ForumMercedes GLC (C253, X253)
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Rückruf Daimler Diesel GLC

Mercedes GLC C253
Themenstarteram 11. Juni 2018 um 18:08

Ich habe heute gelesen dass auch GLC Fahrzeuge betroffen sind - hat jemand schon nähere Informationen ?

http://www.spiegel.de/.../...-von-238-000-fahrzeugen-an-a-1212377.html

Beste Antwort im Thema

Moin

Was ich wirklich schade finde, ist die Art und Weise wie hier und anderswo diskutiert wird:

  1. Außer den Prüfingenieuren im Auftrag des KBA und den Verantwortlichen bei DB weiß niemand, was das KBA Daimler tatsächlich in der Sache OM651 im MB X/C 253, aka GLC, vorwirft.
  2. Niemand außer einigen Ingenieuren bei DB weiß im Detail wie die SCR Steuerung funktioniert. Vielleicht wissen auch die das nicht einmal......
  3. Noch weiß auch niemand, was ein Software-Update tatsächlich verändern wird (Thermofenster, zeitgesteuerte Abschaltung,......)

Dennoch bietet dieses Unwissen reichlich Platz für Beschimpfungen, Betrugsvorwürfe, Verbreitung von Halbwissen, Unwissenheitsvermehrung und Kaffeesatzlesen.

Mal ehrlich - hat jemand wirklich bei der Anschaffung vor Juni 2018 auf NOx-Emmisionen geschaut, nachgerechnet und die verschiedenen Lösungsansätze verglichen?

Für mich habe ich entschieden, geduldig auf den Rückruf zu warten, mir bei tiefergehendem Interesse technische Hintergründe anzulesen, um mein Halbwissen zu ergänzen, mich am Komfort meiner Fuhre zu erfreuen und sparsam Auto zu fahren.

Wenn mein 220 d im Herbst 2020 zurückgeht, mache ich mir Gedanken über meinen nächsten Diesel, der dann hoffentlich den Stand der Technik 2020 erfüllt.

Gute Fahrt!

Michael

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Volvo? Die haben alle schon die Norm 6D-Temp an Bord. Duck und weg. :) :) :)

P.S. 1: Ich weiß aber nicht, ob die Volvo-Modelle wirklich „sauber“ sind.

P.S. 2: Daimler will in Kürze auf der Homepage ein Tool verfügbar machen. Dann kann man mittels Eingabe der FIN prüfen lassen, ob das eigene Fahrzeug vom Rückruf betroffen sein wird.

Zitat:

@Daihen schrieb am 22. August 2018 um 16:03:10 Uhr:

Ich denke, momentan hat holgor2000 absolut recht!

Würde mich persönlich aber nicht weiter stören, abgesehen von den Lieferzeiten.

Aber das wird alle Hersteller treffen.

Danke Dir, Daihen! Schön zu lesen, dass es doch einige verstehen.

 

Zitat:

@GLC350diesel schrieb am 22. August 2018 um 16:42:59 Uhr:

1. Die Behörde kann zwar nachträglich Nebenbestimmungen anordnen, dies heißt dann aber nur, dass der Zustand vorher nicht klar definiert war

Nein, das heißt es nicht. Diesen kausalen Zusammenhang gibt es nicht.

Ich gebe Dir mal ein Beispiel: Du fährst jeden Tag 60 km/h wo nur 50km/h erlaubt sind. Die Polizei hat dort nie eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, daher hast Du nie einen Strafzettel bekommen.

Jetzt stellt die Polizei dort aber neu einen Blitzer auf und Du wirst geblitzt.

Bedeutet das nun, dass der Zustand vorher, nämlich "Limit 50km/h" nicht klar definiert war? Nein, der war die ganze Zeit schon klar definiert. Du wurdest halt bisher nicht erwischt bei Deinem verbotenen Handeln.

