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RS3: Wertminderungsanspruch

Audi RS3 8YA Limousine
Themenstarteram 5. Juni 2023 um 15:18

Hallo zusammen,

Mir ist letztes Wochenende ein Kind mit seinem Fahrrad in meinen neuen (EZ03.23) parkenden RS3 gefahren, welcher dadurch nun drei große Dellen in der Fahrertür hat.

Der Schaden wird von der Haftpflichtversicherung des Jungen bezahlt.

Kann mir ggf jemand sagen, welche Ansprüche auf Begleichung der Wertminderung ich an die Versicherung nun habe, da das Fahrzeug wohl selbst nach so einem Unfall bereits als Unfallfahrzeug zählt.

 

Vielen Dank im Voraus

LG

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9 Antworten

Zählt es als Unfallfahrzeug wenn die Tür neu kommt?

Kommt die Tür neu? Die Dällen sind ja nicht gerade klein

Themenstarteram 5. Juni 2023 um 15:21

Ich gehe davon aus das die neu kommt, bekomme morgen einen Anruf von der Teileabteilung meines Händlers.

Und so wie ich das verstanden habe, zählt es als Unfallfahrzeug insofern die Reparatur einen gewissen (nicht sonderlich hohen Betrag) übersteigt

Wird zu dem Schaden kein Gutachten erstellt?

Dann wird der Merkatile Minderwert doch ausgewiesen .

Ist denn die Privathaftpflicht des Kindes bzw. seiner Eltern einstandspflichtig? Dann kann man das normale Programm durchlaufen, also mit Gutachten und im Gutachten steht dann auch die Wertminderung.

Je nach Alter des Kindes gibt es aber keine Leistungspflicht der Eltern bzw. deren Versicherung. Dann bestehen gar keine Ansprüche, also nicht mal auf die Reparaturkosten.

Steht denn schon zweifelsfrei fest, welche Variante vorliegt?

Themenstarteram 5. Juni 2023 um 17:17

Leider noch nicht genau, das kläre ich morgen alles ab.

Gutachten wird erstellt, soll ich da den Gutachter nehmen, den mit das Autohaus empfiehlt oder eher einen eigenen suchen.

Habt ihr damit Erfahrungen?

In dem Fall würde ich den vom Autohaus empfohlenen Gutachter nehmen. Der vertritt ja nicht die Interessen der gegnerischen Versicherung, sondern deine und die des Autohauses, sodass das Gutachten auch eine fachgerechte und nicht nur eine "zeitwertgerechte" Instandsetzung berücksichtigt.

Wie gesagt, besteht aber immer noch die Gefahr, dass du auf allen Kosten sitzenbleibst. Wie alt war denn das Kind?

Ich würde in dem Fall auch erst Mal abwarten BEVOR du einen Gutachter beauftragst und klären ob die Versicherung wirklich Willens ist zu bezahlen. (Oder die Eltern privat)

 

Nicht dass du auf den Gutachterkosten auch noch sitzen bleibst.

 

Wenn du nämlich über die VK abbrechen musst, wählt diese den Gutachter aus.

 

Außerdem würde ich einen Mod bitten das Thema in das Versicherungs Forum zu verschieben.

 

Da bekommst du kompetente Ratschläge.

Hi,

Wäre da auch seeeeehr vorsichtig.

Je nach Alter des Kindes, und wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, gibt es nix vom Verursacher.

So zumindest haben wir das schon erlebt.

Krass was so ein Balg anstellen kann...

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