ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. RSV Kündigen?

RSV Kündigen?

Themenstarteram 1. August 2013 um 21:06

Ich habe Gestern ein Auto gekauft und mit dem Händler einen Finanzierungsvertrag bei der Santander abgeschlossen. Mit dabei ist nun auch eine Rechtsschutzversicherung in höhe von 1087€

Die RSV hielt ich für sinnvoll, um im Falle der Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein.

Heute habe ich mich genauer mit dem Thema der RSV beschäftigt und denke gerade über die kenzelung dieser zusatz Schutzversicherung nach.

Ansich sollte eine Kündigung kein Problem darstellen, da dass Fahrzeug erst nächste Woche zugelassen wird.

Die Leistungen der RSV (in all ihren Einzelheiten) sind nun wirklich nicht vielversprechend.

Hab ich dass richtig verstanden?

Anscheinend fließen die 1087€ (RSV) mit in die zu finanzierende Summe ein, sodass diese ebenfalls mit 3,75% Jahreszins verzinst werden und nicht wie bei manch anderen Verträgen die zinsen in die höhe treiben. Soweit so Gut

Aber.

Die 1087€ (RSV) stehen in der Tilgung an erster stelle, bei einer monatlichen Tilgung von 240€

würde dass bedeuten, dass die ersten 5 Monatsraten alleine für die RSV bestimmt sind.

Folge dessen, besteht im ersten halben Jahr gar kein RSV Schutz? Richtig???

Beste Antwort im Thema

Ich würde NIE im Leben diese komischen Versicherungen bei Finanzierungen/Krediten mit abschließen. Das ist reine Abzocke. Und wenn mal wirklich ein Notfall eintritt, dann zahlt die Versicherung eh nicht :D

Die 1.000€ und mehr investiere ich lieber in nen schönen Urlaub oder so.

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Ich bin mir grad nicht sicher ob man die RSV separat kündigen kann, oder ob ein neuer Kreditvertrag generiert werden muss. Zumindest bevor das eigentliche Darlehen überhaupt losgeht. Meißt wird ja im Vertrag vorher schon vereinbart welchen monatlichen Aufwand man hat, und dass einer Ratenschutzversicherung zugestimmt wird.

Evtl. muss man einen Ergänzungsvertrag unterschreiben. Das ist dann der einfache Weg.

In der Tat verdient der Händler daran gut Provision. Bis zu 20% (oft 15%) von der Versicherungssumme. Diese Verprovisionierung muss er allerdings zurückgeben wenn der RSV widerrufen wird. Anders als bei der Kreditprovision kann die Ratenschutzprovision auch noch ein Jahr (oder länger?) zurückgefordert werden, wenn sie im Nachgang gekündigt wird. Da die Banken aber den Autohändlern gerne Honig ums Maul schmieren, kann das hier auch anders gehandhabt werden.

Jedenfalls würde ich diese RSV-Sachen auch nicht mitunterschreiben.

So viele Regeln gibt es da eigentlich nicht. Aber in der Regel zahlt eine Arbeitslosenversicherung bspw. nur ein Jahr. Danach muss man wieder einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben und mindestens ein Jahr beschäftigt sein, bevor die Versicherung sich wieder bereit erklärt zu zahlen.

Die Todesfallabsicherungen schließen oft den Suizid aus. Sodass dann die Bank notfalls an die Hinterbliebenen rangeht.

Hallo zusammen,

 

meines Erachtens ist die Restschuld oder auch Ratenschutzversicherung ein vom Darlehn unabhäniger Vertrag. (Darlehensvertrag durch Bank -  RV durch Versicherer)

 

Daher sollte der RV-Vertrag unabhängig vom dem im Darlehnsvertrag aufgeführten Zinssatz gekündigt werden können.

Zum einem gibt es die 14-tägige Widerrufsregelung in welcher jeder Vertrag kostenlos storniert werden kann.

Diese Widerrufsregelung beginnt in der Regel mit der Unterschrift auf dem Darlehnsvertrag, kulante Finanzierungsinstitute rechnen die 14 Tage-Regelung erst mit Versand der Darlehnsbestätigung an den Darlehnsnehmer.

Nach der 14-Tage-Regelung ist nur noch eine Kündigung möglich. Diese ist aber meist mit hohen Kosten verbunden. Bei einem RV-Anteil von 1000 Euro fallen alleine schon mit bei Abschluss des Vertrages 50% als nicht mehr erstattungsfähig unter den Tisch. Grund hierfür ist, dass das Risiko für den Versicherer am Anfang am höchsten einzustufen ist.