Zur Erklärung: Mit "Nebenbestimmungen" ist keine neue Regel gemeint, sondern eine neue Bestimmung zur Typgenehmigung. Die wurde ja irgendwann mal erteilt, muss nun aber nachgebessert werden. In diesem Fall ist das Neue daran, dass die Software zur Abgasreinigung per Rückruf nachgebessert werden muss.

 

Zitat:

@GLC350diesel schrieb am 22. August 2018 um 16:42:59 Uhr:

2. Die Behörde KBA hat auch schon vorher alle Informationen gehabt, die ihr jetzt zur Verfügung stehen.

Woher weißt Du das?

 

Zitat:

@GLC350diesel schrieb am 22. August 2018 um 16:42:59 Uhr:

Weder haben die Hersteller bisher ihre Gutachten einfach selber geschrieben noch hat das KBA jetzt auf einmal 5000 Mitarbeiter zusätzlich. Oder was haben sie die letzten 40 Jahre den ganzen Tag gemacht, wenn jetzt auf einmal in ein paar Wochen und Monaten alle deutschen Fabrikate in jeder Motorisierung nachträglich geprüft werden?

Das ist einfach zu erklären, ging auch durch die Presse. Vor dem VW-Abgasskandal hat das KBA die Schutzbehauptung der Hersteller, dass Abschalteinrichtungen wegen des Bauteileschutzes nötig seien, ungeprüft geglaubt. Seit dem Abgasskandal schaut das KBA schärfer hin und fordert ein, dass die Hersteller alle Abschalteinrichtungen offen legen, erklären und sich vorab genehmigen lassen müssen. Das ist der entscheidene Unterschied.

Wie es jetzt aussieht, haben das einige nicht getan und die sind nun erwischt worden.

 

Zitat:

@GLC350diesel schrieb am 22. August 2018 um 16:42:59 Uhr:

Die bestehenden Regelungen werden nur aktuell unter politischem Druck anders gedeutet. Deswegen ist da trotzdem noch nichts illegal.

Doch, sie sind illegal. Das hat das KBA festgestellt.

Daimler hat den Rückruf des KBA auch akzeptiert und wird ihn befolgen. Siehe aktuelle Presse.

 

Zitat:

@GLC350diesel schrieb am 22. August 2018 um 16:42:59 Uhr:

Bei Volkswagen geht es um Zwangsstilllegungen, wenn Updates nicht gemacht werden, da illegal. Auch dies ist bei Daimler nicht der Fall.

Das ist ja auch logisch, weil dies zeitlich noch nicht sein kann. Mercedes muss erst eine neue Software schreiben, dann sich diese vom KBA freigeben lassen (was noch nicht passiert ist) und dann die Kunden bitten fürs Update in die Werkstatt zu kommen.

Wenn dann ein Kunde nicht kommt, wird er angemahnt. Die letzte Mahnung ist dann die Drohung, dass die Karre stillgelegt wird.

 

Zitat:

@GLC350diesel schrieb am 22. August 2018 um 16:42:59 Uhr:

Informier Dich vielleicht einfach mal irgendwo anständig bevor Du immer irgendwelche Halbwahrheiten aufschnappst und hier im Forum großartig Copy/Paste ohne Hintergrund abtippst. Langsam nervt es.

Ich habe Dir nun in unzähligen Deiner Posts falsche Infos und Unwahrheiten nachgewiesen und diese sachlich und inhaltlich begründet. Ich denke, dies spricht für sich.

Für sachliche Diskussionen bin ich offen, für persönliche Anfeindungen nicht.

am 22. August 2018 um 15:39

 

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 22. August 2018 um 17:16:15 Uhr:

Zitat:

@GLC350diesel schrieb am 22. August 2018 um 16:42:59 Uhr:

Informier Dich vielleicht einfach mal irgendwo anständig bevor Du immer irgendwelche Halbwahrheiten aufschnappst und hier im Forum großartig Copy/Paste ohne Hintergrund abtippst. Langsam nervt es.

