mangel abstellen und besteht die HU.
Gegen wen richtet sich jetzt die Klage. Der Prüfer arbeitet nur seine Vorgaben ab.
Von wem erhält er die Weisung (VW, KbA, Bundesministerium)?
Gegen wen ist die Klage zu richten (Prüforganisation, ...)?
Wer weiß hier näheres?
Das wirst du sicher in den nächsten Monaten erfahren ;)
Zitat:
@Spreewolf87 schrieb am 20. Juli 2017 um 13:45:03 Uhr:
Zitat:
@Forster007 schrieb am 20. Juli 2017 um 12:56:31 Uhr:
Nun, ob die ölvermehrung bei mir auftritt, wird sich zeigen.
Dennoch bleibt die Aussage bestehen.
Und wenn dann geht es in die Werkstatt und mit denen drüber geredet.
Also man macht sich doch nicht so einen Kopp. Und wenn, wird der ölwechsel gemacht, der ja ehe jedes Jahr ansteht und auf longlife verzichtet. Ist dann ehe viel günstiger.
Und wer Langstrecke fährt bekommt davon ja ehe nichts mit.
Da bin ich jetzt baff. Das war genau das, was mir VW auch erzählte.
Machen Sie sich mal keinen Kopf. Dann wechseln sie jetzt das Öl nicht mehr alle zwei Jahre sondern jedes Jahr. Ist eh besser.
Eine größere Frechheit hab ich von einem Kundendienst noch nie gehört.
Hast mich missverstanden. Bei kurzstrecke ist das longlife Ehe quatsch. Somit muss man so oder so jedes Jahr wechseln. Auf Langstrecke ist das banane, weil da das dort nichtmal auftritt im Normalfall.
Zitat:
Das hatte ich vorher nicht
Forster, alles lesen!
Zitat:
@heizoelblitz schrieb am 20. Juli 2017 um 15:54:05 Uhr:
Zitat:
Das hatte ich vorher nicht
Forster, alles lesen!
Heizoelblitz, lese selbst bitte alles. Dann wirste merken, dass ich nirgends schrieb, dass es bei ihm nicht so ist...
Oder was meinst du mit deiner Aufforderung?
Bitte dann ein bisschen genauer werden.
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 20. Juli 2017 um 11:21:21 Uhr:
Leider sind die Verhältnisse m.E. bislang unklar. Vermutlich wird es so ablaufen.
1. Der Prüfer (TÜV, Dekra, KÜS, etc.) bekommt die Mitteilung, dass die Softwareversionen mit Abschalteinrichtung einen erheblichen Mangel darstellen.
2. Er prüft und stellt einen erheblichen Mangel fest. Es wird ein Mängelbericht erstellt und der Halter kann innerhalb eines Monats den Mangel abstellen und besteht die HU.
Gegen wen richtet sich jetzt die Klage. Der Prüfer arbeitet nur seine Vorgaben ab.
Von wem erhält er die Weisung (VW, KbA, Bundesministerium)?
Gegen wen ist die Klage zu richten (Prüforganisation, ...)?
Wer weiß hier näheres?
Und, weiß hier jemand Näheres? Das sind m.E. sehr wichtige Fragen. Und da die Antworten dazu wohl derzeit kaum verlässlich zu bekommen sind, erscheint es mir besser, rechtzeitig Klage zu erheben, und zwar gegen die VW AG und den Händler. Abwarten bringt nichts, sondern eher noch Probleme (s.o.). Ich weiß nicht, ob ein laufendes Verfahren vor Gericht irgendeine aufschiebende Wirkung hinsichtlich des Erlöschens der Betriebserlaubnis hat, aber zumindest ist man dann doch schon etwas weiter als wenn man auf dem Hof vom TÜV, Dekra etc. erfährt, es gebe leider keine Plakette. Was dann? Weiterfahren und Busgeld sowie Punkte in Flensburg riskieren? Auch hierzu ist mir nichts Belegbares bekannt, aber es wäre mir einfach zu ungewisse, es darauf ankommen zu lassen.
Übrigens, die Fahrvebote für Diesel sind wohl nicht vom Tisch (Verwaltungsricht Stuttgart):
http://www.spiegel.de/.../...ifelt-an-nachruest-loesung-a-1158760.html
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 20. Juli 2017 um 17:06:35 Uhr:
Ich weiß nicht, ob ein laufendes Verfahren vor Gericht irgendeine aufschiebende Wirkung hinsichtlich des Erlöschens der Betriebserlaubnis hat, aber zumindest ist man dann doch schon etwas weiter als wenn man auf dem Hof vom TÜV, Dekra etc. erfährt, es gebe leider keine Plakette. Was dann? Weiterfahren und Busgeld sowie Punkte in Flensburg riskieren? Auch hierzu ist mir nichts Belegbares bekannt, aber es wäre mir einfach zu ungewisse, es darauf ankommen zu lassen.
Die Plakettenverweigerung vom TÜV kann man ja mit dem Update einfach umgehen. Und irgendwie muss das ja auch durchgesetzt werden, denn sonst hätte man das Update nicht als verpflichtend vom Gesetzgeber machen müssen.