Die verbleibenden 500 Euro werden dann, je nachdem wann die Kündigung eingeht, anteilmäßig ausgezahlt.

In der Regel ist die RV nicht darlehnsgebunden. Daher mein Rat: sollte die Widerrufsfrist nicht mehr greifen, dann die Versicherung laufen lassen. 

Sollte der Darlehensvertrag z.B. auf 72 Monate ausgelegt sein und ihr löst den Darlehnsvertrag schon nach 24 Monaten ab dann läuft die RV (unter der Voraussetzung, dass ihr diese nicht anteilmäßig zurückerstattet haben wollt) weiter und zwar bis zum Ende der vormals vereinbarten 72 Monate Laufzeit. D.h. widerrum, dass man auch wenn keine Finanzierung oder aber auch wenn man eine neue Finanzierung abschließt und innerhalb der 24 - 72 Monate krank, verstirbt oder arbeitslos wird, auf Basis des Erstvertrages seine Entschädigungssummen erhält.

 

Hoffe, dass das einigermaßen verständlich ist.

 

Gruß

HF 

Soweit trifft das zu.

Nur eines noch:

Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt wo beide Vertragsparteien unterschreiben. ;)

In dem Fall sind die Vertragsparteien zum einen die Bank, zum anderen der Kunde.

Sobald die Sachbearbeiter der Bank ebenfalls unterschreiben, gilt die Widerrufsfrist. In der Regel erfolgt am selben Tag die Auszahlung des Darlehens.

Alles andere wäre ja ein Nachteil für den Kunden. Beispielsweise gibt es immer wieder Händler, die mit der Einreichung der Unterlagen zwei Wochen warten, weil sie dem Irrglauben unterliegen, dass der Kunde danach nicht mehr widerrufen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Ascender

Soweit trifft das zu.

Hmmm, sehe ich in einigen Punkten nicht so...

Die Restschuldversicherung ist nur dann ein von Darlehn unabhängiger Vertrag, wenn die Kosten nicht im Effektivzins berücksichtigt sind, sonst nicht.

Der Grund dafür, dass direkt am Anfang "50% unter den Tisch fallen" ist auch nicht das Risiko, sondern die Provision.

Eine Restschuldversicherung ist eine Versicherung gegen Einmalbeitrag - dementsprechend ist eine Rückzahlung der Prämie i.d.R. Kulanz.

Und zuguterletzt wüsste ich nicht, was die Versicherung nach Kündigung des Darlehns noch zahlen soll - Todesfallleistung ist normalerweise die Restkreditsumme (die gibt es dann aber nicht mehr) und bei Arbeitsunfähigkeit wird die Zahlung der laufenden Raten übernommen (die gibt es aber auch nicht mehr).

Ist aber nur meine bescheidene Meinung...

Gruß vom Sause

Den Effektivzins tangiert das wenig. Die Versicherung wird mitfanziert - das kommt sozusagen on Top drauf. Mehr aber auch nicht.

Man kann die Versicherung während der Laufzeit kündigen. Dann bekommt man eine anteilige Rückerstattung.

Wenn der Kredit nicht mehr läuft - aus welchen Gründen auch immer - wird die Versicherung von der Bank automatisch gekündigt. Es kann natürlich sein, dass noch etwas übrig bleibt. In dem Fall wird es mit dem Darlehen verrechnet, und das was übrig bleibt dem Kunden oder Hinterbliebenen ausgezahlt.

Da stimme ich dir schon zu.

Die meißten Verträge geben das nicht her - da hast du recht.

Die Restschuldversicherung ist in der Regel auch nur an das eine Darlehen gebunden. Es mag aber durchaus auch andere Konstrukte geben. ;)

So wie das der TE allerdings im Sinn hatte, geht das nicht.

Sprich: Er hat noch nichtmal einen Kreditvertrag, sondern nur einen Antrag - und da ist eben die Versicherung schon im Kreditbetrag - und somit auch in der Kreditrate drin.

Wenn er jetzt dahergeht und einfach reinschreibt, dass er keine Absicherung wünscht, dann kommt von der Bank gleich lieber das neue Angebot, welches er dann wieder unterschreiben muss - also doppelte Arbeit für ihn und für die Bank.

am 28. Oktober 2013 um 16:14

Zitat:

Original geschrieben von Ascender

 

Sprich: Er hat noch nichtmal einen Kreditvertrag, sondern nur einen Antrag - und da ist eben die Versicherung schon im Kreditbetrag - und somit auch in der Kreditrate drin.

Ich denke, dass der TE nach nunmehr fast drei Monaten nicht nur einen Antrag hat. Er dürfte zwischenzeitlich den Kreditvertrag unterzeichnet haben und seit geraumer Zeit mit seinem Prius durch die Lande düsen ...

