Rücklichter nur LED ?

Skoda Karoq NU

Ich habe einen Karoq Drive 125 bestellt. Wer weiß ob die Rücklichter als "Voll-LED" ausgeführt sind oder ob wie beim VW t-cross die Blinkleuchten und Rückfahrscheinwerfer "Glühobst" sind.

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

oh weia jetzt versteh ich einiges🙁

Mal was für alle

Eine Verbindung zwischen dem Erlöschen der BE und eine Regressanspruch in der Haftpflicht oder der Kasko ist auch niemals "automatisch". Es handelt sich um zwei eigene Dinge, die auch eigen bewertet werden.

In der Haftpflicht gibt es die sogenannten Obliegenheitsverletzungen, die einen Regressanspruch möglich machen, kann jeder in seinem Vertrag nachlesen, ob eine falsche Blinkerlampe oder auch Kennzeichenbeleuchtung dazu gehört oder nicht.

In der Kasko muss immer noch ein kausaler Zusammenhang und eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Hier wird es schon mit der "groben Fahrlässigkeit" äußerst eng, weil der Gesetzgeber selbst eine manipulierte Beleuchtung nur als einfach Fahrlässigkeit einstuft.

Beim kausalen Zusammenhang wird es noch enger:

Bei der Vollkasko muss man selbst der Unfallverursacher sein, und in wie weit man selber einen Unfall verursacht, weil eine unzulässige Blinkerlampe vorhanden ist, sollte vielleicht auch mal drüber nachgedacht und nicht nur konstruiert werden.

 

Auch nicht ganz dabei vergessen, dass selbst ein falsches Blinken nichts an einer Unfallschuld verändert. Gibt doch genügend Urteile, dass man sich nicht auf ein Ankündigungssignal verlassen darf und ein Blinken nicht Vorfahrt, Wartepflicht oder vorgeschriebene Sicherheitsabstände verändert.

...aber eigentlich alles egal. Wir sind alle über 18 und die meisten wissen was sie tun😉

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Die LEDs wohl nicht, aber die Glühbirnen bestimmt

Das man die Glühbirnen wechseln können muss, ist ja nicht weiter erwähnenswert.
Bluebloods hat ja explizit LEDs angesprochen.

Ja, und bei Voll-LEDs wird dann immer die ganze Leuchte gewechselt, oder? Da wird nix repariert von der Skoda-Werkstatt.

Ja, eh.
250€ pro Stück.

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Zitat:

@Bluebloods schrieb am 27. September 2020 um 11:43:00 Uhr:


natürlich,du kannst bei einem vom Werk aus verbauten Led Scheinwerfer ob hinten oder vorne die Led auch wechseln aber bei Front und Rückscheinwerfern die bauartbedingt keine Leds verbaut haben darfst du keine Leds nachträglich verbauen,auch vorne nicht so einfach ist das!ist eigentlich ganz einfach zu verstehen,vom Werk aus keine Led verbaut darfst du auch keine nachträglich einbauen!

leider falsch.

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../#bildergalerie

Habe mir auf jeden Fall schon mal zwei LED´s für das Rückfahrlicht besorgt....wie kann man da immer noch gelbliche drin haben🙄

Daraus zu schließen dass du jetzt beliebige LEDs in deine Rückleuchten schrauben darfst ist doch nicht richtig. Es gibt jetzt genau einen Hersteller der LEDs für Frontscheinwerfer für ganz bestimmte Fahrzeuge anbietet, weil alle einzeln abgenommen werden müssen.
https://mobilityblog.tuv.com/led-retrofit-am-auto-geht-das/
Wenn du also einen legalen LED Rückfahrscheinwerfer haben willst musst du das beim TÜV abnehmen lassen oder auf LEDs warten die zugelassen sind. Das wird aber wohl kaum passieren da damit kaum Geld zu verdienen ist...

Bezogen auf die Rückleuchten, gebe ich dir Recht. Aber das wurde schon bei einigen anderen Autos gemacht und ist sehr verbreitet.(Forum usw) Solange es sich um eine Nummernschildbeleuchtung, Rückfahrlicht, handelt, bin ich da ziemlich tiefen entspannt. Leute die Xenon Licht usw. in die Scheinwerfer basteln, sind für mich eine ganz andere Hausnummer.

es sielt keine Rolle ob Xenon Licht oder andere LED Umbauten aussen am Auto es ist und bleibt verboten!!

