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Sammelthread: Alle Ver-/Kaufberatungen B7 Diesel/Benziner
Hallo, entschuldigung, dass ich jetzt hier meine Fragen unterbrigne, aber ich denke es passt gerade:
ich wollte mir einen VW Passat 1.6 TDI 2010 Bluemotion kaufen. Habe mir den Wagen angesehen, alles ist gut, dennoch eine Frage zum Serviceheft habe ich. Da ich noch nie einen VW hatte, kann ich nun folgende Sache schlecht einschätzen. Gleich vorne weg, es war ein Firmenwagen. Nun, im Heft steht erster Service wurde bei ca. 29000 und nach ca. 2 Jahren gemacht. Der nächste Service fand gleich einen Jahr später und bei ca. 39000. Laut dem jetzigen Besitzer wurde es so gemacht weil er seine Firma bzw. Verantwortlichen in der firma überredet hat, noch alles fertig zu machen, bevor er den Wagen übernommen sollte. Nun hat der wagen nach ca. 1,5 Jahren seit letzem Service ca. 73000 runter und im Menü wird angezeigt, dass der nächste Service nach ca 6500 stattfinden soll. Meine Frage: kann das alles so sein und warum hat der letzte Service so einen langen Intervall im Vergleich zu den beiden ersten? Der Verkäufer meint, es ist so weil sie in der fFrma alle Wagen auf "Flexiblen Serviceintervall" eingestellt haben und dabei hängt dann die Intervallänge von der Fahrweise ab? Kann das so wahr sein, oder riecht das nach etwas faul?
Und gleich noch eine Frage: bei ca. 69000 musste das AGR getauscht werden. Was ist AGR und ist es eine Macke von VWs - ich meine 69T ist für einen Diesel nichts?
Beste Antwort im Thema
Ich stand vor der gleichen Frage, Passat 3BG behalten oder B7 kaufen.
Ich hab mich für den B7 entschieden ( 2 Monate vor Dieselgate) und dagegen noch mal 1500€ in meinen 2002er 3BG zu investieren....
....ich hab es bitter bereut! Mein B7 von 2012 hat in 12 Monaten 10.000€ Reparaturkosten produziert!
Kupplung, ZMS, Getriebe, WaPu, Zahnriemen, Navi Antenne,
Update und der Ersatz der Einspritzdüsen und des AGR auf meine Kosten weil das nach dem Update verreckt sind da noch nicht eingerechnet, aber die 3000€ schüttel ich auch noch aus dem Ärmel...
Nie wieder VW, obwohl ich bis Heute nichts Anderes gefahren bin und das seit 1994...
Enttäuschte Grüße, Sven.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'B7 mit Abgasupdate kaufen: Eine gute Idee? -1-' überführt.]
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3130 Antworten
Hallo erstmal bin neu hier und habe gleich eine Frage. Vor vier Monate habe ich mir ein Passat 1.8 TSI Highline zugelegt. Und musste den jetzt wieder zurück geben weil das Unfall wagen war. So jetzt zu meine Frage,der Händler hat mir für diesen vier Monate Nutzungsgebühr verlangt pro 1000 gefahrene km 1% von Kauf Summe. Ist das rechtens so, weil ich meine ich gebe das Fahrzeug nicht freiwillig zurück. Kann mir jemand bitte was da zu sagen oder hat jemand schon ähnliche Erfahrung gehabt. Danke in vorraus.
Ja, eine Nutzungsgebühr ist in solchen Fällen rechtens. Oft wird diese auch mit Schadenersatzleistungen gegengerechnet.
Über die Bemessung der Höhe der Nutzungsgebühr kann ich nicht viel sagen, da bin ich nicht am laufenden.
OK danke martin85 für deine Antwort.
Weil hier geht es um 1800€ viel Geld.
Ich habe 10.000 KM abgespült in vier Monate,war mit dem Fahrzeug in Urlaub das wegen so viel KM.
Ich halte 1% für zu hoch. Damit wird ja unterstellt, dass das Fahrzeug nur 100.000 km fahren kann bis zur Verschrottung. Das ist aber meine persönliche Meinung, ich bin kein Jurist.
Anhaltspunkt: http://www.iww.de/.../...rueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117
Vor allem würde ich gleich mal gegenrechnen was du an Aufwendungen wegen der Rückgabe hast.
(Wieso MUSST du das Fahrzeug eigentlich zurückgeben?)
Zitat:
@Thraciel schrieb am 27. Oktober 2015 um 10:13:57 Uhr:
Vor allem würde ich gleich mal gegenrechnen was du an Aufwendungen wegen der Rückgabe hast.
