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Rückruf / AGR-Kühlertausch mit Folgeschaden ???

BMW 5er F11
Themenstarteram 4. Oktober 2023 um 8:10

Hallo an alle hier im Forum,

ich habe mich hier bei Euch angemeldet, um über mein "Erlebnis" des Tausches des AGR-Kühlers zu berichten.

Ich fahre einen F11 530 xd Baujahr 2011, Laufleistung 120'km. Bis auf den Ausfall eines Steuergerätes (Head-Unit) durch Wassereinbruch überhaupt keine Probleme bislang.

Meine Geschichte in Kurzform:

Vor ein paar Wochen leuchtete immer mal wieder die Motorkontrolleuchte orange, ging aber bei längeren Fahrten wieder aus. Trotzdem zu meiner Werkstatt gefahren, die stellten fest, daß das AGR-Ventil teilweise nicht schloß. Meine Werkstatt schickte mich zu einer großen BMW-Niederlassung im Osten von München, da dies evtl mit der Rückrufaktion von BMW zusammen hängen konnte.

Keine Ahnung, was genau gemacht wurde, ich nehme an, der Kühler wurde getauscht und "kulanterweise" (das ist ein Zitat) das AGR-Ventil gleich mit. Also nach zwei Wochen (!) an einem Freitag den Wagen wieder abgeholt, stand über das Wochenende, am Montag beim Starten die Meldung "Kühlwasserverlust". Hatte er noch nie. Also wieder Werkstatt. Sie wollten überprüfen, ob der Kühlwasserverlust mit der vorherigen Reparatur zusammen hing. Bei einem zwischenzeitlichen Telefonat wurde mir geraten gleich die Wasserpumpe zu tauschen, dem stimmte ich zu.

Bei der Abholung sagte man mir dann, das Thermostatgehäuse wäre undicht gewesen, sie hätten bei der ersten Reparatur dieses Bauteil jedoch nicht "angefasst".

Also zeitlicher Zufall !!! 900 Euro gelatzt.

Mir wurde die undichte Stelle am Thermostatgehäuse gezeigt (die man natürlich nicht sehen konnte, soll Dichtung gewesen sein).

Aber wenn ich mich richtig erinnere, hat das Bauteil zwei Schlauchstutzen. Also von "nicht angefasst" kann eventuell nicht gesprochen werden.

Wie ist denn Eure Meinung dazu? Fühle mich natürlich etwas "hintergangen", um es nett auszudrücken.

Grüße

Sebastian

 

 

 

 

 

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9 Antworten

Die Thermostat Gehäuse gehen kaputt, das ist nichts besonderes. Hätte die Werkstatt gleich finden können und hat nichts mit dem AGR zu tun. Mich wundert die Wasserpumpe, die ist unauffällig.

Also bis auf ein wenig Inkompetenz der Werkstatt nichts besonderes...alles ok/üblich.

Also bei Bj. 2011 ist die Frage ob du die Variante mit 245PS hast oder die Variante mit 258PS.

Der alte 245PS Motor (erkennbar dem Rippenriemen mit sieben Rippen) hat das Problem mit dem AGR-Kühler nicht und da ist auch die Wasserpumpe anders, sodass die Wasserpumpe zB ohne lösen des AGR-Kühlers getauscht werden kann.

Der 258PS Motor hat bzgl. Kühlmittelverlust zudem noch das andere Problem mit dem Kühlmittelflansch oben seitlich am Zylinderkopf welches rissig wird. Und einer der Rohrstutzen des AGR-Kühlers endet in der Wasserpumpe.

Kann natürlich sein (reine Spekulation), dass das Aluminium der Wasserpumpe beim Einbau des neuen Rohrstutzens den O-Ring des Rohrstutzens beschädigt hat.

Bei beiden ist jedoch das Thermostatgehäuse aus Kunststoff und an die Wasserpumpe angeflanscht und bei beiden muss die Wasserpumpe beim tausch des AGR-Kühlers nicht angefasst werden.

War auch im Rahmen des Rückrufs beim Händler wegen des AGR-Kühlers. Auf der Heimfahrt vom Händler hatte ich die Fehlermeldung Lenkung und Servoöl-Verlust. Alles sehr große Zufälle meiner Meinung nach, da ich mit dem Fahrzeug seit Jahren sonst kaum Probleme hatte.

Themenstarteram 5. Oktober 2023 um 10:25

Vielen Dank für Eure Antworten,

strange .... keine PS im Schein eingetragen.

Ich bin nur stutzig geworden, da sich an dem Kunststoffgehäuse des Thermostats eben diese zwei Stutzen befinden, wohl für Schläuche. Könnte es nicht sein, dass man an den alten Schläuchen irgendwie rumgerissen hat und dabei die Úndichtigkeit entstanden ist?

Aber ist auch gut .... wenn auch ärgerlich!

VG

Sebastian

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) stehen nur Kw. Musst du mal 1,36 rechnen.

Themenstarteram 5. Oktober 2023 um 10:47

Horst das ist nett, auch wenn evtl festgestellt haben solltest, daß ich von Autos nicht die geringste Ahnung habe, aber Feld P.2/P.4 .... oh, das wollte ich gerade schreiben, aber bei mir auf dem Schein ist alles nach unten verrutscht.

Habe also die Variante 258 PS.

Danke

Zitat:

@Horst696 schrieb am 5. Oktober 2023 um 12:27:45 Uhr:

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) stehen nur Kw. Musst du mal 1,36 rechnen.

Für die 245 PS Variante vom N57 gibt es doch gar keinen AGR Kühler Rückruf . Im ersten Post war vom Rückruf die Rede.

Zitat:

@Parisienne schrieb am 5. Oktober 2023 um 12:25:32 Uhr:

Vielen Dank für Eure Antworten,

strange .... keine PS im Schein eingetragen.

Ich bin nur stutzig geworden, da sich an dem Kunststoffgehäuse des Thermostats eben diese zwei Stutzen befinden, wohl für Schläuche. Könnte es nicht sein, dass man an den alten Schläuchen irgendwie rumgerissen hat und dabei die Úndichtigkeit entstanden ist?

Aber ist auch gut .... wenn auch ärgerlich!

VG

Sebastian

Wenn das Gehäuse noch stabil gewesen wäre, dann geht eher der Schlauch ab. Das Ding muss ja Druck halten, das sind Kräfte...wenn es durch Ziehen am Schlauch kaputt geht dann war es schon zu brüchig.

Zitat:

@Matze_Lion schrieb am 5. Oktober 2023 um 13:33:01 Uhr:

Zitat:

@Horst696 schrieb am 5. Oktober 2023 um 12:27:45 Uhr:

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) stehen nur Kw. Musst du mal 1,36 rechnen.

Für die 245 PS Variante vom N57 gibt es doch gar keinen AGR Kühler Rückruf . Im ersten Post war vom Rückruf die Rede.

Hätte mich auch gewundert aber geschrieben hat ers nicht.

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