Rückfahrlicht zu dunkel - Leuchtenwechsel möglich ?
Hallo Gemeinde - mein Rückfahrlicht (das weisse) ist viel zu dunkel - Ist hier ein Leuchtenwechsel möglich ? Vielleicht LED ??
Wie geht das denn - gibt es von euch hier Erfahrungen ? Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von flashsmaster
Die Vorschrift besagt, dass das Rückfahrlicht nur bis 5m weit leuchten darf...
und wenn man 2 Scheinwerfer hat sind es dann wohl 10m 🙄
http://www.strassenverkehrsrecht.net/.../s-52a-rueckfahrscheinwerfer
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stollm
/Übrigens das mit dem "Verlust der Betriebsgenehmigung" und des Versicherungsschutzes wegen
/des Austausch einer "Rückfahrlampe" möchte ich mal anzweifeln. Da sollte man die Kirche doch im Dorf /lassen.
/Ich könnte mir Vorstellen das es nur schwer nachweisbar wäre, das diese Technische Veränderung /ursächlich für irgendeinen Unfall gewesen sein könnte, ......wenn es dann überhaupt bemerkt würde.FALSCH!
Bei unerlaubten Umbauten erlischt die ABE und somit der Versicherungsschutz. Es spielt keine Rolle, ob dieser Umbau ursächlich für den Unfall war.
Ob es im Schadenfall bemerkt wird, ist wieder eine andere Sache...
Die Haftpflichtversicherung eines Kraftfahrzeuges wird in jedem Fall einen durch das Fahrzeug verursachten Personen- oder Sachschaden begleichen, auch wenn der Halter im Vorfeld eine 16 Watt Birne gegen eine 21 Watt Birne getauscht hat oder statt eingetragenen 18 Zoll Rädern mit 19 Zoll einen Unfall verursacht hat. Es spielt schon eine Rolle, ob der Tausch von Leuchtmitteln oder das Nichtabnehmen von Sonderrädern unfallursächlich war oder nicht. Die Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, den verursachten Schaden zu zahlen, kann den Halter im Anschluss aber in Regress nehmen oder ihm eine Vertragsstrafe aufbrummen. Hatte seinerzeit mein Chiptuning vom Audi A3 2.0 TDI von 140 auf 170 PS auch der Versicherung gemeldet und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Durch das Überspringen der versicherungsinternen Fahrzeugseinstufung für PKW ab 150 PS erhöhte sich mein Jahresbeitrag um 27 €. Bei einem von mir verursachten Unfall mit Sachschaden, hätte sicherlich niemand etwas von den 30 PS mitbekommen und ich hätte mir die 27 € sparen können. Wäre ich hingegen in eine Gruppe aus Schulanfängern gerast, mit Toten oder Verletzten, hätte sich die Staatsanwaltschaft mittels Dekra-Sachverständigen und in Zusammenarbeit mit Audi schon die Mühe gemacht und das MSG auf unlautere Veränderungen untersucht. Aber selbst dann hätte meine Haftpflicht alle Personenschäden beglichen, mir aber sicherlich eine Vertragsstrafe aufgebrummt, die teilweise das Vierfache des Jahresbeitrages hätte kosten können. Die 3 Punkte in Flensburg mit den 150 Euro Geldbuße für das Erlöschen der Betriebserlaubnis sind im Vergleich zu dem Leid, das solch ein Unfall bei den Angehörigen verursacht, eher nebensächlich.
Wenn jetzt welche sagen:" Ob 16 oder 21 Watt? Den Unterschied merkt eh keiner!", kann ich nur sagen: Wo wollt ihr dann die Grenze ziehen? Der nächste macht 25 Watt, der übernächste 55 Watt und der blindeste von allen den vorhin schon angesprochenen 300 Watt Bauscheinwerfer rein. Die Leuchten die am Fahrzeug dran sind müssen funktionieren und dazu gehört auch die richtige Leistungsaufnahme und Leuchtfarbe. Auch mein Tausch der 35 W Originalbirnen in NSW und Abbiegelicht gegen 35 W Birnen mit einer höher Farbtemperatur, ist genau genommen schon grenzwertig. Der von einigen angestrebte bzw. durchgeführte Tausch der H8 gegen 55 Watt hingegen, ist aus meiner Sicht nicht vertretbar und beeinträchtigt erheblich die Verkehrssicherheit.
Am Ende sollte sich jeder ernsthaft fragen, wie sich andere Verkehrsteilnehmer ihm gegenüber verhalten sollen. Diesen Maßstab sollte dann jeder an sein eigenes Verhalten anlegen.
Dann, so denke ich, wäre jedem ein bisschen geholfen.
Original geschrieben von dt64
OT: Für einige Leute ist es anscheinend immer wieder ein innerer Reichsparteitag, wenn sie andere auf ihrer Meinung nach ungesetztliche oder unerlaubte Handlungen oder Pläne hinweisen können. Von der Konstruktivität dieser Kommentare läßt sich gar nicht genug schwärmen.
just my 2ct
@ dt64
was der Hinweis auf vielleicht in Bezug auf die Nutzen-Kosten-Relation nicht allgemein verständlicher Modifikationen mit dem Begriff "innerer Reichsparteitag" zu tun hat erschließt sich mir nicht wirklich, zumindest finde ich den Bezug zu einer klammheimlichen, von Schadenfreude nicht freien Genugtuung nicht. Ausserdem ist nicht gleich immer alles nicht konstruktiv, was vielleicht mal ein wenig Bedenken anmeldet, oder - noch schlimmer - einfach mal sagt "ist doch eigentlich gut so, wie es ist"... denn genauso empfinde ich eben de Rückfahrscheinwefer, insbesondere in Verbindung mit der Rückfahrkamera. .... und dann gerate ich doch glatt ins Schwärmen 😉
... viele Grüße, Martin
@all,
zu den rechtlichen Konsequenzen bei "Veränderungen" am Fahrzeug ist hier sicher genug (richtiges und falsches) gesagt worden, das muss und kann jeder für sich verantworten.
Wenn die rechtlichen Folgen von Umbauten dikutiert werden soll ,so sollte dafür ein eigener Thread geöffnet werden. Ansonsten wird das hier zu unübersichtlich...also liebe Mods habt doch da ein Auge drauf.
Hier geht es darum eine "technisch saubere" Lösung für individuell empfundene Unzulänglichkeiten
zu finden ,bei denen am Fahrzeug nichts beschädigt wird und die ein zufriedenstellendes Ergebnis
erzielen.
Also lasst uns danach suchen , denn mir sind die "Rückfahr Funzeln" auch zu dunkel.
hier ist eine Alternative, die Kontaktstifte sind allerdings etwas dünn ...