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Rote Blinker und Tüv

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 6:02

hallo, wie ich schon im forum erwähnt hatte habe ich ein chevy k30 ex army der seit 98 auf deutsche straßen zugelassen ist. leider ist nicht eine einzige eintragung in den papieren vorgenommen worden, weder noch die verglasung noch die gurte oder blinker in rot. allso hauptsächlich gehts mir um die blinker die schon seit fast 10 jahren in deutschland rot blinken aber keine ausdrückliche genehmigung vom tüv in den papieren haben.

wer kann mir hier weiter helfen? wer kennt in deutschland ein tüv der solche eintragung für den erhalt des kult status noch durchführt.

ist hier vielleicht jemand vom tüv auf dieser seite? kann mir jemand vielleicht sagen ob der tüv wo das auto umgeschrieben worden ist dafür zuständig ist um die papiere zu berichtigen.

für diese eintragung würde ich auch was in der kaffeekasse lassen ;)

kann auch meine telefonnummer raus geben für serjösere antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Jeglicher Eingriff Dritter in die Leuchte führen dazu, dass die Genehmigung erlischt.

Das bedeutet praktisch, daß in Deutschland kein US-Auto mehr zugelassen werden kann, außer wenn es speziell angefertigte Leuchten mit Einzelgutachten hat.

Nach der Regelung würde es auch nicht funktionieren, Rückfahrscheinwerfer zu orangen Blinkern umzufunktionieren, in rote Rückleuchten selber orange Gläser einzusetzen, vordere Sidemarker als Blinker zu benutzen, modifizierte Leuchten aus anderen Autos einzusetzen, etc.

Streng genommen dürfte nicht mal ein rückwärtig angebauter Treckerblinker zulässig sein, da das daneben sitzende Rück-/Stopplicht ebenfalls kein E-Zeichen hat und somit zwischen den Leuchten keine zulässige Funktionseinheit hergestellt wird.

Wir können alle einpacken! Schluß, aus vorbei! :D

Zitat:

Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1"

Die Zahl identifiziert wohl eindeutig den Urheber des ganzen Blödsinns: die Supermacht der Bürokratie und des geistigen Dünnpfiffs, Nummer eins, Hegemon der Idioten!

 

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Zitat:

Original geschrieben von Romiman

Zitat:

Original geschrieben von spechti

... daß Romiman nichts dagegen hat

Natürlich nicht! Ich geb Dir alle Rechte daran, gilt es doch unsere "Mission* weiterzutragen".

 

* "Hört endlich auf, Ami-Autos höchst unprofessionell mit Lüsterklemmen, Motorrad- oder Golf-II-Frontblinkern und ähnlichem zu zerstören. Laßt ihnen die werksseitige, höchst funktionale Beleuchtung und einen unverletzten Kabelbaum!"

Hier im "Wolfsburger Raum" sehe ich übrigens reichlich moderne (aktuelle!) US-VW (Jetta, Golf, Passat und Phaeton). Die blinken hinten auch rot. Besonderns bei den LED-bewehrten Typen ist das viel besser zu erkennen, da die roten LEDs deutlich lichtstärker als die gelben Funzeln der Europaversionen sind.

Und hier regt sich auch keiner über deren rote Blinker oder kleine (Leichtkraftrad-) Kennzeichen auf!

Volle Zustimmung !

Ein Glück komme ich auch aus dem Wolfsburger Raum, das beruhigt mich schonmal.... woher kommst du genau ?

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von gmc jimmy 72

Mahlzeit, meines wissen sind alle Fahrzeuge, die vor 1991 gebaut worden sind ce bfreit, daß heißt,du kannst dir scheinwerfer einbauen die du willst.(auch rote rückleuchten). alles was nach 91 gebaut wurde muß ein ce zeichen auf den scheinwerfern tragen.

also ich hab jetzt mal bissi geguckt und das einzige was ich so im allgemeinen über CE gefunden habe steht hier :

http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung

allerdings sagt das meiner ansicht nach garnichts aus, das ist doch nur das hersteller freigabe zeichen was auch auf allen küchengereten drauf steht und auch auf kinder spielzeugen, also im endefekt ist es sowas wie ein e prüfzeichen was die europäischen fahrzeuge schon lange haben und die amis eben nicht haben. in meinen augen ist es nichts anderes wie das e und tut somit nach wie vor keine sondergenehmigung erteilen das ich rückleuchten verbauen kann die ich will, ganz im gegenteil, das würde ja sogar heisen das ich wenns hart kommt noch meine scheinwerfer auf ce prüfen lassen müsste wenn ich jetzt nen ami auf deutsch umschreiben will

