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Saab verlängert Garantie!

Themenstarteram 17. Januar 2008 um 19:33

Der schwedische Hersteller Saab bietet ab sofort beim Neuwagenkauf eine kostenlose Anschlussgarantie für das dritte Jahr an. Darüber hinaus können Saab-Kunden die Garantie bis zu zehn Jahren oder maximal 200.000 Kilometern Laufleistung verlängern.

 

Rüsselsheim. Saab-Kunden können beim Kauf eines neuen Saab-Modells zusätzlich zur zweijährigen Neuwagen-Garantie kostenlos eine zwölfmonatige Anschlussgarantie erwerben, die alle garantiebedingten Lohn- und Materialkosten mit einschließt.

Damit fahren Saab-Besitzer künftig insgesamt drei Jahre oder maximal 120.000 Kilometer mit minimiertem Kostenrisiko. Die Garantie kann auch rückwirkend zu einem frei wählbaren Zeitpunkt innerhalb der ersten 24 Monate ab Erstzulassung abgeschlossen werden.

"Vertrauen weiter ausbauen"

 

Nach dem dritten Jahr haben Kunden dann die Möglichkeit, die Garantie weiter zu verlängern – beispielsweise für jeweils zwölf Monate auf insgesamt zehn Jahre oder bis 200.000 Kilometer Laufleistung. Die Verlängerung gilt ebenso wie die Anschlussgarantie für alle wichtigen Baugruppen. Auch hier übernimmt Saab die vollen Lohnkosten bei entsprechenden Reparaturen und anteilig nach gefahrenen Kilometern die Materialkosten.

Mit der Anschlussgarantie für das dritte Jahr will Saab „das Vertrauen in unsere Produkte noch weiter ausbauen“, erläutert Deutschland-Geschäftsführer Willi Fey. Mit der Garantieverlängerung könnten Saab-Besitzer „zehn Jahre unbeschwerten Fahrspaß genießen – deutlich länger als die meisten Erstbesitzer ihre Fahrzeuge halten“, so Fey weiter. Beim Verkauf des Fahrzeugs ist die Garantieverlängerung auf den Käufer übertragbar.

MfG

Saabski. :eek:

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von stelo

In beiden Fällen ist die Versicherung bezogen auf einen Gegenstand (KFZ) nicht eine Person. Daher sind beide Versicherungen auf einen neuen Halter übertragbar.

Wenn Du so überzeugt bist, will ich dir gerne glauben.

am 24. Januar 2008 um 11:50

Stimmt schon - Garantie wird auf den neuen Fahrzeugbesitzer übertragen. Gibt es "Schwarz auf Weiß" mit folgendem Wortlauf:

"Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und geht beim Fahrzeugverkauf auf den neuen Halter über. Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass der neue Halter oder der Vorbesitzer den Halterwechsel gegenüber der CG Car-Garantie Versicherungs-AG schriftlich anzeigt."

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