Rs5 Auspuffanlage auf Audi A5 2.0 TFSI. Zulässig?

Audi A5 8T Coupe

Hallo, ist es zulässig eine Rs5 Auspuffanlage auf einem A5 2.0 TFSI zu fahren?
Bis jetzt konnte mir niemand sagen ob das Zulässig ist.

Die Auspuffanlage ist Original und hat ein E-Prüfzeichen.
Mache sagen es ist erlaubt da das E-Prüfkennzeichen für den Audi A5 8T ist. Und nicht speziell für einen Rs5, S5 oder A5.

Danke

Beste Antwort im Thema

@S4Avant2012 kannst du es nicht Mal sein lassen?! Deine Kommentare sind hier, wie bei vielen anderen Beiträgen, Mal wieder vollkommen fehl am Platz. Hoffentlich ziehen die Moderatoren bei dir bald Mal die Reißleine...

Zurück zum Thema:
Ich bin auch der gleichen Meinung wie @geburg und @sTTefan. Es ist in der Tat so, dass viele Bauteile eine Typengenehmigung für die gesamte Baureihe besitzen. Bei der AGA wird das aufgrund der Emissionen und Geräuschentwicklung höchstwahrscheinlich nicht der Fall sein. Die Anlage wird nämlich auf das Fahrzeug und Motor abgestimmt und konstruiert. Um eine 100%ige Antwort zu erhalten müsste man definitiv jemanden von Audi oder vom KBA befragenund die Genehmigung einsehen. Oftmals gibt es auch gewisse Graubereiche. Pauschal Sachen zu verallgemeinern und auszuschließen halte ich aber für den vollkommen falschen Ansatz.

36 weitere Antworten
36 Antworten

Zitat:

@markimark92 schrieb am 28. Mai 2019 um 16:41:12 Uhr:


Also nochmal 😁
Ob alles mit der Stoßstange passt oder nicht sei dahin gestellt.

Mir geht es nur um die Zulassung.
Der Hintergedanke ist, dass die Auspuffanlage eine Klappensteuerung hat. Mit E-Prüfkennzeichen. Diese soll lediglich an einem A5 anstatt auf einem Rs5 montiert werden

will ja kein Spielverderber sein, aber wie soll die Klappensteuerung denn funktionieren?

Woher nimmst du diese Gewissheit - kennst Du die von Audi beantragte Typengenehmigung etwa ?

Zitat:

@sTTefan schrieb am 28. Mai 2019 um 17:05:00 Uhr:



Zitat:

@markimark92 schrieb am 28. Mai 2019 um 16:41:12 Uhr:


Also nochmal 😁
Ob alles mit der Stoßstange passt oder nicht sei dahin gestellt.

Mir geht es nur um die Zulassung.
Der Hintergedanke ist, dass die Auspuffanlage eine Klappensteuerung hat. Mit E-Prüfkennzeichen. Diese soll lediglich an einem A5 anstatt auf einem Rs5 montiert werden

will ja kein Spielverderber sein, aber wie soll die Klappensteuerung denn funktionieren?

Da gibt es diverse Möglichkeiten, von manuell (Schalter) über FB bis hin zu CanBus-gesteuert wie meine

.jpg

Zitat:

@geburg schrieb am 28. Mai 2019 um 17:07:33 Uhr:


Woher nimmst du diese Gewissheit - kennst Du die von Audi beantragte Typengenehmigung etwa ?

Meinst Du mich?
Falls ja, dann kann ich dazu nur sagen, dass es sich beim 4B nicht anders mit der Zulassung verhalten hat.
Die Anlage vom RS6 unter den S6 oder den "kleinen" 4,2 passt mittels Reduzierstücken, ohne weitere Änderungen. Ebenso bei den V6 Modellen. Es dürfen nur keine Fronttriebler sein, da die Bodengruppe anders ist.
Lediglich die Ausschnitte der Heckschürze müssen angepasst werden.
Zugelassen wird das ausschließlich per Einzelabnahme, da die Typgenehmigung (E-Kennzeichnung) der Anlage nur für den V8-Biturbo gilt.

Ähnliche Themen

Ja, ich meinte dich.
Nochmal die Frage - woher nimmst du die Gewissheit ?
Um das wirklich zu beurteilen, müsste man die Typengenehmigung kennen.
Die gibt es nämlich durchaus auch für eine ganze Baureihe...

Zitat:

@geburg schrieb am 28. Mai 2019 um 17:46:55 Uhr:


Ja, ich meinte dich.
Nochmal die Frage - woher nimmst du die Gewissheit ?
Um das wirklich zu beurteilen, müsste man die Typengenehmigung kennen.
Die gibt es nämlich durchaus auch für eine ganze Baureihe...

