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Rückruf Daimler Diesel GLC
Ich habe heute gelesen dass auch GLC Fahrzeuge betroffen sind - hat jemand schon nähere Informationen ?
http://www.spiegel.de/.../...-von-238-000-fahrzeugen-an-a-1212377.html
Beste Antwort im Thema
Moin
Was ich wirklich schade finde, ist die Art und Weise wie hier und anderswo diskutiert wird:
- Außer den Prüfingenieuren im Auftrag des KBA und den Verantwortlichen bei DB weiß niemand, was das KBA Daimler tatsächlich in der Sache OM651 im MB X/C 253, aka GLC, vorwirft.
- Niemand außer einigen Ingenieuren bei DB weiß im Detail wie die SCR Steuerung funktioniert. Vielleicht wissen auch die das nicht einmal......
- Noch weiß auch niemand, was ein Software-Update tatsächlich verändern wird (Thermofenster, zeitgesteuerte Abschaltung,......)
Dennoch bietet dieses Unwissen reichlich Platz für Beschimpfungen, Betrugsvorwürfe, Verbreitung von Halbwissen, Unwissenheitsvermehrung und Kaffeesatzlesen.
Mal ehrlich - hat jemand wirklich bei der Anschaffung vor Juni 2018 auf NOx-Emmisionen geschaut, nachgerechnet und die verschiedenen Lösungsansätze verglichen?
Für mich habe ich entschieden, geduldig auf den Rückruf zu warten, mir bei tiefergehendem Interesse technische Hintergründe anzulesen, um mein Halbwissen zu ergänzen, mich am Komfort meiner Fuhre zu erfreuen und sparsam Auto zu fahren.
Wenn mein 220 d im Herbst 2020 zurückgeht, mache ich mir Gedanken über meinen nächsten Diesel, der dann hoffentlich den Stand der Technik 2020 erfüllt.
Gute Fahrt!
Michael
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784 Antworten
Zitat:
@GLC350diesel schrieb am 26. Oktober 2018 um 19:15:08 Uhr:
Grundproblem ist, dass sich hier lauter Laien unterhalten, die keine Ahnung haben, was eine Abschalteinrichtung, Prüfstandserkennung etc. tatsächlich bewirken und wo genau die Unterschiede sind. Dies zu wissen sollte jedoch Grundlage jeder (auch juristischen) Betrachtung sein.
Und es ist sehr wohl ein gewaltiger Unterschied, ob ein wissentlicher Betrug vorliegt wie im Fall VW, wo bewusst auf dem Prufstand (und auch nur dort!) eine Abgasreinigung durchgefuhrt wurde. Oder ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgeschöpft werden, die der Gesetzgeber (dumme Politiker) so schwammig erlassen haben. Dies haben alle anderen Hersteller außer VW gemacht, auch Daimler. Das kann das KBA jetzt im Nachhinein auf politischen Druck hin beklagenswert finden, dennoch war es nicht illegal.
Und dieses Mindestmaß an Differenzierung kann man auch hier verlangen. Das hat nichts mit Fanboys zu tun, sondern einfach mit Fakten.
Besten Dank für Deine Ausführungen......sind klar und deutlich angekommen, UND VERSTANDEN.
Mit meinen laienhaften Worten ausgedrückt, ausser VW haben alle Hersteller im Rahmen der gesetzlichen Legalität gehandelt. Daraus kann man den Herstellern sicher nur bedingt einen Vorwurf machen.....wohl eher dem Gesetzgeber.
Fazit: Man lässt dann wohl besser das Update machen, anstatt dagegen vorzugehen!?
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 27. Oktober 2018 um 10:40:08 Uhr:
Hans, ich schätze Deine Beiträge normalerweise sehr, aber dieser whataboutism ist unnötig und polemisch.
1. Konnte der 350e nicht öfter gebaut werden, weil Mercedes die Nachfrage völlig unterschätzt hatte. Das Ding war teilweise über 1 Jahr in Voraus ausverkauft.
Wer hat die den dieses Märchen erzählt?
Der GLC hat sich generell sehr gut verkauft und hatte deshalb lange Lieferzeiten, aber der 350e lief von Anfang an nur in geringen Stückzahlen. Ausnahme war nur die Schweiz, weil dort die Benziner ohne Hybrid überteuert verkauft wurden.
