Rotes Licht beim Blitzer?

Mercedes C-Klasse S205

Moin zusammen hoffe ihr bleibt alle sicher und gesund.

Ich war diese Woche Mittwoch nach Düsseldorf unterwegs und hatte das folgende Szenario.

Kreuzung, Ampel Rot ein paar Meter weiter ein Blitzer - der der wie ein Turm aussieht.

Ich stoppe bei Rot und warte. Ampel leuchtet Grün, sehr ich und sagt mir auch meine Frau und fahre los. Als ich bei dem Blitzer vorbei fahre sehe ich ein rotes Licht bei der mittlere Streife in Form eines Hexagons.

So leuchtet dieser Blitzer? Bin ich geblitzt geworden und wenn Ja weswegen?

45 Antworten

Hallo zusammen,

ich habe hier einmal die themenfremden Beiträge rausgenommen. Bitte NUB/Beitragsregeln beachten.

Viele Grüße

Peter
MT-Moderation

Zitat:

@Eiskurve schrieb am 26. April 2020 um 22:51:48 Uhr:


Um den Bogen zum 205 wieder zu schlagen......

Benutzt im Idealfall den Limiter oder Tempomat, besser noch die Distronic.

Ab 21 km/h ist innerorts der Führerschein für 4 Wochen weg.

Für 1 Monat, nicht 4 Wochen

@Jura.C400

Stimmt,
das ist natürlich noch brutaler.

Hast du Jura studiert?

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 30. Apr. 2020 um 01:30:28 Uhr:


Für 1 Monat, nicht 4 Wochen

Wenn du ihn im Februar abgibst hast Du eine 75% Chance, dass beides zutrifft 😎

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Ja krasse Sache!

Nein, hab ich nicht. Ist nur zufällig mein Vorname.

Zitat:

@Eiskurve schrieb am 30. April 2020 um 09:18:43 Uhr:


@Jura.C400

Stimmt,
das ist natürlich noch brutaler.

Hast du Jura studiert?

Warum brutaler? Eher besser! Dann sucht man sich den Februar aus!

Man kann es sich nicht aussuchen

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 1. Mai 2020 um 03:43:57 Uhr:


Man kann es sich nicht aussuchen

Doch. Innerhalb von vier Monaten wenn man Ersttäter ist.

Man kann es sich glaub aussuchen ob man 4 Wochen oder 1 Monat den Führerschein abgibt.

So oder so brutal......

Die Ersttäterpilosophie besteht auch bei anderen Straftaten.
Wer seine Frau das erste Mal umbringt muss 15 Jahre in den Bau.
Bei der zweiten Frau sind es 180 Monate.

Zitat:

@Jura.C400 schrieb am 1. Mai 2020 um 03:43:57 Uhr:


Man kann es sich nicht aussuchen

Doch, kann man! Frag mich 😁

Ersttäter: innerhalb von 3 Monaten ab Rechtsgültigkeit, die man auch in einem bestimmten Rahmen beeinflussen kann (durch Klage nach hinten verschieben).

Wenn man innerhalb von 24 Monaten zum zweiten Mal abgeben muss, kannst Du nicht mehr wählen sondern gibst ihn sofort bei Rechtsgültigkeit ab!

Dann gilt 1 Monat: wenn man ihn z.B. am 25. eines Monats abgibt, darf man am selben Tag noch bis 23:59:59 Uhr fahren, und dann erst wieder ab dem 25. des Folgemonats ab 00:00 Uhr! Egal wie vielen Tage der Monat hat, deshalb sind es NUR in einem Februar ohne Schaltjahr 4 wochen, sonst eben 4 wochen +2 oder +3 Tage!

Richtig heißt es ab Rechtskraft und nicht Klage, sondern Einspruch.
So einfach ist es nicht. Es ist mit Kosten verbunden.
Und es sind nicht 3 Monate, sondern 4 Monate ab Rechtskraft.
Man kann sich nicht aussuchen, 1 Monat oder 4 Wochen, sondern 1 Monat ist es.
@emmac Klingt nach einer schlechten Erfahrung?🙂)

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