Rückrufmaßnahme Code 0011610700

BMW X3 F25

Hi hab heute Post von BMW in München bekommen, die bitten mich zeitnah einen Werkstatttermin auszumachen. Es geht um die Entscheidung der Europäischen Gerichtshofes die bezüglich der Abgasreinigungsanlage verschärferungen beschlossen hat. In der Zeile Betreff steht, Anpassungsmaßnahme für das Emissionskontrollsystem BMW F25.
Wer hat auch so einen Brief bekommen oder sogar schon die Maßnahme durchführen lassen?
Was genau wird den da gemacht?
Welche Nachteile werde ich haben ?
Danke schonmal für eure Antworten.

117 Antworten

Zitat:

@McButz schrieb am 20. August 2024 um 09:09:34 Uhr:


halten wir fest: Trotz 3 Seiten Diskussion, hat niemand hier im Forum die Maßnahme bereits durchgeführt und daher kann keiner seine Erfahrung (ob sich was verändert / verschlechtert hat) teilen.

Man kann wohl mit Fug und Recht behaupten, dass niemand der Erste sein will, der die blaue Pille schluckt.

Vielleicht sollte BMW mit ner kostenlosen Bratwurst werben. 😁

Wie schon geschrieben: AGR Kühler und Ventil habe ich schon mehrfach durch, sogar beim letzten Mal statt einer Bratwurst einen 250€ Gutschein erhalten.
Verdrängt hatte ich, dass auch die Maßnahme „Neuprogrammierung der Steuergeräte“ bei uns ebenfalls schon durchgeführt wurde.

Nur lief das alles über andere Codes und z.T. auch als Einzelmaßnahme, nicht, wie hier im ersten Post beschrieben, als Gesamtmassnahme.

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 28. August 2024 um 09:39:24 Uhr:


Wie schon geschrieben: AGR Kühler und Ventil habe ich schon mehrfach durch, sogar beim letzten Mal statt einer Bratwurst einen 250€ Gutschein erhalten.
Verdrängt hatte ich, dass auch die Maßnahme „Neuprogrammierung der Steuergeräte“ bei uns ebenfalls schon durchgeführt wurde.

Nur lief das alles über andere Codes und z.T. auch als Einzelmaßnahme, nicht, wie hier im ersten Post beschrieben, als Gesamtmassnahme.

Entschuldigen Sie, ich möchte nicht zu technisch werden, aber Ihr Rückrufcode wäre separat von unserem Rückrufcode. Ich gehe davon aus, dass sich unser Rückrufcode nur auf die Freigabe der x.xxx-Montage des N47-Motors mit 'anderen' Komponenten bezieht...
'andere' = Nutella allein vs. Butter + Nutella.

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Bei meinem F25 wurde die als "Serienstandsverbesserung" benannte Maßnahme nun durchgeführt.

Luftmassensensor und Reinluftrohr wurden nur überprüft.
Die Verrußung der Ansaugbrücke, bzw. der Drallklappen wurde elektronisch geprüft.
Der AGR-Kühler inkl. AGR-Ventil wurde getauscht.
Die Software aller Steuergeräte wurde auf den neuesten Serienstand gebracht.

Mir wurde gesagt, dass es nicht möglich sei, nur die Motorsteuerungssoftware anzupassen. Es müssen immer alle Steuergeräte upgedatet werden. Eventuelle Kodierungen werden überschrieben und werden auch nicht nach dem Update wieder gesetzt. Ich wurde belehrt, dass das Fzg bei Verweigerung des Softwareupdates vom KBA stillgelegt werden würde.

Lässt sich im Nachgang das AGR wieder deaktivieren bzw die Frischluftrate anpassen? Wäre interessant zu wissen…

Es wäre nett, würden man diese illegale Aktion hier nicht weiter vertiefen.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Geht mir nur um die grundlegende Info, frag fürn Freund 🙂

Der war gut

Danke an uge! Ich hab diverse Nachrüstungen vorgenommen. Wie Multifunktionslenkrad, Navi per Ebay Start Stop deaktiviert. Was passiert hiermit nach diesem Update? Darf ich dann nochmals auf eigene Kosten alles nachrüsten/codieren lassen?

Jup das ist nicht bmw sein Problem. Schlecht wird es wenn Chiptuning gemacht worden ist, auch alles weg.

Hallo!

Ja darf man.

Und als kurze Info für das allsehende Auge. Die Anpassung der Frischluftrate ist eine von BMW gesetzte Funktion, welche mit dem Werkstatt-Tester (Ista) eingestellt werden konnte. Das hat nichts mit dem Ausschalten der AGR zu tun hat - also driftet es nicht aus dem Bereich der StVZO raus. Allerdings hat BMW diese Funktion in den neuen Softwareständen ausgenommen.

CU Oliver

Das alles sehende Auge sieht

Zitat:

@sierra9999 schrieb am 30. August 2024 um 11:28:59 Uhr:


Lässt sich im Nachgang das AGR wieder deaktivieren

Zitat:

@sierra9999 schrieb am 9. August 2024 um 19:24:11 Uhr:


Man kann nicht rückwirkend die aktuellen Abgastests für ältere KFZ anwenden. Was ist das für ein Quatsch. Wie geschrieben- mein Anwalt freut sich…

Ich fuhr mit meinem Auto zurück zum Frankfurter Ring in München (x3F25 2.0 D 190PS 2015).
Sie haben den AGR-Austausch durchgeführt und das Auto neu programmiert.
Seitdem funktioniert das Lenkrad nur noch schwer, die Klimaanlage funktioniert nicht richtig und das Brems auch nicht richtig

kann ich jetzt zum Anwalt gehen?

-🙂)

Nein- dann ist der Wagen wohl schlecht gewartet 🙂

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