(Wieso MUSST du das Fahrzeug eigentlich zurückgeben?)
Hallo wenn du mich meinst,ich habe oben in meine Text schon mal geschrieben warum. Das auto wurde mir als unfallfrei verkauft,ist aber gar nicht unfallfrei,darum habe ich das auto zurück gegeben.
Das ist aber was anderes. Dann musst du das Fahrzeug nicht zurückgeben. Du hättest auch (wäre vermutlich lohnender gewesen) eine angemessene Summe X fordern können als Ausgleich für den verschwiegenen Mangel. (Nachbessern geht ja nicht)
Ob die 1% angemessen sind weiß ich nicht, denke aber dass es hierzu bereits diverse Urteile geben dürfte was angemessen ist und was nicht. Bei sowas im Zweifel: Ist eine Rechtsschutzsversicherung vorhanden?
(Kann das ein mod mal abtrennen? Ist ja eigentlich keine Kaufberatung)
Nein, leider kein Rechtsschutzversicherung vorhanden.
Auch wenn keine RSV vorhanden ist, würde ich mich beraten lassen. Es sind sehr viele Anwälte die online schon Auskunft geben für paar Euro.
Sollten Sie tätig werden, kostet es dann mehr.
Frag mal nach, was es kostet! Vielleicht ist es mit paar Euro schon getan!
Hatte auch mal so ein Fall, hatte damals 0,67% gezahlt.
Viel efolg
Die Frage ist ob sich das lohnt. 1.800€ abzüglich hin und herfahrerei und kurzer Recherche was so üblich ist wird erstmal günstiger sein.
Wenn man ganz böse ist könnte man sich durchaus eine Anzeige wegen Betruges überlegen. Das würde ich ohne Rechtsbeistand allerdings nicht angehen und für diesen ist mir die Summe zu hoch, denn der mindert vielleicht um eine Summe X - soviel kostet ein anständiger Anwalt aber dann auch gleich.
Die Prozentraten von 0,3; 0,5 und 0,67% die im Internet dazu rumgeistern, beziehen sich alle auf die Rückabwicklung von Neuwagen. Bei einem Gebrauchtwagen muss man als Bemessungsgrundlage die mit dem Fahrzeug ab Kauf noch mögliche Restlebensdauer/ Laufleistung zugrunde legen. Heisst hat das Fahrzeug bei Kauf schon 150 TSD Km runter, ist eventuell noch mit Restlaufleistung von 100TSD km zu rechnen. In diesem Fall wären 1% pro TSD km gerechtfertigt. Hat er nur 50000km runter gehabt, ist 1% zu hoch.
Bei der Rückabwicklung kannst du alle Kosten abziehen, die dir mit dem Kauf des Fahrzeuges entstanden sind, wie Zulassungskosten, Kauf von Zubehör, Einbau von AHK etc.
Auch die Fahrtkosten und die verplemperte Zeit ist ansetzbar.
Deiner 1% Argumentation kann ich hingegen nicht folgen. Der Wertverlust eines Neuwagens ist ungleich höher wie der eines Gebrauchtwagens...
Ich überlege einen 2.0 TDI 170 PS 4Motion DSG aus 2011 mit 130.000 km zu kaufen.
Bisher hatte ich immer 4M von VW gefahren. Mit diesem Passat hatte ich aber noch keine Berührungspunkte. Auf was sollte man bei dieser Baureihe achten? Ich habe im Kopf, dass früher die 170 PS Motoren Probleme machten? Wie sieht´s mit dem DSG aus? Ein Schalter wäre mir eigentlich lieber, aber DSG wäre auch ok.
Zitat:
@Thraciel schrieb am 28. Oktober 2015 um 15:50:59 Uhr:
Auch die Fahrtkosten und die verplemperte Zeit ist ansetzbar.
Deiner 1% Argumentation kann ich hingegen nicht folgen. Der Wertverlust eines Neuwagens ist ungleich höher wie der eines Gebrauchtwagens...
Deswegen wird ja auch prozentual vom Kaufpreis berechnet. Ist schon ein Unterschied ob ich als Berechnungsgrundlage 18000Euro Gebrauchtpreis oder sagen wir mal, ohne es genau zu wissen 50000Euro Neuwagenpreis heranziehe.
Die Prozentregelung bezieht sich nun mal auf die noch zu erwartende Restlaufleistung. Was für den Käufer auch sehr günstig ist, da somit ein linearer Wertverlust angenommen wird und kein realer.
@Thraciel
@j.slr
Ich darf höflichst auf den Thread-Titel verweisen: Kaufberatung!
Ihr könnt gerne per PN weiterdiskutieren.