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RRS Felgen winterfest?

Land Rover Range Rover Sport L494
Themenstarteram 27. Juni 2019 um 19:45

Hallo zusammen.

Ich werde ab Oktober einen RRS BY2019 fahren - freu :-)

Nun eine kurze Frage zu den Felgen.

Da RR ja serienmäßig mit Ganzjahresreifen ausliefert, gehe ich doch davon aus, dass alle Original-Felgen winterfest sind oder sehe ich das falsch?

Danke für die Hilfe.

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44 Antworten

@DaimlerDriver ich gehe mal davon aus, dass du deinem 160k€ teuren Fahrzeug keine alten Pellen aus 2017 als GJR spendierst. Somit sollten also auf deinem PHEV GJR mit M+S UND Schneeflockenbsymbol drauf sein, die rein rechtlich in D als WR zugelassen sind.

Nein, natürlich nicht. Ich habe mir nur überlegt, was ich zum Winter mache. Die jetzigen Sommerreifen kommen auf jeden Fall runter.

Die Frage ist dann: Gute Ganzjahresreifen mit den entsprechenden Symbolen oder Winterreifen. Wie gesagt, das ist keine Frage der Kosten, sondern einfach die Überlegung, dass ich sehr selten in Bergdörfer fahre, aber oft im Winter auf trockenen oder nassen Autobahnen.

Meine Maxime ist da rel. einfach: würde ich im nasskalten Ruhrgebiet wohnen, wo es eh wenig schneit bzw. der Schnee kaum liegen bleibt, würde ich mir das Wechseln wohl auch sparen und GJR aufziehen lassen (im Übrigen war mein ehemaliger RRS auch bis 250 km/h freigegeben, hatte aber asl Erstauslieferung GJR drauf).

Da ich aber im Schwarzwald lebe, wo der Schnee auch durchaus mal bis zu 10 Tagen liegen bleiben kann und auch begeisterter Wintersportler bin, vertraue ich nur den klassischen Winterreifen.

Da wir mit dem Range auch nach Ö in Winterurlaub fahren, brauche ich WR ohnehin...sogar Schneeketten nehme ich für den RR mit. :D

Zitat:

@B3S schrieb am 1. Juli 2019 um 09:52:06 Uhr:

Habe gerade auch mal mit meinem Händler telefoniert.

Für den bestellten RRS P400e sind auch im Händlerkonfigurator keine Sommerreifen mehr wählbar. Seit dem letzten Quartal gibt es Sommerreifen nur noch jeweils in Verbindung mit einer Felge je Modell und (nur?) beim P400e wohl gar nicht mehr. Meiner wird also mit GJR ausgeliefert werden. Erwarten darf ich, dass er mit M+S aber ohne Schneeflocke kommen wird. Damit dann kein zugelassener Winterreifen!

Korrekt.

Sofern nicht Land Rover einen ganzen Haufen alter Reifen gehortet hat.

Das Fehlen der Schneeflocke ist ja auch bezeichnend - denn so schwer sind die Anforderungen daran nicht:

https://www.tirerack.com/tires/tiretech/techpage.jsp?techid=125

(der Referenzreifen dafür ist ein uralter Firestone Sommerreifen). Falls die es nicht mal schaffen, dafür zu zertifizieren, dann sehe ich schwarz bei der Wintertauglichkeit.

M+S ist nicht definiert. Kann jeder draufschreiben, ohne irgendwas konkretes erfüllen zu müssen. Daher hat Deutschland ja auch das Gesetz geändert.

M. W. wird M+S bei SUV-Reifen nun als "Straßenreifen mit einem Rest Offroadfähigkeit" (so um die 10%) verkauft. Das reicht, um einen Hänger aus einer nassen Wiese zu ziehen.

Die reinen Straßen-SR (Ich habe als Erstauslieferung Pirelli P Zero in 275/40 R 22 drauf) werden es da wohl schwerer haben.

Vermutlich gilt, wenn man kein Kreuzchen bei den SR setzt oder eben Felgen >20" wählt, dass die Offroadfähigkeit der RR nochmals herabgesetzt ist.

Wer aber in die Kiesgrube zum spielen will, der zieht für solche Zwecke eh meist ATR auf separaten Felgen auf.

