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Rückstufung der Kfz Haftpflicht

Seat Altea XL (5P)
Themenstarteram 8. Oktober 2022 um 10:46

Hallo ich hatte einen Unfall,

meine Versicherung hatte Anfangs den schaden gezahlt und kam danach , dass ich ihn zurück erstatten muss.

Dies habe ich auch getan.

Trotzdem stuften Sie mich zurück.

Ich dachte wenn ich meine Schäden selber Zahle , darf die Versicherung einen nicht zurück Stufen, oder sehe ich das falsch?

Klar Sie kamen wegen einen Vertragsverstoß auf mich zu, aber dass sollte doch keinen Unterschied machen oder?

Meine zweites Anliegen hat auch etwas mit der Rückstufung zu tun .

Meine Frau musste die Scheiben einschlagen lassen

weil dass Auto nicht mehr auf ging und dies zählte die Teilkasko bei den gibt's es keine sf Klassen darf die Haftpflicht dies auch als zweiten Unfall werden obwohl nichts passiert ist und weiter Rückstufen. Gut meiner Meinung nach hätten Sie den Unfall auch nicht werden dürfen wie oben beschrieben.

Wie sieht ihr das?

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11 Antworten

Zitat:

@ritchel schrieb am 8. Oktober 2022 um 12:46:53 Uhr:

 

Klar Sie kamen wegen einen Vertragsverstoß auf mich zu

Was steckt denn dahinter ?

Was hast du gemacht oder verschwiegen ?

Zitat:

@ritchel schrieb am 8. Oktober 2022 um 12:46:53 Uhr:

Klar Sie kamen wegen einen Vertragsverstoß auf mich zu, aber dass sollte doch keinen Unterschied machen oder?

germania47

Ein Fall für dich! :D

Du hast es doch in einem anderen Thread schon durchgekaut und nicht eingesehen.

Bei einem Regress oder nicht freiwilligen Rückzahlung gibt es keine Freistellung.

In dem anderen Thread ging es darum, dass die eigene Vollkasko den Verursacher des Schaden oder dessen Haftpflicht in Regress nimmt.

Hier geht es darum, dass der eigene VN wegen Obliegenheitsverletzung in Regress genommen wird.

Das ist ein Unterschied :)

Das Einschlagen der Scheibe ist eine vorsätzliche Handlung und somit bei jedem Versicherungszweig ausgeschlossen, Es sei denn ein versicherungspflichtiger Schaden wird dadurch verhindert.

In dem Falle wird die KH nicht belastet.

Zitat:

@ritchel schrieb am 8. Oktober 2022 um 12:46:53 Uhr:

Hallo ich hatte einen Unfall,

meine Versicherung hatte Anfangs den schaden gezahlt und kam danach , dass ich ihn zurück erstatten muss.

Dies habe ich auch getan.

Trotzdem stuften Sie mich zurück.

Ich dachte wenn ich meine Schäden selber Zahle , darf die Versicherung einen nicht zurück Stufen, oder sehe ich das falsch?

Klar Sie kamen wegen einen Vertragsverstoß auf mich zu, aber dass sollte doch keinen Unterschied machen oder?

Die Rückzahlung des Schadens verhindert nur dann eine Rückstufung, wenn du diese freiwillig machst.

Also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung.

Da das bei dir nicht der Fall war, ist dein Vertrag weiterhin schadenbelastet.

Wenn du was von einem Vertragsverstoß schreibst wird die Versicherung eher eine Vertragsstrafe gefordert haben. Beispiel ist wenn du bei der Versicherung angibst du bist einziger Fahrer und dann fährt jemand anderes mit dem Auto und baut einen Unfall. Dann berechnet die Versicherung den Beitrag neu mit dem anderen Fahrer und fordert nochmal den Beitrag als Vertragsstrafe (schreiben sie zumindest in den AKB). Mit der Bezahlung vom Schaden hat das nichts zu tun.

Mit dem Scheibe einschlagen, dürfte als vorsätzliche Handlung nicht Versichert sein.

Ist insgesamt recht wenig Information zu dem Thema.

Wer gerne Nachtritt, würde fragen, ob es die Windschutzscheibe war.

 

Ok, böser Scherz...

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. Oktober 2022 um 21:31:41 Uhr:

Das Einschlagen der Scheibe ist eine vorsätzliche Handlung und somit bei jedem Versicherungszweig ausgeschlossen, Es sei denn ein versicherungspflichtiger Schaden wird dadurch verhindert.

In dem Falle wird die KH nicht belastet.

Darf ich bitte diesbezüglichh (bin jemand anders) nachfragen:

ich hatte einen Unfall, saß im Auto und beide Türen ließen sich von innen nicht öffnen.

Wenn ich jetzt notgedrungen von innen eine Scheibe zerschlage um aus dem Fahrzeug zu kommen, dann ist das doch in dem Moment nicht vom Unfall verursacht sondern meine eigene Entscheidung. (Panik?)

Fällt das dann unter Kasko oder Haftpflicht und muss ich Regress oder sowas fürchten?

Seit meinem letzten (ersten überhaupt) Unfall in 2018 hängt nicht grundlos an meinem Autoschlüssel auch so ein kleiner Notfallhammer. Nie wieder möchte ich eingesperrt sein und vor mir dringt weißer Rauch aus dem Cockpit ... ich hab das bis heute nict wirklich vollstndig mental verarbeitet.

(Schadenregulierung immer noch anhängig per Anwalt)

Wenn du in der Situation am eigenen Auto eine Scheibe von innen einschlägst ist das am ehesten ein Kaskoschaden. Entweder die Versicherung zahlt sowas oder nicht wegen Vorsatz. Das Thema Regress wäre höchstens relevant wenn es ein fremdes Auto ist, aber ich denke mal wenn die Türe klemmt ist es eh ein Totalschaden und da kommt es auf die Scheibe auch nicht mehr an.

Der Nothammer am Autoschlüssel, Am Autoschlüssel sollte möglichst wenig Gewicht dranhängen um die Mechanik von Zündschloss und Zündkontaktplatte nicht unnötig zu verschleißen.

Wenn derjenige, der sich befreien will, eine Kollision hatte, die von ihm nicht verursacht wurde, sollte er bei der Haftpflicht des Anderen die Ansprüche geltend machen.

Edit:

Ich hätte, je nach Kundenbindung und Schadenhäufigkeit, aus der Kasko aus Kulanz einen pauschalen Betrag für den Glasschaden reguliert. :)

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