Daher wird der TÜV, wie auch die Regierung nicht anklagbar sein in diesem Punkt. Man hat genügend Briefe bekommen und wurde ja auch unzählige Male in Nachrichten etc. mitgeteilt. Rausreden, dass man es nicht wusste, geht also nicht.
Was das Klagen wegen Betrug und möglichen Folgeschäden betrifft, sieht die Lage natürlich anders aus.
Ne Klage hätte man ja mittlerweile schon längst einreichen können.
Yo, ich z.B. habe meine Klage eingereicht und somit nicht das ungute Gefühl, wegen Untätigkeit in die Röhre zu gucken...
Und ich werde das Update sicherlich nicht machen lassen, weil ich auf die Drohgebährden von VW nicht hereinfalle. Gut, ich habe noch einen Zweitwagen, aber auch ohne den würde ich so handeln.
Man könnte es Nötigung nennen, wenn man in der Ausübung seiner Rechte (Ablehnung des Updates mit/ohne Klage wegen Mängeln) durch VW behindert würde (Androhung der Erlöschung der Betriebserlaubnis). Ich glaube, dass diese Androhung eine Steilvorlage seitens VW, Behörden und Politik ist, aber für den Verbraucher - vor Gericht. Das ist doch ein gutes Argument dafür, dass die Mängel nicht unerheblich sind (wie VW nach wie vor in Verhandlungen behauptet). Also ich bin da total entspannt. :)
@Micha112233
@AlphaOmega
Die Weisung zur Prüfung der Software bei der HU kommt von VAG selbst, das ist ja das kuriose.
VAG gibt einfach einen Prüfhinweis aus, den dann der Prüfer abarbeiten muss, ähnliches wie bei keine Ahnung ausgeschlagene Achsteile an Fahrzeug X oder was herstellerspezifisch bei dem einen oder anderen Fahrzeug beachtet werden muss. Und das schöne daran, es muss nicht einmal ein Gesetzt geändert werden.
Zitat:
@hoermann schrieb am 20. Juli 2017 um 22:29:40 Uhr:
Die Weisung zur Prüfung der Software bei der HU kommt von VAG selbst, das ist ja das kuriose.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage? :confused:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 20. Juli 2017 um 22:33:40 Uhr:
Zitat:
@hoermann schrieb am 20. Juli 2017 um 22:29:40 Uhr:
Die Weisung zur Prüfung der Software bei der HU kommt von VAG selbst, das ist ja das kuriose.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage? :confused:
Ein Fahrzeughersteller kan selbst Prüfhinweise ausgeben, da er z.B. festgestellt hat das an bestimmten Bauteilen Mängel auftreten die man vielleicht nicht unbedingt sieht, deshalb der Hinweis diesen genau zu prüfen.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 20. Juli 2017 um 17:22:52 Uhr:
Yo, ich z.B. habe meine Klage eingereicht und somit nicht das ungute Gefühl, wegen Untätigkeit in die Röhre zu gucken...
Und ich werde das Update sicherlich nicht machen lassen, weil ich auf die Drohgebährden von VW nicht hereinfalle. Gut, ich habe noch einen Zweitwagen, aber auch ohne den würde ich so handeln.
Man könnte es Nötigung nennen, wenn man in der Ausübung seiner Rechte (Ablehnung des Updates mit/ohne Klage wegen Mängeln) durch VW behindert würde (Androhung der Erlöschung der Betriebserlaubnis). Ich glaube, dass diese Androhung eine Steilvorlage seitens VW, Behörden und Politik ist, aber für den Verbraucher - vor Gericht. Das ist doch ein gutes Argument dafür, dass die Mängel nicht unerheblich sind (wie VW nach wie vor in Verhandlungen behauptet). Also ich bin da total entspannt. :)
So ist das nicht ganz richtig. VW droht nicht, sondern muss dies schreiben, weil das ganze vom KBA überwacht und auch mit gehandelt wird. Das VW dadurch nun als Buhmann dasteht, ist in diesen Bezug schade.
In anderen Bezug, die könnten die Kunden ja auch anders behandeln in anderen Punkten, wiederrum...
Das Update nicht zu machen, kann im Worst Case teuer werden, wenn man mit dem Auto dann noch fahren will. Wobei, selbst wenn nicht, kann das Teuer werden, weil die Zwangsabmeldungsgebühren weitergereicht werden.
ABER: Ich vermute auch, dass dieser Schritt nicht gemacht wird, man sollte es nur wissen. Unwissen schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.
Sind ja aktuell ein paar Hersteller die ihre Fahrzeuge "freiwillig" zurückzurufen (oder das noch wollen oder schon getan haben).
Bis jetzt gibt es nur bei VW solche Heulsusen die sich auf weit über 1000 Seiten quer durch die Foren gegenseitig bemitleiden und Tag für Tag den gleichen Mumpitz schreiben.
In speziellen Diesel Foren ist es dagegen sehr ruhig, und da gibt es auch viele Betroffene.
http://www.n-tv.de/.../...tostilllegungen-ab-2018-article19947595.html
Millionen Fahrzeuge betroffen
EU fordert Autostilllegungen ab 2018
Genau das was ich eine Seite zuvor schon gesagt habe, ab 2018 ist wohl schluss mit lustig...
Naja nach 3 Jahren verständlich :D