Rückkauf Haftpflichtschaden von der Versicherung
Hallo zusammen
wenn man einen Haftpflichtschaden von der Versicherung "zurückkauft", d.h. die Entschädigung der Versicherung erstattet, wird man ja in der SF-Klasse nicht runtergestuft
Zählen dazu dann auch Kosten für Gutachter, Rechtsanwalt, etc. oder müsste man nur die reinen Reparaturleistungen erstatten?
43 Antworten
Kosten für Gutachter, Rechtsanwalt und Ermittlungskosten belasten den Vertrag nicht und sind nicht zurückzuzahlen.
Aber Nebenkosten wie Wertminderung, Ausfall, Auslagenpauschale usw. sind zu erstatten.
Zitat:
@germania47 schrieb am 14. August 2023 um 17:57:20 Uhr:
Kosten für Gutachter, Rechtsanwalt und Ermittlungskosten belasten den Vertrag nicht und sind nicht zurückzuzahlen.
Aber Nebenkosten wie Wertminderung, Ausfall, Auslagenpauschale usw. sind zu erstatten.
Gilt das bei allen Versicherungen gleichermaßen? Ich konnte dazu in den Bedingungen meiner Versicherung nichts finden
Ist überall gleich.
Hab mal in den Bedingungen der HUK nachgelesen. Diese formuliert es so, dass ich mir nicht sicher bin, ob bei einem KH-Schaden nicht die Gutachterkosten auch zurückbezahlt werden müssen. Kann es sein, dass Versicherungen dies unterschiedlich handhaben?
HUK:
Rückstufung vermeiden
Sie wollen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko die Rückstufung Ihres Vertrags vermeiden? Dann ersetzen Sie uns unsere Entschädigungsleistung, die wir im Schadenfall erbracht haben und zwar freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung. Innerhalb von 12 Monaten.
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Ja, so ist das bei der WGV auch.
Da steht zum Thema "Wann ist der Vertrag schadenfrei?":
Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
– Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen bestanden und
– uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse.
Und zum Thema Schaden-Rückkauf aber:
Erstatten Sie uns die Entschädigung der Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. der Vollkasko innerhalb von zwölf Monaten nach unserer Mitteilung, wird der jeweilige Vertrag
als schadenfrei behandelt.
Dann hast du deine Frage selbst beantwortet und deine Unterlagen zuvor schon richtig verstanden, wenn das die Frage war. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. August 2023 um 18:31:00 Uhr:
Dann hast du deine Frage selbst beantwortet und deine Unterlagen zuvor schon richtig verstanden, wenn das die Frage war. 🙂
Willst du damit sagen, dass die Gutachter-, Anwaltskosten-Kosten etc. dann doch erstattet werden müssen?
In welche Sprache sollte man die AKB übersetzen, damit Du sie verstehst? 😕
Da steht doch eindeutig, dass diese Kosten nicht dazu gehören.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 14. August 2023 um 18:34:49 Uhr:
In welche Sprache sollte man die AKB übersetzen, damit Du sie verstehst? 😕
Naaaa 😕😕😕
Das geht gerade über das von den Beitragsregeln zugelassene hinaus.
Nehmt euch mal etwas zurück.
Moorteufelchen
MT-Team/Moderator
Der TE hat doch selbst gepostet was nicht vertragsbelastend ist.
Die darauf erfolgte erneute Frage erschließt sich mir ebenfalls nicht.
Folglich vermag ich Remarque nicht zu widersprechen.
Wiedersprechen oder nicht ist mir egal.
Die Nettiquette verlangt einen Gewissen Stil.
Das dieser hier angewendet wird ist mein Job.
Das ihr helft ist eurer.
Löblich, aber bitte in der Form die hier erwartet wird.
Gruß Moorteufelchen
Ich kann gerne erklären wie es gemeint war
In den Bedingungen steht, dass ein Jahr als schadenfrei gewertet wird, falls "...kein Schadenereignis gemeldet (wird), für das wir Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse."
Das kann man so interpretieren, dass der Verlauf dann schadenfrei bleibt, wenn die Versicherung ausschließlich Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse zahlen musste, aber keine Reparaturrechnungen, weil bspw. der VN diese selbst reguliert hat oder der andere Beteiligte doch Schuld bekommen hat
Sobald die Versicherung also Entschädigungen, die über Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse hinausgehen, geleistet hat (bspw. Reparaturrechnungen), ist der Verlauf unter dieser Klausel nicht mehr schadenfrei
Und in der anderen Klausel steht: "Erstatten Sie uns die Entschädigung der Kfz-Haftpflichtversicherung [...], wird der jeweilige Vertrag als schadenfrei behandelt.". Die Entschädigung der Kfz-Haftpflicht an den Geschädigten besteht aber aus der Reparaturrechnung, plus "Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse". An der Stelle steht kein Ausschluss für "Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse"
Also kann es ja sein, dass man die in diesem Fall dann doch mit bezahlen muss
Es wäre für mich nur dann völlig offensichtlich nicht so, wenn da stünde: "Erstatten Sie uns die Entschädigung der Kfz-Haftpflichtversicherung exkl. Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse [...], wird der jeweilige Vertrag als schadenfrei behandelt"
Halte dich strickt an den Wortlaut der AKB und alles ist schick. Die listen dir das bei Bedarf auch alles centgenau auf.
Wenn mit "Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse." die internen Gutachter, Rechtsberatung und Prozesse gemeint sind, dann wird es passend.
Wenn die Versicherung nach außen Gutachter und Rechtsanwalt des Geschädigten zahlt, dann muss man eben auch diese Kosten erstatten, um seinen Vertrag schadenfrei zu halten.