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Sammelklage, gemeinsame Vorgehensweise gegen VOLVO bezüglich Problemen, Fehlfunktionen beim XC90 2

Volvo
Themenstarteram 27. März 2016 um 14:57

Die Fehlerliste meines neuen XC90 wird immer umfangreicher. Händler sind relativ ahnungslos und / oder nicht bereit zu agieren und VOLVO Deutschland scheint ohnehin kein Interesse an den Befindlichkeiten Ihrer Kunden zu haben. Die Vielzahl der Probleme hat mich nun dazu gebracht rechtliche Schritte gegen VOLVO einzuleiten. Ich bitte alle die bereit sind mich hier zu unterstützen oder bereits Ihrerseits rechtliche Schritte eingeleitet haben, mich zu kontaktieren. Bitte listet stichpunktartig die Probleme auf, mehr ist momentan nicht erforderlich. Die Kanzlei wird kostenfrei für die Kläger arbeiten, es kommen somit keine Kosten auf euch zu. Die gesammelten Werke werden dann einer Kanzlei übergeben. Diese wird nach Prüfung der Fakten alle weiteren Schritte erläutern. Zudem werde ich eine Internetagentur beauftragen die vorhandenen Probleme auf breiter Front zu publizieren.

Beste Antwort im Thema

Es gibt in Deutschland keine Sammelklage. Wenn dein Fahrzeug Probleme hat, dann sollte eine Wandlung kein Thema sein. Ansonsten verweise ich auch noch mal auf die hier durchgeführte Umfrage, d.h. du hast demnach ggf. 3-4 Mitstreiter.

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Hi,

ehrlich gesagt kann ich die Vorgehensweise nicht nachvollziehen. Wenn wirklich so viele Fehler/Defekte vorliegen, dass das Fahrzeug nicht mehr fehlerfrei bewegt werden kann, dann gib doch das Auto zurück. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind hier klar definiert.

Ansonsten sehe ich hier eher einen persönlichen Kreuzzug mit Geltungsbedürfnis.

Gruß,

lapi

Ich tippe nach reiflicher Überlegung der letzten Minuten ;) mal drauf, dass hier gar kein Anwalt konsultiert wurde. Noch nicht mal der Klagegegenstand wurde mitgeteilt.

Er hat das Auto jetzt noch keine 4 Wochen - die Nachbesserungen können doch noch gar nicht fruchtlos verlaufen sein, dass überhaupt eine rechtliche Handhabe besteht. Manche seiner "Reklamationen" sind Stand der Technik (z.B. Spracheingabe - kann Volvo eben z.Zt. nicht besser....also schneller sabbeln und andere Synthax antrainieren = Fehler zumindest kaschiert) :D

Der überwiegende Rest funktioniert, aber ärgerlicher Weise nicht perfekt genug oder ist volvoseitig so gewollt. Grund zum Ärger, aber doch nicht zum prozessieren.

In Relation dazu musste moellerfm die Artillerie gen Schweden anführen und ausser verbrannter Erde nichts weiter hinterlassen. :D

Zitat:

@B.Engel2013 schrieb am 27. März 2016 um 18:12:07 Uhr:

In Relation dazu musste moellerfm die Artillerie gen Schweden anführen und ausser verbrannter Erde nichts weiter hinterlassen. :D

So schnell schießen wir Preußen nicht!:D

Irgendwie glaube ich die Geschichte des TS ohnehin nicht so recht...

1. wie gseum zurecht festgestellt hat, gibt es in D keine Sammelklagen

2. Anwälte dürfen nur in Ausnahmefällen unentgeltlich tätig werden (Par. 49b BRAO). So ein Fall liegt hier höchstwahrscheinlich nicht vor ;)

3. Selbst wenn der Anwalt dennoch kein Geld verlangen würde, würden ja - da ja hier direkt die Klage angestrengt werden soll - mindestens mal Gerichtsgebühren fällig. Die Aussage, dass das alles "ohne Kosten" für die geneigten Mitstreiter ablaufen soll, finde ich daher sowieso nur schwer nachvollziehbar.

4. Vielleicht kann uns ja mal jemand, der den TS hierbei ernsthaft unterstützen möchte, ein wenig über den konkreten Ablauf auf dem Laufenden halten. Würde sicher einige hier interessieren ;) Der TS selber scheint diesbezüglich ja nicht sehr mitteilungsfreudig zu sein.

Der TE ist wahrscheinlich sehr unnachsichtig und zudem ungeduldig, deshalb subjektiv enttäuscht.... muss man nicht gautieren, aber kann man ja noch nachvollziehen. Die Überreaktion durch Anwendung von illusorischen Mitteln und womögliche Vorspiegelung falscher Tatsachen halte ich jedoch für nicht zielführend. Eher kontraproduktiv.

