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RS3 Höchstgeschwindigkeit, in Papieren 280, Händler 250km/h

Audi RS3 8VS Limousine

Hallo zusammen,

ich bin neu hier bei Audi durch Wechsel von BMW und habe folgende Frage.

Ich habe mir bei einem Audihändler eine vierjährigen Audi RS3 8V Limousine (08/2019) gekauft, die ich am Montag zulassen werde. Heute habe ich deswegen für die Anmeldung die Zulassung Teil I und Teil II bekommen. Dabei ist mir aufgefallen, dass in beiden Papieren als Höchstgeschwindigkeit 280km/h eingetragen ist, der Audi aber laut Händler nicht die extra für 1500 Euro zu bestellende Heraufsetzung von 250 km/h auf 280 km/h hat.

Da man jetzt nicht so einfach mal 280 km/h fahren kann, würde mich interessieren, ob ein für mich glücklicher Fehler des Händlers vorliegt oder Audi grundsätzlich alle RS3 mit 280 km/h eintragen lässt, um es überschaubarer und einfacher zu halten.

Das würde aber doch umgekehrt bedeuten, dass ich mir die - wenn vorhanden - 250km/h-Sperre relativ einfach für wenig Geld (zumindest deutlich unter 1500 Euro) herauscodieren lassen könnte, ohne die Änderung explizit beim TÜV/Strassenverkehrsamt anzugeben.

Also kurz gefragt: Wird in der Zulassung bei Audi zwischen 250 und 280 differenziert oder haben grundsätzlich alle 280 eingetragen.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfestellung, Hans-Peter

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11 Antworten

Soll ich mal die fin auslesen?

Ich würde ehrlich gesagt eher den Papieren vertrauen als dem Händler.

Vielleicht hat der vorbesitzer auch die vmax anheben lassen durch nachrüsten. Ist aber nicht so wahrscheinlich.

Keine Ahnung, wie es genau ist, aber die V-Max Anhebung codierst du auch nicht einfach mal schnell für kleines Geld ;) sorry, wenn ich dich da enttäuschen muss, aber da muss dann mindestens ein Tuner dran. Selbst Audi macht das meines Wissens nicht nachträglich.

Vielleicht wurde der Motor leistungsoptimiert und dabei die V-Max Beschränkung aufgehoben, ich habe neben meinem Hauptwagen noch einen TTS Roadster der von 272 PS auf 310 PS optimiert wurde (von ABT), in den Papieren steht 272 km/h als Höchstgeschwindigkeit.

Die Wahrscheinlichkeit, das die Werte in den offiziellen Zulassungspapieren stimmen, ist schon sehr hoch. Die Schreiben dort ganz sicher nicht einfach überall das Gleiche rein, weil es einfacher ist.

Am Ende bleibt aber eh nix anderes übrig als es auszuprobieren. Und gibt es bei euch keine Möglichkeit, spielt es eh keine Rolle.

Nachrüsten war das falsche Wort, ich meinte natürlich Tuning.

Eine ganz linke Nummer wäre, wenn ein Vorbesitzer den Wagen getunt (inkl VMAX Anhebung) und dann vor Verkauf (oder ggf. Leasing-Rückgabe) wieder alles zurückgebaut hat, aber eben ohne die VMAX in den Papieren wieder auf Originalzustand umschreiben zu lassen.

Genau deshalb würde ich das gerne wissen, weil ich eventuell ein illegal leistungsgesteigertes Auto erwerbe.

Mir würde schon helfen, wenn ein Besitzer eines RS3 in seinen Papieren ein "250" bei Höchstgeschwindigkeit finden würde. Oder steht bei allen RS3 8V immer "280" in den Papieren?

wenn es in den Papiern eingetragen ist, kann es nicht illegal sein

Ich weiß die Rechtslage nicht genau, aber wenn das physische Tuning und die Software zurückgerüstet wurden, muss dann nicht auch die Vmax im Fahrzeugschein wieder auf Serie zurückgeschrieben werden?

So oder so: Ein ehemals getuntes Auto würde ich nicht oder nicht für den gleichen Preis kaufen wie eines, das immer im Serienzustand war.

Ich denke der Händler liegt falsch, der wird ab Werk 280 fahren (abgeregelt) und das steht dann so auch im Brief und Schein.

Wenn ein Tuning drauf wäre, dann sicher komplett offen was an VMax geht.

schaut mal in die Wikipedia, da könnt ihr sehen, dass es den RS3 ab Werk mit 250 km/h abgeregelt und auch bis 280 km/h (offen?) gegen Aufpreis gab. Das war auch unabhängig vom 367 oder 400 PS Motor.

https://de.wikipedia.org/wiki/Audi_A3_8V#Motoren

Wieso sich das Leben so schwer machen. Sonntags mal um 6 Uhr auf die Bahn, dann schlafen noch alle, und einfach auf den Pin treten. Wenn bei Tacho 269km/h Schluß ist, dann ist er Standardmäßig bei 250 abgeriegelt. Wenn er mehr zieht, dann stimmt der Eintrag im Schein mit der Realität überein.

Dann können wir weiter diskutieren.

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