Zitat:

Original geschrieben von gmc jimmy 72

Mahlzeit, meines wissen sind alle Fahrzeuge, die vor 1991 gebaut worden sind ce bfreit, daß heißt,du kannst dir scheinwerfer einbauen die du willst.(auch rote rückleuchten). alles was nach 91 gebaut wurde muß ein ce zeichen auf den scheinwerfern tragen.

meines wissens gibbets da nichts

CE und E sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Ce bedeutet nichts anders als geprüfte Sicherheit ( Z.B unschädliche Farben etc)

und das kann jeder draufpappen der die Verantwortung dafür übernimmt.

E= Genehmigt. Die Lichter, Lampen oder Gehäuse wie man das nennen will, müssen geprüft sein.

Das E-Prüfzeichen sagt aus, ob ein Scheinwerfer in einem EG-Land zum Strassenverkehr zugelassen wurde. Hieraus ergibt sich eine gleichzeitige Zulassung in Deutschland nach §21 StVZO:

§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.

(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

Also muss jeder Scheinwerfer diese Kennzeichnung haben. Diese Kennzeichnung hat im übrigen Urkundencharakter, eine Änderung am Scheinwerfer ist also Urkundenfälschung!!!

Jeglicher Eingriff Dritter in die Leuchte führen dazu, dass die Genehmigung erlischt. Dies gilt auch für das Aufbringen von Beschichtungen. In den ECE-Regelungen steht im übrigen eindeutig, dass wenn sich die Glühlampe ändert eine neue Genehmigung zu beantragen ist. D.h. durch den Austausch der Glühlampe durch eine Glühlampe anderer Kategorie erlischt die Genehmigung ebenfalls. Besonders gerne geschehen bei Scheinwerfern des Bilux Systems, die nachträglich mit H4-Lampen versehen wurden.

Auf jedem Scheinwerfer ist zudem aufgebracht, was dieser Scheinwerfer kann und darf. Wenn es sich um einen Doppelscheinwerfer mit Abblendlicht und Fernscheinwerfer handelt ist durch die Bezeichnung sogar bestimmt, in welcher Kombination diese Einheiten leuchten dürfen (näheres dazu unten im Bild).

Ausnahmen:

---- frühe Scheinwerfer in Deutschland, die noch nicht nach dem europäischen Anerkennungsrecht zugelassen wurden, haben anstelle des E-Prüfzeichens eine "Schlangenlinie" (~~~~) mit Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer.

 

---- nicht jede Leuchte, die ein E-Prüfzeichen hat, ist in Deutschland zugelassen. So sind z.B. Scheinwerfer aus Frankreich mit gelbem Licht zwar durch ein entsprechendes Prüfzeichen gekennzeichnet, allerdings steht hier das deutsche Recht (StVZO §21a (1)) über der EG-Zulasung

§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.

§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

---- Umrüstung auf andere Glühbirnen ist nicht zulässig. Wenn also eine Lampe beispielsweise mit einer H4 Lampe mit einer Leistung von 55 W Abblendlicht und 60 W Fernlicht ausgestattet und geprüft wurde, erlischt die Zulassung der gesamten Lampe! Auch diese Glühlampen müssen eine Zulassung haben, so kann z.B. eine Standlichtlampe nicht durch eine LED ausgetauscht werden.

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.

(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

Auszug aus für Foto Link

http://www.polo2.de/blog/details.php?id=149

Kann sein das nicht nicht alles korrekt ist, entspricht aber dem Sinn

Zitat:

Jeglicher Eingriff Dritter in die Leuchte führen dazu, dass die Genehmigung erlischt.

Das bedeutet praktisch, daß in Deutschland kein US-Auto mehr zugelassen werden kann, außer wenn es speziell angefertigte Leuchten mit Einzelgutachten hat.

Nach der Regelung würde es auch nicht funktionieren, Rückfahrscheinwerfer zu orangen Blinkern umzufunktionieren, in rote Rückleuchten selber orange Gläser einzusetzen, vordere Sidemarker als Blinker zu benutzen, modifizierte Leuchten aus anderen Autos einzusetzen, etc.