Ich habe Dir nun in unzähligen Deiner Posts falsche Infos und Unwahrheiten nachgewiesen und diese sachlich und inhaltlich begründet. Ich denke, dies spricht für sich.

Für sachliche Diskussionen bin ich offen, für persönliche Anfeindungen nicht.

Unwahrheit ist, den Fall Volkswagen mit Daimler zu vergleichen, und genau dies ist der Fehler in Deiner Betrachtung.

Zu Deinem Beispiel mit der Geschwindigkeitsbeschränkung von oben:

Ja, in der Anforderung stand bisher drin, dass eine Abgasreinigung vorzuhalten ist (...Deine 50km/h)

Nun hat VW dies bewusst ignoriert und eine Prüfstandserkennung verbaut um eine Abgasreinigung vorzutäuschen, die aber in der Realität nie ausgeführt wurde. Also illegal. (Deine 60 km/h)

-> da kann man sich nicht beschweren, wenn man bestraft wird.

Der Fall Daimler ist aber anders:

In der Anforderung stand bisher drin, dass eine Abgasreinigung vorzuhalten ist, diese aber zum Schutz des Motors bei bestimmten zu definierenden Umgebungsvariablen zurückgefahren werden kann. (also keine klaren 50km/h, sondern nur eine Formulierung wie "angepasste Geschwindigkeit").

Nun hat Daimler wie auch die anderen Hersteller diesen Rahmen eben so definiert, dass die Reinigung recht schnell heruntergefahren wird zum Schutz des Motors. Und das KBA hat sich jetzt ausgedacht, dass ihnen das nun zu früh ist, war aber bisher ja nicht eindeutig festgelegt (nach Deinem Beispiel hat das KBA jetzt das Schild "angepasste Geschwindigkeit" durch ein anderes ersetzt, ebenfalls willkürlich).

Und dies ist ein ganz gewaltiger Unterschied, da keine bewusste Täuschung vorliegt wie bei VW, sondern nur ein Ausreizen der schwammigen Vorgaben. Dies kann man aber nicht den Herstellern vorwerfen, das ist doch ein Witz. Es ist einfach schlampige Politik.

Wenn im Steuerrecht drinstehen würde, Deine Werbungskosten sollten "nicht zu hoch" sein, dann würde das auch jeder anders auslegen, aber am Ende werden alle dies voll ausreizen.

Zitat:

@GLC350diesel schrieb am 22. August 2018 um 17:39:38 Uhr:

 

Unwahrheit ist, den Fall Volkswagen mit Daimler zu vergleichen, und genau dies ist der Fehler in Deiner Betrachtung.

Ich habe den Daimler Fall nicht mit Volkswagen verglichen.

 

Zitat:

@GLC350diesel schrieb am 22. August 2018 um 17:39:38 Uhr:

In der Anforderung stand bisher drin, dass eine Abgasreinigung vorzuhalten ist, diese aber zum Schutz des Motors bei bestimmten zu definierenden Umgebungsvariablen zurückgefahren werden kann.

Das ist auch heute noch so. Nur müssen sich die Hersteller jede Abschalteinrichtung seit April 2016 vom KBA genehmigen lassen. Wenn sie nicht genehmigt ist, gilt sie als illegal.

Illegal ist sie auch dann, wenn der Hersteller nur behauptet sie sei zum Bauteileschutz da, dies aber gar nicht stimmt, sondern nur eine vorgeschobene Ausrede ist. Das ist eine bewusste Täuschung. Das ist aber nicht neu, sondern die ganze Zeit schon so.

Jetzt nehmen wir mal an, dass die Abgasreinigung im GLC wirklich nach diesen jetzigen XX Minuten runtergefahren werden muss, weil der Wagen sonst kaputt geht. Dann könnte Mercedes das Zeitintervall per Softweareupdate gar nicht verlängern, weil sonst das Auto kaputt gehen würde... ;)

 

Es wäre schön, wenn @holgor2000 und @GLC350diesel mal einen Moment innehalten könnten...