Jedenfalls kommt mir das so vor und ich bleibe dabei, wenn er nicht selbst für Aufklärung durch erläuternde Informationen sorgt.

Zitat:

@erzbmw schrieb am 27. März 2016 um 17:45:56 Uhr:

... und einem geltungsbedürftigem Anwalt.

Da gibt es leider mehrere von in D, auch solche, die ständig in der Presse von Sammelklagen faseln, besonders gerne im Zusammenhang mit dem Hinweis, dass man schon 200 (oder jede beliebig andere hohe Zahl) an Mandanten hinter sich habe, die klagebereit seien. Ich habe vor ein paar Jahren mal einen Prozess geführt, der tatsächlich in sämtlichen Pressemedien seinen Widerhall gefunden hat, Spiegel, FAZ, ZDF und alles was Rang und Namen hatte, hat berichtet. Plötzlich meldeten sich aber auch solche "Kollegen" zu Wort, die dann ganz schnell das Wort "Sammelklage" in die Mikrofone gebrabbelt haben - und, oh Wunder, die Presse hat von da an nur noch diese Anwälte namentlich genannt, was natürlich unter Aquisegesichtspunkten ein Volltreffer war.

Auch aktuell habe ich diesen Unfug schon wieder in der Presse gelesen, und zwar im Zusammenhang mit dem VW Skandal...

Wenn also der TE hier auch von "Sammelklage" redet, gibt es m.E. nur 3 Möglichkeiten:

entweder a) er ist an einen - na sagen wir mal - in Aquisedingen erfahrenen Anwalt geraten oder b) selber einer und hier auf Werbetour oder c) nicht aus D bzw einem Land, wo so was geht.

Lieber Themenersteller,

Du bist nach meiner Auffassung an ein ziemlich schwarzes Schaf aus dem Kreis der Anwaltschaft geraten. Wer einen Nandanten so animiert, weitere "Betroffene" für ihn zu akquirieren, muss es schon sehr nötig haben...

Von einem guten Anwalt darfst Du erwarten, dass er sich professionell um genau Dein Anliegen und genau für Dich kümmert und nicht ein Riesending veranstalten will.

Such Dir einen Anwalt, der Dir die richtigen Schritte empfiehlt und diese notfalls für Dich umsetzt, damit Deine Rechte gewahrt bleiben bzw. werden. Was interessieren Dich konkret andere Fälle? Rein gar nichts! Daran ist wohl nur Dein Anwalt interessiert. Das hilft Dir in Deinem Fall allerdings kein Stück weiter.

Zitat:

@frank9-5 schrieb am 27. März 2016 um 19:20:57 Uhr:

Zitat:

@erzbmw schrieb am 27. März 2016 um 17:45:56 Uhr:

... und einem geltungsbedürftigem Anwalt.

Wenn also der TE hier auch von "Sammelklage" redet, gibt es m.E. nur 3 Möglichkeiten:

entweder a) er ist an einen - na sagen wir mal - in Aquisedingen erfahrenen Anwalt geraten oder b) selber einer und hier auf Werbetour oder c) nicht aus D bzw einem Land, wo so was geht.

Entweder, der Themenstarter hat so dermaßen die "Schnauze voll", das er aus lauter Frust "die Welle" machen will, wobei ich jetzt einmal bewust diese "Kraftausdrücke" benutze, damit er mich auch versteht, oder dieses ganze Thema läuft wieder auf eines hinaus: Hier ist das Stöckchen. Und hopp!;)

Im Übrigen bleibt dem Ausführungen von Organico, frank9-5 und den Anderen von meiner Seite her nichts hinzuzufügen.

Ich denke mal, dass Ansinnen ist ein anderes: anstatt für die bisherige Nutzung bei einer erfolgreichen Wandlung zu zahlen, soll mit diesen Druckmitteln wohl eher versucht werden, dass am Ende noch was rausspringt.

Das mag sein Ansinnen sein. Aber glaubt der User Chris_XC90 tätsächlich hier im MT Volvo XC90II Forum Gleichgesinnte zu finden, die er vor seinen Karren spannen kann? Ich glaube, dafür ist das Niveau hier im Forum viel zu hoch. Und VCG läßt sich da erst recht nicht einschüchtern. Wobei ich ihm bei dem Kritikpunkt Recht geben muß, das in Richtung Customer Relationship bei VOC noch starker Optimierungsbedarf besteht.

Zitat:

@moellerfm schrieb am 27. März 2016 um 20:47:17 Uhr:

(...)