jo mehr als verboten geht nicht oder 😁 Meine kann jetzt jeder noch Mal schreiben. Es ist auch verboten, 55km/h zufahren wo 50 erlaubt sind, könnte das jetzt noch sehr weit ausdehnen. Die Oberlehrer gibt es in jedem Forum und Bereich und trotzdem wird es gemacht. Warum, weil man es kann😉

ab min 5 wirds richtig gut vor allem für diesen Schlaumeier winsfalke https://www.youtube.com/watch?v=xpqy_9YCbEY

lustiger Beitrag, hole schon Mal Chips😁, du hattest in der Schule bestimmt keine Freunde oder😁
Da du ja Neu bist, helfe ich dir gerne.
Mit der Betriebserlaubnis und Versicherung, kann ich dir sagen, Bullshit. Beispiel gefällig, helfe doch gerne. LED Standlicht ( für dich Begrenzungslicht ) vorne, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED Blinker vorne und hinten. Der Wagen hatte einen Unfall und die Sache ging vor Gericht. ( ich war es nicht ) Dort kam auch das Thema LED, illegal usw. auf.(legal, illegal, schei...😉) Man kam zum folgendes Ergebnis, man müsste beweisen, dass der Unfall ohne dem Leuchtmittel verhindert werden können, bzw. der Unfall ist dadurch entstanden. Na dann.. ist nun kein Freifahrtschein nach dem Motto, Feuer frei.
Deswegen schrieb ich auch, Xenon etc. Dies bei Blendfunktion, könnte da anders aussehen.
So und wenn ich mir hellere, oder nur weisse Rückfahrlichtlampen einbaue die auch keinem Flutlichtmast gleichen, werde ich es mit meinem Gewissen vertreten können. Bei keiner meines Autos, wurde jemals beim TÜV etwas beanstandet. (seit 2003 betreffend LED )

So ich hab fertig🙂

selten so einen Schwachsinn gelesen!! hier extra noch mal für dich https://mobilityblog.tuv.com/led-retrofit-am-auto-geht-das/
aber der Tüv hat bestimmt auch nicht recht nur du!

Zitat:

@winsfalke schrieb am 25. November 2020 um 11:41:53 Uhr:


lustiger Beitrag, hole schon Mal Chips😁, du hattest in der Schule bestimmt keine Freunde oder😁
Da du ja Neu bist, helfe ich dir gerne.
Mit der Betriebserlaubnis und Versicherung, kann ich dir sagen, Bullshit. Beispiel gefällig, helfe doch gerne. LED Standlicht ( für dich Begrenzungslicht ) vorne, LED Kennzeichenbeleuchtung, LED Blinker vorne und hinten. Der Wagen hatte einen Unfall und die Sache ging vor Gericht. ( ich war es nicht ) Dort kam auch das Thema LED, illegal usw. auf.(legal, illegal, schei...😉) Man kam zum folgendes Ergebnis, man müsste beweisen, dass der Unfall ohne dem Leuchtmittel verhindert werden können, bzw. der Unfall ist dadurch entstanden. Na dann.. ist nun kein Freifahrtschein nach dem Motto, Feuer frei.
Deswegen schrieb ich auch, Xenon etc. Dies bei Blendfunktion, könnte da anders aussehen.
So und wenn ich mir hellere, oder nur weisse Rückfahrlichtlampen einbaue die auch keinem Flutlichtmast gleichen, werde ich es mit meinem Gewissen vertreten können. Bei keiner meines Autos, wurde jemals beim TÜV etwas beanstandet. (seit 2003 betreffend LED )

So ich hab fertig🙂

autsch😁😁😁😁 aber geil

geil bescheuert wenn schon!

Zitat:

@pflumehi schrieb am 25. November 2020 um 11:51:33 Uhr:


selten so einen Schwachsinn gelesen!! hier extra noch mal für dich https://mobilityblog.tuv.com/led-retrofit-am-auto-geht-das/
aber der Tüv hat bestimmt auch nicht recht nur du!

schon wieder der Link, bitte nicht gleich wieder der vom Oberlehrer TÜV.

Ich habe nie gesagt, dass ich Recht habe und das es kein Freifahrtschein ist.
Das Beispiel beruht auf Tatsachen, da mein bester Freund Anwalt ist. Er hat sich auf Verkehrsrecht usw. spezialisiert. Ok Urteile scheinen dich auch nicht zu Interessieren.
Du klammerst dich an deine Links, engstirnig usw. Die Realität sieht manchmal anders aus.
Ganz wichtig, ich bestreite es auch nicht, dass es nicht legal ist. Dies wusste ich aber schon immer.🙂
Dazu braucht man keine Oberlehrer usw., sondern Antworten auf seine Fragen😉

geil bescheuert wenn schon!

nur weil du es nicht verstehst und nichts anderes akzeptierst 😁, man deine armen Nachbarn😎🙂

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