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 1. Juli 2019 um 10:10:21 Uhr:

Nein, natürlich nicht. Ich habe mir nur überlegt, was ich zum Winter mache. Die jetzigen Sommerreifen kommen auf jeden Fall runter.

Die Frage könnte entfallen. Der Range Rover hat ein exotisches Reifenformat, für das es wenig Auswahl gibt.

Für 20" und 21" gäbe es den Vredestein Quatrac; für 22" gar nichts, was Deinen Anforderungen an einen GJR mit Schneeflocke erfüllt.

Bei Winterreifen gibt es hingegen reichlich Auswahl.

Zitat:

@fred95 schrieb am 1. Juli 2019 um 15:22:16 Uhr:

 

Bei Winterreifen gibt es hingegen reichlich Auswahl.

Jepp, schwöre auf Conti Cross Contact UHP Winter N0 (Porsche-Kennung). Die sind nicht tozukriegen. Auf meinem RRS haben die WR sagenhafte 37.000 km gehalten.

Ich hätte die auch gerne wieder als SR gehabt, will jetzt aber erstmal die Pirelli runterfahren. Dann kommen ebenfalls wieder Contis drauf.

Im Übrigen hat mich mein Reifenhändler aufgeklärt, dass die Pirelli einen leisen Abrollkomfort haben. Dazu wurde in den Reifen extra eine Schaumstofflage eingearbeitet, die das Abrollgeräusch dezimieren soll. Leider führt der Stoß der Lage zu einer leichten Unwucht (bei 22"), die ab Werk nicht immer sauber ausgewuchtet wird.

Ich habe neu wuchten lassen und seit dem läuft der Reifen völlig vibaritionsfrei.

 

Nachdem wir eh schon OT sind:

Zitat:

... Pirelli ... Abrollkomfort ... Schaumstofflage ...

Du meinst den Conti? Dieser Schaumstoffstreifen heisst "ContiSilent". Und ja, in den LR Formaten haben die Conti SportContact das: https://www.continental-reifen.de/autoreifen/technologie/contisilent

Habe ich. Würde ich nicht nochmal nehmen. Sägezahn noch dazu.

Fred.

Zitat:

@fred95 schrieb am 1. Juli 2019 um 16:04:00 Uhr:

Nachdem wir eh schon OT sind:

Zitat:

@fred95 schrieb am 1. Juli 2019 um 16:04:00 Uhr:

Zitat:

... Pirelli ... Abrollkomfort ... Schaumstofflage ...

Du meinst den Conti? Dieser Schaumstoffstreifen heisst "ContiSilent". Und ja, in den LR Formaten haben die Conti SportContact das: https://www.continental-reifen.de/autoreifen/technologie/contisilent

Habe ich. Würde ich nicht nochmal nehmen. Sägezahn noch dazu.

Fred.

Nee, Pirelli macht das mittlerweile auch. ;)

Zitat:

@DaimlerDriver schrieb am 1. Juli 2019 um 09:47:47 Uhr:

 

Es gibt allerdings auch Ganzjahresreifen mit dem Schneflockensymbol. Das alleine ist aber z.B. in Österreich nicht ausreichend. .

"Das alleine ist in Österreich" ausreichend ( Stand 13.3.2019)

Zitat:

"Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt oder mit einem zusätzlichem Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist. Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben."

Quelle:

https://www.oesterreich.gv.at/.../Seite.063100.html

Ist allerdings mehr eine theorethische Festlegung/Richtlinie, da es keinen Reifenhersteller gibt, der die wintertauglichen

Ganzjahresreifen nur mit dem "Schneeflockenzeichen" (Snow-Flake Symbol) kennzeichnet.

Da ich solche Diskussionen um Winterreifen hier in der Schweiz so nicht kenne, nahm mich mal wunder, was unser Bundesamt für Strassen ASTRA so meint:

 

Die Empfehlung des ASTRA ist ganz klar: Um sicher unterwegs zu sein, soll jeder Autolenker wintertaugliche Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimeter an seinem Fahrzeug montieren.

Allerdings existieren weltweit keine Anforderungen an die technischen Eigenschaften von Winterreifen. Dasselbe gilt für Sommerreifen. Tatsache ist, dass Reifenhersteller Produkte anbieten, die unterschiedliche Eigenschaften aufweisen und welche sie dann als Sommer-, Sport-, Regen- oder eben als Winterreifen verkaufen.