Streng genommen dürfte nicht mal ein rückwärtig angebauter Treckerblinker zulässig sein, da das daneben sitzende Rück-/Stopplicht ebenfalls kein E-Zeichen hat und somit zwischen den Leuchten keine zulässige Funktionseinheit hergestellt wird.

Wir können alle einpacken! Schluß, aus vorbei! :D

Zitat:

Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1"

Die Zahl identifiziert wohl eindeutig den Urheber des ganzen Blödsinns: die Supermacht der Bürokratie und des geistigen Dünnpfiffs, Nummer eins, Hegemon der Idioten!

 

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von Traktorfahrer2

 

http://www.polo2.de/blog/details.php?id=149

kannst du nicht noch mehr solcher schätzchen ausgraben? :D das ist ja super was du da gefunden hast.

ein paar punkte sind noch nicht genau aufgeführt so wie das DOT zeichen. wenn das noch erwänt wäre dann wäre es vollkommen. aber ich denke mal wenn man noch bischen sucht dann findet man bestimmt auch DOT geprüfte rückleuchten wo wie bei E geprüften scheinwerfer die genaue funktion vorgeschrieben ist.

also ich würde sagen das du ein dickes dankeschön von allen für dein fleißiges suchen verdient hast. hört sich fast an als könne man die bastelblinker vom amy bald abschrauben

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Romiman

Zitat:

Original geschrieben von spechti

... daß Romiman nichts dagegen hat

Natürlich nicht! Ich geb Dir alle Rechte daran, gilt es doch unsere "Mission* weiterzutragen".

 

* "Hört endlich auf, Ami-Autos höchst unprofessionell mit Lüsterklemmen, Motorrad- oder Golf-II-Frontblinkern und ähnlichem zu zerstören. Laßt ihnen die werksseitige, höchst funktionale Beleuchtung und einen unverletzten Kabelbaum!"

Hier im "Wolfsburger Raum" sehe ich übrigens reichlich moderne (aktuelle!) US-VW (Jetta, Golf, Passat und Phaeton). Die blinken hinten auch rot. Besonderns bei den LED-bewehrten Typen ist das viel besser zu erkennen, da die roten LEDs deutlich lichtstärker als die gelben Funzeln der Europaversionen sind.

Und hier regt sich auch keiner über deren rote Blinker oder kleine (Leichtkraftrad-) Kennzeichen auf!

Leider muss ich andere Erfahrungen machen. :-(

Und wie darf man diese tiefschürfende Erkenntnis interpretieren?

Wie ist das eigentlich bei den aktuellen US-Cars? Die haben ja mehr und mehr LED-Rückleuchten - müssen dann beispielsweise beim aktuellen Mustang die Leuchten zerlegt und orange LEDs eingelötet werden? Wenn ja, würde so eine Modifikation nicht irgendwie zum Erlöschen der Genehmigung der Leuchte führen?

Weiß jemand was da die übliche Vorgehensweise ist?

vg, Johannes

Üblicherweise werden die Rückfahrscheinwerfer mit orangen Leuchtmitteln ausgerüstet, die Verkabelung wird geändert und eine zusätzliche Rückfahrleuchte angebaut.

Bis auf die Tatsache, daß der Blinker dann orange ist, macht das die Leuchte immer noch nicht legaler, da sie imer noch keine E-Prüfung hat. Im Prinzip ist das alles unausgegorener Mist, der auf Willkür und Unlogik basiert. Aber so isses halt!

Zitat:

 

* "Hört endlich auf, Ami-Autos höchst unprofessionell mit Lüsterklemmen, Motorrad- oder Golf-II-Frontblinkern und ähnlichem zu zerstören. Laßt ihnen die werksseitige, höchst funktionale Beleuchtung und einen unverletzten Kabelbaum!"

Bei meinem Caprice damals wärs auch schwer gegangen, die Rückfahrlampen zu Blinkern zu vergewaltigen - die saßen direkt ums Kennzeichen rum... :D

Hat aber komischerweise auch keiner gejammert, als ich mitm Title zur Anmeldung schritt, warum auch, hab über 200 Schleifen dagelassen :eek:

Also: rote Gesamtbeleuchtung.

Zwischendurch mal Birnenwechsel (die kaputte war schmierig, wieso eigentlich?)