 

Tatsächlich habt Ihr ja beide irgendwo recht. Ja, der Vorwurf an MB ist anders als der an VW. Aber deswegen wird das Tun von MB nicht unbedingt rechtmäßIger. Um mal Euren Vergleich mit der Geschwindigkeit aufzugreifen: kann ja sein, dass MB wirklich nur 50km/h gefahren ist, aber dafür vielleicht mit einem kaputten Rücklicht. Verboten ist beides. Es ist auch egal, wenn andere Hersteller nicht belangt werden; es gibt kein gleiches Recht im Unrecht.

 

Momentan wissen wir alle doch nur, dass das KBA eine oder mehrere Steuerungen von MB für illegal hält. Und das MB das anders sieht.

 

Und ja: die Politik hat sich von der Industrie einlullen lassen und “Vorschriften” gemacht hat, die so unbestimmt sind, dass man wirklich Anführungszeichen dafür braucht. Und dann hat die Industrie die Grenzen dieser Vorschriften ausgetestet (genau so, wie wir alle mal die Tachoabweichung und Messtoleranzen austesten).

 

Sollte MB vor Gericht gehen, wird es Jahre dauern, bis wir eine Entscheidung bekommen.

 

Bis aber ein Gericht etwas anderes entscheidet, kann das KBA sehr wohl einen Rückruf anordnen und diesen auch durchsetzen. Und auch hierzu der Vergleich zur Geschwindigkeit: hört die Polizei etwa auf zu messen, nur weil gegen eine Knolle Widerspruch eingelegt wurde?

Zitat:

@Totti-Amun schrieb am 22. August 2018 um 09:24:18 Uhr:

Zitat:

@Gandi02 schrieb am 22. August 2018 um 09:23:02 Uhr:

 

Nur der Grundmotor ist der gleiche, aber viele Teile und auch die Software sind anders....

Welche vielen Teile sollen denn anders sein? :)

Turbolader, Injektoren, Einspritzdruck.......

Zitat:

@Gandi02 schrieb am 23. August 2018 um 10:31:06 Uhr:

 

Turbolader, Injektoren, Einspritzdruck.......

Einspritzdruck ist kein Teil, die beiden zuvor genannten sind garantiert identisch. Wie schon mal anderswo geschrieben, ist der Unterschied nur auf die Software beschränkt und nicht auf Hardware.

Ich will ja nichts besser wissen, aber im 220er sind die Injektoren (so heißen die Dinger die dem Diesel einspritzen) von Delphi, beim 250er von Bosch.

Der Turbolader ist ein größeres Modell,.......

Woher hast du die Info. OM651 220d/250d sind laut Aussage meines :) baugleich. Leistungsteigerung werde auschliesslich durch Software erzielt.

Ich habe ebendiese Info auch von einem befreundeten MB-Meister. Unterschiedliche Zulieferer sind kein Indiz, die gibt es immer und überall.

Egal ob das oder das.

1. Es wurde herausgefunden das MB die Reinigung drosselt(nicht ausschaltet wenn ich es richtig verstehe aber ist

auch egal)

2. Die haben aber nicht offiziell bewiesen/kommuniziert das es Illegal ist. Es kann illegal sein wenn es nicht den

gesetzt entspricht. Weil es heisst: du kannst es abschalten wenn das und das also im oben Vergleich erlaubt ist

zwischen 40-80 und nicht 50 km/h:) Das gesetzt ist sehr schwach geschrieben und uneindeutig.

3. Da jetzt die Hexenjagd auf die Diesel Läuft(danke VW) hat KBA hat den Rückruf angefordert und MB hat damit auch

kein Problem weil Sie wissen das viele jetzt im Thema Diesel brutal empfindlich sind.

4. Der Update ist kein Problem da die Reinigung ist da, die Technik ist verbaut und es werden halt die Fenster für die

Drosselung/Abschaltung geändert.