Kannst Du lesen?
Dann hättest Du gemerkt, dass ich das aus eigener Erfahrung kenne.
Ich kann auch einen Zubehörschalldämpfer mit E-Zeichen an eine Kawa schrauben, obwohl er eigentlich an eine Suzi gehört...nur ist das E-Zeichen dann nichts mehr wert und ich muss zur Abnahme.

Zitat:

@geburg schrieb am 28. Mai 2019 um 17:09:53 Uhr:



Zitat:

@sTTefan schrieb am 28. Mai 2019 um 17:05:00 Uhr:


will ja kein Spielverderber sein, aber wie soll die Klappensteuerung denn funktionieren?

Da gibt es diverse Möglichkeiten, von manuell (Schalter) über FB bis hin zu CanBus-gesteuert wie meine

ja schon, du hast aber bei dir auch den Unterdruckspeicher und Leitungen verlegt.

Will damit nur sagen, dass es doch extrem viel Aufwand für einen mittelmäßigen Endschalldämpfer ist, der am Ende ohnehin nicht wirklich mehr Klang rausholt.

Aber jeder wie er mag.

Und was die Typgenehmigung angeht, so bezweifel ich, dass die für eine ganze Baureihe gilt. Der RS5 ist streng genommen nicht mal ein Audi. In den Papieren steht als Fahrzeughersteller die Quattro GmbH

Zitat:

@S4Avant2012 schrieb am 28. Mai 2019 um 18:15:19 Uhr:



Kannst Du lesen?
Dann hättest Du gemerkt, dass ich das aus eigener Erfahrung kenne.
Ich kann auch einen Zubehörschalldämpfer mit E-Zeichen an eine Kawa schrauben, obwohl er eigentlich an eine Suzi gehört...nur ist das E-Zeichen dann nichts mehr wert und ich muss zur Abnahme.

Ich kann lesen - Du auch ?
Woher Du die Gewissheit nimmst, hast Du immer noch nicht beantwortet !
Nur am Rande - ich habe einen TÜV'ler in der Verwandtschaft und einen GTÜ'ler
im engeren Bekanntenkreis.
Oder glaubst Du alles, was Dir irgend ein TÜV-Prüfer erzählt ?
Hast Du so eine Typengenehmigung schonmal gesehen/gelesen ? Ich schon.
Denn dann wüstest Du, warum kein Prüfer sich wirklich die Mühe macht,
die zu prüfen.
Die e-Nummer hat ja nur Aussagekraft in Verbindung mit der zugehörigen
Genehmigungsnummer, und darüber könnte er diese vom KBA bekommen
bzw. einsehen.
Aber für mich Ende der Diskussion, ich habe ja nicht behauptet es wäre so.
Könnte aber sein - wohingegen Du es kategorisch ausschliesst...

Ich schließe überhaupt nichts aus! Was soll die dämliche Unterstellung?
Ich berichte aus den Erfahrungen mehrerer User in diversen Foren.
Da geht es nicht um EIN Auto und EINEN Prüfer, sondern um mehrere - verteilt über das Bundesgebiet.
Aber wenn Du glaubst, es besser zu wissen und die Sachverständigen hätten keine Ahnung, dann belehre uns - aber dann bitte mit Quellen aus denen der Sachverhalt klar hervorgeht.

Zitat:

@sTTefan schrieb am 28. Mai 2019 um 18:48:06 Uhr:



ja schon, du hast aber bei dir auch den Unterdruckspeicher und Leitungen verlegt.

Will damit nur sagen, dass es doch extrem viel Aufwand für einen mittelmäßigen Endschalldämpfer ist, der am Ende ohnehin nicht wirklich mehr Klang rausholt.

Aber jeder wie er mag.

Und was die Typgenehmigung angeht, so bezweifel ich, dass die für eine ganze Baureihe gilt. Der RS5 ist streng genommen nicht mal ein Audi. In den Papieren steht als Fahrzeughersteller die Quattro GmbH

Stefan, das ist kein großer Aufwand, sondern in ca. 1 Stunde erledigt.
Dazu gäbe es viel einfachere Lösungen, Legalität mal aussen vor...

https://www.flapcontrol.de/...-Unterdruckpumpe-12V-fuer-Auspuffklappen

Der Auspuff der Sport-AGA bringt schon besseren Sound (zumindest bei meinem V6T 😎).

Bez. der Typengenehmigung geht es mit ums Prinzip, bei der RS5 AGA halte ich es
auch nicht für sehr wahrscheinlich, aber theoretisch besteht die Möglichkeit.
Von daher ist so eine Aussage halt mit Vorsicht zu geniessen und hat IMHO ohne
echten Hintergrund keinen Wert...

