Rücklichter nur LED ?

Skoda Karoq NU

Ich habe einen Karoq Drive 125 bestellt. Wer weiß ob die Rücklichter als "Voll-LED" ausgeführt sind oder ob wie beim VW t-cross die Blinkleuchten und Rückfahrscheinwerfer "Glühobst" sind.

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

oh weia jetzt versteh ich einiges🙁

Mal was für alle

Eine Verbindung zwischen dem Erlöschen der BE und eine Regressanspruch in der Haftpflicht oder der Kasko ist auch niemals "automatisch". Es handelt sich um zwei eigene Dinge, die auch eigen bewertet werden.

In der Haftpflicht gibt es die sogenannten Obliegenheitsverletzungen, die einen Regressanspruch möglich machen, kann jeder in seinem Vertrag nachlesen, ob eine falsche Blinkerlampe oder auch Kennzeichenbeleuchtung dazu gehört oder nicht.

In der Kasko muss immer noch ein kausaler Zusammenhang und eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Hier wird es schon mit der "groben Fahrlässigkeit" äußerst eng, weil der Gesetzgeber selbst eine manipulierte Beleuchtung nur als einfach Fahrlässigkeit einstuft.

Beim kausalen Zusammenhang wird es noch enger:

Bei der Vollkasko muss man selbst der Unfallverursacher sein, und in wie weit man selber einen Unfall verursacht, weil eine unzulässige Blinkerlampe vorhanden ist, sollte vielleicht auch mal drüber nachgedacht und nicht nur konstruiert werden.

 

Auch nicht ganz dabei vergessen, dass selbst ein falsches Blinken nichts an einer Unfallschuld verändert. Gibt doch genügend Urteile, dass man sich nicht auf ein Ankündigungssignal verlassen darf und ein Blinken nicht Vorfahrt, Wartepflicht oder vorgeschriebene Sicherheitsabstände verändert.

...aber eigentlich alles egal. Wir sind alle über 18 und die meisten wissen was sie tun😉

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Zitat:

@winsfalke schrieb am 25. November 2020 um 12:34:06 Uhr:



Zitat:

@pflumehi schrieb am 25. November 2020 um 11:51:33 Uhr:


selten so einen Schwachsinn gelesen!! hier extra noch mal für dich https://mobilityblog.tuv.com/led-retrofit-am-auto-geht-das/
aber der Tüv hat bestimmt auch nicht recht nur du!

schon wieder der Link, bitte nicht gleich wieder der vom Oberlehrer TÜV.

Ich habe nie gesagt, dass ich Recht habe und das es kein Freifahrtschein ist.
Das Beispiel beruht auf Tatsachen, da mein bester Freund Anwalt ist. Er hat sich auf Verkehrsrecht usw. spezialisiert. Ok Urteile scheinen dich auch nicht zu Interessieren.
Du klammerst dich an deine Links, engstirnig usw. Die Realität sieht manchmal anders aus.
Ganz wichtig, ich bestreite es auch nicht, dass es nicht legal ist. Dies wusste ich aber schon immer.🙂
Dazu braucht man keine Oberlehrer usw., sondern Antworten auf seine Fragen😉

geil bescheuert wenn schon!

nur weil du es nicht verstehst und nichts anderes akzeptierst 😁, man deine armen Nachbarn😎🙂

Einfach ignorieren.

purzelbaer007 mit ignorieren hast du ja Erfahrung in anderen Skoda Foren wirst du ja von 2/3 der User ignoriert!

Zitat:

@pflumehi schrieb am 25. November 2020 um 13:56:20 Uhr:


purzelbaer007 mit ignorieren hast du ja Erfahrung in anderen Skoda Foren wirst du ja von 2/3 der User ignoriert!

😁😁 der war auch nicht schlecht, grün dafür

Also Frieden, es ist verboten aber wer es machen möchte, kann es. 🙂

@purzelbaer007

na bei deiner Aussage und die vom pflumehi, bist du wohl ein Kandidat. 😉

Da werden angebliche Sachverhalte in den Raum gestellt, welche nicht der Wahrheit entsprechen und völlig aus der Luft gegriffen sind. Allerdings bestätigen sie mich in meiner Entscheidung.

Zum Glück ist der Rest sachlicher, konstruktiv und informativ. Vielen Dank an dieser Stelle.

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oh weia jetzt versteh ich einiges🙁

Mal was für alle

Eine Verbindung zwischen dem Erlöschen der BE und eine Regressanspruch in der Haftpflicht oder der Kasko ist auch niemals "automatisch". Es handelt sich um zwei eigene Dinge, die auch eigen bewertet werden.

In der Haftpflicht gibt es die sogenannten Obliegenheitsverletzungen, die einen Regressanspruch möglich machen, kann jeder in seinem Vertrag nachlesen, ob eine falsche Blinkerlampe oder auch Kennzeichenbeleuchtung dazu gehört oder nicht.

In der Kasko muss immer noch ein kausaler Zusammenhang und eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Hier wird es schon mit der "groben Fahrlässigkeit" äußerst eng, weil der Gesetzgeber selbst eine manipulierte Beleuchtung nur als einfach Fahrlässigkeit einstuft.

Beim kausalen Zusammenhang wird es noch enger:

Bei der Vollkasko muss man selbst der Unfallverursacher sein, und in wie weit man selber einen Unfall verursacht, weil eine unzulässige Blinkerlampe vorhanden ist, sollte vielleicht auch mal drüber nachgedacht und nicht nur konstruiert werden.

 

Auch nicht ganz dabei vergessen, dass selbst ein falsches Blinken nichts an einer Unfallschuld verändert. Gibt doch genügend Urteile, dass man sich nicht auf ein Ankündigungssignal verlassen darf und ein Blinken nicht Vorfahrt, Wartepflicht oder vorgeschriebene Sicherheitsabstände verändert.

...aber eigentlich alles egal. Wir sind alle über 18 und die meisten wissen was sie tun😉

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