Wobei ich ihm bei dem Kritikpunkt Recht geben muß, das in Richtung Customer Relationship bei VOC noch starker Optimierungsbedarf besteht.

Hi,

das ist völlig richtig aber der erste Anlaufpunkt ist doch der Händler. Und wenn man mit dem Händler versucht eine Einigung zu finden, weil sich die Fehler nicht beheben lassen, sollte das Thema über kurz oder lang erledigt sein. Da brauche ich keine Sammelklage gegen Volvo ins Leben zu rufen. Zumal die Aussicht auf Erfolg so ziemlich gegen Null gehen dürfte...

Das die Fehler einen zur Weißglut treiben können, kann ich schon nachvollziehen... sollte aber kein Grund sein einen persönlichen Kreuzzug gegen Volvo zu starten.

Gruß,

lapi

Wenn man liest, mit welchen Lobliedern der TE am "15. Juli 2015 um 17:47:10 Uhr" begründete, warum er einen XC 90 bestellt hat, dann sind die Gründe, die er nun nach nur drei Wochen Nutzung anführt und Mitstreiter für eine Sammelklage sucht, wirklich nicht sonderlich glaubwürdig.

Vielleicht gibt es noch andere Gründe, warum er vom Kauf zurücktreten will ?

@Lapi

Genau das ist es. Man kann, nein man muß den Vertragspartner, in diesem Fall der Händler, in Verzug setzen. Ansonsten hat man im Nachhinein keine Handhabe.

Du kannst mir glauben, bei mir hat zu Anfang auch so einige Male die "Magensäure gekocht". Aber trotzdem bin ich dem Händler gegenüber nicht ausfallend geworden oder habe dem mit einer Sammelkläge, die an sich ja schon unstimmig ist, oder gar mit einem Stimmungsmache im Internet gedroht, die ich auch für strafrechtlich relevant halte. Aber das können die Juristen hier im Forum sicherlich besser beurteilen als ich.

Ich glaube, dass das aber genau das ist, was der Themenstarter will. Oder er ist wiedermal ein Troll. Beides ist in meinen Augen nicht OK.

Wichtig ist, das man die Probleme gewichten kann. Sind diese Probleme nur an meinem Fahrzeug vorhanden oder ist es ein Serienfehler. Deswegen hatte ich damals den Kontakt hier im diesem Forum gesucht. Daraus habe ich wichtige Hinweise und Ratschläge erhalten, die ich dann zu einem Gesamtbild zusammenfügen und daraus mein weiteres Handeln in der Sache ableiten konnte, was letztlich zum Erfolg geführt hat.

Das empfehle ich dem Themenstarter auch, sofern er denn es wirklich will.

Ich sehe ansonsten in einem Auto einen Gebrauchsgegenstand und habe auch sonst in automobiler Sicht z.B. an Motorsport gar kein Interresse. Ich habe andere Hobbies. Darum ist es mir auch egal, wie viele Zylinder mein Auto hat oder ob es einen bestimmten Status symbolisiert. Ich wäre auch nie im Leben einfach so zum Spass diesem Forum beigetreten.

 

Aber nicht dass ihr mich falsch versteht: Hier in diesem XC90II Forum gefällt es mir immer besser, denn es sind von der "Stammbesatzung" her sehr viele nette, kultivierte und technisch versierte Foristi unterwegs, mit denen es Spaß macht, zu kommunizieren.

Da mein Sensus mich heute mal nicht korrekt verstanden hat denke ich nach hier mit zu klagen. Was meint ihr, liegen dafür 100 Riesen drinn? Das Datum ist bewusst gewählt, denn gleichzeitig hat mich meine Tochter heute nicht verstanden als ich ihr sagte sie soll noch ein Bier aus dem Keller holen. Ich möchte dies auch gleich mitpacken in die Klage über fehlerhafte Kommunikation, liegen dann sogar 200 Riesen drin?

Zitat:

@schotteadi schrieb am 27. März 2016 um 21:43:16 Uhr:

Da mein Sensus mich heute mal nicht korrekt verstanden hat denke ich nach hier mit zu klagen. Was meint ihr, liegen dafür 100 Riesen drinn? Das Datum ist bewusst gewählt, denn gleichzeitig hat mich meine Tochter heute nicht verstanden als ich ihr sagte sie soll noch ein Bier aus dem Keller holen. Ich möchte dies auch gleich mitpacken in die Klage über fehlerhafte Kommunikation, liegen dann sogar 200 Riesen drin?

Hi,

...würde sagen, kommt auf den Anwalt an. :D

Gruß,

lapi

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