In Deutschland liegt z.B. der Bauanteil des 350e 2018 bei 4,3%, in 2017 lag er bei 5,5%.
Zur Modellpflege wird es auslaufen.
Hier gings um LIEFERFRIST des 350e nicht um Bauanteil. Wenig erwartet, wenig geplant und von der Nachfrage überrascht ergibt Lieferfrist.
Zitat:
@KochP1911 schrieb am 27. Oktober 2018 um 14:03:40 Uhr:
Zitat:
@GLC350diesel schrieb am 26. Oktober 2018 um 19:15:08 Uhr:
Grundproblem ist, dass sich hier lauter Laien unterhalten, die keine Ahnung haben, was eine Abschalteinrichtung, Prüfstandserkennung etc. tatsächlich bewirken und wo genau die Unterschiede sind. Dies zu wissen sollte jedoch Grundlage jeder (auch juristischen) Betrachtung sein.
Und es ist sehr wohl ein gewaltiger Unterschied, ob ein wissentlicher Betrug vorliegt wie im Fall VW, wo bewusst auf dem Prufstand (und auch nur dort!) eine Abgasreinigung durchgefuhrt wurde. Oder ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgeschöpft werden, die der Gesetzgeber (dumme Politiker) so schwammig erlassen haben. Dies haben alle anderen Hersteller außer VW gemacht, auch Daimler. Das kann das KBA jetzt im Nachhinein auf politischen Druck hin beklagenswert finden, dennoch war es nicht illegal.
Und dieses Mindestmaß an Differenzierung kann man auch hier verlangen. Das hat nichts mit Fanboys zu tun, sondern einfach mit Fakten.
Besten Dank für Deine Ausführungen......sind klar und deutlich angekommen, UND VERSTANDEN.
Mit meinen laienhaften Worten ausgedrückt, ausser VW haben alle Hersteller im Rahmen der gesetzlichen Legalität gehandelt. Daraus kann man den Herstellern sicher nur bedingt einen Vorwurf machen.....wohl eher dem Gesetzgeber.Fazit: Man lässt dann wohl besser das Update machen, anstatt dagegen vorzugehen!?
Fakt ist: Zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt war das System von Volkswagen schon immer illegal, das aller anderen (aktuell bekannten) Hersteller legal. Das KBA kann aber auch nachträglich seine Meinung ändern und z.B. das Thema Thermofenster anders bewerten. Daraus folgt dann ein "verpflichtender Rückruf". Dies heißt nur (und in diesem Fall nichts anderes) als dass die politisch gesteuerte Behörde KBA im Nachhinein andere Werte ansetzt und etwas nachträglich als nicht auslegungskonform erklärt wird.
Dann war es aber zum Zeitpunkt der Einführung nicht illegal und somit auch kein Betrug. Von daher muss man auf dieser Differenzierung bestehen.
Ist ein bissl wie zu den Zeiten als Bestechungsgelder noch von der Steuer abzugsfähig waren. Dann wurde das Gesetz geändert und somit war es auf einmal illegal. Dann kann ich es aber erst ab diesem Zeitpunkt "Betrug" nennen.
Ich vermute mal, selbst wenn Mercedes beim Einspruch recht erhalten sollte, würden die Rückgänge nicht rückgängig angeordnet.
Zitat:
@Totti-Amun schrieb am 26. Oktober 2018 um 10:18:37 Uhr:
Zitat:
@KochP1911 schrieb am 26. Oktober 2018 um 10:09:34 Uhr:
Besteht ggfs. die Möglichkeit, das Fahrzeug aufgrund dieses Betruges an den Hersteller zurückzugeben, oder hat jemand Schadenersatz wegen wahrscheinlicher Verluste beim Wiederverkauf erzielt??
Welchen Betrug meinst du?
Den deine Mutter an die Welt begangen hat.....junge junge....
… junge,junge… da sollte aber mal jemand auswandern und nen Tuc Tuc fahren wenns ihm hier nicht gefällt
Dumme Fragen - Dumme Antworten
Hallo
Mein niederlassung teilte mir jetzt mit dass es ein rückruf wegen Lenksäule gibt ! Kann dies nicht glauben, denn von abgase ist irgendwie keine rede !?! Bin da sehr skeptisch op ich das auch glauben soll...