Kurvenlicht hatte ich auch, funzte aber nur rechts

3. Bremsleuchte, neue Birne rein und gut wars, zum Glück kein "schnipp"

Scheinwerfer sollten fürn TÜV nur höhenjustiert werden, kein meckern wegen sealed beam...

ich war überrascht

Zitat:

Original geschrieben von MrXY

... beispielsweise beim aktuellen Mustang die Leuchten zerlegt und orange LEDs eingelötet werden? Wenn ja, würde so eine Modifikation nicht irgendwie zum Erlöschen der Genehmigung der Leuchte führen?...

Wie Spechti schon schrieb,

hier wird dann der lieben Zulassung zu Willen genau das gemacht, was sonst streng verboten ist. (Luechten manipulieren...).

 

Ich habe einige moderne US-Cars mit LED-Rückleuchten (zB den letzten DeVille / DTS) gesehen, die dann einfach weiterhin rot geblinkt haben.

 

Der aktuelle Mustang ist wieder ein Sonderfall.

Erstens hat er in den Rückleuchten 2 weiße Kammern (pro Seite), wo man in der äußeren mit einer orangenen Glühlampe einen Blinker betreiben kann.

Zweitens ist er fast das einzige Serienauto, bei dem die LEDs (für Rück- und Bremslicht) nicht auf einer fest mit dem Gehäuse verbundenen Platine sitzen, sondern tatsächlich in austauschbaren standardisierten LED-Modulen. Diese haben in der Mitte eine Hochleistungs-LED mit mehreren Leuchtchips, und eine Rundstrahloptik darüber, die das Licht (einer Glühlampe nicht unähnlich) seitlich abstrahlt. Und unten im Sockel sitzt eine Elektronik, und ein großer Kühlkörper aus gebogenem Blech.

Diese Modulserie heißt "Joule" und ist von Osram extra für die Autoindustrie konstruiert worden.

Nur nehmen die Autohersteller das System kaum an, was einmal am hohen Preis liegen kann, aber auch an der ungewollten Optik (zentrale Lichtquelle mit Reflektor drum herum), die einfach Glühlampen zu ähnlich ist. Wenn LED, dann müssen es doch wild geschlungene, fies blendende Lichtleisten (siehe Audi) sein.

Zitat:

Original geschrieben von Creeper45

Zitat:

 

* "Hört endlich auf, Ami-Autos höchst unprofessionell mit Lüsterklemmen, Motorrad- oder Golf-II-Frontblinkern und ähnlichem zu zerstören. Laßt ihnen die werksseitige, höchst funktionale Beleuchtung und einen unverletzten Kabelbaum!"

Bei meinem Caprice damals wärs auch schwer gegangen, die Rückfahrlampen zu Blinkern zu vergewaltigen - die saßen direkt ums Kennzeichen rum... :D

Hat aber komischerweise auch keiner gejammert, als ich mitm Title zur Anmeldung schritt, warum auch, hab über 200 Schleifen dagelassen :eek:

Also: rote Gesamtbeleuchtung.

Zwischendurch mal Birnenwechsel (die kaputte war schmierig, wieso eigentlich?)

Kurvenlicht hatte ich auch, funzte aber nur rechts

3. Bremsleuchte, neue Birne rein und gut wars, zum Glück kein "schnipp"

Scheinwerfer sollten fürn TÜV nur höhenjustiert werden, kein meckern wegen sealed beam...

ich war überrascht

Wie, der Kollege vom TÜV hat die Funzeln nicht auf E-Nummer geprüft?! Du durftest echt die originalen Scheinwerfer benutzen?

Zitat:

Original geschrieben von Doc Brown

Zitat:

Original geschrieben von Creeper45

 

Wie, der Kollege vom TÜV hat die Funzeln nicht auf E-Nummer geprüft?! Du durftest echt die originalen Scheinwerfer benutzen?

Ja, stell dir mal vor! :eek:

Vielleicht deshalb,weil es absolut nix anderes deutsches gab, das gepaßt hätte.

Wenn der separate Scheinwerfer gehabt hätte... hätte ich vielleicht BMWlampen nehmen müssen oder so

Mein 77er Caproce mit H-Kennzeichen hat auch noch die Sealed Beams drin und blinkt rot. Der wagen ist dseit 1980 in D und wurde wohl noch nie beanstandet. Der 07er Mustang hingegen musste hinten umgerüstet werden, vorne wurden aber ebenfalls die original H13 Scheinwerfe mit dem symetrischen Abblendlicht mit "in etwa" Wirkung eingetragen.

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