rotlichverstoß um platz für rettungswagen zu machen?
Hallo ist das zuläßig oder nicht, wenn ich an der roten ampel stehe und von hinten ein ein rettungswagen mit blaulicht und sierene angefahren kommt, wenn ich dann langsam in die kreunzung einfahre, so das dieser vorbei kommt oder muß ich trotzdem stehen bleiben und der rettungswagen in dem fall dann warten bis grün ist?
was ist das ergebniss wenn ich dabei geblitzt wurde?
naja rein rechtlich ein rotlichverstoß nach mehr als einer sekunde bedeutet 4 punkte und ein monat fußmarsch.
finde dazu irgendwie niergends etwas zum nachlesen.
ich weiß auch das hier nicht der platz für rechtsberatungen ist aber vielleicht kann hier jemand seine sichtweise der dinge darlegen, da dies ja mit sicherheit eine interessante situation ist.
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Lieber vier Wochen Bus fahren weil man nem RTW bei Rot platz gemacht hat als das der Patient stirbt weil man den RTW behindert hat.
Bingo. Lieber den Lappen verlieren als unfreiwillig Geburtshelfer spielen zu müssen.
Es gibt Momente im Leben da sind Regeln nicht wichtig. Da muss man handeln - und mit den Konsequenzen leben.
Ja toll Konsequenz. Es ist ja richtig das mit dem Menschenleben, aber die 4 Punkte + 1 Jahr Fahrverbot + Geldstrafe ist nicht wirklich angenehm.
In der Regel kann man locker eine Fahrzeuglänge in die Kreuzung reinfahren, ohne dass man mit dem Querverkehr in Berührung kommt. Das reicht meist schon aus, um Platz zu schaffen (5m vor und 2m nach rechts/links) und wird dann auch auf den Bildern zu sehen sein, dass du die Kreuzung nicht überquert hast.
Vor nem viertel Jahr konnte ich auch beobachten, wie der Fahrer eines RTW die Tussi an der Ampel weggehupt hatte damt er endlich weiter kann.
Man wird IMMER IRGENDWIE beweisen können, dass man wegen nem RTW bei Rot drüber ist.
Es gibt übrigens auch empfindliche Strafen wenn man einen RTW behindert, ers recht wenn deswegen jemand stirbt. Ich will aucxh nicht, dass jemand meiner Angehörigen deswegen Schäden behält nur weil einer in Weichei-Manier nich Platz gemacht hat.
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Zitat:
Original geschrieben von patti106
Es gibt übrigens auch empfindliche Strafen wenn man einen RTW behindert, ers recht wenn deswegen jemand stirbt.
Glaubst du...sei sog gut, nenn mir doch bitte mal Beispiele bzw. konkrete Urteile...ich kenn nämlich mindestens einen Fall sehr genau, wo solch eine Situation eingetreten ist...von empfindlicher Strafe kann man da nicht sprechen...auch eine Kausalität herzustellen zwischen Behinderung des RTW und Versterben des Patientien dürfte nahezu unmöglich sein...
Zitat:
Original geschrieben von jack79
Ja toll Konsequenz. Es ist ja richtig das mit dem Menschenleben, aber die 4 Punkte + 1 Jahr Fahrverbot + Geldstrafe ist nicht wirklich angenehm.
Ich glaube, sterben ist auch nicht so angenehm...
Aber dank der Gesetzeslage ist diese Fragestellung ja sowieso hinfällig. Man hat laut Gesetz die PFLICHT, dem Einsatzfahrzeug so schnell wie möglich Platz zu schaffen. In so einem Fall hat man für einen Rotlichtverstoss keine Strafe zu erwarten.
ciao
Ich glaube Caravan16V ist der jenige, der die Kausalität herstellen kann und evtl die Strafen kennt. Ich könnte sie raus suchen, bin aber zu faul.
Ich mache es mir dabei nämlich verdammt einfach wenn ein RTW auf Alrrmfahrt ist, ich mache Platz und achte dabei ausschließlich darauf dass ich keien anderen VT gefährde. Meinen FS werde ich mir notfalls zurück erkämpfen. Mein Gewissen kann ich aber nicht mit einer Gerichtsverhandlung reinwaschen können.
Übrigens muss der Patient nicht unbedingt versterben, das währe evtl das beste was passieren kann, der Patient kann auch erhebliche Behinderungen davon tragen die ihn für den Rest des Lebens zum Pflegefall machen.
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
In so einem Fall hat man für einen Rotlichtverstoss keine Strafe zu erwarten.
Etwas anderes wäre auch sehr asozial, denn was ist denn eine Gesellschaft wert, die Gesetze im Raume stehen hat, die einen moralisch richtig Handelnden noch bestraft ?
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Etwas anderes wäre auch sehr asozial, denn was ist denn eine Gesellschaft wert, die Gesetze im Raume stehen hat, die einen moralisch richtig Handelnden noch bestraft ?
cheerio
ich will ja keine diskussion lostreten, aber davon gibt es einige gesetze....
Ich kenne kein einziges Gesetz, welches darauf abzielt eine Person zu bestrafen oder sonstwie negativ zu stellen, wenn das Handeln dieser Person auf die Hilfe zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit eines Dritten gerichtet war! 🙁
Aber ich lasse mich doch gern eines Besseren belehren!
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich glaube Caravan16V ist der jenige, der die Kausalität herstellen kann und evtl die Strafen kennt.
Ohne ihm zu nahe treten zu wollen, aber ich glaube nicht, dass er sowas kann, für sowas ist dann die Gerichtsmedizin zuständig...