Der Rückruf wg. der Lenksäule ist schon einige Monate alt. Vielleicht wurde das bei deinem noch nicht erledigt.
Bei mir wurde das im Mai zusammen mit der Inspektion erledigt.
Zitat:
@wave1966 schrieb am 29. Oktober 2018 um 08:52:38 Uhr:
Hallo
Mein niederlassung teilte mir jetzt mit dass es ein rückruf wegen Lenksäule gibt ! Kann dies nicht glauben, denn von abgase ist irgendwie keine rede !?! Bin da sehr skeptisch op ich das auch glauben soll...
siehe:
https://www.motor-talk.de/.../rueckrufaktion-lenksaeule-t6354419.html
Zitat:
@Graver800 schrieb am 30. Oktober 2018 um 19:19:56 Uhr:
Zitat:
@wave1966 schrieb am 29. Oktober 2018 um 08:52:38 Uhr:
Hallo
Mein niederlassung teilte mir jetzt mit dass es ein rückruf wegen Lenksäule gibt ! Kann dies nicht glauben, denn von abgase ist irgendwie keine rede !?! Bin da sehr skeptisch op ich das auch glauben soll...
siehe:
https://www.motor-talk.de/.../rueckrufaktion-lenksaeule-t6354419.html
Auf jedenfall wurde mir bestätigt dass sie an meinem 2016 er 220 d wegen abgase KEIN update gemacht wird! Wäre mir sogar egal gewesen, den er geht in 4 monaten ab.
In der Aktuellen Rückrufdatenbank des KBA steht bei GLC Bj. 2018 lediglich:
KBA-Referenznummer:
7788
Hersteller/Marke:
MERCEDES-BENZ
Verkaufsbezeichnung:
A-KLASSE, B-KLASSE, C-KLASSE, E-KLASSE, AMG GT, GLA, GLC
Betroffene Baugruppe:
Insassenschutzeinrichtung
Baujahr von:
2018
Baujahr bis:
2018
Veröffentlichungsdatum:
04.06.2018
Hotline:
0080012777777
Beschreibung:
Fehlerhaftes Gehäusematerial kann im Falle eines Unfalls zum Materialversagen des Gasgeneratorgehäuses führen. In der Folge ist die Schutzwirkung des Airbagsystems nicht mehr gegeben und die Insassen könnten durch in den Fahrgastraum gelangende Gehäuseteile verletzt werden.
Ansonsten nichts.. ????
Hier werden auch frühere Baujahre mit freiwilligen Service Massnahmen diskutiert.
Zitat:
@urmel331 schrieb am 1. Juli 2018 um 21:08:32 Uhr:
Hallo MaresCX,
es wird langsam komplex. Warum ist denn der GLC 220/250d nicht bein der Auslieferung gestopt worden ?
Nun noch einmal zum GLC 220d:
Was die CO2-Daten betrifft liegen bei meinem Brenner (220d Baumonat März 2018) laut Teil 1 unter V.7=188 g/km an. Unter 22 steht dann CO2-Wert nach NEFZ Prüfung: 129 g/km. Dieser CO2-Wert ist noch bei mir bei der KFZ-Steuer herangezogen worden.
Unter Ziffer 14 steht EURO6;W;PI/CI; M,N1.I
EURO6W.... ist ja Euro6b (durch das W ausgedrückt).
In der EG-Übereinstimmungserklärung steht unter 1.2. Prüfverfahren TypI (Euro 5 oder Euro 6) oder WHSC (EURO VI)
Hier steht dann weiter (erste Spalte mit grauen Rechtecken) bei NOx: 50,8 mg/km
Bei diesem Zahlendurcheinander verliere ich so langsam den Überblick. Ist bei mir denn der NOx-Wert von 50,8 mg/km mit den CO2-Wert von 188 g/km nach Zyklus NEFZ oder WHSC ermittelt worden? Hat mein 220er schon EURO 6c erfüllt und durfte aus Amtsschimmelgründen noch nicht nach EURO6c eingestuft werden?
Was haben denn die GLC 220d/250d vor 2017 für Werte beim NOx stehen ? Das möchte ich gerne einmal wissen.