5. !!!! Das WICHTIGSTE für jeden Kunden ist das im es egal sein kann und die keine angst von den Problemen haben müssen, so wie die bei VW auftreten.!!! Also eigentlich muss es uns nicht jucken als wenn es ein Rückruf für was anderes wäre

 

Zum VW: ist ganz andere Fall zu allen anderen Herstellern. Die sind die einzigen die brutal beschissen haben, da die keine ERUO 5 Reinigung im Einsatz haben und die SW nur auf der Testrolle funktioniert also sind das EURO 4 Motoren.

Und das ist der grösste Unterschied da die die Technik um den Motor und der Motor nicht für EURO5 Ausgelegt haben und der Update grosse Probleme mit sich bringt.

War auch auf VOX Automobil und wurde folgend erklärt und gezeigt.

Update macht das, dass der AGR Ventil öfter Arbeitet und sehr sehr viel mehr Abgase in den Motor zurück fuhrt was zwar die Emissionen sinkt aber:

a) Verbrauch steigert da wegen sche.. Luft da was brennen muss und die mehr Diesel einspritzen.

b) Das verursacht sehr grosse Russbildung was datu fuhrt das:

1. Der Russ lagert sich auf dem AGR Ventil bis er nicht mehr funktioniert (Reinigung aber meistens muss getauscht werden)

2. Der Partikelfilter wird davon auch sehr schneller voll und muss öfter ausbrennen was bei sehr vielen Fahrer zu Problemen führt und zum Austausch.

Die Kirsche auf der Sahne ist das VW da keine Kosten übernimmt und leugnet dass der Update das verursacht.

 

Aber mal schauen was kommt. Momentan sehe ich es als grosse Luftblase aber viel nur Gerede und keine wirklichen aussagen. MB macht es richtig. Macht ein Update damit die nicht mehr zweifeln können und fertig. Für die Kunden ist es irrelevant.

Zitat:

@Gandi02 schrieb am 23. August 2018 um 11:16:44 Uhr:

Ich will ja nichts besser wissen, aber im 220er sind die Injektoren (so heißen die Dinger die dem Diesel einspritzen) von Delphi, beim 250er von Bosch.

Der Turbolader ist ein größeres Modell,.......

Sowohl der GLC 220d als auch der 250d haben jeweils zwei Turbolader von Borg-Warner an Bord. Bei der leistungsstärkeren Variante wird lediglich der Ladedruck auf etwa 3 Bar erhöht. Beide Modelle haben Piezo-Düsen für die Direkteinspritzung des Kraftstoffs mit einem Druck von 2000 Bar verbaut. Ob Delphi nach der weniger ruhmreichen Geschichte mit den magnetgesteuerten Einspritzdüsen bei den kleineren Ausbaustufen (bis 143 PS) des Motors OM 651 noch zu den Zulieferern zählt, weiß ich nicht. Die 34 Mehr-PS des 250d kommen letztlich ganz einfach aus der Software.

Delphi war der Lieferant der Rohrkrepierer 2009/2010 ....das waren die ersten Piezo!

Rückrüstung auf Bosch Magnet inkl Rücklauf.

Im 250 sind jetzt Bosch piezo.

Delphi war der Lieferant der Rohrkrepierer 2009/2010 ....das waren die ersten Piezo!

Rückrüstung auf Bosch Magnet inkl Rücklauf.

Im 250 sind jetzt Bosch piezo.

Bislang habe ich für meinen 220d noch kein Schreiben bzgl. Rückruf erhalten. Gestern Fahrzeug nach Service B zurück erhalten, vermerkt bzw. mündlich mitgeteilt wurde mir nichts zu einer eventuellen Softwareänderung. Ein Blick auf die neue AdBlue-Reichweite lässt aber nun darauf schließen. Alt: 27.500 km; Neu: 7.600 km (siehe Bild anbei). Finde ich jetzt weniger erquickend... :rolleyes:

20180831-adblue-220d
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