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Sammelthread - Diskussionen rund um den VW Abgas-Skandal

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 19. September 2015 um 6:37

Habt ihr schon hiervon gehört?

Das könnte auch in Europa VW blühen!?

http://www.spiegel.de/.../...um-subventionen-ist-dreist-a-1053697.html

Beste Antwort im Thema

Ich mag die Amis :-)

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Wenn jemand klagt hat er einen wichtigeren Grund als nur die Chance zum Abzocken, weil der Richter und die Sachverständigen werden ja nicht blöd sein und einer ungerechtfertigten Klage recht geben. Die Entscheidungen werden auch erst fallen wenn klar ist, welcher Schaden entstanden ist. Das kann noch dauern.

Zitat:

@Dr. Shiwago schrieb am 28. Februar 2016 um 17:22:15 Uhr:

Weder die Aktionäre noch die Dieselbesitzer können zur Zeit absehen, ob ihnen überhaupt ein Schaden entsteht.

Da die Geschädigten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche Fristen einhalten müssen, macht es aber durchaus Sinn, daß sie jetzt schon entsprechende Klagen einreichen.

Wie schon mal geschrieben... es gibt bereits einige Klagen im Bezug auf die unterlassene Informationspflicht nach Wertpapierhandelsgesetz im Zusammenhang mit dem Crash der Aktie. Schon in 2015;)

Der hier zuletzt erwähnte Brief bezieht sich nur auf die zeitlich verschleppte Kenntnis Wikos um 14 Tage zwischen dem 4. und 22. September.

Der Brief belegt nur das die Führung früher hätte informieren müssen. Und zwar 14 Tage.

Ansonsten ist der Sachverhalt längst bekannt und wird bereits mit bewertet.

Was hätte die ad hoc Mitteilung gebracht : der Aktienkurs wäre 18 Tage eher eingebrochen. Der Schaden wäre der gleiche gewesen.

Zitat:

@speedy9831 schrieb am 28. Februar 2016 um 17:35:13 Uhr:

Wenn jemand klagt hat er einen wichtigeren Grund als nur die Chance zum Abzocken, weil der Richter und die Sachverständigen werden ja nicht blöd sein und einer ungerechtfertigten Klage recht geben. Die Entscheidungen werden auch erst fallen wenn klar ist, welcher Schaden entstanden ist. Das kann noch dauern.

Wenn man deiner Logik folgt, müsste jeder Klage die von irgendjemanden irgendwann irgendwo eingebracht wurde recht gegeben worden sein. Ich kann dir versichern, das war nicht der Fall. Es gibt abertausende Klagen die abgewiesen wurden.

am 28. Februar 2016 um 17:26

Zitat:

@MichaelN schrieb am 28. Februar 2016 um 18:05:17 Uhr:

Was hätte die ad hoc Mitteilung gebracht : der Aktienkurs wäre 18 Tage eher eingebrochen. Der Schaden wäre der gleiche gewesen.

Zumindest alle die in diesen 18 Tagen Aktioen von VW gekauft haben, wurden definitv Betrogen und hätten sonst keinen Schaden gehabt.

Und es ist einfach Gesetz das man sofort melden muss und nicht wenn man Lust hat....

Genau darum geht's.

Einen weiteren potentiellen Mrd Schaden sehe ich durch diese Info aber auch nicht, da der Sachverhalt längst am laufen ist.

Bestenfalls bei der Bewertung der Frage nach der Unverzüglichkeit spielt diese Notiz noch ne Rolle.

Zitat:

@lufri1 schrieb am 28. Februar 2016 um 18:23:33 Uhr:

Zitat:

@speedy9831 schrieb am 28. Februar 2016 um 17:35:13 Uhr:

Wenn jemand klagt hat er einen wichtigeren Grund als nur die Chance zum Abzocken, weil der Richter und die Sachverständigen werden ja nicht blöd sein und einer ungerechtfertigten Klage recht geben. Die Entscheidungen werden auch erst fallen wenn klar ist, welcher Schaden entstanden ist. Das kann noch dauern.

Wenn man deiner Logik folgt, müsste jeder Klage die von irgendjemanden irgendwann irgendwo eingebracht wurde recht gegeben worden sein. Ich kann dir versichern, das war nicht der Fall. Es gibt abertausende Klagen die abgewiesen wurden.

Natürlich gibt es auch einige Klagen die scheitern, aber gerade bei so einem Fall wie dem VW-Skandal wird man sich vorher bei seinem Anwalt oder einer Organisation erkundigen, ob man überhaupt Schancen hat. Ich glaube nicht dass hier eine "mit dem Kopf durch dei Wand" Mentalität herrscht, wie manchmal bei belanglosen Nachbarschaftsstreits.

Hast du eine Ahnung wie schnell Anwälte klagen wollen . . . . überhaupt wenn sie Geld wittern . . . .

Zitat:

@Barbarti schrieb am 28. Februar 2016 um 18:26:20 Uhr:

 

Und es ist einfach Gesetz das man sofort melden muss und nicht wenn man Lust hat....

Das ist so nicht ganz richtig.

Es besteht die Möglichkeit wenn Informationen vertraulich behandelt werden einer verzögerten Mitteilung.

Zitat:

@foggie schrieb am 28. Februar 2016 um 19:16:25 Uhr:

Das ist so nicht ganz richtig.

Es besteht die Möglichkeit wenn Informationen vertraulich behandelt werden einer verzögerten Mitteilung.

In welchem Paragraphen des Wertpapierhandelsgesetzes soll das festgelegt sein? :confused:

Die Nummer kenne ich jetzt nicht genau, es steht irgendwo bei der Mitteilungspflicht.

Er wollte den Wagen zurückgeben, "weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben."

Da würde ich mal die Frage stellen, wo der Kunde denn den NOx Wert im Prospekt gelesen hat? Ich dachte da steht immer nur etwas von CO2?

am 2. März 2016 um 14:54

NOx steht in der EU5 Norm und die sollte das Auto laut Hersteller haben.

Aber schön, dass beim Golf7 TDI mit EU6 die Grenzwerte relativ (Faktor2) gut eingehalten werden, besser als bei den Mitbewerbern! Da muss ich VW loben im Gegensatz zu den Euro5 Motoren.

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