Gruß

Der Chaosmanger

Zitat:

Original geschrieben von Henry Ford

Zum einem gibt es die 14-tägige Widerrufsregelung in welcher jeder Vertrag kostenlos storniert werden kann.

Mit welcher rechtlichen Grundlage lässt sich jeder Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen kündigen?

Zitat:

Original geschrieben von Henry Ford

In der Regel ist die RV nicht darlehnsgebunden.

Der Rat hilft aber nicht, wenn eine RSV von der Bank zur Bedingung einer Dahlehensbewilligung gemacht wurde.

Zitat:

Original geschrieben von synallagma

Zitat:

Original geschrieben von Henry Ford

In der Regel ist die RV nicht darlehnsgebunden.

Der Rat hilft aber nicht, wenn eine RSV von der Bank zur Bedingung einer Dahlehensbewilligung gemacht wurde.

Gibt es wirklich Banken, die das tun? Und wenn ja, warum?

Eine RSV nutzt doch nur dann als Sicherheit, wenn die Bank - im Falle der Ratennichtzahlung - bereit ist, den Kunden beim Weg in die Arbeitsunfähigkeit oder den Tod "behilflich" zu sein...

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Zitat:

Original geschrieben von synallagma

 

Der Rat hilft aber nicht, wenn eine RSV von der Bank zur Bedingung einer Dahlehensbewilligung gemacht wurde.

Gibt es wirklich Banken, die das tun? Und wenn ja, warum?

Eine RSV nutzt doch nur dann als Sicherheit, wenn die Bank - im Falle der Ratennichtzahlung - bereit ist, den Kunden beim Weg in die Arbeitsunfähigkeit oder den Tod "behilflich" zu sein...

Doch, das machen manche Banken. Die Targo Bank (ehemals City Bank) setzt gerne solche "Knebelverträge" auf.

Was die davon haben? Provision... die Versicherungsgesellschaften zahlen gutes Geld dafür.

15-40 % von der Versicherungssumme werden als Provision ausgeschüttet.

Zitat:

Mit welcher rechtlichen Grundlage lässt sich jeder Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen kündigen?

@synallagma:

Mit dem 14-Tägigen Widerrufsrecht wie oben beschrieben. Das ist keine Kündigung, sondern ein Zurücktreten vom Vertrag.

Danach kann man bei Privatkrediten/Autokrediten (völlig egal ob mit RSV oder ohne) jederzeit kündigen - ohne Frist (zumindest bei den Krediten seit Juni 2010 ist das so).

Da die RSV an das Darlehen gebunden ist, wird diese ebenfalls sofort gekündigt.

am 29. Oktober 2013 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von Carisma1996

Ich würde NIE im Leben diese komischen Versicherungen bei Finanzierungen/Krediten mit abschließen. Das ist reine Abzocke. Und wenn mal wirklich ein Notfall eintritt, dann zahlt die Versicherung eh nicht :D

Dann bekommt man den Kredit aber nicht zu dem günstigen Zinssatz bei der Santander.

Die RSV beinhaltet den bei Zinssatz verlorenen Gewinn ;)

Zitat:

Original geschrieben von Ascender

Was die davon haben? Provision... die Versicherungsgesellschaften zahlen gutes Geld dafür.

Die RSV vergebende Versicherung ist zumeist mit der kreditgebenden Bank verflochten.

Neben Provision schöpft man quasi einen Teil des Gewinns über anderes Unternehmen der Unternehmensgruppe ab.

Bei der Targobank nicht. :D

Zitat:

Original geschrieben von synallagma

Zitat:

Original geschrieben von Henry Ford

Zum einem gibt es die 14-tägige Widerrufsregelung in welcher jeder Vertrag kostenlos storniert werden kann.

Mit welcher rechtlichen Grundlage lässt sich jeder Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen kündigen?

Er meint wohl den Kreditvertrag.

Auch den kann man jederzeit kündigen. Keine Kündigungsfrist.

Das ist seit Juni 2010 so. Davor war es immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Zitat:

Original geschrieben von _interceptor_

Zitat:

Original geschrieben von synallagma

 

Mit welcher rechtlichen Grundlage lässt sich jeder Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen kündigen?

Er meint wohl den Kreditvertrag.

Wobei widerrufen und kündigen zwei verschiedene Sachen sind.

Den Darlehensantrag kann man im Wege der Widerrufsfrist widerrufen,

und den laufenden Kredit kann man gem. der Vereinbarungen kündigen.

Jo, das habe ich ja auch weiter oben klargestellt. :)

Deine Antwort
Ähnliche Themen