'Winterreifen' stellen unserer Ansicht die einzig sinnvolle Bereifung für die kalte Jahreszeit dar (im Sinne der oben erwähnten wintertauglichen Bereifung). Eine gesetzliche Vorschrift würde allerdings ein fast unüberschaubares Regelwerk bedeuten.

Wie bereits angesprochen, es fehlen die technischen Anforderungen und Kriterien, welche festlegen, was ein Winterreifen ist. Die Bezeichnung 'M+S' resp. das Symbol der Schneeflocke sind Bezeichnungen von Produkten oder Marketingelemente der Hersteller, welche für eine Verankerung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe nicht ausreichen.

 

Auch interessant:

Ein behördlich verordneter Winter wäre, gelinde gesagt, ein Schildbürgerstreich. Das Wettergeschehen hält sich nicht an Gesetze und Verordnungen. Ein früher Wintereinbruch ist auch im Mittelland immer möglich, die Autofahrer müssen damit rechnen und Vorkehrungen treffen (wieder: wintertaugliche Bereifung). Notfalls ist, wenn es die Verhältnisse nicht mehr zulassen, das Fahrzeug stehen zu lassen (gilt übrigens auch für mit 'Winterreifen' ausgerüstete Fahrzeuge). Dies ist im Strassenverkehrsgesetz klar geregelt: Artikel 32 SVG (siehe link in der rechten Spalte).

Aus diesen Gründen halten dem neben dem ASTRA auch weitere Fachorganisationen (z.B. TCS etc.) ein auf eine bestimmte Zeitdauer festgelegtes Winterreifenobligatorium für die Schweiz als ein untaugliches Mittel, um der komplexen Thematik gerecht zu werden. Die Empfehlung ist allerdings klar: Für die sichere Fahrt durch die kalte Jahreszeit ist eine wintertaugliche Bereifung unabdingbar. Als Hilfe kann man folgende, sehr grob gehaltene Faustregel zu Rate ziehen: 'Von O bis O', von Oktober bis Ostern.

Zitat:

@cutf schrieb am 2. Juli 2019 um 06:20:18 Uhr:

 

Wie bereits angesprochen, es fehlen die technischen Anforderungen und Kriterien, welche festlegen, was ein Winterreifen ist. Die Bezeichnung 'M+S' resp. das Symbol der Schneeflocke sind Bezeichnungen von Produkten oder Marketingelemente der Hersteller, welche für eine Verankerung auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe nicht ausreichen.

Es gibt sehr wohl -auch in der Schweiz- Anforderungen und Kriterien gemäß UNECE-R 117:

Zitat:

"Art. 59 Abs. 3 und 4

3 Winterreifen, die sich nicht für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs

eignen, müssen:

a. bei Motorwagen: mit dem Schneeflockenzeichen nach Anhang 7 Anlage 1

des UNECE-Reglements Nr. 117 gekennzeichnet sein und für mindestens

160 km/h geeignet sein;

b. bei Motorrädern, Klein- oder dreirädrigen Motorfahrzeugen: die Zusatzbezeichnung M+S tragen und für mindestens 130 km/h geeignet sein.

4 Für Winterreifen nach Absatz 3 muss der Reifenverkäufer eine Aufschrift abgeben,

die auf die für die Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit hinweist.Art. 59 Abs. 3 und 4 "

Quelle:

https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2016/5133.pdf

Zitat:

@cutf schrieb am 2. Juli 2019 um 06:23:19 Uhr:

 

Ein behördlich verordneter Winter wäre, gelinde gesagt, ein Schildbürgerstreich. Das Wettergeschehen hält sich nicht an Gesetze und Verordnungen.

In Österreich gibt e quasi einen behördlich bestimmten Winter:

"Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind"

Zitat:

@touaresch schrieb am 2. Juli 2019 um 10:39:05 Uhr:

 

Es gibt sehr wohl -auch in der Schweiz- Anforderungen und Kriterien gemäß UNECE-R 117:

Zitat:

Da muss das Astra wohl seine Internetseite mal überarbeiten :) Hier die Quelle von wo ich mein Text habe:

https://www.astra.admin.ch/.../winterdienst.html#-229678109

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