Zitat:

@S4Avant2012 schrieb am 28. Mai 2019 um 19:14:18 Uhr:


Ich schließe überhaupt nichts aus! Was soll die dämliche Unterstellung?
Ich berichte aus den Erfahrungen mehrerer User in diversen Foren.
Da geht es nicht um EIN Auto und EINEN Prüfer, sondern um mehrere - verteilt über das Bundesgebiet.
Aber wenn Du glaubst, es besser zu wissen und die Sachverständigen hätten keine Ahnung, dann belehre uns - aber dann bitte mit Quellen aus denen der Sachverhalt klar hervorgeht.

Natürlich schliesst Du aus, das es möglicherweiser eine Typengenehmigung für eine
ganze Baureihe geben könnte. Denn Deine Aussagen waren u.a., ich zietiere..

"Noch mal zum Mitschreiben : Das E -Zeichen kannst Du Dir abschminken, da die
E - Zulassung nur für den RS5 gegeben wurde.
Um eine Einzelabnahme kommst Du nicht rum."

"Zugelassen wird das ausschließlich per Einzelabnahme, da die Typgenehmigung
(E-Kennzeichnung) der Anlage nur für den V8-Biturbo gilt."

Das kannst Du nicht belegen, oder ?
Ich habe nicht mal behauptet, dass sie falsch ist - wohl aber dass sie falsch sein kann !

Zitat:

@geburg schrieb am 28. Mai 2019 um 19:16:24 Uhr:


Bez. der Typengenehmigung geht es mit ums Prinzip, bei der RS5 AGA halte ich es
auch nicht für sehr wahrscheinlich, aber theoretisch besteht die Möglichkeit.
Von daher ist so eine Aussage halt mit Vorsicht zu geniessen und hat IMHO ohne
echten Hintergrund keinen Wert...

Warum sollten sich die Audi AG oder die Quattro GmbH die Mühe machen, und die Typgenehmigung für die RS5 AGA auch für andere Motoren / Karosserietypen aufweiten. Hätten Sie es gemacht, dann zu Verkaufszwecken und dann würde es beworben werden. Ich denke mal, dass die kein Interesse daran haben, solch abstrusen Umbauten zu fördern. Das sollen mal Tuner machen.

Je nach Prüfer könnte ich mir vorstellen, dass man da nicht nur den technischen Anbau prüfen wird, sondern auch eine eventuelle leistungsverstärkende Auswirkung auf den Motor bewerten wird.

Gruß
RSLiner

Zitat:

@RSLiner schrieb am 28. Mai 2019 um 22:51:03 Uhr:



Warum sollten sich die Audi AG oder die Quattro GmbH die Mühe machen, und die Typgenehmigung für die RS5 AGA auch für andere Motoren / Karosserietypen aufweiten. Hätten Sie es gemacht, dann zu Verkaufszwecken und dann würde es beworben werden. Ich denke mal, dass die kein Interesse daran haben, solch abstrusen Umbauten zu fördern. Das sollen mal Tuner machen.

Gruß
RSLiner

Falscher Ansatz 😁
Typengenehmigungen werden i.d.R. für eine ganze Baureihe beantragt.
Oder glaubst Du, dass z.B. die Typengenehmigung für - als Beispiel -
Xenon-Scheinwerfer für jedes Modell (Coupe,Cabrio,Sportback) und jede
Motorisierung einzeln beantragt/genehmigt wird ?
Auch die Quattro GmbH wird all diese Genehmigungen nicht erneut
beantragen (müssen),
Nochmal - ich schliesse in keinster Weise aus, dass insbesondere bei der
AGA einen Genehmigung ausschliesslich für den RS5 beantragt/erteilt ist.
Aber ohne sie zu kennen, ist das eben alles nur Spekulation.
Nicht mehr, aber auch nicht weniger wollte ich zum Ausdruck bringen...

Mal nachgedacht....Ihr "zerfleischt" Euch hier wegen eines Typen welcher irgendwelche illegalen und abstrakt anmutenden Baumarktbasteleien am A5 vornehmen will...

Ist es das tatsächlich wert ?

Zitat:

@hohirode schrieb am 29. Mai 2019 um 07:31:08 Uhr:


Mal nachgedacht....Ihr "zerfleischt" Euch hier wegen eines Typen welcher irgendwelche illegalen und abstrakt anmutenden Baumarktbasteleien am A5 vornehmen will...

Ist es das tatsächlich wert ?

Hallo, ich danke dir trotzdem recht herzlich das du Zeit gefunden hast meinen Beitrag zu kommentieren 😉
Wenn es dich nicht interessiert dann schreib doch einfach nichts.

Danke

Deine Antwort
Ähnliche Themen